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Sonderkonditionen für Elektrofahrzeuge

Elektro-Firmen­wagen-Versicherung

Optimaler Schutz für Ihre E-Dienstwagen
Sonderkonditionen für Elektrofahrzeuge
Allianz - Elektro Firmenwagen Versicherung
  • Die Mobilitäts­welle hat längst auch Unter­nehmen erfasst. Immer mehr Betriebe wandeln ihre Flotte um und setzen vermehrt auf Elektro-Firmen­wagen.
  • Der Umstieg auf Elektro-Firmen­wagen spart nicht nur CO2-Emissionen, sondern auch Geld. Unter­nehmen profitieren von niedrigeren Verbrauchs­kosten und lang­fristigen Steuer­vorteilen.
  • Die Allianz bietet Unter­nehmen eine Elektrofahrzeuge-Versicherung, die mit Zusatz­bausteinen wie Schutzbrief oder WerkstattBonus ergänzt werden kann.
Elektrofahrzeuge bieten eine Reihe von Vorteilen, die sie zu einer attraktiven Option für den Einsatz als Firmenwagen machen.
Elektro­fahrzeuge sind umwelt­freundlicher als herkömmliche Verbrennungs­motoren, da sie keine schädlichen Abgase ausstoßen und somit zur Reduktion von CO2-Emissionen und Luft­verschmutzung beitragen. Dies ist ein wichtiger Aspekt für Unter­nehmen, die ihre ökologische Verant­wortung wahr­nehmen und einen Beitrag zum Klima­schutz leisten wollen.
Elektrofahrzeuge haben im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungs­motoren geringere Betriebs­kosten. Sie verbrauchen weniger Energie und sind aufgrund der niedrigeren Strom­preise kosten­effizienter als Benzin- oder Diesel­fahrzeuge. Zudem benötigen sie weniger Wartung, da sie über weniger bewegliche Teile verfügen und somit weniger anfällig für Verschleiß sind.

Als Firmen­wagen genutzte Elektrofahrzeuge, die weniger als 100.000 Euro kosten, werden nur mit 0,25 Prozent des Brutto­listen­preises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei teureren Elektro­fahrzeugen liegt der Steuer­satz bei 0,5 Prozent des Bruttolisten­preises.

Sie möchten Ihren Mitarbeitenden einen E-Firmen­wagen als geld­werten Vorteil bereit­stellen oder womöglich einen ganzen elektrischen Fuhrpark aufbauen? Dann müssen Sie sich früher oder später mit der Versicherung von Elektro­fahrzeugen beschäftigen.

Grund­legend können Sie jede Voll- oder Teilkasko für Elektro Dienst­wagen abschließen. Sie sollten dabei jedoch die Versicherungs­bedingungen beachten, denn es gibt wichtige Versicherungs­leistungen für Elektro­fahrzeuge, die Ihr gewählter Tarif beinhalten sollte. Dazu gehört zum Beispiel ein umfassender Versicherungs­schutz für den Akku und die Elektronik. Auch der Diebstahl von Wallbox und Lade­kabel sollte abgedeckt sein.

Bei der Allianz profitieren Sie von speziell auf Ihre Bedürf­nisse zuge­schnittene Leistungen und können Ihre Elektro-Firmenwagen im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung durch Zusatz­bausteine optimal ergänzen.

  • Folge­schäden am Akku durch Tier­biss und Kurz­schluss
  • Überspannungs­schäden an den Bau­teilen des Fahr­zeugs durch Blitz­schlag
  • Neupreis­entschädigung bei reinen Akku­schäden bis 24 Monate
  • Ausbau-/Verbringungs­kosten zur nächst­gelegenen Rücknahme­stelle, wenn der Akku nicht mehr repariert werden kann und zusätz­lich die tatsäch­liche Entsorgung, sofern kein Dritter dazu verpflichtet ist
  • Zustands­diagnostik zur Über­prüfung der Reparatur­fähigkeit
  • Mitversicherung von Lade­kabel und Lade­karte, z. B. gegen Schäden durch Dieb­stahl und Tier­biss
  • Kosten durch Brand oder Entzündung des Akkus
  • Kosten für notwendige Lagerung in einem Wasser­container
  • Angefallene Stand­gebühren bis 14 Tage durch vorgeschriebenen Sicherheits­abstand
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Trotz zunehmendem Verkauf von Elektro­fahrzeugen scheint für viele Unter­nehmen zunächst ein klassischer Verbrenner die günstigere Wahl für den Aufbau eines Fuhrparks zu sein. Elektrofahrzeuge können allerdings den anfäng­lichen Kosten­nachteil über einen gewissen Zeit­raum wieder aufholen, beispiels­weise dank der günstigeren Treibstoff­kosten, den Einsparungen bei Wartung und Service sowie den niedrigeren Steuern.

Für einen Kostenvergleich von Elektro-Firmenwagen und herkömmlichen Dienstautos mit Verbrenner sind folgende Kriterien besonders relevant:

  • Anschaffungskosten (Bruttolistenpreis)
  • Lademöglichkeiten bzw. Spritkosten
  • Steuervergünstigungen
  • Kfz-Steuer und THG-Quote
  • Wartung, Service und Verschleißteile
  • Fahrzeug-Versicherung

Dank der Herstellerprämien, Händlerrabatte sowie Zuschüsse für Ladeboxen, sparen Unternehmen bereits beim Kauf. Die geringeren Kosten setzen sich bei den Steuern sowie Betriebsaufwendungen fort und reichen bis hin zu deutlich längeren Wartungsintervallen. 

Wie alle Neufahrzeuge sollten Elektro-Firmenwagen über eine Vollkasko versichert werden. Dabei ist es sinnvoll den teuren Akku ausreichend gegen Schäden durch Kurzschlüsse und Überspannungsschäden, etwa in Folge von Tierbissen abzusichern.

In unserer Kfz-Versicherung profitieren Sie von Preisvorteilen auf rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.

Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt grundsätzlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Dies gilt jedoch nur für extern aufladbare Hybridfahrzeuge, die entweder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern nach WLTP erreichen oder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer aufweisen. Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie herkömmliche Verbrenner nach der 1-Prozent-Regel besteuert.

Lohnt sich ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen?

Ein Elektro-Firmen­wagen stellt eine gute Investition in die Mobilität der Zukunft da. Neben Vorteilen für die Umwelt (weniger CO2-Ausstoß) und dem dadurch resul­tierenden positiven Firmen-Image, ergeben sich finanzielle Vorteile bei der Nutzung von Elektro­fahrzeugen als Firmen­wagen.

Das Einkommens­steuergesetz (EStG) räumt Besitzer:innen von Dienst­wagen mit E-Antrieb steuer­liche Vergüns­tigungen ein – sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für die private Nutzung. Außerdem bietet das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeits­platz oder zu Hause weitere steuer­liche Vorteile, unab­hängig davon, ob das Fahrzeug geschäft­lich oder privat genutzt wird.

Wer zahlt den Strom für meinen Elektro-Firmenwagen?

Viele Arbeit­geber ermöglichen es Ihren Mitarbeitenden, ihren Elektro Firmen­wagen kosten­frei an einer Lade­säule auf dem Betriebs­gelände aufzuladen. Wenn ein Arbeit­geber diese Leistung zusätz­lich zum Arbeits­lohn gewährt, ist sie nach § 3 Nr. 46 EStG steuer­frei. Die Befreiung von der Steuer für betrieb­lichen Lade­strom gilt bis zum Jahr 2030 und nicht nur für Firmen-, sondern auch für Privat­fahrzeuge.

Muss man bei einem Elektro-Firmenwagen auch ein Fahrtenbuch führen?

Es besteht keine Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Grundsätzlich kann die private Nutzung eines Elektro-Firmenwagens entweder über die pauschale Dienstwagenbesteuerung oder mittels Fahrtenbuch ermittelt werden. Wird ein Fahrtenbuch geführt, gelten für Elektrofahrzeuge steuerliche Vergünstigungen: Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro wird für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur ein Viertel der insgesamt entstandenen Fahrzeugkosten angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen mit einem höheren Bruttolistenpreis wird in der Regel die Hälfte der Fahrzeugkosten berücksichtigt. Der Vorteil eines Fahrtenbuchs besteht darin, dass nur der tatsächlich auf Privatfahrten entfallende Kostenanteil versteuert wird. Obwohl die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, kann sich diese Methode insbesondere bei höherpreisigen Elektro-Firmenwagen und einem vergleichsweise geringen Privatnutzungsanteil finanziell lohnen.

Was gibt es generell bei der Versicherung zu beachten?

Die Kosten der Versicherung für E-Firmen­wagen oder -Flotten tragen in der Regel Sie als Arbeit­geber. Es ist sinnvoll, vorab mit Ihren Mitarbeitenden einige Details zur Nutzung der Elektrofahrzeuge zu besprechen und schrift­lich festzuhalten. Beispielsweise eine Selbst­beteiligung im Schaden­fall.
Profitieren Sie als Unternehmen von der gesetzlichen Regelung zur Treibhaus­minderungs­quote (THG-Quote). Für jedes voll­elektrische Firmen-Kfz erhalten Sie aufgrund der CO2-Einsparung Zertifikate für die nicht genutzten Anteile an der THG-Quote. Diese Zertifikate können Sie an andere Unternehmen verkaufen und sich so jährlich eine attraktive Prämie sichern.
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