Abgesichert sein, wenn ihr Tier etwas angestellt hat
Stockmaß des Pferdes
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Ab 6,15 € im Monat
Beispielrechnung:
Der ursprünglich angezeigte Ab-Preis von 6,15 € bezieht sich auf den Tarif Smart und ist ein Beispiel für einen Hund (Mischling groß/klein) ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren (mit 150 Euro Selbstbeteiligung bei Vertragslaufzeit von drei Jahre bei monatlicher Zahlweise).
Die Beispielrechnung ändert sich durch Ihre Eingabe von "Tier".
Angaben zum Tier je nach Auswahl: Hund = Mischling klein / Pferd = Stockmaß unter 148 cm. Bei mehreren Tieren wird immer die günstigste Kombination aus zwei Hunden/Pferden berechnet.
Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden
Schutz bei Mietsachschäden
Schutz nach Maß: Bis zu 100 Millionen Euro absichern
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an oder bei Dritten verursacht. Sie ist besonders wichtig für Hunde- und Pferdehalter:innen. Auch Reitbeteiligte und Miteigentümer:innen sind mitversichert, sodass Sie Ihr Tier sorglos in die Obhut anderer geben können.
Die ausgezeichnete Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz
Focus Money zeichnete die Allianz als "Fairsten Schadenregulierer" bei Tierhaftpflichtversicherungen mit der Note "Sehr gut" aus.
Im Auftrag von FOCUS MONEY hat das Kölner Analyse- und Beratungsunternehmen ServiceValue im November 2025 die Fairness der Schadenregulierung von Tierhalterhaftpflichtversicherern untersucht. Insgesamt wurden 646 Versicherungsunternehmen in 19 Sparten untersucht.
Jetzt Tarif berechnen und online beim "Fairsten Schadenregulierer für Tierhalter-Haftpflichtversicherungen" abschließen.
Sie haben Fragen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie persönlich da.
Tierhalterhaftpflicht Tarife im Vergleich
Bei der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie aus drei Tarifen wählen: Smart, Komfort und Premium. Hier erfahren Sie im Tierhaftpflicht-Vergleich, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist.
Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:
Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Schutz bei Mietsachschäden
Schutz beim Gebrauch ohne Maulkorb oder ohne Leine
Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
Wer anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Mit der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie bestens geschützt, z. B. wenn Ihr Tier den Besitz von einer anderen Personen beschädigt.
Ein Mietsachschäden liegt z. B. vor, wenn Ihr Hund einen Stuhl umstößt, welcher dadurch das Parkett in Ihrer Mietwohnung beschädigt.
Mitversichert ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten nach einem Schadenfall, z. B. wenn keine gesetzliche Haftung besteht.
Smart
ab 6,15 €
Informationen zur Berechnungsgrundlage für diesen Ab-Preis:
Tarif: Smart
Hund: Mischling klein/groß
Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
Die Versicherungssumme gibt die maximale Entschädigung im Schadensfall an.
Falls einzelne Leistungsbestandteile abweichende Wertobergrenzen haben, sind diese in der Tabelle angegeben.
50 Mio. €
75 Mio. €
100 Mio. €
Schäden an geliehenen Gegenständen
Mitversichert sind Schäden an ausgeliehenen Gegenständen, z. B. ein Schaden an einer für Ihren Hund geliehenen Transportbox.
50.000 €
75.000 €
Nebenberufliche Nutzung des Tieres
Sie setzen Ihr Tier bei einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit ein und Ihr Tier verursacht einen Schaden.
Erstattung zum Neuwert
Erstattet wird statt des gesetzlich vorgesehenen Zeitwertes der Neuwert des beschädigten Gegenstandes. In der Komfort-Linie darf der beschädigte Gegenstand dabei nicht älter als ein Jahr sein. In der Premium-Linie ersetzen wir bis zu zwei Jahre alte Gegenstände zum Neuwert.
1 Jahr
bis 7.500 €
2 Jahre
bis 100 Mio. €
Verzicht Anrechnung Tiergefahr / Mitschuld
Schädigt Ihr Tier beispielsweise ein anderes Tier und muss auch der oder die andere Tierhalter:in haften, verzichten wir darauf, unsere Leistung zu kürzen.
Tierbergung
Versichert sind die Kosten einer Tierrettung, z. B. wenn der Hund aus einem Dachsbau gerettet werden muss.
Schadensdeckung bei zahlungsunfähigen Dritten
Entsteht dem oder der Versicherungsnehmer:in ein Schaden durch eine:n zahlungsunfähige:n Dritte:n, werden die Forderungsausfälle übernommen.
Teilnahme an Sportveranstaltungen/ -Lehrgängen
Mitversichert sind auch Schadenersatzansprüche aus der Teilnahme an Sportveranstaltungen, wie z. B. Hundeschlittenrennen.
Tierische Ausscheidungen
Versichert ist z. B. wenn der Hund sich auf den fest verlegten Teppich der Mietwohnung erbricht und die entstandenen Flecken professionell von einer Firma entfernt werden müssen.
Gewollter / ungewollter Deckakt
Versichert sind die Folgekosten einer ungewünschten Paarung, wie z. B. ein Schwangerschaftsabbruch oder wenn bei der gewollten Paarung das Tier des anderen verletzt wird.
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften
Mitversichert sind auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften.
Schäden an geliehenen Kfz-Anhängern
Mitversichert sind auch Schäden an geliehenen Anhängern, welche von Ihrem Tier beschädigt wurden.
Vertragsverwaltung über Meine Allianz App
In der Meine Allianz App finden Sie alle Informationen und Vertragsdokumente zu Ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie können schnell und einfach Ihre Leistungen auf einem Blick sehen, einen Umzug melden, Ihre Bankverbindung aktualisieren und viele weitere Services und Vorteile nutzen. Außerdem finden Sie alle Nachrichten und Dokumente übersichtlich an einem Ort. Bei Fragen und Wünschen schreiben Sie uns einfach und sicher direkt über Meine Kommunikation.
Dokumente der aktuellen Tarifgeneration. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarifgenerationen abweichen können.
Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.
Die passende Tierhaftpflicht für Sie
Bei der Allianz können Tierhalter:innen zwischen folgenden Versicherungsarten wählen:
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Umfangreicher Schutz auch für Miteigentümer:innen, Mithalter:innen und Hüter:innen
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich benötigt jede:r Tierhalter:in eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern, die das Tier verursacht. Für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, sind Sie als Halter:in in der Haftung. Auch wenn Sie selbst keine Schuld am Schadenfall tragen, denn laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar, die sogenannte "Gefährdungshaftung". Danach haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht.
Für wen ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?
Für Halter:innen von als gefährlich geltenden Hunderassen – sogenannten Listenhunde – ist eine Hundehaftpflichtversicherung in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, gesetzlich vorgeschrieben.
In einigen Bundesländern, wie Thüringen oder Hamburg, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.
In Bayern können Behörden einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen.
Für welche Tiere ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
Eine Haftpflichtversicherung ist für Tierhalter und Tierhalterinnen von Hunden, Pferden, Eseln sowie Maultieren sinnvoll. Denn diese Tierarten können erhebliche und teure Schäden verursachen.
Hunde können Menschen verletzen (zum Beispiel durch einen Biss oder wenn sie einen Sturz verursachen) oder fremdes Eigentum beschädigen (zum Beispiel die hochwertige Ledercouch einer Bekannten zerkratzen).
Pferde sind große und sensible Tiere – ein unkontrollierter Tritt oder ein Ausbruch kann schnell zu schweren Personen- oder Sachschäden (zum Beispiel an einem Auto oder im Stall) führen.
Esel und Maultiere sind zwar friedfertige Tiere, können aber allein aufgrund ihrer Größe teure Schäden verursachen (zum Beispiel wenn das Tier gegen einen Gartenzaun oder ein parkendes Auto tritt).
Schäden durch Katzen und Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen sind in der Regel bereits über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Bestizer:innen abgedeckt. Hunde, Pferde, Esel oder Maultiere, die Sie aus gewerblichen oder beruflichen Zwecken besitzen, müssen über eine Betriebshaftpflicht versichert werden.
Welche Personen sind über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert?
Unsere Tierhalterhaftpflicht versichert nicht nur Sie als Versicherungsnehmer:in, mitversichert sind auch Personen, die gelegentlich das Tier beaufsichtigen oder mit ihm umgehen. Solange sie dies nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausüben, wie beispielsweise als Mitarbeiter einer Hundepension.
Zu den mitversicherten Personen gehören:
Miteigentümer:innen und Mithalter:innen des Tieres
Hüter:innen, wie Freundinnen oder Nachbarn, die zum Beispiel gelegentlich Ihren Hund beaufsichtigen oder mit ihm spazieren gehen
Reiter:innen und Reitbeteiligte, die das Pferd gelegentlich reiten oder im Rahmen einer Reitbeteiligung nutzen
Kosten einer Tierhalterhaftpflicht
Bei der Allianz beginnen die monatlichen Kosten für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bei:
6,15 Euro für einen Hund
8,52 Euro für ein Pferd
Die genauen Kosten sind abhängig von Hunderasse, Pferdegröße und Anzahl der Tiere. Diese können Sie mit wenigen Klicks individuell berechnen.
Leistungen: Was deckt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab?
Als Tierhalter:in haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Tier verursacht – egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Unsere Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken und bietet umfangreiche Leistungen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Übernahme der Kosten, wenn Ihr Tier Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.
Abwehr unberechtigter Ansprüche: Sind Forderungen an Sie überhöht oder sogar gänzlich ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch – wenn nötig auch vor Gericht.
Schnelle Regulierung: Wir regulieren den durch Ihr Tier entstandenen Schaden schnell und unbürokratisch.
Deckung von Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Immobilien oder Teilen davon – darunter fallen unter anderem Mietwohnung, Hotelzimmer, Ferienwohnung, Stall, Pferdebox, Koppelzaun.
Auslandsschutz: Weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
Forderungsausfalldeckung: Wir übernehmen auch Schäden, die Ihnen durch fremde, unversicherte Tiere oder zahlungsunfähige Halter:innen entstehen.
Jungtiere: Welpen und Fohlen sind ab Geburt bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres über das Muttertier mitversichert.
Umgang ohne Leine und Maulkorb: Versicherungsschutz besteht auch ohne Leine, Maulkorb, Sattel oder bei ungewöhnlicher Zäumung.
Flurschäden: Absicherung bei Schäden durch Ihr versichertes Tier an landwirtschaftlichen Flächen.
Deckakt: Schutz bei Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
Rettung und Bergung: Kostenübernahme für die Rettung und Bergung Ihres Tieres aus einer Notlage.
Schadenbeispiele: In diesen Situationen leistet die Tierhaftpflicht
Ein Schaden durch Ihren Vierbeiner kann Sie teuer zu stehen kommen. Die Tierhaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadenersatzansprüchen, unter anderem bei folgenden, unerwarteten Ereignissen:
Bisswunde
Ihr nicht angeleinter Hund beißt beim Spaziergang einen Passanten in die Wade. Die Tierhaftpflicht übernimmt die Kosten für Schmerzensgeld, medizinische Behandlungen und den Verdienstausfall des Verletzten.
Gesamtschaden: ca. 35.000 Euro
Verkehrsunfall
Ihre Pferde brechen aufgrund eines lädierten Zauns aus ihrer Koppel aus und verursachen einen Verkehrsunfall auf der angrenzenden Landstraße. Die Pferdehaftpflichtversicherung leistet für Sachschäden an Fahrzeugen und Ladungen sowie Schmerzensgeldansprüche, wenn Personen verletzt wurden.
Gesamtschaden: ca. 1.260.000 Euro
Mietsachschaden
Ihrem Hund passiert während Ihres Urlaubs im Hotelzimmer ein kleines Malheur und er verschmutzt den hochwertigen Teppichboden. Die Hundehaftpflicht zahlt für den Schaden am Hotelmobiliar.
Video: In welchen Fällen hilft die Tierhalter-Haftpflicht?
Wann und wie Ihnen die Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung in einem Schadenfall hilft, sehen Sie in unserem kurzen Erklärvideo.
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Hohe Kundenzufriedenheit bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Beratung zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde- oder Pferdehalter:innen vereinbaren
Sichern Sie sich mit unserer Versicherung für Tierhalter:innen gegen das Kostenrisiko ab, wenn Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht. Im persönlichen Gespräch finden wir die richtige Lösung für Sie und Ihr Tier. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.
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Häufige Fragen: Was möchten Sie zur Tierhalterhaftpflicht wissen?
Wo ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hundehalter:innen ist in folgenden Bundesländern Pflicht:
Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Für als gefährlich geltende Hunderassen – sogenannte Listenhunde – ist eine Hundehaftpflichtversicherung in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben – außer in Mecklenburg-Vorpommern.
Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Ja, als Hunde- oder Pferdehalter:in benötigen Sie eine separate Hundehalterhaftpflicht für Ihre Hunde und eine separate Pferdehalterhaftpflicht für Ihre Pferde.
Das heißt: Sie schließen einen Vertrag ab, in dem alle Ihre Hunde in einer Police aufgelistet sind und einen weiteren Vertrag, der all Ihre Pferde aufweist.
Der Grund: Mit mehr als einem Tier steigt das Schadensrisiko. Um das höhere Risiko abzudecken, ist eine Tierhaftpflichtversicherung für jeden der vorhandenen Vierbeiner notwendig. Ausnahme sind Welpen Ihres Hundes oder Fohlen Ihres Pferdes. Diese sind ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das bedeutet, dass Sie während Ihres Urlaubs oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert sind – und zwar rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt.
Ist die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja, Sie können die Tierhalterhaftpflicht steuerlich geltend machen. Geben Sie die Beiträge unter den Sonderausgaben in der Steuererklärung an.
Gibt es eine Haftpflicht für Tierhalter:innen ohne Selbstbeteiligung?
Ja, die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gibt es auch ohne Selbstbeteiligung. Es gibt die flexible Option, einen Tarif mit Selbstbeteiligung abzuschließen oder ohne Selbstbeteiligung.
Unabhängig von Ihrer Tarifwahl können Sie entweder keine Selbstbeteiligung wählen oder die Versicherung mit 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung abschließen.
Bei Auswahl einer Selbstbeteiligung verringert sich der Beitrag. Im Schadenfall wird Ihre Selbstbeteiligung von unserer Schadenzahlung an Sie abgezogen.
Sind Halter:innen von Katzen und anderen Haustieren über die Tierhalterhaftpflicht versichert?
Nein, die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist nur für Hunde- und Pferdehalter:innen. Für Schäden, die diese Haustiere verursachen, kommt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung auf.
Gilt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch ohne Leine oder Zaumzeug?
Ja, die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz bietet auch dann Schutz, wenn Ihr Hund nicht an der Leine ist oder Ihr Pferd kein Zaumzeug trägt. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die örtlichen Vorschriften und Gesetze beachten. Zum Beispiel bezüglich der Leinenpflicht, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Bin ich auch versichert, wenn jemand anderes auf meinen Hund aufpasst?
Ja, unsere Tierhalterhaftpflicht deckt auch Schäden ab, die entstehen, wenn eine dritte Person Ihren Hund mit Ihrer Erlaubnis beaufsichtigt. Das kann zum Beispiel Ihre Nachbarin sein.
Wichtig: Personen, die Ihr Tier erwerbsmäßig hüten, sind nicht versichert. Details zu mitversicherten Personen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Die sogenannte Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie Ansprüche gegen Dritte haben, die Ihnen oder Ihrem Tier Schaden zugefügt haben, und diese Dritten nicht in der Lage sind, für den Schaden aufzukommen.
Diese Leistung erhalten Sie bei unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung bereits ab dem Smart-Tarif. Sie bietet Schutz auch bei Personenschäden, die durch vorsätzliche Handlungen Dritter entstanden sind. Dies wird auch als "Gewaltopferschutz" bezeichnet.
Ein "Schaden durch Deckakt" liegt vor, wenn beispielsweise ein Rüde eine Hündin ungewollt und unerlaubt deckt. Daraus können Folgekosten entstehen, wie zum Beispiel für einen Schwangerschaftsabbruch. Die tiermedizinische Behandlung der Hündin oder für die Versorgung des Welpen, die aus dem Deckakt resultieren.
Sind Flurschäden mitversichert?
Ja, Flurschäden, die durch Ihr Tier verursacht werden, sind bei uns mitversichert. Das sind Schäden an landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen oder Ernteprodukten. Verlässt zum Beispiel Ihr Pferd Ihre Koppel, zertrampelt das Feld des benachbarten Bauern oder frisst die frisch geernteten Äpfel, kommt dafür die Tierhalterhaftpflicht auf.
In welchen Fällen zahlt die Tierhalterhaftpflicht nicht?
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei:
Vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Sie den Schaden absichtlich verursacht haben.
Schäden innerhalb der häuslichen Gemeinschaft: Schäden, die Ihr Tier Ihnen selbst oder Angehörigen zufügt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in der Regel nicht abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise der Ehepartner oder die Ehepartnerin.
Gewerbliche oder berufliche Tierhaltung: Wenn Sie Tiere aus gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten, wie etwa zur Hunde- oder Pferdezucht, ist dies nicht durch die private Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt. In solchen Fällen sollten Sie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschließen.
Der Gegenstandsschutz bietet Ihnen für Ihre wertvollen Gegenstände und Sportgeräte zu Hause und unterwegs umfangreichen Schutz. Versichern Sie nur das, was Ihnen besonders wichtig ist, z. B. Ihr Reitzubehör, Ihr Mountainbike, Ihre Uhr oder Kamera.