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Kranken­tagegeld-Versicherung

Einkommen sichern bei Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld für Ihre Absicherung im Krankheitsfall
  • Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzversicherung, die das monatliche Einkommen absichert, wenn Sie krankheitsbedingt oder nach einem Unfall längere Zeit arbeitsunfähig sind. Das Krankentagegeld sorgt dafür, dass laufende Kosten und Rechnungen auch bei Krankheit bezahlt werden können. Durch die Leistungen sichern Sie Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard und müssen sich im Krankheitsfall keine finanziellen Sorgen machen.
  • Die Höhe: Das Krankentagegeld richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Es kann zwischen 5 Euro und mehreren hundert Euro pro Tag liegen, je nach Bedarf und Versicherungsschutz. Generell können Sie maxi­mal bis zu 100 Pro­zent Ihres Netto­einkommens versichern. Das kostet die Krankentagegeldversicherung der Allianz mit Preisbeispielen für Angestellte und Selbstständige.
  • Krankentagegeld für Angestellte: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet in der Regel nach nur sechs Wochen. Danach stehen Sie vor einer erheblichen Einkommenslücke, die schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Vor allem für privat Versicherte ist das Krankentagegeld wichtig, um diese Lücke nahtlos zu schließen und Ihr gewohntes Einkommen zu sichern. Wie hoch der Tagessatz sein sollte, sehen Sie in der Beispielrechnung für Arbeitnehmer.
  • Krankentagegeld für Selbstständige: Als Selbstständige:r tragen Sie das volle finanzielle Risiko bei Krankheit. Während einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie meist keine Lohnfortzahlung, von daher ist eine Krankentagegeld-Versicherung unverzichtbar. Bei der Allianz können Sie sich bereits ab der 2. Woche Arbeitsunfähigkeit absichern. Wie hoch die Einkommenslücke ausfallen kann, sehen Sie in der Beispielrechnung für Selbstständige.
Für gesetzlich Versicherte darf das Krankentagegeld und das gesetzliche Krankengeld in Summe maximal bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Ausnahme: Sie sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert und haben eine Wahlerklärung abgegeben.

Hier finden Sie Preisbeispiele für eine Krankentagegeld für Angestellte, die gesetzlich oder privat versichert sind. Sowie ein Preisbeispiel für Krankentagegeld für Selbstständige, die eine private Krankenversicherung haben.

Bei längerer Krankheit kommt es unweigerlich zu Einkommenseinbußen. Mit der Allianz Kranken­tage­geld-Zusatz­versicherung sind Sie und Ihre Familie im Krank­heits­fall finanziell abgesichert. Angestellte erhalten bei Arbeits­unfähigkeit in den ersten sechs Wochen eine Lohn­fort­zahlung durch ihren Arbeit­geber. Bei Selbst­ständigen ist das anders. Für sie bedeuten Krank­heits­tage sofortige Einkommens­ausfälle.

Wer längere Zeit wegen Kran­kheit arbeits­unfähig ist oder sich in gesetzlichen Mutterschutz­zeiten befindet, hat weniger Ein­kommen. Im schlimmsten Fall gar keines – während Lebens­haltungs­kosten wie Miete, Lebens­mittel und Co. gleichbleiben. Das ist vor allem für privat und gesetzlich versicherte Angestellte mit über­durch­schnitt­lichem Ein­kommen ein Risiko. Mit einer Kranken­tage­geld-Versicherung schließen Sie die Ein­kommens­lücke und bleiben finanziell unabhängig.

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was mit den Leasingraten und der Miete passiert, wenn Sie krank werden? Als Selbstständige:r sind Sie es gewohnt, sich selbst um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Schützen Sie sich mit einer Krankentagegeldversicherung, damit Sie auch im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind!

Für Ärzte und Ärztinnen bietet die Allianz spezielle Krankentagegeld-Tarife (z.B. auch längere Karenz­zeiten) an, ebenso wie für besondere Berufsgruppen wie Profisportler:innen. Beamte und Beamtinnen können keine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

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Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Hier finden Sie einen Überblick, wann die Allianz Krankentagegeld-Versicherung zahlt und wann nicht.

  • bei Selbstständigen frühestens ab der zweiten Woche Arbeitsunfähigkeit - nach Ablauf der Karenzzeit in vereinbarter Höhe.

  • frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (privat versichert).

  • frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (gesetzlich versichert).

  • für die Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Dies gilt nach Ablauf der Karenzzeit auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.

  • auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. Die Höhe des Krankentagegeldes wird dabei an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst.

  • auch an Sonn- und Feiertagen.

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit bei einer Krankentagegeld-Versicherung. Sie beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und endet an dem Tag, ab dem das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Für Angestellte beginnt die Karenzzeit nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Selbstständige können die Karenzzeit individuell festlegen, je nach den finanziellen Bedürfnissen und der gewählten Versicherung. Mehr Informationen zur Karenzzeit finden Sie hier im Ratgeber.

Gibt es Krankentagegeld bei Schwangerschaft?

Ja, schwangere Frauen in der privaten Krankenversicherung können während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld bekommen. Der Anspruch errechnet sich aus dem versicherten Tagessatz abzüglich dem Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzzeit und dem Mutterschaftsgeld pro Tag nach Ablauf der Karenzzeit. Schwangere, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben während der Mutterschutzzeiten in der Regel keinen Verdienstausfall und daher auch keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

Muss ich bei Arbeitsunfähigkeit eine spezielle Ärztin oder Arzt aufsuchen?

Nein, Sie können frei entscheiden, zu welcher Ärztin oder zu welchem Arzt Sie gehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin eine staatliche Zulassung besitzt. Die oder der behandelnde Medi­ziner:in bescheinigt Ihre Arbeits­unfähig­keit. Die Beschei­nigung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein. Bei der Allianz können Sie das bequem online erledigen.

Warum brauche ich eine Krankenhaustagegeld-Versicherung?

Im Vergleich zum Krankentagegeld wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines stationären Klinik­auf­ent­halts bezahlt. Es soll Ihre Mehr­auf­wendungen im Kranken­haus abdecken, bei­spiels­weise die täg­liche Zu­zahlung. Haben Sie eine Kranken­tage­geld- und eine Kranken­haus­tage­geld­versicherung abge­schlossen, erhalten Sie bei längerer Krank­heit mit Kranken­haus­auf­enthalt beide Leistungen ausbezahlt.

Kranken­tage­geld bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit arbeits­unfähig sind. Und zwar unab­hängig davon, ob Sie sich zu Hause aus­kurieren oder im Kranken­haus liegen. Das gilt auch während der gesetz­lichen Mutterschutzzeiten.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?

Sind Sie arbeitsunfähig, können Sie Ihren Beruf vorüber­gehend nicht ausüben. Wer berufs­unfähig ist, kann seinem Job auf nicht abseh­bare Zeit nicht mehr nachgehen. Zum Beispiel wegen bleibender Gesund­heits­schäden. Um im Fall einer Arbeits- oder Berufs­un­fähig­keit ohne Leistungs­lücken finanziell unabhängig zu bleiben, sollten Sie beide Ver­si­che­rungen ab­schließen.

Wie trage ich Beiträge in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zum Krankentagegeld können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Für sozialversicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Angenommen, Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschreiten die Grenze von 1.900 Euro. Dann können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Krankentagegeld den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankentagegelds nicht möglich. Für Selbstständige beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag 2.800 Euro pro Jahr.

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden zur Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes herangezogen. Die steuerfreien Einnahmen selbst werden nicht besteuert. Für das steuerpflichtige Einkommen wird die Einkommensteuer dann mit dem höheren Steuersatz berechnet.
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