Neben der erhöhten Unfallgefahr droht in diesen Fällen auch ein Bußgeld. Denn die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs regelt der sogenannte Handy-Paragraf StVO § 23 (1a). Auch beim Radfahren ist jedes elektronische Gerät in der Hand verboten, die Bedienung von am Fahrrad fixierten Geräten ist den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Verstöße werden mit 55 bis 100 Euro geahndet.
Für die Umfrage wurden durch das Marktforschungsinstitut Ipsos Nürnberg 1205 Telefoninterviews mit repräsentativ ausgewählten Radfahrern durchgeführt. Die Auswertung erfolgte 2021 durch Dr. Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik (AZT).
Gerne dürfen Sie folgende Bilder (Bildrechte: Allianz) für Ihre Berichterstattung verwenden.

