Drohnenversicherung: Pflicht für Drohnenbesitzer

Die ausgezeichnete private Haftpflichtversicherung der Allianz
Gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen?
Ja. Drohnenhalter:innen in Deutschland sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohnen abzuschließen. Die Versicherungspflicht für Drohnen ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt und gilt für private und gewerblich genutzte Drohnen. Drohnenbesitzer:innen unterliegen der Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass sie für alle Schäden haften, die durch ihre Drohne entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden. Bei unkontrolliertem Verlust der Drohne, zum Beispiel durch Wind, oder bei Schäden durch Dritte, wie Freunde oder Freundinnen, ist der oder die Drohnenbesitzer:in haftbar. Demnach müssen alle Drohnenbetreiber:innen – sofern sie noch keine besitzen – eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritte abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne versehentlich entstehen können. Viele private Haftpflichtversicherungen sind nicht automatisch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung – hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.
Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind ab dem Tarif Komfort, Schäden, die durch den Gebrauch eines privat genutzten Flugmodells mit und ohne Motor bis zu fünf Kilogramm Startgewicht entstehen, mit abgedeckt.
Warum gibt es die Versicherungspflicht für Drohnen?
Pflichtversicherung: Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung?
Ausnahme der Versicherungspflicht für Drohnen
Drohnenversicherungen im Vergleich: So finden Sie den passenden Schutz

Es lässt sich nicht pauschal von "der" Drohnenversicherung sprechen, da Sie verschiedene Möglichkeiten haben, Ihre Drohne zu versichern – je nach Modell der Drohne, deren Nutzung und gewünschtem Schutz. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen als Versicherung gesetzlich vorgeschrieben und sichert Schäden ab, die Sie versehentlich mit Ihrer Drohne am Besitz fremder Personen verursachen oder wenn Ihre Drohne andere Personen verletzt. Zusätzlich können Sie eine separate Drohnenversicherung (auch "Drohnenkasko-Versicherung") oder eine Gegenstandsversicherung abschließen, die Schäden an der Drohne selbst und Diebstahl abdeckt.
Für den Hobby-Gebrauch Ihrer Drohne als Privatperson reicht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung als Pflichtschutz aus. Wichtig ist, dass die Absicherung von Drohnen explizit in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Überprüfen Sie im Zweifelsfall Ihren individuellen Versicherungsschutz. Falls Drohnen generell oder ab einem bestimmten Gewicht in Ihrem Haftpflichtvertrag ausgeschlossen sind, müssen Sie gegebenenfalls eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Prüfen Sie auch, welche Drohnen Ihre private Haftpflichtversicherung absichern – häufig wird bei Versicherern zwischen Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g und Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g unterschieden.
Für spezielle Einsatzbereiche der Drohne, wie die gewerbliche Nutzung, gibt es zudem weitere Versicherungsoptionen.
Versicherungen für Drohnen unter 250 g
Versicherungen für Drohnen über 250 g
Ihre Drohne bei der Allianz versichern
Sowohl bei der Allianz Privat-Haftpflicht (in den Tarifen Komfort und Premium) als auch beim Gegenstandsschutz schließt der Versicherungsschutz Drohnen bis fünf Kilogramm Abfluggewicht ein.
Für einen umfangreichen Schutz Ihrer Drohne haben Sie bei der Allianz folgende Möglichkeiten:
Private Haftpflichtversicherung
Gegenstandsschutz
Leistungen: Was deckt eine Drohnenversicherung ab?

Eine Kombination der gesetzlich vorgeschriebenen Drohnenpflichtversicherung mit einer zusätzlichen Versicherung für Schäden an der Drohne selbst sichert Sie optimal ab. So können Sie als Drohnenpilot:in unbeschwert und sorglos Ihrem Hobby nachgehen und sind bestens vor finanziellen Folgen von Schäden durch und an Ihrer Drohne geschützt. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen haben wir hier für Sie im Überblick:
Drohnenversicherung: Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten: Bei der Allianz sind Sie im Tarif Komfort der Privat-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihre Drohne mit bis zu 7,5 Millionen Euro abgesichert. Im Allianz Privat-Haftpflicht Tarif Premium sind es sogar 100 Millionen Euro.
- Andere Personen mit abgedeckt: Wenn Sie Familienmitglieder oder Freunde und Freundinnen häufig Ihre Drohne fliegen lassen, sind Sie als Halter:in haftbar, wenn diese einen Schaden verursachen. Nehmen Sie diese Personen in Ihren Privat-Haftpflicht-Vertrag auf, sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer:in, sondern alle im Versicherungsschein aufgeführten Personen umfangreich über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
- Schäden an geliehenen Dingen: Ein Beispiel: Sie nutzen die Drohne für ein privates Fotoshooting und haben sich dafür noch weiteres Fotozubehör ausgeliehen. Beim Landeanflug wird sie von einer Windböe erfasst und stürzt gegen das Stativ mit einer ausgeliehenen Kamera, die herunterfällt und zu Bruch geht.
- Weltweiter Schutz: Wenn Sie Urlaubserinnerungen im Ausland mit einem Drohnenflug festhalten wollen, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz für die Drohne auch im Ausland greift. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie auch bei Drohnenflügen außerhalb Deutschlands ab dem Tarif Komfort geschützt.
Wichtig: Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag! Sie haben bereits länger eine Haftpflicht und sind nun Drohnenbesitzer:in? Bei älteren Haftpflicht-Verträgen werfen Sie besser einen genauen Blick in die Bedingungen. Bereits seit Längerem bestehende Versicherungen bieten häufig noch keinen Schutz für Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen.
Drohne versichern: Leistungen des Gegenstandsschutzes
- Diebstahl und Raub: Schutz bei Verlust Ihrer Drohne durch einfachen Diebstahl und Raub, sowohl zu Hause als auch unterwegs (ab Tarif Smart).
- Beschädigung und Zerstörung: Versichert sind Schäden, die beispielsweise durch Kollision, Beschädigung durch Dritte, Bedienungsfehler, Eindringen von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit, Brand oder Implosion (ab Tarif Komfort).
- Neuwert-Erstattung: Bei einem Totalschaden ersetzen wir den Wert, den die Drohne bei Neubeschaffung kostet. Das ist besonders bei hochwertigen Modellen von Vorteil.
- Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, sodass Ihre Drohne auch auf Reisen abgesichert ist.
- Zubehör: Helme und Transporttaschen sowie weiteres Zubehör sind bis zu 10 % der Versicherungssumme mitversichert.
Was kostet die Versicherung für eine Drohne?
Besitzen Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung, die die Absicherung Ihrer Drohne einschließt, fallen keine zusätzlichen Beitragskosten an. Für eine Haftpflichtversicherung zahlen Sie je nach Versicherer und Umfang zwischen ungefähr 40 und 120 Euro im Jahr. Schließt Ihre vorhandene Haftpflichtversicherung Ihre Drohne nicht mit ein, müssen Sie eventuell den Schutz Ihrer Haftpflicht erweitern oder eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kosten variieren auch hier je nach Anbieter, Deckungssumme und individuellen Anforderungen. Für eine Drohnen-Haftpflicht für Ihre privat genutzte Drohne zahlen Sie im Jahr im Durchschnitt ungefähr 50 Euro. Wollen Sie Ihre Drohne zusätzlich gegen Schäden mit einer Drohnenkasko-Versicherung oder einer Gegenstandsversicherung versichern, kostet es Sie das im Durchschnitt zwischen 24 Euro und 120 Euro – hier spielt unter anderem der Neuwert der Drohne beim Preis eine Rolle.
Kaskoversicherungen für gewerblich genutzte Drohnen, beispielsweise von Fotografinnen, Landwirten oder Jägerinnen, sind in der Regel teurer und starten durchschnittlich bei etwa 120 Euro jährlich.
Hinweis: Bei den genannten Preisen handelt es sich um Schätzungen. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab wie Anbieter, Leistungsumfang, Neuwert der Drohne und mögliche Selbstbeteiligungen.
Preisbeispiel für Drohnenversicherung

Weitere Versicherungen für Ihre Drohne

Versicherung für gewerblich genutzte Drohnen: Werden Drohnen auch beruflich eingesetzt, zum Beispiel von Fotografinnen oder Landwirten, ist die private Haftpflicht nicht ausreichend. Sie benötigen dann eine passende berufliche Haftpflicht oder eine separate gewerbliche Drohnenversicherung.
Schäden zu Hause absichern: Wenn Ihr Flugobjekt zu Hause bei Feuer, Einbruch oder einem Wasserschaden zerstört wird oder abhandenkommt, ist es über die Hausratversicherung versichert.
Rechtsstreitigkeiten versichern: Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Drohnenbetrieb, etwa bei Streitigkeiten mit Behörden, Bußgeldern oder Vorwürfen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Versicherungen von Jagddrohnen: Schäden bei der jagdlichen Verwendung von Drohnen sind in der Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung im Tarif Komfort mitversichert.
Drohnentypen und spezifische Risiken
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Gesetzliche Vorschriften für Drohnen
Diese Kategorien regeln, unter welchen Bedingungen Drohnen geflogen werden dürfen. Sie bestimmen, wie hoch das Risiko eines Fluges eingeschätzt wird und ob zusätzliche Genehmigungen, Führerscheine oder Nachweise notwendig sind. So wird der Luftraum sicher organisiert und Gefährdungen für Menschen und andere Luftfahrzeuge reduziert.
Die EU-Drohnenverordnung teilt alle Drohnenflüge in drei Betriebskategorien ein:
1. Offene Kategorie: Darunter fallen Freizeitflüge und risikoarme gewerbliche Flüge mit Drohnen bis 25 kg Gewicht. Die Drohnen dürfen nur in Sichtweite (nicht höher als 120 Meter) und nicht über Menschenmengen fliegen. Diese Kategorie wird üblicherweise von privaten Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen genutzt, da sie genehmigungsfrei ist. Kinder unter 16 Jahren dürfen in dieser Kategorie Geräte der Spielzeugkategorie steuern, andere Drohnen nur unter Aufsicht einer volljährigen, qualifizierten Person, die sicherstellt, dass alle Regeln eingehalten werden.
In der Offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien:
- A1: In der Unterkategorie A1 dürfen Sie mit leichten Drohnen bis 900 Gramm auch nah an Menschen fliegen. Das Überfliegen einzelner Personen ist erlaubt, von Menschenansammlungen nicht. Ab 250 g benötigen Sie dafür den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Geeignet für kleine Freizeit- und Kameradrohnen im eigenen Garten oder Park.
- A2: Mit Drohnen bis 2 kg dürfen Sie in dieser Unterkategorie bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Mit Langsamflugmodus sind sogar fünf Meter möglich. Dafür ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Diese Kategorie ist für Einsätze in Wohngebieten oder belebteren Bereichen vorgesehen.
- A3: In der Unterkategorie A3 dürfen Sie mit Drohnen bis 25 kg fliegen, müssen aber stets mindestens 150 Meter Abstand zu Menschen und bewohnten Gebieten einhalten. Hier genügt der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Hierunter fallen Flüge über Felder, Industrieflächen oder abgelegene Areale.
2. Spezielle Kategorie: Für Flüge mit erhöhtem Risiko, z. B. über Menschenmengen, in Flughafennähe oder außerhalb der Sichtweite (Flughöhe über 120 Meter). Die Drohne darf in dieser Kategorie schwerer als 25 Kilogramm sein. Für die Spezielle Kategorie gelten besondere Regeln und es ist u. a. eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
3. Zulassungspflichtige Kategorie: werden zum Beispiel für den Transport schwerer Gegenstände ("Paketdrohnen") oder Menschen ("Flugtaxis") genutzt und dürfen einen Durchmesser von mehr als drei Metern haben. Hier gelten strenge Anforderungen und es ist eine Drohnenzulassung, Betriebsgenehmigung und Pilotenzulassung erforderlich.
Damit Drohnenpilot:innen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, um sicher und verantwortungsbewusst zu fliegen, sind je nach Drohne und Einsatzgebiet bestimmte Führerscheine vorgeschrieben. So soll das Risiko von Unfällen und Regelverstößen reduziert werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von "Drohnenführerscheinen" im Rahmen der EU-Verordnung:
- EU-Kompetenznachweis (A1/A3) – wird häufig als "kleiner Drohnenführerschein" bezeichnet.
- EU-Fernpilotenzeugnis (A2) – auch bekannt als "großer Drohnenführerschein".
Ob Sie einen dieser Nachweise benötigen, hängt ab von:
- dem Gewicht der Drohne
- ihrer Ausstattung (z. B. einer Kamera)
- dem Einsatzort und dem Abstand zu anderen Personen
Welchen Füherschein benötige ich für meine Drohne?
- Für Drohnen unter 250 g, ohne Kamera oder Sensoren, die privat genutzt werden, benötigen Sie keinen EU-Kompetenznachweis (A1/A3).
- Für Drohnen unter 250 g mit Kamera oder Sensoren benötigen Sie keinen EU-Kompetenznachweis, solange Sie diese nicht in sensiblen Bereichen (z. B. über unbeteiligte Personen, Menschenansammlungen oder Wohngebieten) einsetzen. Es kann aber eine Registrierungspflicht bestehen.
- Es wird dennoch empfohlen, den Kompetenznachweis freiwillig zu absolvieren, um mit den geltenden Vorschriften vertraut zu sein.
- Für Drohnen ab 250 g bis 25 kg, die in der sogenannten "Offenen Kategorie" geflogen werden, ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ("kleiner Drohnenführerschein") erforderlich.
- Für Drohnen ab 500 g bis 2 kg, wenn sie in Wohngebieten oder näher als 150 Meter an unbeteiligte Personen geflogen werden (Unterkategorie A2), benötigen Sie zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ("großer Drohnenführerschein").
- Für Drohnen über 2 kg bis maximal 25 kg dürfen Sie nur in der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie fliegen – also weit weg von Menschen und bewohnten Gebieten. Hier reicht der A1/A3-Kompetenznachweis aus.
- Für Drohnenflüge außerhalb der offenen Kategorie (z. B. über Menschenmengen, außerhalb der Sichtweite oder in Flughafennähe) benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie. Je nach Vorhaben sind hier zusätzliche Nachweise und Schulungen erforderlich.
Damit Behörden im Schadensfall oder bei Verstößen nachvollziehen können, wem eine Drohne gehört, müssen Betreiber:innen sich registrieren.
- Ohne Kamera: Wenn Ihre Drohne unter 250 g wiegt und keine Kamera oder vergleichbaren Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten besitzt, müssen Sie die Drohne weder kennzeichnen noch sich als Halter:in registrieren.
- Mit Kamera: Besitzt Ihre Drohne eine Kamera oder einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten, sind Sie verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Betreiber:in zu registrieren – auch wenn die Drohne unter 250 g wiegt, wie die DJI Mini 2 oder Mini 3 Pro. Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID), die gut sichtbar an Ihrer Drohne angebracht werden muss. Die Form der Kennzeichnung ist dabei frei wählbar, etwa als Aufkleber oder gravierte Plakette. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr vorgeschrieben.
Die Registrierung einer Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt kostet für Privatpersonen 20 Euro.
Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für Drohnen und die Möglichkeit zur Online-Registrierung finden Sie beim Luftfahrt Bundesamt (LBA).
Das Abfluggewicht und die CE-Klasse Ihrer Drohne sind entscheidend dafür, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie Sie fliegen dürfen. Leichte Drohnen unter 250 g sind von vielen Pflichten befreit, während schwerere Modelle ab 250 g eine Registrierung und je nach Einsatzbereich einen Führerschein benötigen. Ab 25 kg ist immer eine Genehmigung erforderlich. Mit der CE-Klassifizierung (C0 bis C4) lassen sich Drohnen zusätzlich einfacher rechtlich einordnen.
- Grundsätzlich: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Drohne selbstständig zu steuern, wenn eine Registrierungs- und/oder Führerscheinpflicht besteht.
- Ausnahmen: Ab 14 Jahren dürfen Sie eine Drohne steuern, wenn Sie sich im Rahmen einer Modellflugvereinigung bewegen, die eine entsprechende Aufsicht und Einweisung gewährleistet.
- Keine Altersvorgabe: Für das Fliegen von Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren gibt es keine offizielle Altersbeschränkung. Allerdings haften in diesem Fall die Erziehungsberechtigten.
Für private Flüge mit Drohnen der offenen Kategorie unter 25 kg, die in unkontrollierten Lufträumen und nicht über Menschenmengen stattfrinden, ist in der Regel keine Aufstiegsgenehmigung oder Anmeldung des Drohnenflugs erforderlich, sofern alle anderen Vorschriften eingehalten werden.
Eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne ist erforderlich, wenn ...
- die Drohne über 25 kg wiegt.
- sie gewerblich genutzt wird, unabhängig vom Gewicht.
- in kontrollierten Lufträumen oder in der Nähe von Flughäfen geflogen wird.
- über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten oder militärischen Einrichtungen geflogen wird.
- in Naturschutzgebieten oder in bestimmten städtischen Bereichen geflogen wird.
Es ist wichtig, sich vor jedem Flug über die aktuellen Vorschriften zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Weitere Angebote Ihrer Allianz
Einschränkungen beim Betrieb von Drohnen
Ein Überblick über Einschränkungen und Bestimmungen beim Fliegen mit einer Drohne. Es ist dennoch wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften vor Ort zu informieren, da die Anforderungen variieren können.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Luftfahrt Bundesamtes.
Mindestabstände zu Personen und Objekten
Beim Flug über Personen und bestimmte Bereiche gelten folgende Einschränkungen:
- Unbeteiligte Personen dürfen grundsätzlich nicht überflogen werden.
- In der offenen Kategorie A3: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- In der offenen Kategorie A1: Unter bestimmten Voraussetzungen (je nach CE-Klassifizierung) ist das Überfliegen einzelner Personen erlaubt, der Flug über größere Menschenansammlungen nicht.
Flugverbotszonen
Es gibt bestimmte Bereiche, in denen Drohnenflüge generell verboten oder nur mit spezieller Genehmigung erlaubt sind:
- Flughäfen: In der Nähe von Flughäfen gibt es strikte Flugverbotszonen, die in der Regel einen Radius von 1,5 km um den Flughafen umfassen.
- Militärische Einrichtungen und Regierungsgebäude: Drohnenflüge sind in der Nähe von militärischen Einrichtungen und Regierungseinrichtungen verboten.
- Kritische Infrastrukturen: Dazu gehören u. a. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser, die durch Flugverbotszonen geschützt sind.
- Naturschutzgebiete: In fast allen Naturschutzgebieten in Deutschland sind Drohnenflüge verboten oder nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
- Über Menschenansammlungen: Flüge über Menschenansammlungen sind generell verboten, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten.
Genehmigungspflicht für Drohnen-Nachtflüge wurde aufgehoben: Allerdings muss ein Fluggerät während des Betriebs mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Die Lichter müssen die Drohne erkennbar machen und sich klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Wie auch am Tag darf der Flug nur in Sichtweite durchgeführt werden. Das Luftfahrtamt empfiehlt außerdem zusätzliche Positionslichter, die es dem Piloten oder der Pilotin erleichtern, die Position der Drohne zu erkennen.
Maximale Flughöhe und Sichtflugregeln
Die maximale Flughöhe für Drohnen ist dazu da, um den Luftraum sicher zu organisieren und Zusammenstöße mit bemannten Luftfahrzeugen zu verhindern. Die Sichtflugregel (VLOS = Visual Line of Sight) verpflichtet Drohnenpilot:innen dazu, ihre Drohne jederzeit mit dem bloßen Auge im Blick zu behalten.
- Maximale Flughöhe: In Deutschland dürfen Drohnen in der Offenen Kategorie in der Regel nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor. In dieser Höhe bewegen sich in der Regel keine Flugzeuge oder Hubschrauber.
- Sichtflugregel: Dient zur besseren Kontrolle über die Drohne, um schnell auf unerwartete Hindernisse reagieren zu können. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS = Beyond Visual Line of Sight) sind in der Offenen Kategorie nicht erlaubt und benötigen in der Speziellen Kategorie eine gesonderte Betriebsgenehmigung.
Sonderregeln für bestimmte Einsatzarten
Diese besonderen Einsätze gehen häufig mit erhöhten Risiken einher. Deshalb fordern Luftfahrtbehörden oft individuelle Genehmigungen, um diese Einsätze sicher und rechtskonform durchzuführen.
- Racing-Drohnen: Für Rennen oder private Events mit FPV-Drohnen sind spezielle Genehmigungen erforderlich, besonders bei Überflügen von Menschenmengen oder außerhalb der Sichtweite.
- Agrardrohnen: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutz oder Vermessung muss oft in der speziellen Kategorie genehmigt werden und erfordert häufig Zulassungen für den Umgang mit Chemikalien und Umweltauflagen.
- Industrieinspektionen: Flüge zur Inspektion von Hochhäusern, Brücken oder Windkraftanlagen benötigen in der Regel eine spezielle Genehmigung, besonders wenn sie außerhalb der Sichtweite durchgeführt werden.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Drohnen mit Kamera, Mikrofon oder anderen Sensoren können personenbezogene Daten erfassen – z. B. Bilder von Gesichtern, Autokennzeichen, Gebäuden oder Tonaufnahmen. Das berührt die Persönlichkeitsrechte und unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
- Private Grundstücke: Hat Ihr Fluggerät mehr als 250 g Abfluggewicht oder kann Videos aufzeichnen, dürfen Sie es nicht über Wohngebieten außerhalb Ihres eigenen Grundstücks fliegen. Andernfalls verletzen Sie Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre der betroffenen Bewohner:innen.
- Datenspeicherung: Auch aus Datenschutzgründen ist es verboten, Aufnahmen von Privatgelände anzufertigen, zu speichern oder weiterzugeben. Einzige Ausnahme: Die betroffenen Personen, etwa Ihre Nachbarn oder Nachbarinnen, haben dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.
- Genehmigungen: In einigen Fällen kann eine Genehmigung erforderlich sein, um über bestimmte Wohngebiete oder in deren Nähe zu fliegen, insbesondere wenn die Drohne mit Kameras ausgestattet ist.

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

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