Wenn Sie …
- … eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) von Ihrem ukrainischen Versicherer für Ihr Fahrzeug besitzen oder diese aktuell anfordern und sich zusenden lassen,
- … oder bereits eine Grenzversicherung (z.B. in Polen) abgeschlossen haben, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist.
… dann besteht kein Handlungsbedarf. Sie benötigen keine Grenzversicherung.