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Tier­halter­haft­pflicht 

Abgesichert sein, wenn ihr Tier etwas angestellt hat 

Stockmaß des Pferdes

Um ein Angebot für mehrere Tiere zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf "Jetzt berechnen".

Ab 6,15 € im Monat

Beispielrechnung: 

Der ursprünglich angezeigte Ab-Preis von 6,15 € bezieht sich auf den Tarif Smart und ist ein Beispiel für einen Hund (Mischling groß/klein) ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren (mit 150 Euro Selbstbeteiligung bei Vertragslaufzeit von drei Jahre bei monatlicher Zahlweise).

Die Beispielrechnung ändert sich durch Ihre Eingabe von "Tier".

Angaben zum Tier je nach Auswahl: Hund = Mischling klein / Pferd = Stockmaß unter 148 cm. Bei mehreren Tieren wird immer die günstigste Kombination aus zwei Hunden/Pferden berechnet.

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Schutz nach Maß: Bis zu 100 Millionen Euro absichern
Allianz Tierhalterhaftpflicht: Pferd und Hund beschnuppern sich

Die Tier­halter­haft­pflicht schützt Sie vor finanz­iellen Folgen, wenn Ihr Tier Per­sonen-, Sach- oder Ver­mögens­schäden an oder bei Dritten ver­ursacht. Sie ist be­sonders wichtig für Hunde- und Pferde­halter:innen. Auch Reit­beteiligte und Mit­eigen­tümer:innen sind mitver­sichert, sodass Sie Ihr Tier sorglos in die Obhut anderer geben können.

  • Jetzt Tarif berechnen und online beim "Fairsten Schaden­regulierer für Tier­halter-Haft­pflicht­versicherungen" abschließen.
  • Sie haben Fragen zur Tier­halter-Haft­pflicht­versicherung? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie persönlich da.

Bei der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie aus drei Tarifen wählen: Smart, Komfort und Premium. Hier erfahren Sie im Tierhaftpflicht-Vergleich, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist.

Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Schutz beim Gebrauch ohne Maulkorb oder ohne Leine
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht

 

Wer anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Mit der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie bestens geschützt, z. B. wenn Ihr Tier den Besitz von einer anderen Personen beschädigt. Ein Mietsachschäden liegt z. B. vor, wenn Ihr Hund einen Stuhl umstößt, welcher dadurch das Parkett in Ihrer Mietwohnung beschädigt. Mitversichert ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten nach einem Schadenfall, z. B. wenn keine gesetzliche Haftung besteht.

Bei der Allianz können Tierhalter:innen zwischen folgenden Versicherungsarten wählen:

Grundsätzlich benötigt jede:r Tierhalter:in eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern, die das Tier verursacht. Für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, sind Sie als Halter:in in der Haftung. Auch wenn Sie selbst keine Schuld am Schadenfall tragen, denn laut Gesetz stellt schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr dar, die sogenannte "Gefährdungshaftung". Danach haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht.

  • Für Halter:innen von als gefährlich geltenden Hunde­ras­sen – soge­nannten Listen­hunde – ist eine Hunde­haftpflicht­ver­sicherung in allen Bundes­ländern, mit Aus­nahme von Mecklenburg-Vorpommern, gesetzlich vorgeschrieben.
  • In einigen Bundesländern, wie Thüringen oder Hamburg, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.
  • In Bayern können Behörden einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen.

Eine Haftpflichtversicherung ist für Tierhalter und Tierhalterinnen von Hunden, Pferden, Eseln sowie Maultieren sinnvoll. Denn diese Tierarten können erhebliche und teure Schäden verursachen.

  • Hunde können Menschen verletzen (zum Beispiel durch einen Biss oder wenn sie einen Sturz verursachen) oder fremdes Eigentum beschädigen (zum Beispiel die hochwertige Ledercouch einer Bekannten zerkratzen).
  • Pferde sind große und sensible Tiere – ein unkontrollierter Tritt oder ein Ausbruch kann schnell zu schweren Personen- oder Sachschäden (zum Beispiel an einem Auto oder im Stall) führen.
  • Esel und Maultiere sind zwar friedfertige Tiere, können aber allein aufgrund ihrer Größe teure Schäden verursachen (zum Beispiel wenn das Tier gegen einen Gartenzaun oder ein parkendes Auto tritt).

Schäden durch Katzen und Klein­tiere wie Kaninchen oder Meer­schweinchen sind in der Regel bereits über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Bestizer:innen abgedeckt. Hunde, Pferde, Esel oder Maultiere, die Sie aus gewerb­lichen oder beruf­lichen Zwecken besitzen, müssen über eine Betriebshaft­pflicht ver­sichert werden.

Unsere Tier­halter­haft­pflicht ver­sichert nicht nur Sie als Ver­siche­rungs­nehmer:in, mit­versichert sind auch Personen, die gelegent­lich das Tier beauf­sichtigen oder mit ihm umgehen. Solange sie dies nicht im Rahmen einer gewerb­lichen Tätigkeit ausüben, wie beispiels­weise als Mit­arbeiter einer Hunde­pension.

Zu den mitversicherten Personen gehören:

  • Miteigentümer:innen und Mithalter:innen des Tieres
  • Hüter:innen, wie Freund­innen oder Nachbarn, die zum Bei­spiel gelegent­lich Ihren Hund beauf­sichtigen oder mit ihm spazieren gehen
  • Reiter:innen und Reitbeteiligte, die das Pferd gelegent­lich reiten oder im Rahmen einer Reit­beteiligung nutzen

Bei der Allianz beginnen die monat­lichen Kosten für eine Tier­halter­-Haft­pflicht­ver­siche­rung mit 150 Euro Selbst­beteiligung bei:

Die genauen Kosten sind ab­hängig von Hunde­rasse, Pferde­größe und An­zahl der Tiere. Diese können Sie mit wenigen Klicks individuell berechnen.

Als Tierhalter:in haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Tier verursacht – egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Unsere Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken und bietet umfangreiche Leistungen:

  • Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden: Über­nahme der Kosten, wenn Ihr Tier Menschen ver­letzt oder fremdes Eigen­tum beschädigt.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Sind Forde­rungen an Sie überhöht oder sogar gänzlich ungerecht­fertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch – wenn nötig auch vor Gericht.
  • Schnelle Regu­lierung: Wir regu­lieren den durch Ihr Tier ent­standenen Schaden schnell und unbürokratisch.
  • Deckung von Miet­sach­schäden: Schäden an ge­mieteten Immo­bilien oder Teilen davon – darunter fallen unter anderem Miet­wohnung, Hotel­zimmer, Ferien­wohnung, Stall, Pferde­box, Koppelzaun.
  • Auslandsschutz: Weltweiter Ver­sicherungs­schutz bei vorüber­gehendem Auslands­aufenthalt.
  • Forderungsausfalldeckung: Wir übernehmen auch Schäden, die Ihnen durch fremde, unver­sicherte Tiere oder zahlungs­unfähige Halter:innen entstehen.
  • Jungtiere: Welpen und Fohlen sind ab Geburt bis zum Ende des nächsten Ver­sicherungs­jahres über das Muttertier mitversichert.
  • Umgang ohne Leine und Maulkorb: Versicherungsschutz besteht auch ohne Leine, Maulkorb, Sattel oder bei ungewöhnlicher Zäumung.
  • Flurschäden: Absicherung bei Schäden durch Ihr versichertes Tier an landwirtschaftlichen Flächen.
  • Deckakt: Schutz bei Schäden durch gewollten oder un­gewollten Deckakt.
  • Rettung und Bergung: Kosten­über­nahme für die Rettung und Bergung Ihres Tieres aus einer Notlage.

Wann und wie Ihnen die Allianz Tier­halter-Haft­pflicht­versicherung in einem Schadenfall hilft, sehen Sie in unserem kurzen Erklärvideo.

Sichern Sie sich mit unserer Versiche­rung für Tierhalter:innen gegen das Kostenrisiko ab, wenn Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht. Im persön­lichen Gespräch finden wir die richtige Lösung für Sie und Ihr Tier. Verein­baren Sie Ihren persönlichen Beratungs­termin.

Häufige Fragen: Was möchten Sie zur Tier­halter­haft­pflicht wissen?

Wo ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?

Eine Tierhalterhaft­pflichtver­siche­rung für alle Hundehalter:innen ist in folgenden Bundesländern Pflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Nieder­sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Für als ge­fährlich geltende Hunde­ras­sen – soge­nannte Listenhunde – ist eine Hunde­haftpflicht­ver­sicherung in fast allen Bundes­ländern gesetzlich vor­geschrieben – außer in Mecklenburg-Vorpommern.

Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Ja, als Hunde- oder Pferdehalter:in benötigen Sie eine separate Hunde­halter­haftpflicht für Ihre Hunde und eine separate Pferde­halter­haftpflicht für Ihre Pferde.

Das heißt: Sie schließen einen Ver­trag ab, in dem alle Ihre Hunde in einer Police aufge­listet sind und einen weiteren Vertrag, der all Ihre Pferde aufweist.

Der Grund: Mit mehr als einem Tier steigt das Schadens­risiko. Um das höhere Risiko ab­zudecken, ist eine Tierhaft­pflicht­ver­sicherung für jeden der vor­handenen Vier­beiner not­wendig. Ausnahme sind Welpen Ihres Hundes oder Fohlen Ihres Pferdes. Diese sind ab Geburt bis zum Ende des darauf­folgenden Ver­sicherungs­jahres mitversichert.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Ver­sicherungs­schutz der Tier­halter­haft­pflicht gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohn­sitz in Deutsch­land haben. Das bedeutet, dass Sie während Ihres Urlaubs oder eines vorüber­gehenden Aufent­halts im Ausland ver­sichert sind – und zwar rund um die Uhr und zeitlich unbe­grenzt.

Ist die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können die Tier­halter­haft­pflicht steuerlich geltend machen. Geben Sie die Beiträge unter den Sonder­ausgaben in der Steuer­erklärung an.

Gibt es eine Haftpflicht für Tierhalter:innen ohne Selbstbeteiligung?

Ja, die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gibt es auch ohne Selbst­beteiligung. Es gibt die flexible Option, einen Tarif mit Selbst­beteili­gung abzu­schließen oder ohne Selbstbeteiligung.

Unab­hängig von Ihrer Tarif­wahl können Sie ent­weder keine Selbst­beteili­gung wählen oder die Versicherung mit 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Selbst­beteili­gung abschließen.

Bei Auswahl einer Selbst­beteili­gung ver­ringert sich der Beitrag. Im Schaden­fall wird Ihre Selbst­beteili­gung von unserer Schaden­zahlung an Sie abge­zogen.

Sind Halter:innen von Katzen und anderen Haustieren über die Tierhalterhaftpflicht versichert?

Nein, die Tierhalter-Haftpflicht­ver­sicherung ist nur für Hunde- und Pferde­halter:innen. Für Schäden, die diese Haus­tiere ver­ursachen, kommt in der Regel Ihre private Haftpflicht­ver­sicherung auf.

Gilt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch ohne Leine oder Zaumzeug?

Ja, die Tier­halter­-Haft­pflicht­versiche­rung der Allianz bietet auch dann Schutz, wenn Ihr Hund nicht an der Leine ist oder Ihr Pferd kein Zaum­zeug trägt. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die örtlichen Vor­schriften und Gesetze beachten. Zum Beispiel bezüg­lich der Leinen­pflicht, um im Schadens­fall den Versicherungs­schutz nicht zu gefährden.

Bin ich auch versichert, wenn jemand anderes auf meinen Hund aufpasst?

Ja, unsere Tierhalterhaftpflicht deckt auch Schäden ab, die entstehen, wenn eine dritte Person Ihren Hund mit Ihrer Erlaubnis beaufsichtigt. Das kann zum Beispiel Ihre Nachbarin sein.

Wichtig: Personen, die Ihr Tier erwerbs­mäßig hüten, sind nicht versichert. Details zu mitver­sicherten Personen finden Sie in Ihren Ver­sicherungs­bedingungen.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Die soge­nannte Forderungs­ausfall­deckung greift, wenn Sie An­sprüche gegen Dritte haben, die Ihnen oder Ihrem Tier Schaden zugefügt haben, und diese Dritten nicht in der Lage sind, für den Schaden aufzu­kommen.

Diese Leistung erhalten Sie bei unserer Tierhalter-Haftpflicht­ver­sicherung bereits ab dem Smart-Tarif. Sie bietet Schutz auch bei Personen­schäden, die durch vorsätz­liche Handlungen Dritter ent­standen sind. Dies wird auch als "Gewaltopferschutz" bezeichnet.

Was sind Schäden durch Deckakte?

Ein "Schaden durch Deckakt" liegt vor, wenn beispielsweise ein Rüde eine Hündin unge­wollt und uner­laubt deckt. Daraus können Folge­kosten ent­stehen, wie zum Beispiel für einen Schwanger­schafts­abbruch. Die tier­medizi­nische Behandlung der Hündin oder für die Ver­sorgung des Welpen, die aus dem Deckakt resultieren.

Sind Flurschäden mitversichert?

Ja, Flurschäden, die durch Ihr Tier verur­sacht werden, sind bei uns mitversichert. Das sind Schäden an land­wirt­schaft­lich oder gärtnerisch genutzten Flächen oder Ernte­pro­dukten. Verlässt zum Beispiel Ihr Pferd Ihre Koppel, zertrampelt das Feld des benach­barten Bauern oder frisst die frisch geernteten Äpfel, kommt dafür die Tier­halter­haft­pflicht auf.

In welchen Fällen zahlt die Tierhalterhaftpflicht nicht?

Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei:

  • Vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Sie den Schaden absichtlich verursacht haben.
  • Schäden innerhalb der häuslichen Gemeinschaft: Schäden, die Ihr Tier Ihnen selbst oder Angehörigen zufügt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in der Regel nicht abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise der Ehepartner oder die Ehepartnerin.
  • Gewerbliche oder berufliche Tierhaltung: Wenn Sie Tiere aus gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten, wie etwa zur Hunde- oder Pferdezucht, ist dies nicht durch die private Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt. In solchen Fällen sollten Sie eine Betriebs-Haft­pflicht­versicherung abschließen.
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