Krankenzusatz­versicherung in der Schwangerschaft

Sicher begleitet - von der ersten Woche bis zur Geburt.
Allianz Krankenzusatzversicherung in der Schwangerschaft: Eine Ärztin macht eine Ultraschall-Untersuchung bei einer Patientin.
  • Eine Schwangerschaft ist eine aufregende und besondere Zeit, vor allem für die werdende Mutter. Doch sie bringt auch Unsicherheiten und gesundheitliche Herausforderungen mit sich, die meist harmlos sind. Für Schwangere können Übelkeit und Sodbrennen sowie Rückenschmerzen durchaus unangenehm sein. Diese Beschwerden lassen sich lindern, die Frage ist nur, wer die Rechnung bezahlt.
  • Möchten Sie Beschwerden durch alternativmedizinische Behandlungen wie Ostheopatie oder Akupunktur lindern, werden die Kosten oft nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Hier unterstützt Sie eine ambulante Krankenzusatzversicherung, damit Sie nicht alle Rechnungen selbst zahlen müssen.
  • Gesetzlich versichert zu sein heißt auch, dass Sie in der Regel bei einem Krankenhausaufenthalt während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erwarten Sie und Ihr Baby ein Einzel- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl und echte Ruhe.
  • Die Allianz Zusatzversicherungen (ambulant und stationär) helfen, diese Kosten zu decken. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und die Ihres ungeborenen Kindes konzentrieren.

Eine Krankenzusatzversicherung kann Ihnen in dieser wichtigen Phase wertvolle Unterstützung bieten. Sie entlastet finanziell und ermöglicht Zugang zu erweiterten medizinischen Leistungen, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt lediglich die Grundversorgung ab. Das bedeutet, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen erstattet werden. Wenn Ihnen ein Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl oder Heilpraktikerbehandlungen während der Schwangerschaft wichtig sind, müssen Sie diese selbst bezahlen.

Beispiel: Sie lassen beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin Ihres Vertrauens eine Akupunktur-Behandlung zur Schmerzreduzierung durchführen. Gerade Schwangere erhoffen sich davon Linderung bei Rücken- und Gelenkschmerzen. Die Kosten liegen meist zwischen 80 Euro bis 180 Euro pro Sitzung, die GKV kommt dafür nicht auf. Bei drei Sitzungen während der Schwangerschaft summieren sich die Ausgaben auf bis zu 540 Euro. Eine private Zusatzkrankenversicherung kann diese Kosten ganz oder teilweise erstatten und Ihnen finanzielle Sorgen ersparen.

Die ambulanten Leistungen einer Krankenzusatzversicherung können während der Schwangerschaft einen großen Mehrwert bieten. Sie ermöglichen eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten, die über die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Beispielsweise interessieren sich viele werdende Eltern in der Schwangerschaft für alternative Heilmethoden, die sanftere Ansätze bei Beschwerden bieten. Eine Krankenzusatzversicherung deckt je nach Tarif und Versicherung auch solche Verfahren ab:

  • Behandlung durch den Heilpraktiker, die Heilpraktikerin als ganzheitliche Ergänzung zu medizinischen Behandlungen. Beispielsweise durch Massagen oder stressabbauende Techniken.
  • Akupunktur: Wird generell zur Stärkung des Immunsystems und des allgemeinen Wohlbefindens angewandt. Besonders in der Schwangerschaft kann die Therapie typische Beschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen und Erschöpfung lindern.
  • Kinesiologie: Eine sanfte Methode, um das körperliche und emotionale Gleichgewicht zu fördern.
  • Osteopathie: Kann bei typischen Schwangerschaftsbeschwerden helfen wie Rückenschmerzen, Ischiasbeschwerden, Verspannungen im Becken- oder Iliosakralbereich, Sodbrennen, Verdauungsproblemen und Schlafstörungen. Zur Geburtsvorbereitung kann die Osteopathie dazu dienen, das Becken beweglicher zu machen und die Beckenstellung zu optimieren.

Mit diesen zwei Allianz Tarifen erweitern Sie die ambulante Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse: Im Tarif AmbulantPlus gibt es umfassende Leistungen für Heil­praktiker:in und Sehhilfen. Erweiterte Vorsorge­unter­suchungen zur Früherkennung von Krankheiten, alternative Heilbehandlungen uvm. sind im Tarif AmbulantBest enthalten.

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Auszug der ambulanten Leistungen
AmbulantPlus
AmbulantBest
Heilpraktikerbehandlung 70 % (max. 400 €) je Versicherungsjahr 80 % (max. 1.000 €) in 2 Versicherungsjahren
Alternativmedizinische Behandlung (z.B. Homöopathie, Osteopathie) keine Erstattung 80 % (max. 1.000 €) zusammen mit Heilpraktiker:innen max. 1.000 Euro in 2 Versicherungsjahren
Erstattung der Kosten für Medikamente bzw. homöopathische Arzneimittel (zum Beispiel Globuli), wenn diese in Verbindung mit der ambulanten Behandlung verschrieben werden
Das ist ein Auszug der Leistungen der Allianz  ambulanten Krankenzusatzversicherung. Die komplette Übersicht der Leistungen finden Sie auf der Produktseite.

Wir erstatten Ihre Kosten für Heilpraktiker:innen bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker – im Tarif AmbulantPlus bis zu 400 Euro pro Versicherungsjahr, im Tarif AmbulantBest zusammen mit alternativmedizinischen Verfahren bis zu 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

Wir übernehmen im Tarif AmbulantBest 80 Prozent der Restkosten nach GKV-Vorleistung oder 80 Prozent der Gesamtkosten ohne GKV-Vorleistung bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) – zusammen mit Heilpraktikerleistungen maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

Gesetzlich Versicherte erhalten lediglich eine medizinische Grundversorgung im Krankenhaus. Das heißt, Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin. Das geht auch anders: Ein Krankenhausaufenthalt während der Schwangerschaft oder zur Entbindung kann durch eine Krankenhaus­zusatz­versicherung angenehmer gestaltet werden. Je nach Tarif tragen diese Komfortleistungen dazu bei, dass Sie sich während Ihres Krankenhaus­aufenthalts wohlfühlen und umfassend versorgt werden:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer nach der Geburt
  • Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt, Spezialist bzw. Spezialistin
  • Freie Wahl des Krankenhauses

Mit diesen zwei Allianz Tarifen können Sie den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer machen: Im Tarif KrankenhausBest wird die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer übernommen, im Tarif KrankenhausPlus das Zweitbettzimmer.

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Auszug der stationären Leistungen
KrankenhausPlus
KrankenhausBest
Freie Arztwahl / Behandlung durch Chefarzt und Spezialisten Ja Ja
Freie Krankenhausauswahl Ja Ja
Unterbringung in Privatkliniken Ja Ja
Komfort-Unterbringung Zweibettzimmer Ein- oder Zweibettzimmer
Klinikwechsel auf Wunsch Ja Ja
Das ist ein Auszug der Leistungen der Allianz Krankenhauszusatzversicherung. Alle Leistungen finden Sie auf der Produktseite.

Im Krankenhaus können Sie sich anstatt des diensthabenden Arztes bzw. Ärztin für eine Behandlung beim Chefarzt bzw. der Chefärztin oder für die Behandlung bei einem Spezialisten bzw. einer Spezialistin Ihrer Wahl entscheiden.

Sie können das Krankenhaus selbst wählen und sind nicht an  das nächstgelegene Krankenhaus gebunden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob die Allianz auch Behandlungen in Privatkliniken oder sog. gemischten Krankenanstalten erstattet.

Erstattung nach Vorleistung der GKV:
-Tarif KrankenhausPlus 100 Prozent (bei Unterkunft im Zweibettzimmer) bzw. 60 Prozent (Einbettzimmer)
-Tarif KrankenhausBest 100 Prozent (bei Unterkunft im Ein- oder  Zweibettzimmer).

Erstattung ohne GKV-Vorleistung: 
-Tarif KrankenhausPlus 60 Prozent (Zweibettzimmer) bzw. 40 Prozent (Einbettzimmer)
-Tarif Krankenhaus-Best 60 Prozent (bei Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer).
Bei Unterkunft im Drei- oder Mehrbettzimmer erstatten wir 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.

GKV-Leistungen rechnen wir durch Abzug in tatsachlicher Höhe an.

Wir übernehmen je nach Tarif die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inklusive zahlreicher Komfortleistungen wie einer größeren Menüauswahl, Fernsehen oder Betten-Freihaltegebühr

Auf Wunsch organisieren wir die Verlegung in ein anderes öffentliches Krankenhaus (keine Privatklinik) innerhalb Deutschlands und übernehmen die Kosten. Zudem erstatten wir die Kosten für die weitere Privatbehandlung.

Bei der Auswahl der passenden Versicherung sollten Sie sich überlegen, welche Kriterien Ihnen wichtig sind. Reicht Ihnen im Krankenhaus die komfortable Unterbringung im Zweibett­zimmer oder wollen Sie lieber im Einbett­zimmer aufwachen? Legen Sie Wert auf sanfte Medizin beim Heilpraktiker oder auf Akupunktur? Gibt es bei dem Tarif eine Selbst­beteiligung oder Wartezeiten zu beachten?

Gut zu wissen: Es ist ratsam, die Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, um Warte­zeiten zu vermeiden. Beachten Sie, dass einige Leistungen erst nach einer gewissen Warte­zeit in Anspruch genommen werden können.

Bei Unfällen entfallen in den Allianz Tarifen die Wartezeiten.

Natürlich haben Eltern erstmal etwas anderes im Kopf, als sich um eine Kranken­versicherung für das Neugeborene zu kümmern. Aber gerade in dieser Zeit profitieren Kinder davon, dass es meist keine Vorerkrankungen gibt. Somit ist ein Abschluss meist schnell und unkompliziert. Babys können unter bestimmten Voraussetzungen in den gleichen Krankenzusatzversicherungen wie die Eltern abgesichert werden – ohne Gesundheitsprüfung.

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet meist Rooming-in, das heißt, Eltern können mitaufgenommen werden und nah beim Baby bleiben. Chefärzte kümmern sich, wenn es wichtig wird. Somit ist die kleine Familie auch bei Komplikationen gut abgesichert und gut untergebracht, auch bei längeren Krankenhausaufenthalten.

Wollen Sie Ihr Kind nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in anderen Bereichen wie der Arzt- oder Zahnarztpraxis, beim Heil­praktiker bzw. der Heilpraktikerin und im Pflege­fall absichern? Dann bieten Ihnen die Allianz Kinderpakete eine umfassende Versorgung.

Voraussetzungen:

  • Der Elternteil muss mindestens seit drei Monaten seit der Geburt des Kindes versichert sein.
  • Die Anmeldung des neugeborenen Kindes bei der Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgen.
  • Der beantragte Versicherungs­schutz für das Kind darf nicht höher sein, wie der des Elternteils.

Der Anspruch zur Kinder­nach­versicherung ist laut Gesetz für alle Versicherer verpflichtend (§198 VVG).

Warum sollte man eine Zusatzversicherung am besten vor der Schwangerschaft abschließen?

Kann ich nach der Entbindung auch ein Familienzimmer bekommen?

Ja. Ein Familienzimmer ermöglicht es den Eltern und dem neugeborenen Kind, die ersten Tage nach der Geburt gemeinsam im Krankenhaus zu verbringen. Dabei handelt es sich um eine Wahlleistung im Krankenhaus, die üblicherweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie je nach Tarif und Versicherer diese Leistung in Anspruch nehmen.

Werden die Kosten für den Privatarzt oder die Privatärztin gezahlt?

Abhängig vom gewählten Tarif können die Kosten übernommen werden. Dabei muss zwischen ambulanten und stationären Privatärzten und -ärztinnen unterschieden werden.

Die meisten ambulanten Krankenzusatzversicherungen übernehmen keine privatärztlichen Behandlungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Ausnahmen bilden je nach Tarif alternativmedizinische Behandlungen, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte) abgerechnet werden.

In den meisten Krankenhauszusatzversicherungen ist die stationäre Behandlung durch einen Privatarzt oder eine Privatärztin mit abgedeckt. Man spricht hier umgangssprachlich von der Chefarztbehandlung.

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