
… Privatleute, die sich und ihre Familie für verschiedene Situationen, z. B. Vertragsstreitigkeiten nach einem Kauf, rechtlich absichern wollen.
… Angestellte, die sich für mögliche Konflikte mit ihrem Arbeitgeber wappnen möchten.
… jeden, der Auto fährt oder mit einem anderen motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
… Mieter oder Immobilieneigentümer, die sich vor Streitigkeiten mit dem Vermieter, mit Nachbarn oder Behörden schützen wollen.
Baurisikoausschluss: Für Bauherren ist die Rechtsschutzversicherung nicht geeignet, da Streitfälle rund um Neubauobjekte nicht versichert sind.
Vermieter-Rechtsschutz: Richtet sich an Vermieter bei möglichem Streit mit Mietern. Der Immobilien-Rechtsschutz sichert dagegen Mieter und Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie ab.
Schadenfreiheit: Wer schadenfrei bleibt und den Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen muss, profitiert von einer geringeren Selbstbeteiligung: Bei drei Jahren sinkt sie um die Hälfte, bei fünf Jahren entfällt sie ganz.
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Versicherungskunde Rechtsschutzversicherung: iStockphoto/Narloch-Liberra