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Mietkau­tions­konto

Kaution sinnvoll anlegen
Mietkautionskonto: Eine Frau trägt Umzugskartons in eine neue Wohnung
Das Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto oder Spar­buch, auf das Ver­mieter:innen oder Mieter:innen die Miet­kaution über­weisen oder bar ein­zahlen. Das ein­ge­zahlte Geld wird in einem für die Höhe der Geld­anlage üblichen Zins­satz verzinst. Nach Aus­zug aus der Wohnung wird das Geld – sofern keine Schäden ent­standen sind – an den Mieter oder die Mieterin zurück­gezahlt.

Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf das Mieter:innen bzw. Vermieter:innen die Miet­kaution hinter­legen und dient dazu, das Geld vor einem unberechtigten Zugriff zu bewahren. Wenn die vermietende Person vom Mieter oder der Mieterin beim Bezug der Wohnung eine Kaution einfordert, darf diese laut § 551 im BGB nicht einfach das Girokonto der vermietenden Person überwiesen werden, sondern es muss – getrennt vom privaten Vermögen – auf ein Kautions­konto einge­zahlt werden. Das Geld soll den Vermieter oder die Vermieterin absichern, falls bei Auszug des Mieters oder der Mieterin noch Miet­schäden zu begleichen sind. Unter Miet­schäden fallen z. B. von Mieter:innen verursachte Schäden in der Wohnung, nicht gezahlte Mieten oder noch zu erwartende Nach­zahlungen bei der Betriebs­kosten­abrechnung. Die Kautions­forderung darf den Betrag von drei Netto­kaltmieten nicht übersteigen.

Info: Anstatt von Mietkautions­konto, spricht man auch synonym von "Miet­kautions­sparbuch" oder "Kautions­sparbuch".

Banken unterscheiden in der Regel, ob das Kautions­konto von der vermietenden oder der mietenden Person er­öffnet wird:

Unabhängig davon, wer das Geld anlegt: Die Kaution muss getrennt vom privaten Ver­mögen der mietenden oder der ver­mietenden Per­son angelegt werden. Solange das Miet­verhältnis besteht, dürfen weder Ver­mieter:innen noch Mieter:innen auf das Kautions­geld zugreifen.

Ein Miet­kautions­konto hat für beide Miet­parteien sowohl Vor­teile als auch Nach­teile. Es bietet Sicher­heit, aber keine Flexi­bilität. Ob ein Kautions­konto für Mieter:innen oder Ver­mieter:innen sinn­voll ist, hängt davon ab, welcher dieser beiden Faktoren ihnen wichtiger ist.

Die Vorteile eines Miet­kautions­kontos sind:

  • Der Kautionsbetrag wird verzinslich angelegt. Beim Aus­zug wird der Betrag mit den Zinsen der mietenden Person aus­gezahlt – sofern keine Schäden vorliegen.
  • Der oder die Vermieter:in hat die Sicher­heit, dass im Falle von Miet­schäden die an­fallenden Kosten bis zur Höhe der Kautions­zahlung abgedeckt sind.
  • Nach Auszug kann die mietende Person den Kautions­betrag – sofern er voll­ständig zurück­gezahlt wird – für die Miet­kaution der neuen Wohnung nutzen. Das heißt: Sie muss die Investition nur einmal leisten.

Die Nachteile eines Mietkautions­kontos sind:

  • Für Mieter:innen entsteht eine finanzielle Belastung. Das Geld, das sie für die Kaution gezahlt haben, ist im Kautions­konto gebunden und fehlt ihnen.
  • Nach Kündigung des Miet­verhältnisses hat die vermietende Person bis zu sechs, teil­weise sogar bis zu zwölf Monate Zeit, die hinter­legte Summe zurück­zuzahlen.
  • Banken erheben bei Eröffnung des Miet­kautions­kontos eine Gebühr zwischen 15 und 50 Euro. Die Gebühr trägt der oder die Konto­inhaber:in.
Wie ein Mietkautionskonto funktioniert, hängt von den Bedingungen der Bank ab, die das Kautions­konto anbietet. Häufig bieten Haus­banken, also die Bank, bei der ein Bank­kunde oder eine Bankkundin den größten Teil seiner oder ihrer finanziellen Trans­aktionen durchführt, besondere Konditionen für ihre Stamm­kunden und Stammkundinnen an.
Zur Eröffnung eines Miet­kautions­kontos benötigt die Bank (bei beiden Miet­parteien) Ihr Ausweis­dokument (z. B. einen gültigen Personal­ausweis), Ihre Steuer­identi­fikationsnummer – kurz Steuer-ID – und gegeben­enfalls den Miet­vertrag. Die Doku­mente braucht das Institut un­ab­hängig davon, ob Sie als Ver­mieter:in oder Mieter:in das Miet­kautions­konto eröffnen.
Die Kosten für ein Miet­kautions­konto variieren je nach Anbieter. Bei Eröffnung des Kontos verlangen Banken in der Regel eine Gebühr zwischen 15 und 50 Euro. Die Kosten trägt der Konto­inhaber oder die Kontoinhaberin. Manche Banken bieten auch ein kosten­loses Konto für Miet­kaution an.
Als Alternative zum Miekautionskonto können Sie zum Beispiel anstelle einer Barkaution dem Vermieter oder der Vermieterin in Form einer Bürgschaft über Dritte eine Sicherheit bieten. So können Sie Mieten ohne Kaution zu zahlen. Wollen Sie sparen, kann sich ein Depot für Sie lohnen.

Möchten Sie als Mieter:in bei Be­endigung des Miet­ver­hält­nisses Ihr Kautions­konto auf­lösen, müssen Sie das bei Ihrer Bank bean­tragen. Dazu benötigt die Bank Ihren Personal­aus­weis und eine Konto­freigabe des Vermieters oder der Vermieterin, da das Konto bei Er­öffnung an den Ver­mieter oder an die Vermieterin ver­pfändet wurde. Erhebt der oder die Ver­mieter:in jedoch An­sprüche, z. B. weil es Schäden in der Wohnung oder noch offene Miet­zahlungen gibt, kann er die Kaution oder einen Teil davon zurück­halten, bis die Schäden be­glichen sind. Ohne Frei­gabe des Ver­mieters zahlt die Bank das Kautions­geld inklusive Zinsen nicht aus.

Alternativ kann auch der oder die Vermieter:in das Kautions­konto auflösen. Wenn er oder sie berechtigte Ansprüche aus dem Miet­verhältnis hat. Die vermietende Person muss dann dem oder der Mieter:in eine Abrechnung zustellen, in der sie auf­schlüsselt, aus welchem Grund sie welchen Betrag ein­behält. Im Streit­fall entscheidet ein Gericht, wem welcher Anteil der Kaution zusteht.

In der Regel gibt es eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Häufig ent­spricht das der Kündigungs­frist einer Miet­wohnung. Einzelne Banken können von dieser Frist auch abweichen und eine andere Kündigungs­frist fest­legen.

Wenn Mieter:innen oder Vermieter:innen das Kautions­geld auf einem Miet­kautions­konto an­legen, gibt es in der Regel Zinsen für das ein­ge­zahlte Geld. Der genaue Zins­satz ist ab­hängig vom jewei­ligen Kredit­institut, bei der das Konto er­öffnet wurde.

Die Miet­kautions-Zinsen gehören der mietenden Person. Nach Be­endigung des Miet­ver­hält­nisses zahlt die Bank die Kaution – sofern der oder die Ver­mieter:in keine Forderungen erhebt – zusammen mit den Zinsen an den Mieter oder an die Mieterin aus.

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