Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. (§ 2 Absatz 2 KHEntgG).
Allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. (§ 2 Absatz 1 KHEntgG). Die Abrechnung von allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für alle Patienten einheitlich, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Die Abrechnung erfolgt nach DRGs.