Recht haben tut gut
Das Grundprinzip
Sinnvoll für...
… Privatleute, die sich und ihre Familie für verschiedene Situationen, z. B. Vertragsstreitigkeiten nach einem Kauf, rechtlich absichern wollen.
… Angestellte, die sich für mögliche Konflikte mit ihrem Arbeitgeber wappnen möchten.
… jeden und jede, der oder die Auto fährt oder mit einem anderen motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
… Mieter:innen oder Immobilieneigentümer:innen, die sich vor Streitigkeiten mit dem Vermieter/der Vermieterin, mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Behörden schützen wollen.
Ein Beispiel aus dem Leben
Was für den Abschluss nötig ist
Die Kostenfrage
Gut zu wissen
Fachbegriffe schnell erklärt
Baurisikoausschluss: Für Bauherren und Bauherrinnen ist die Rechtsschutzversicherung nicht geeignet, da Streitfälle rund um Neubauobjekte nicht versichert sind.
Vermieter-Rechtsschutz: Richtet sich an Vermieter:innen bei möglichem Streit mit Mietern und Mieterinnen. Der Immobilien-Rechtsschutz sichert dagegen Mieter:innen und Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie ab.
Schadenfreiheit: Wer schadenfrei bleibt und den Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen muss, profitiert von einer geringeren Selbstbeteiligung: Bei drei Jahren sinkt sie um die Hälfte, bei fünf Jahren entfällt sie ganz.