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Ab 7,62 € monatlich* Monatlicher Beitrag von 7,62 Euro für den Tarif AmbulantPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 3,14 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 2,22 Euro.

Ambulante Zusatz­versicherung

Optimieren Sie Ihren Gesundheits­schutz
Ab 7,62 € monatlich* Monatlicher Beitrag von 7,62 Euro für den Tarif AmbulantPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 21 Jahren. Für 16- bis 20-Jährige fallen 3,14 Euro an. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre zahlen 2,22 Euro.

Eine ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht oder nicht vollumfänglich bezahlt werden. Als gesetzlich Versicherter oder Versicherte haben Sie Anspruch auf eine Grund­versorgung durch die Kranken­kassen. Möchten Sie darüber hinaus von höheren Kosten­erstattungen und zusätzlichen Leistungen profitieren, müssen Sie sich privat absichern.

  • Preisbeispiele: Je nach Alter können Sie sich als erwachsene Person ab einem geringen monatlichen Beitrag von 7,62 Euro versichern. Kinder erhalten die wertvolle Absicherung schon ab 2,22 Euro pro Monat.
  • Tarife: Sie haben die Wahl zwischen zwei Tarifen. Bereits im Tarif AmbulantPlus sind umfassende Leistungen für Heil­praktiker:in und Sehhilfen enthalten. Im Tarif AmbulantBest werden zusätzlich Kosten für erweiterte Vorsorge­unter­suchungen, alternative Heilbehandlungen und Hörhilfen erstattet.
  • Leistungen: Die wichtigsten Erstattungen im Überblick. Wann zahlt die Allianz ambulante Kranken­zusatz­versicherung und wann nicht? Damit Sie im Schadens­fall Klarheit haben.
Hier sehen Sie einen Auszug der wichtigsten Leistungen der ambulanten Kranken­zusatz­versicherung. Detaillierte Leistungs­beschreibungen je nach Tarif finden Sie in der Produkttabelle.
  • für Sehhilfen im Tarif AmbulantPlus max. 150 Euro und im Tarif AmbulantBest max. 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
  • für Heilpraktiker-Behandlungen und im Tarif AmbulantBest auch für alternativmedizinische Verfahren bei Arzt oder Ärztin.
  • für Vorsorgeuntersuchungen und Hörhilfen im Tarif AmbulantBest.
  • für Transportkosten bei stationärer Behandlung.
  • für Personen mit laufenden oder unmittelbar bevor­stehenden Behandlungen oder Unter­suchungen. Die Tarife sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungs­beginn vor (acht Monate bei psycho­thera­peutischen Leistungen bei Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen) sowie eine Gesundheits­prüfung.
  • für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
  • Für gesetzlich Versicherte, die Leistungslücken der Krankenkassen schließen möchten. Neben umfang­reicheren Vorsorge­untersuchungen profitieren Sie von Kosten­übernahmen für Seh- und Hörhilfen, Transport­kosten und freier Kranken­hauswahl. So können Sie sich auch als Kassenpatient:in als Privatpatient fühlen und entlasten sich und Ihre Liebsten finanziell.
  • Für Personen, die Naturheilverfahren bzw. alternative Heilmethoden schätzen und sich bei einer Heilpraktikerin bzw. einem Heilpraktiker oder osteopathisch behandeln lassen möchten. Mit einer ambulanten Kranken­versicherung bekommen Sie auch die Kosten für Medikamente bzw. homöopathische Arzneimittel (zum Beispiel Globuli) erstattet.
  • Für junge Leute, die sich günstige Einstiegs­beiträge sichern wollen. Je früher Sie sich für den Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung entscheiden, desto günstiger sind Ihre Versicherungsbeiträge. Zudem sind junge Menschen seltener von Vorerkrankungen betroffen. Diese müssen in den Gesundheitsfragen vor Tarifabschluss angegeben werden.
Voraussetzung ist, dass die Arzneimittel in Verbindung mit der ambulanten Behandlung verschrieben werden.
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Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden zwar von der gesetz­lichen Kranken­versicherung übernommen, aber mit Ein­schränkungen. So bezahlen die gesetzlichen Kassen beispiels­weise beim Hautkrebs-Screening nur eine visuelle Untersuchung.

Mit einer ambulanten Zusatz­versicherung erhalten Sie Leistungen für Vorsorge­untersuchungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt. So beteiligt sich die Allianz im Krankenzusatz-Tarif AmbulantBest einmal innerhalb von 24 Monaten an den Kosten je Vorsorge­untersuchungen. Beispielsweise werden die Kosten für ein Haut­krebs-Screening mit speziellem Lichtmikroskop ab 18 Jahren oder ein sonografisches Check-Up der inneren Organe ab 35 Jahren übernommen.

Was möchten Sie gerne wissen?
Ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur ambulanten Zusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen. Zu den Vorsorge­aufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorge­aufwendungen den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Übrige Vorsorge­aufwendungen sind z. B. die ambulante Zusatz­versicherung. Die Beiträge sind dann bis zu dieser Grenze steuerlich abzugsfähig.

Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der ambulanten Zusatz­versicherung nicht möglich.

Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorge­aufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.

Kann ich Dokumente und Rechnungen auch online mit einer App einreichen?

Sie können nahezu alle Dokumente wie etwa Rechnungen, Rezepte oder Kostenvoranschläge über die Allianz GesundheitsApp einreichen. Fotografieren Sie einfach alle Seiten nacheinander ab und senden Sie diese digital an die Allianz. Aufwendige Verschlüsselungsverfahren sorgen für höchste Datensicherheit bei der Übertragung.

Sobald Ihr Leistungsauftrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung in der App. Wir empfehlen, die Original­dokumente so lange aufzubewahren, bis der Vorgang abgeschlossen und die Aus­zahlung erfolgt ist.

Alle Informationen zu den digitalen Services finden Sie auf unserer Seite

Wie ändern sich die Beiträge im Alter?

Bei den ambulanten Zusatzversicherungen der Allianz werden ab dem 21. Geburtstag sogenannte Alterungs­rück­stellungen gebildet. Das bedeutet, dass ein Teil des Beitrags dazu verwendet wird, die Beiträge auch im höheren Alter stabil zu halten. Die Beiträge steigen also nicht aufgrund des Alters, es kann jedoch generell zu Beitrags­anpassungen während der Laufzeit kommen.

Gut zu wissen: Je früher die ambulanten Zusatz­versicherungen abgeschlossen werden, desto günstiger ist in der Regel der monatliche Beitrag.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für eine Brille?
Brillen und Kontaktlinsen werden – ausgenommen bei Kindern oder schwerer Sehbehinderung – generell nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Der Patient oder die Patientin muss sie also aus eigener Tasche bezahlen. Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz erhalten Sie einen Zuschuss für Ihre neue Brille, auch dann, wenn sich Ihre Seh­stärke nicht verändert hat. Im Tarif AmbulantPlus erstatten wir 150 Euro, bei AmbulantBest 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
Zahlt eine ambulante Zusatzversicherung auch für eine Behandlung beim Osteopathen?
Die Osteopathie lindert bei vielen Menschen Beschwerden, die durch Bewegungsstörungen und Ver­spannungen entstehen. Sie kann zum Beispiel bei Migräne-Patienten und Patientinnen angeraten sein. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen dafür oft nicht. Die ambulante Zusatz­versicherung AmbulantBest der Allianz erstattet hingegen einen Großteil der Kosten. Für den Tarif AmbulantPlus gilt dies ebenfalls, sofern der oder die Osteo­path:in auch Heilpraktiker:in ist.
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