Kosten beim Kranken­haus­aufenthalt

Welche Kosten fallen im Kranken­haus für Patientinnen und Patienten an?

Wenn gesetzlich Versicherte im Kranken­haus liegen, sollten sie sich auf die Genesung konzentrieren und nicht auf die Frage, wer welche Kosten übernimmt. Denn dass die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bei einem Kranken­haus­aufenthalt in der Regel nur die medizinisch not­wendigen Behandlungs­kosten trägt, ist bekannt.

  • Wahlleistungen wie Chefarzt­behandlung, Unter­bringung im Zweibett- oder Einzel­zimmer und Kosten für Services wie Fernseher, Internet oder Telefon erstattet die GKV nicht. Für Selbst­zahler:innen heißt das, dass für ein Einzelzimmer ca. 130 Euro pro Tag anfallen können. Die Kosten für einen Chefarzt bzw. eine Chefärztin variieren stark, da sie von der Art und dem Umfang einer Behandlung abhängig sind. Beispiels­weise ist eine Herz­operation kosten­intensiver als eine Blind­darm­entfernung. Wer gesetzlich versichert ist, muss zudem aktuell eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalender­jahr) leisten. Ab 2027 steigt die Zuzahlung infolge der 2026 beschlossenen Gesundheitsreform auf 15 Euro pro Tag an. 
  • Ohne zusätzliche Absicherung kommen so bei längeren stationären Kranken­haus­aufenthalten einige hundert Euro und mehr zusammen. Da ist es beruhigend zu wissen, dass sich gesetzlich Versicherte mit einer  Krankenhaus-Zusatzversicherung absichern können. Diese übernimmt je nach Tarif Wahl­leistungen wie Ein- oder Zweibett­zimmer oder die chefärztliche Behandlung. Wenn Sie sich für eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung entscheiden, erhalten Sie zusätzlich einen vereinbarten Betrag, steuerfrei – für jeden Tag im Krankenhaus.
  • Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung (PKV) haben je nach Tarif den Vorteil der freien Arztwahl, Zugang zu spezialisierten Ärztinnen oder Ärzten und die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibett­zimmer. Zudem werden viele Komfort­leistungen oder spezielle Behandlungen abgedeckt, die über die Grund­versorgung hinausgehen.

Bundesdurchschnitt Quelle:

PKV Verband 2023

Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach Klinik, Dauer des Aufenthalts, der gewählten Behandlung und dem Versicherungsschutz stark variieren. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in zwei Hauptbereiche unterteilen: Behandlungskosten und Wahlleistungen.

Max, ein 40-jähriger sportlicher Patient, wird aufgrund eines Leistenbruchs ambulant im Krankenhaus operiert. Er wählt eine Behandlung durch den Privatarzt, der auch die Vor- und Nachuntersuchungen durchführt. Max muss sich um die Bezahlung der Krankenhauskosten keine Gedanken machen, denn mit den MeinKrankenhausschutz Tarifen liegt der Eigenanteil bei 0 Euro. Ohne eine Krankenhaus-Zusatzversicherung müsste er einen Eigenanteil von 1.120 Euro bezahlen.

Die Infografik zeigt eine Aufstellung möglicher Zusatzkosten bei einem Leistenbruch. Das sind im Beispiel eine Ambulante Operation für 480 Euro sowie das privatärztliche Zusatzhonorar (inkl. ambulanter Vor und Nachuntersuchung). Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.950 Euro, wovon die gesetzliche Krankenkasse 830 Euro übernimmt. Der Rest der Kosten, nämlich 1.120 Euro, wird im Rahmen eines Allianz MeinKrankenhausschutz-Tarifs erstattet. Es bleiben 0 Euro Eigenbeteiligung.

1) Unverbindliches Rechenbeispiel. Die tatsächliche Erstattung hängt vom individuellen Behandlungsfall, dem gewählten Tarif und etwaigen Vorleistungen anderer Kostenträger ab.

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Was zahlt die GKV?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die medizinisch notwendigen Leistungen (Behandlungskosten) während eines Krankenhausaufenthalts. Dazu gehören:

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch das diensthabende Ärzteteam, notwendige Operationen
  • Leistungen des Pflegepersonals
  • Während des Aufenthalts benötigte Medikamente
  • Notwendige Untersuchungen wie Röntgen, Ultraschall, MRT, CT, Laboruntersuchungen etc.
  • Therapien wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

Die Mehrkosten für Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Familienzimmer, Chefarztbehandlung oder Mitaufnahme einer Begleitperson (z. B. bei Kindern) werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Für gesetzlich Versicherte kann sich deshalb eine zusätzliche Absicherung der Kosten im Krankenhaus lohnen, z. B. über eine Krankenhauszusatz- oder eine Kranken­haustagegeld­versicherung. Informieren Sie sich jetzt über die Leistungen und Tarife der Allianz.

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Ein Krankenhausaufenthalt ist selten angenehm, aber eine Krankenhaus-Zusatzversicherung kann ihn etwas komfortabler machen. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit wertvollen Extras für eine reibungslose Genesung. Das sind die häufigsten Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung im Überblick:

  • Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Wer erholt sich nicht lieber in Ruhe, als im lauten Mehrbettzimmer?
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl. Je nach Krankenhauszusatztarif sichern Sie sich die Behandlung durch den Chefarzt bzw. die Chefärztin und können das Krankenhaus frei wählen. Das gibt Ihnen die Gewissheit, in den besten Händen zu sein.
  • Wichtig für Eltern ist Rooming-In: Hier dürfen Eltern mit ihrem Kind im Krankenzimmer übernachten. Die Unterbringungskosten für eine Begleitperson werden übernommen.

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, im Ernstfall die passende Versorgung zu erhalten, ohne sich um die Kosten zu sorgen. Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden. Denn die Erstattungshöhe, Wartezeiten und Aufnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Kümmern Sie sich frühzeitig um den Versicherungsschutz. Denn eine Krankenhaus-Zusatzversicherung kann in der Regel nur abgeschlossen werden, wenn noch keine schweren Vorerkrankungen vorliegen.

Was zahlt die PKV?

Private Krankenversicherungen bieten je nach Tarif unterschiedliche Leistungen. In der Regel übernehmen sie die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen und darüber hinaus häufig auch für zahlreiche Komfort­leistungen. Die genauen Leistungen sind in den jeweiligen Versicherungs­bedingungen festgelegt. Übliche Leistungen einer privaten Kranken­versicherung sind:

  • Übernahme der medizinisch notwendigen Kosten: Ähnlich wie bei der GKV, jedoch oft mit höherem Leistungs­umfang und ohne Zuzahlungen.
  • Behandlung durch Chefarzt bzw. Chefärztin oder spezialisiertes Ärzteteam
  • Komfort-Unterbringung: Übernahme der Kosten für Einzel-, Zweibett- oder Familienzimmer
  • Freie Krankenhauswahl: Sie können das Krankenhaus frei wählen, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Zusatzleistungen: Je nach Tarif können weitere Leistungen wie z.B. Unterbringung und Verpflegung einer Begleit­person (Rooming-in), Einzelzimmer oder Krankenhaus­tagegeld eingeschlossen sein.

Alle Leistungen und Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung finden Sie auf unserer Produktseite.

 

Wer zahlt was im Überblick

Hier finden Sie einen Überblick, wer was im Krankenhaus bezahlt. Wann erhalten Sie als gesetzlich Versicherte:r eine Rechnung vom Krankenhaus, wann erstattet die GKV direkt an das Krankenhaus? Wie sieht es aus mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung und für privat Versicherte?

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Wie versichert
Allgemeine
Krankenhausleistungen
Wahlleistungen
Gesetzlich versichert GKV zahlt direkt an das Krankenhaus, Patient:in zahlt nichts selbst Patient:in zahlt die Rechnung von Krankenhaus selbst
Gesetzlich versichert mit Krankenhauszusatzversicherung GKV zahlt direkt an das Krankenhaus, Patient:in zahlt nichts selbst Patient:in zahlt die Rechnung an Krankenhaus, Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif
Privat versichert Privatversicherte zahlen selbst, PKV erstattet je nach Tarif Privatversicherte zahlen selbst, PKV erstattet je nach Tarif

Gesetzlich Versicherte leisten bei einem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Ab 2027 steigt der Tagessatz auf 15 Euro. Diese Regelung gilt unabhängig von der Gesamtdauer des Aufenthalts und den tatsächlichen Kosten. Nach 28 Tagen entfällt die Zuzahlungspflicht im selben Kalenderjahr. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nicht alle Versicherten müssen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag im Krankenhaus leisten. Befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – sie zahlen grundsätzlich keine Zuzahlungen im Gesundheitswesen.
  • Schwangere bei schwangerschaftsbedingten Behandlungen und Entbindungen – Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge sind zuzahlungsfrei.
  • Versicherte mit sehr geringem Einkommen – etwa Empfänger:innen von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) oder Sozialhilfe.
  • Menschen mit einem Zuzahlungs­befreiungs­ausweis – wer die persönliche Be­lastungs­grenze erreicht hat, erhält eine Befreiung durch die Kranken­kasse. Wird diese Grenze erreicht, können Versicherte bei ihrer Kranken­versicherung eine Befreiung beantragen. Damit entfallen für den Rest des Jahres alle Zuzahlungen.
  • Im Allianz Tarif MeinKrankenhausschutz Best wird die Zu­zahlung im Kranken­haus übernommen.

Als Belastungsgrenzen gelten:

  • 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen
  • 1 %  des jährlichen Bruttoeinkommens für chronisch Kranke mit ärztlichem Nachweis

Eine gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die grundlegenden Behandlungskosten ab. Für zusätzlichen Komfort, erweiterte medizinische Versorgung und finanzielle Entlastung können Sie private Zusatzversicherungen abschließen. Hierbei stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.

Kann ich Krankenhauskosten steuerlich absetzen?

Ja, bestimmte Krankenhauskosten, für die Sie selbst aufgekommen sind, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören Zuzahlungen, Kosten für Wahlleistungen (bei medizinischer Notwendigkeit) und weitere Kosten, die die Regelversorgung überschreiten. Informieren Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Wer übernimmt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall?

Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung. Bei anderen Unfällen kommt in der Regel Ihre Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) für die Kosten auf. Eine private Unfallversicherung kann zusätzlich Leistungen erbringen, z. B. eine Unfallrente oder Kapitalleistungen bei Invalidität.

Sind Rentner:innen von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit?

Als Rentner:in sind Sie nicht automatisch von der Zuzahlung befreit, unter Umständen erfüllen Sie aber die Kriterien für eine Zuzahlungsbefreiung. Dazu gehören beispielsweise:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung.

Was zahlen Selbstzahler:innen im Krankenhaus?

Selbstzahler:innen müssen mit hohen Kosten im Krankenhaus rechnen. Für das Einbett­zimmer im Krankenhaus werden im Bundes­durchschnitt 130 Euro pro Tag fällig. Die Preise richten sich nicht nur nach dem Bundesland, sondern auch nach dem jeweiligen Krankenhaus. Für ein Zweibett­zimmer müssen Selbst­zahler:innen ungefähr die Hälfte bezahlen, also durch­schnittlich 60 Euro pro Tag. Bei einem durchschnittlichen Aufenthalt von 7 Tagen sind das einige Hundert Euro ohne weitere Wahlleistungen. Private medizinische Behandlungen sind hier noch nicht berücksichtigt und kommen noch zusätzlich auf die Rechnung. Wenn Sie Selbst­zahler:in sind, ist es sinnvoll, im Vorfeld der Behandlung eine detaillierte Kosten­aufstellung des Kranken­hauses anzufordern, da die Kosten sehr hoch sein können.

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung der Allianz schützt Sie vor hohen Krankenhausrechnungen.

Bundesdurchschnitt Quelle:

Verband PKV 2023

Verband PKV 2023

Was kostet ein Krankentransport?

Die Kosten für einen Kranken­transport hängen von der Strecke, der Transportart (z. B. Kranken­wagen, Rettungs­wagen, Taxi) und der medizinischen Notwendig­keit ab. Ohne Kosten­übernahme durch die Krankenkasse können für Patientinnen und Patienten schnell mehrere hundert Euro anfallen.

Wichtig: Ist der Transport ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, übernimmt die Kranken­kasse in der Regel die Kosten. Versicherte müssen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Fahrt leisten (außer Kinder unter 18 Jahren und Befreite). Bei nicht medizinisch notwendigen Fahrten (z. B. Heimfahrt nach einer ambulanten Behandlung) zahlen Patienten und Patientinnen die Kosten in der Regel selbst. Klären Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Kranken­kasse, ob die Kosten übernommen werden.