Allianz ko­operiert mit NRV: Rechts­schutz für Industrie­kunden

3. Mai 2018 – Pressemitteilung – Allianz Deutschland AG
Neue Rechts­schutz-Versicherungs­gesellschaft AG (NRV) zieht sich aus dem Geschäftsfeld der industriellen Rechts­schutz­versicherung zurück / Knapp 2.000 Verträge betroffen / weit-gehend unveränderte Konditionen für Kunden
Seit 2007 ist die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) über ihre Tochtergesellschaft, die GSM Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz AG (GSM), im Geschäftsfeld der industriellen Rechtsschutzversicherungen aktiv. Zum 1. Januar 2019 wird sich das Unternehmen als Risikoträger aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen. Kunden der NRV haben die Möglichkeit, ihre Verträge bei der Allianz weitgehend zu unveränderten Konditionen und Deckungsumfang fortzuführen.
„Wir sind sehr glücklich, dass wir mit der Allianz einen Partner gefunden haben, der einen Großteil der Verträge der Kunden der NRV weitgehend zu vergleichbaren Konditionen fortführt“, sagte Michael Diener, Vorstand der GSM. Olav Kuschel, Leiter Rechtsschutzversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, betonte: „Wir freuen uns, diesen Kunden einen vergleichbaren Versicherungsschutz anzubieten. Als größter Rechtsschutzversicherer in Deutschland möchten wir auch in diesem Segment weiter wachsen.“ Betroffen sind knapp 2.000 Verträge mit einem
Prämienvolumen von zehn Mio. Euro. Die Allianz wird den neuen Versicherungsbestand über ihren Industrieversicherer, die Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS), rückversichern: „Uns geht es darum, den Übergang ohne große Veränderung für die Kunden zu bewerkstelligen“, sagte Martin Zschech, Regional Head für Financial Lines bei der AGCS.
Vertriebspartner, die für ihre Kunden von der Möglichkeit einer Vertragsübernahme Gebrauch machen wollen, können bis zum 31. Mai 2018 schriftlich mit der NRV in Kontakt treten. „Selbstverständlich halten wir alle unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Geschäftspartnern und unseren Kunden ein. Dazu gehört auch das langfristige ordnungsgemäße Regulieren und Abwickeln von Schadenfällen“, sagte Ralf Beißer, Vorstandssprecher der NRV. Betroffen sind ausschließlich Verträge aus dem Geschäftsfeld der industriellen Rechtsschutzversicherungen. Die NRV bleibt mit ihren Geschäftsfeldern Privat- und Gewerberechtsschutz davon unberührt und ist weiterhin Rechtsschutzpartner der Nürnberger, VHV und Mannheimer.
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