Wenn Sie … 

  • … eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) von Ihrem ukrainischen Versicherer für Ihr Fahrzeug besitzen oder diese aktuell anfordern und sich zusenden lassen,
  • … oder bereits eine Grenzversicherung (z.B. in Polen) abgeschlossen haben, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist.

… dann besteht kein Handlungsbedarf. Sie benötigen keine Grenzversicherung.

Regelung bis 31.05.2022 für Pkw aus der Ukraine

Bis 31.05.2022 benötigen Sie grundsätzlich keine Grenzversicherung, da bis zum 31. Mai 2022 Haftpflichtschäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, von den deutschen Kfz-Versicherern gemeinschaftlich übernommen werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

„Grenzversicherung“ für Fahrzeuge (privat wie gewerblich) aus der Ukraine ab dem 01.06.2022

Wenn Sie als Ukrainer:in mit einem in der Ukraine versicherten Fahrzeug nach Deutschland kommen und auf Sie keine der unter A. genannten Kriterien zutreffen, benötigen Sie eine Grenzversicherung. 

  • Wo erhalte ich eine Grenzversicherung?

    Bei unseren Ansprechpartnern vor Ort können Sie die Grenzversicherung abschließen. 

    Hinweis: Bei Verständigungsschwierigkeiten vor Ort kann ggf. ein ukrainisch sprechender Allianz-Mitarbeiter telefonisch unterstützen.

  • Was deckt die Grenzversicherung der Allianz ab?

    Der Deckungsumfang umfasst die gesetzliche Kraft-Haftpflichtversicherung.

    Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,22 Mio. € für Sachschäden sowie 50.000 € für Vermögensschäden

  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz der Grenzpolice und was kostet sie?

    Die Grenzpolice wird für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Bei Abschluss bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort erhalten Sie eine entsprechende Versicherungsbestätigung direkt ausgehändigt. Diese gilt als Versicherungsnachweis.

    Der einmalig in bar zu entrichtende Beitrag richtet sich nach der Fahrzeugkategorie:

    • Für privat genutzte Fahrzeuge (z.B. Pkw, Motorrad) beträgt der Beitrag einmalig 199,00 € inkl. Versicherungssteuer
    • Für gewerblich genutzte Fahrzeuge (z.B. Lieferwägen, Lkw) beträgt der Beitrag einmalig 398,00 € inkl. Versicherungssteuer
  • Welche Daten benötigen wir von Ihnen für die Grenzversicherung?

    • Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum
    • eine Anschrift in Deutschland (z.B. Flüchtlingsheim-Anschrift oder Anschrift Ihrer Aufnahme-Familie)
    • das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
    • die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs
    • Art und Fabrikat des Fahrzeugs (z.B. Pkw, Volkswagen)
  • Wo bin ich versichert (Geltungsbereich der Grenzversicherung)?

    Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas und in den nicht-europäischen Gebieten der Europäischen Union.
  • Wie finde ich einen Ansprechpartner vor Ort?

    Hier finden Sie Ihren  Ansprechpartner vor Ort.
  • Was passiert nach Ende des 6-monatigen Versicherungsschutzes?

    Der Versicherungsschutz kann für weitere 6 Monate erneut abgeschlossen werden. Nach 12 Monaten müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland zulassen und sich in einer regulären KFZ-Versicherung versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen, sodass Sie auch über die 12 Monate hinaus mit einer KH-Grenzversicherung noch bis zum 31.03.2024 weiterhin in Deutschland fahren dürfen.

    Informationen hierzu finden Sie unter:

    Versichern Sie Ihr Fahrzeug anschließend weiter bei der Allianz, wird Ihr für die zuletzt erhaltene Grenzpolice entrichteter Betrag einmalig auf den neuen Vertrag angerechnet.

+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.