Begriffserklärung

Krankenhaus

Im Zusammen­hang mit einer Behandlung oder einem Aufenthalt in einem Kranken­haus werden Sie häufig Namen, Begriffe und Abkürzungen hören, die Ihnen nicht geläufig sind.

Hier haben wir Ihnen einige davon zusammengestellt und mit einer kurzen Erklärung zum besseren Verständnis versehen.

Das finden Sie hier
  • Allgemeine Krankenhausleistungen

    Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. (§ 2 Absatz 2 KHEntgG). 

    Allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. (§ 2 Absatz 1 KHEntgG). Die Abrechnung von allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt für alle Patienten einheitlich, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Die Abrechnung erfolgt nach DRGs.

  • Ambulante Operationen

    Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung erbracht werden. Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls Erkrankung und Patient es zulassen.
  • Belegarzt

    Niedergelassener oder ein anderer nicht im Krankenhaus angestellter Arzt, dem von einem Krankenhausträger auf vertraglicher Basis Krankenhausbetten (Belegbetten) zur Verfügung gestellt worden sind, um Patienten (Belegpatienten) der eigenen Fachrichtung stationär zu behandeln. Der Belegarzt rechnet direkt mit dem Patienten oder den Sozialleistungsträgern ab. Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und des Personals des Krankenhauses zahlt er dem Krankenhausträger eine Vergütung (Nutzungsentgelt).
  • BPflV - Bundespflegesatzverordnung

    Die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) ist eine Rechtsverordnung, die die Vergütungen für stationäre und teilstationäre Pflegeleistungen in Krankenhäusern regelt.
  • Chefarzt

    Der Chefarzt ist der Leiter eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung. Er ist Facharzt und trägt innerhalb seiner Institution die Verantwortung für das entsprechende medizinische Gebiet. Chefärzte haben in Krankenhäusern zumeist speziell verhandelte Arbeitsverträge, die ihnen weitgehende Freiheiten bezüglich der Arbeitseinteilung und die private Liquidation (private Abrechnung von Leistungen mit den Patienten, normalerweise über eine private Krankenversicherung) einräumen.
  • DRG - Diagnosis Related Group (diagnosebezogene Fallgruppe)

    DRG bedeutet Diagnosis Related Group (diagnosebezogene Fallgruppe). 

    Zum 01.01.2003 wurde die Vergütung nach DRG eingeführt. Die entsprechende Fallpauschalenvereinbarung (FPV) wird jedes Jahr neu erstellt. Die Krankenhausfälle werden anhand der Diagnosen und durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen unterteilt. Die konkrete DRG wird hauptsächlich ermittelt durch Diagnosen, Prozeduren, Alter, Geschlecht und Verweildauer. Abgerechnet wird nur noch der Durchschnittspreis für die Behandlung der jeweiligen Krankheit in dieser Gruppe.

  • Fallzahl

    Die Fallzahl ist die Anzahl der stationär behandelten Patienten, das heißt jeder Patient wird bei jedem Krankenhausaufenthalt einmal gezählt. Laut Statistischem Bundesamt, Destatis, wurden im Jahr 2020 insgesamt 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt.

    Zahlen wie diese dienen der Krankenhausbedarfsplanung oder werden zur Information der Bürger genutzt, um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens abzubilden. Über die Qualität des einzelnen Krankenhauses sagen sie kaum etwas aus.

    Quelle: Statista Pressemeldung aus 09-2020

  • Freie Krankenhauswahl

    Eine private versicherte Person, gleichgültig ob eine private Zusatzversicherung oder Vollversicherung besteht, hat die freie Wahl unter den sogenannten öffentlichen Krankenhäusern und den privaten Krankenhäusern (Privatklinik).
  • ICD - International Classification of Diseases (Internationale Klassifikation von Krankheiten)

    Der ICD-Schlüssel wird in der Medizin zur Systematisierung von Diagnosen benutzt. Die Abkürzung „ICD“ steht für International Classification of Diseases (ins Deutsche übersetzt: „Internationale Klassifikation von Krankheiten“). Die aktuell gültige Ausgabe der ICD wird als ICD-10 bezeichnet (zehnte Überarbeitung). Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der ICD-10 zu dokumentieren.
  • KHEntgG - Krankenhausentgeltgesetz

    Das Krankenhausentgeltgesetz regelt die Vergütung der von Krankenhäusern erbrachten vollstationären und teilstationären Leistungen.
  • KHG - Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze.
  • Klinikcard

    Der Begriff „Klinikcard“ entstammt der Privaten Krankenversicherung. Die Klinikcard ist eine Art Ausweis, den der Privatversicherte nach Abschluss seiner Privaten Krankenversicherung erhält. Für den Fall, dass ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik notwendig wird, dient die Klinikcard als Nachweis zur Versicherung und als Ermächtigung für das Krankenhaus, angefallene oder noch anfallende Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen.
  • Krankenhaus

    Nach § 2 Abs. 1 KHG sind Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
  • teilstationär

    Bei der teilstationären Behandlung erfordert der medizinische Teil der Behandlung eine teilweise Eingliederung in die Behandlungsabläufe der jeweiligen Krankenhausstation, ohne dass jedoch eine vollständige Unterbringung und Verpflegung durch das Krankenhaus erforderlich ist. Es handelt sich um eine Behandlungsform, bei der die medizinische Leistung, nicht aber eine dauernde Unterbringung und Verpflegung des Patienten durch die Station erbracht werden muss.
  • vollstationär

    Bei einer vollstationären Heilbehandlung ist der Patient zeitlich ununterbrochen mindestens einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus untergebracht.
  • Wahlarzt

    Die wahlärztliche Behandlung ist eine Leistung, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgeht. Der Wahlarzt ist in der Regel der angestellte liquidationsberechtigte Krankenhausarzt (Chefarzt). Nimmt man einen Wahlarzt in Anspruch (Wahlleistungsvereinbarung), kann dieser seine Leistungen gesondert neben den allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung stellen.
  • Wahlleistung

    Als Wahlleistung bezeichnet man die - über den allgemeinen Krankenhausleistungen liegenden - Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- oder Zweibettzimmer und/oder die privatärztliche Behandlung - die sogenannte Chefarztbehandlung.
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