Im modernen Fahrzeug werden immer mehr Geräte miteinander vernetzt. Im vergangenen Jahr wurde das Smartphone zum Autoschlüssel. Der Fahrer öffnet und startet das Fahrzeug über die App, der Schlüssel ist virtuell. Das ist komfortabel, birgt aber auch Risiken. Wie steht es beispielsweise um die Datensicherheit, was passiert, wenn das System gehackt wird?
Autos werden heute mit Blick auf die Weltmärkte entwickelt. Das Allianz Zentrum für Technik (AZT) hat aktuell die Anforderungen an den Virtuellen Schlüssel in Zusammenarbeit mit internationalen Instituten (RCAR) zu einem weltweit anwendbaren Standard weiterentwickelt. „Damit ist erstmalig ein globaler Standard zur IT-Sicherheit im Diebstahlschutz bei Kraftfahrzeugen geschaffen worden, der einheitlich in allen Märkten als Grundlage für Entwickler wie auch als Basis für die Regulierung von Totaldiebstählen durch Versicherer genutzt werden kann“, sagt Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz. Das AZT trägt damit dem Bestreben der Hersteller nach einheitlichen Standards Rechnung und zeigt, dass Vernetzung und die daraus entstehenden Risiken keine rein nationalen Themen sind.
Die Technik des Virtuellen Schlüssels stellt die Versicherer im Falle einer Fahrzeug-Totalentwendung vor neue Aufgaben. Bisher reicht der Kunde für die Regulierung den vollständigen Schlüsselsatz bei der Versicherung ein. Dies gilt grundsätzlich auch für den Virtuellen Fahrzeugschlüssel. Kein Kunde wird dem Versicherer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sein Smartphone zuschicken wollen. Er muss deshalb jeden Berechtigten nennen, der zum Zeitpunkt der Totalentwendung im Besitz eines Virtuellen Schlüssels war, und einen Nachweis über die Löschung der Berechtigung vorlegen. „Die Allianz sieht hier ganz besonders den Schutz unserer Kunden als vorrangig an. Wir müssen sicherstellen, dass wir sie bei einem Totaldiebstahl auch bei der Verwendung Virtueller Schlüssel komplikationslos entschädigen können“, sagt Haug.