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Allianz Risk Consulting (ARC) hat eine Anleitung zur allgemeinen Sicherheit und den Vorbereitungen zur Verhinderung von Sachschäden für die Stilllegung ungenutzter und leerstehender Industrie-/Geschäftsgebäude entwickelt.
Da immer mehr unserer Kunden aufgrund der jüngsten Covid-19-Pandemie mit einer vorübergehenden Stilllegung ihres Betriebs konfrontiert sind, haben wir die folgenden Maßgaben entwickelt, um wichtige Empfehlungen für die Stilllegung von Einrichtungen in der aktuellen Situation zu geben. Wir stehen Ihnen auch weiterhin für Ihre Fragen zu Schadensverhütungsmaßnahmen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vertreter, wenn Sie Fragen haben oder Ihre spezifischen Bedürfnisse besprechen möchten.
Überprüfen Sie im Rahmen der Inspektionen Folgendes:
Wir können als Versicherer aufgrund der besonderen Situation während der Coronavirus. Pandemie niemanden grundsätzlich von seiner Prüfpflicht der Anlagen entbinden, sofern sich diese aus einem Gesetz, einer (Rechts-)Verordnung oder techn. Richtlinie ergibt. Es ist uns bewusst, dass es Corona-bedingt zu Verschiebungen bei den Revisionen oder Wartungen kommen kann. Wichtig ist der (uneingeschränkte) Funktionserhalt der Anlagen - gerade weil es zu eventuell längeren unbemannten Perioden an den Kundenstandorten kommen könnte. Ebenso verstehen wir, dass die Durchführung der vorgeschriebenen wöchentlichen oder monatlichen Probealarme und Sprinklerpumpenprobeläufe problematisch sein kann. Die qualifizierten Mitarbeiter können aus verschiedenen Gründen nicht verfügbar sein. Während der Tests könnte ein Problem auftreten, welches vom Anlagenerrichter nicht sofort behoben werden kann. Deswegen halten wir aus versicherungstechnischer Sicht während dieser Zeit “Einschränkungen” bei diesen Prüfungen für akzeptabel. Wenn jedoch qualifizierte Personen zur Verfügung stehen, sollten die Prüfungen auch weiterhin durchgeführt werden.
Für den Brandfall muss erwartet werden können, dass automatische Brandmeldeanlagen einen Feueralarm an die alarmannehmende Stelle absetzen und Sprinkleranlagen einen Entstehungsbrand wirksam bekämpfen. Wenn dies nicht oder teilweise nicht erwartet werden kann, dann setzen Sie bitte Ihren Versicherer davon in Kenntnis.
Im Idealfall sollten vorhandene Sprinkleranlagen inspiziert, getestet und gewartet werden, damit sie betriebsbereit sind.
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