Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) erweitert ihr Portfolio in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) um den Bausteintarif Krankenhaustagegeld.
Mit dem neuen bKV-Angebot unterstützen Arbeitgeber ihre gesetzlich wie privat krankenversicherten Angestellten gleichermaßen, wenn diese stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen: Sie erhalten dann für jeden Tag im Krankenhaus eine vorher festgelegte Summe zwischen zehn und 100 Euro – egal, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert.
Das Krankenhaustagegeld (KHT) kann ab dem ersten Tag der Versicherung ohne Wartezeiten in Anspruch genommen werden, auch angeratene oder bereits laufende Krankenhausaufenthalte sind mitversichert. Eine Gesundheitsprüfung entfällt.
Über das Geld aus ihrer KHT-Versicherung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei verfügen und damit zum Beispiel die Zusatzkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer begleichen, Fahrtkosten oder die Gebühren für WLAN und Fernsehen bezahlen. Denn diese und weitere Kosten können bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen, werden in der Regel aber nicht oder nur teilweise von der Krankenversicherung der Mitarbeitenden übernommen.
„Mit einem Krankenhaustagegeld bieten Arbeitgeber unkompliziert finanzielle Unterstützung, wenn es darauf ankommt und zeigen glaubwürdig, dass sie sich um die Gesundheit ihrer Angestellten kümmern“, sagt Jan Esser, Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherung. „Das bestätigt auch unsere Marktforschung. Rund 60 Prozent der von uns befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten ein Krankenhaustagegeld für eine sinnvolle Ergänzung ihrer Krankenversicherung. Ebenso viele würden es als besonderes Zeichen der Wertschätzung empfinden, vom Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot zu erhalten.“
Die Kosten der Versicherung bleiben für Unternehmen dabei überschaubar und belaufen sich auf 1,29 Euro je 10 Euro Tagessatz pro Monat und versicherte Person. Vorteilhaft: Gehen Mitarbeitende zum Beispiel in Elternzeit oder in ein Sabbatical, bezahlt die Firma in dieser Zeit keine bKV-Beiträge. Die Beschäftigten
können ihre bKV-Leistungen trotzdem weiterhin nutzen („Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“).