Allianz Werbeeinwilligung widerrufen - so funktioniert es
Widerruf der Einwilligung und Löschung Ihrer Daten

Werbe­einwilligung wider­rufen: so funktioniert es

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Mit einem Widerruf können sich Verbraucher:innen von einer Werbeeinwilligung lösen.
  • Den Widerruf der Werbe­einwilligung können Kunden und Kundinnen formlos per E-Mail, Post oder Telefon mitteilen.
  • Allianz Kunden und Kundinnen können auch über ein gesondertes Formular einen Werbewiderruf oder / und Werbewiderspruch einreichen.
    Außerdem können Sie im Kundenportal Meine Allianz Ihre Daten dazu verwalten.
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So funktioniert es
Ihre Werbe­einwilligung können Sie jeder­zeit formlos und ohne Angabe von Gründen wider­rufen. Nutzen Sie dafür beispielsweise unser Online-Formular. So gehen Sie vor:
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Rufen Sie über den Button am Ende dieser Erklärung unser Online-Formular auf, um uns Ihren Werbewiderruf und / oder Werbewiderspruch mitzuteilen.
02
Telefon, E-Mail oder Post: Wählen Sie aus, für welchen Kontakt­weg und für welchen Absender Sie Ihren Werbewiderruf / Werbewiderspruch einreichen möchten.
03
Geben Sie am Ende Ihre Daten zur Identifizierung an, damit Ihr Werbewiderruf oder Werbewiderspruch bei der Allianz geprüft und hinterlegt werden kann. Anschließend können Sie das Online-Formular absenden.
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Darum benötigt die Allianz Ihre Einwilligung

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt die Kundenansprache via E-Mail, Telefon oder Fax ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung. Wenn wir Sie werblich ansprechen möchten (per E-Mail, Telefon, Fax), muss uns Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegen. 

Werbung mit Briefen oder Werbewurfsendungen (Werbebriefe, Handzettel, Prospekte u. a.) ist grundsätzlich ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung möglich, solange der Verbraucher / die Verbraucherin der postalischen Werbung nicht widersprochen hat. 

Für die Allianz ist das Einholen Ihrer Werbeeinwilligung wichtig, damit wir mit Ihnen digital oder telefonisch kommunizieren und unsere Angebote sowie Dienstleistungen genau auf Ihre Bedürfnisse ausrichten können. Sie als Kunde oder Kundin bleiben damit immer auf dem aktuellen Stand bzgl. neuer Angebote und Leistungen. 
 
Die Einwilligung muss freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich, nachweisbar und widerrufbar sein. Durch ein Double-Opt-in, also einer Einwilligung z.B. durch Checkbox und einer folgenden E-Mail mit Verifizierungslink, können die Dokumentationsanforderungen der DSGVO erfüllt werden. Eine zusätzliche Anforderung gilt bei Telefonwerbung: Hier muss die Einwilligung in Telefonwerbung beim werbetreibenden Unternehmen nach der Erteilung sowie nach jeder Verwendung der Einwilligung fünf Jahre aufbewahrt werden. 
 
Werbeeinwilligungen können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei Werbung mit Briefen oder Werbewurfsendungen muss ein sogenannter Widerspruch erfolgen. 
Bei der Allianz können Sie Ihre Werbeeinwilligung oder Briefwerbung schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Post widerrufen bzw. widersprechen. Auch können Sie online über ein Kontaktformular widerrufen und / oder widersprechen. Wir kümmern uns um den Rest.
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Ganz bequem online
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FAQ

Wann ist Werbung per E-Mail erlaubt?

Werbliche E-Mails sind nur zulässig, wenn der Kunde oder die Kundin dem werbenden Unternehmen vor Erhalt der E-Mail ausdrücklich eine entsprechende Werbeeinwilligung erteilt hat. Einwilligungen müssen freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich, nachweisbar und widerrufbar sein. 

Muss ich bei einem Widerruf einen Grund angeben?

Die Werbeeinwilligung kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Den Widerruf können Sie bei der Allianz schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular (online) oder Post mitteilen. 

Über Meine Allianz können Sie zudem bequem Ihre Daten ändern und ebenfalls Ihre Einwilligung widerrufen oder postalischer Werbung widersprechen.

Was für Folgen hat ein Widerruf der Werbeeinwilligung?

Wird die Werbeeinwilligung widerrufen oder Briefwerbung widersprochen, so ist die Zusendung von Direktwerbung als unzulässig anzusehen. Werbende Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Widerruf (ggf. Widerspruch bei Briefwerbung) umgehend bearbeitet wird – egal, auf welchem Weg und in welcher Form uns dieser erreicht. Der jeweiligen Person, die die Einwilligung widerrufen hat, darf keine weitere Werbung übermittelt werden. Dies gilt auch für postalische Werbung, wenn die Person der Briefwerbung widerspricht.
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