- Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG Quote) ist eine gesetzliche Regelung, um den CO2-Ausstoß in Deutschland im Verkehrssektor zu reduzieren.
- Unternehmen (z. B. Ökostrom-Anbieter) oder E-Auto-Besitzer, können ihre überschüssigen THG Anteile verkaufen und hierfür eine Prämie erhalten. Von der Prämie profitiert jede:r mit einem vollelektrischem Kfz oder Zweirad. Dazu zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Flottenbetreiber.
- Die Prämie für den Verkauf sogenannter Emissionszertifikate aus der THG Quote ist abhängig von Angebot und Nachfrage und fällt jedes Jahr unterschiedlich aus.
- Für die Einsparung von CO2, z. B. als Besitzer von E-Autos, erhalten Unternehmen Zertifikate für ihre nicht genutzten Anteile an der THG Quote. Diese können Sie mit Hilfe eines geeigneten Händlers an andere Unternehmen verkaufen.
THG Quote für Firmenwagen
Die THG Quote für den Firmenwagen auf einen Blick
Wie funktioniert die THG Quote?
CO2-Abgabe für den Umweltschutz
Emissionshandel im Überblick
Doch woher stammen die Emissionszertifikate? Bisher konnten im Verkehrssektor nur Energieversorger von der Quotenregelung profitieren: Dank des steigenden "Grünstrom"-Anteils, also des Anteils an Strom aus erneuerbaren Energien im deutschen Energiemix, bleiben sie weit unter der Quote, schöpfen ihr CO2-Budget also nicht aus. Die Überschüsse, d. h. die "eingesparten" Treibhausgase, dürfen sie in Form von Emissionszertifikaten an die Mineralölunternehmen verkaufen. Diese verbessern so die eigene THG Quote und vermeiden Strafzahlungen.
Der Preis für solche Zertifikate wird nicht von staatlicher Seite festgelegt, sondern unterliegt den Gesetzen der freien Marktwirtschaft und entwickelt sich abhängig von Angebot und Nachfrage.
Seit 2022 können sich neben den Energieversorgern auch Privatpersonen, Unternehmen oder Flottenbetreiber mit vielen Fahrzeugen am Emissionshandel rund um die Treibhausgasminderungsquote beteiligen. Die Voraussetzung: Sie besitzen ein oder mehrere vollelektrische Fahrzeuge oder Zweiräder (E-Motorräder, E-Leichtkrafträder). Da ein Elektroauto gegenüber einem herkömmlichen PKW mit Verbrennungsmotor entsprechend CO2 einspart, können Besitzer eines E-Autos diese Zertifikate jedes Jahr verkaufen.
Was gibt es bei der THG Quote für Unternehmen zu beachten?
Seit Juli 2025 können Sie die THG-Prämie für Ihre Firmenfahrzeuge jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres über unseren neuen Kooperationspartner M3E beantragen. Die THG-Prämie muss pro E-Auto für jedes Jahr neu beantragt werden und darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, die antragstellende Person oder das Unternehmen ist zum Stichtag immer noch Fahrzeughalter:in des E‑Autos und hat in die Datenspeicherung für die neue Antragsperiode eingewilligt.
Wie funktioniert die Auszahlung der THG Prämie?
Sobald die THG-Quote durch das Umweltbundesamt bescheinigt wurde, zahlen wir die THG-Prämie gemäß Vertragsbedingungen so schnell wie möglich aus. Derzeit ist mit einer Bearbeitungsdauer von zehn bis zwölf Monaten durch das Umweltbundesamt zu rechnen.
Ist die THG Quote für Unternehmen und Flottenbetreiber steuerfrei?
Die Besteuerung ist von der individuellen Situation des Verkäufers abhängig. Leider lässt sich hier keine Pauschalaussage treffen. Sowohl wir als auch unser Kooperationspartner M3E dürfen keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung bei Bedarf mit Ihrem/Ihrer Steuerberater:in.
Wie teuer können THG Quotenanteile verkauft werden?
Die Höhe der Prämie für den Verkauf von Emissionszertifikaten aus der THG Quotenregelung ist im Gegensatz zum Wert der Quote selbst nicht vom Staat festgelegt. Sie regelt sich im freien Markt durch Angebot und Nachfrage. Die THG Quote selbst wird anhand eines Schätzwertes berechnet und gilt grundsätzlich für jedes Elektrofahrzeug.
Folgende Faktoren machen daher für die Höhe der Prämie für das betreffende Elektroauto keinen Unterschied:
- die Art der Nutzung des Elektrofahrzeugs (ob Dienstwagen oder privat genutztes Auto)
- Größe und Alter des Fahrzeugs
- die Jahresfahrleistung in Kilometern
- die verbrauchte Energie
- die Herkunft des genutzten Stroms