Als Existenzgründer mit einem eigenen ambulanten Pflegedienst in die Selbstständigkeit zu starten sollte gut durchdacht sein. Überlegen Sie sich anhand der nachfolgenden Fragen und Beispiele daher genau, ob Sie für die Gründung eines Pflegedienstes die richtigen Voraussetzungen mitbringen:
Können Sie die meisten dieser Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann haben Sie die besten Aussichten, um in der Pflege oder Altenpflege tätig zu werden. Was das im Einzelnen bedeutet, lesen Sie in den nächsten Abschnitten.
Pflegedienst ist gleich Pflegedienst? Ganz im Gegenteil: Vor der Gründung Ihres ambulanten Pflegedienstes sollten Sie ein Konzept erarbeiten und das Leistungsspektrum definieren, das Sie mit Ihrem Unternehmen abdecken. Finden Sie dafür Antworten auf folgende Fragen:
Eine Spezialisierung bietet in der Regel deutliche Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Lässt Ihre fachliche Qualifikation oder die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter dies zu, sollten Sie daher Pflegeleistungen anbieten, die über die Standards der Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen. So etablieren Sie sich womöglich besser auf dem Markt, wenn Sie einen Intensivpflegedienst gründen, wenn dies in Ihrer Region bisher nicht oder zu wenig angeboten wird.
Welche Rechtsform eignet sich, um einen Pflegedienst zu gründen? Die meisten Pflegedienste werden als Einzelunternehmen gegründet. Das bedeutet:
Daneben lässt sich ein ambulanter Pflegedienst auch in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Beide Unternehmensformen schützen im Vergleich zum Einzelunternehmen Ihr Privatvermögen, bringen aber strengere Buchhaltungspflichten mit sich. Die beiden Rechtsformen im Überblick:
Welches die geeignete Rechtsform für Ihren Pflegedienst ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z. B. der Unternehmensgröße (Anzahl Mitarbeiter) oder Ihrer Risikobereitschaft (Frage der Haftung). Ziehen Sie am besten einen Steuerberater zu Rate, um in dieser wichtigen Frage die richtige Entscheidung zu treffen. Überhaupt ist die Unterstützung durch einen Steuerberater gerade in der Gründungsphase eine gute Idee, denn als Pflegedienst sind Sie laut Pflegebuchführungsverordnung (PBV) dazu verpflichtet, regelmäßig einen Jahresabschluss inkl. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) vorzulegen.
Mit welchen finanziellen Belastungen müssen Existenzgründer rechnen? Unabhängig davon, ob Sie einen ambulanten Pflegedienst oder ein anderes Unternehmen gründen: Prinzipiell lassen sich die Kosten für die Gründung und die spätere Geschäftstätigkeit in einmalige und laufende Kosten unterteilen. Je genauer diese Kosten kalkuliert werden, desto besser lässt sich der anfängliche und spätere Kapitalbedarf ableiten. Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:
Sicherheit geht vor: Vergessen Sie nicht die Absicherung, wenn Sie Ihren eigenen Pflegedienst gründen. Denn gerade als Existenzgründer sind Sie und Ihre Mitarbeiter im Schadenfall hohen Risiken ausgesetzt. Ob Angehörige, die Sie für den schlechteren Gesundheitszustand eines Patienten verantwortlich machen, ein Unfall eines Firmenautos oder ein Wasserrohrbruch in Ihren Geschäftsräumen: Im Schadenfall kommen schnell hohe Schadenersatzforderungen, Kosten oder Reparaturen auf Ihren ambulanten Pflegedienst zu, vor denen Sie sich mit einer entsprechenden Versicherung schützen können.
Es wird zwischen der privaten (z. B. Privathaftpflicht) oder gewerblichen Absicherung (z. B. Firmen-Rechtsschutz) unterschieden. Lassen Sie sich beraten und stellen Sie sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen ein entsprechendes Versicherungs- und Leistungspaket zusammen.
Diese Versicherungen gehören zum sogenannten „Basisschutz“ und sind für Existenzgründer absolut existenziell:
Sie sind das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Unternehmens und gute zu finden, ist nicht einfach: die richtigen Mitarbeiter. Unterschätzen Sie als Pflegedienstleitung bei Ihrer Gründung niemals die Relevanz geeigneter Fachkräfte und prüfen Sie potenzielle Bewerber vor der Einstellung auf Herz und Nieren. Dabei spielt nicht nur die richtige Qualifikation Ihrer Mitarbeiter eine Rolle: Geeignete Pflegekräfte sollten
Haben Sie die Zulassung für Ihren privaten Pflegedienst endlich in der Tasche, geht es an die Verhandlung eines Versorgungsvertrags. Solche Verträge spielen im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Ein Versorgungsvertrag wird mit den Pflegekassen ausgehandelt und ist die Voraussetzung dafür, dass die Kosten für die Pflegeleistungen, die Sie und die Mitarbeiter Ihres ambulanten Pflegedienstes erbringen, auch von den Kassen übernommen werden. Der Vertrag legt detailliert fest, was alles für die richtige Pflege der Patienten notwendig ist:
Seit 2018 erfolgt die Abrechnung der Pflegeleistungen ausschließlich in digitaler Form, über den Datenträgeraustausch (DTA). Dieses Abrechnungsverfahren wird bundesweit einheitlich verwendet. Haben Sie keinen Versorgungsvertrag vereinbart, können Sie Pflegeleistungen nur gegen Privatrechnungen erbringen. Das bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Ihren Betreuungsdienst.
Wichtig: Möchten Sie einen privaten Pflegedienst gründen, um sowohl Patienten im Rahmen der häuslichen Pflege (z. B. nach Operation oder Unfall) als auch in der ambulanten Pflege (Altenpflege) zu unterstützen, müssen Sie zwei getrennte Versorgungsverträge abschließen. Denn die Zulassungsverfahren für beide Pflegearten sind unabhängig voneinander, die Verträge nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Generell gilt: Ausgebildete Pflegekräfte zählen zu den Heilberufen und damit nach § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) zu den sogenannten Katalogberufen, die einkommensrechtlich als Freiberufler gewertet werden. Das bedeutet: Sie müssen Ihren Pflegedienst nur bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie beim Finanzamt anmelden. Letzteres prüft und entscheidet dann, ob Sie zusätzlich eine Gewerbeanmeldung brauchen. Wenn ja, melden Sie Ihr Unternehmen unter Angabe der Rechtsform beim zuständigen Gewerbeamt an, abhängig von der Adresse Ihres Firmensitzes. In diesem Fall erhalten Sie vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer. Das Gewerbeamt informiert zudem die IHK über die Gründung, die Ihnen daraufhin die nötigen Unterlagen für eine Mitgliedschaft zuschickt.
Aber Achtung! Auch als freiberufliche Pflegekraft müssen Sie für bestimmte Leistungen, die über Pflegeleistungen hinausgehen, ein Gewerbe anmelden und diese Einkünfte buchhalterisch von Ihren sonstigen Einnahmen trennen. Dazu zählen alle Leistungen, für die keine besondere Qualifikation von Nöten ist, wie Haushaltshilfe (Putzen, Aufräumen) oder Wellnessleistungen (Frisieren).
Haben Sie auch wirklich an alles gedacht? Damit Sie bei der Gründung Ihres Pflege-Unternehmens keinen wichtigen Schritt vergessen, hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick: