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Unter dem englischen Begriff E-Commerce, eine Abkürzung für „Electronic Commerce“, wird der elektronische Handel bzw. Onlinehandel verstanden, der nur über das Internet stattfindet. Dazu zählen allerdings nicht nur Kauf- und Verkaufsprozesse, sondern auch das Angebot von Dienstleistungen oder Online-Banking. Unterschieden wird im E-Commerce wie auch im stationären Handel zwischen B2B und B2C-Geschäft. B2B, d. h. Business-to-business, richtet sich an Firmen- bzw. Geschäftskunden, B2C, d. h. Business-to-customer, an Endkunden und Verbraucher.
Wer im Onlinehandel Fuß fassen will, kann entweder einen eigenen Online-Shop gründen oder bereits etablierte Shopsysteme nutzen. Letzteres bedeutet, als Verkäufer für eine der großen Plattformen im E-Commerce zu arbeiten – als Amazon Seller oder über einen Ebay-Shop für eigene Produkte. Der Vorteil gegenüber der Gründung eines eigenen Webshops: Bei einem Shopanbieter wie z. B. Amazon benötigen Sie für Ihren Versandhandel lediglich ein geringes Startkapital und profitieren zudem von einer zuverlässigen Infrastruktur und etablierten Prozessen bei Kaufabwicklung oder Retouren. Dafür sind die Gewinnmargen bei Ihrem eigenen Onlineshop deutlich höher und Sie haben bei der individuellen Gestaltung und Wahl des Shopsystems sämtliche Möglichkeiten.
Um einen Webshop zu gründen, sind prinzipiell keine besonderen Qualifikationen notwendig. Jeder, der ein Gewerbe anmelden kann, darf auch einen Online-Shop eröffnen – solange die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Mit diesem Know-how erhöhen Sie die Erfolgschancen Ihres Onlineshops allerdings deutlich:
Grundsätzlich kann jeder ein Gewerbe anmelden und einen eigenen Online-Store gründen. Bevor Sie mit Ihrem Webshop als Existenzgründer in die Selbstständigkeit starten, sollten Sie jedoch folgende Punkte berücksichtigen:
Bei der Gründung eines Onlineshops greift u. a. das Internetrecht. Wer einen Webshop aufsetzt, sollte daher in jedem Fall folgende Punkte berücksichtigen:
Das Wettbewerbsrecht sichert den freien und fairen wirtschaftlichen Handel, zum Schutz von Verbrauchern und im Interesse der Allgemeinheit. Es umfasst das sogenannte Lauterkeitsrecht, das die Spielregeln für einen unverfälschten Wettbewerb festlegt, sowie das Kartellrecht, das Monopole und unlauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen verhindert.
In Online-Veröffentlichungen und Druckerzeugnissen ist es Pflicht, ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung zu führen. Darin finden sich Angaben zur Haftung und zum Datenschutz (Disclaimer) sowie in der Regel der Handelsregistereintrag und der Sitz Ihres Unternehmens.
Im Onlinehandel gilt das Fernabsatzrecht. Es regelt den Vertrieb von Waren oder auch Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher ohne direkten Kontakt der beiden Parteien. Das Ziel: Eine Vereinheitlichung des Versandhandels in der Europäischen Union (EU) und eine Stärkung der Verbraucher.
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist seit 2018 in Kraft und regelt die Vereinheitlichung, Verarbeitung sowie Speicherung personenbezogener Daten (öffentliche wie private) durch die meisten Datenverarbeiter oder Dateisysteme.
Vorsicht beim Versand von Alkohol, Arzneimitteln, Batterien und Co. Verkaufen Sie solche Produkte in Ihrem Onlineshop, sollten Sie sich vorab über die Versandbestimmungen, bzw. beim Versand ins Ausland, über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen informieren.
Die vom deutschen Gesetzgeber 2012 geschaffene „Button-Lösung“ bezeichnet eine Reihe von Änderungen in der Beschriftung von Bestell-Buttons und anderen Schaltflächen im elektronischen Geschäftsverkehr. Informieren Sie sich als Shopbetreiber vorab, wie Sie Ihre Schaltflächen zum Schutz der Verbraucher richtig benennen, damit Bestellablauf und Kaufvorgang am Ende auch rechtsgültig sind.
Der Umwelt zuliebe: Das Ziel des VerpackG, des Verpackungsgesetzes über das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ ist eine möglichst geringe Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle. Überlegen Sie daher genau, wie und mit welcher Verpackung Sie Ihre Waren an die Kunden versenden möchten.
Wie für jedes andere Unternehmen gilt auch für die Gründung eines Onlineshops: Geschäftsgrundlage ist eine Betriebserlaubnis des Gewerbeamts, der sogenannte Gewerbeschein. Um ein Gewerbe anzumelden, benötigen Sie einen Personalausweis und ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung. Das Antragsformular selbst können Sie vorab online ausfüllen und dann dem Gewerbeamt vorlegen.
Das Gewerbeamt benachrichtigt Finanzamt, Genossenschaft sowie die jeweilige Handelskammer über Ihre Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie vorhaben, in Ihrem Onlineshop Lebensmittel anzubieten, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis oder einen Gesundheitspass. Ein solches Zeugnis stellt Ihnen das zuständige Gesundheitsamt aus, für die Beantragung brauchen Sie ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument.
Wer einen Onlineshop eröffnen und dort gebrauchte Waren und Produkte verkaufen möchte, muss zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das Sie bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen können.
Sieht Ihr Onlinehandel für Kunden die Möglichkeit des Warenversands ins Ausland vor, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Kurzform: Umsatzsteuer-ID, Ust-IdNr. oder UID) notwendig. Diese eindeutige und unverwechselbare steuerrechtliche Kennzeichnung erhält jeder Betrieb innerhalb der Europäischen Union, der Rechnungen ins Ausland stellt.
Im Folgenden finden Sie technische Voraussetzungen, die gegeben sein sollten, wenn Sie einen Webshop gründen möchten:
Um bei der Vielzahl an Online-Shops positiv herauszustechen und den Anforderungen des Onlinehandels gerecht zu werden, muss Ihr Internetshop ansprechend aufgebaut sein und technisch einwandfrei funktionieren. Für die richtige Infrastruktur Ihres Webshops ist die Wahl des Shopsystems entscheidend. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Steht das technische Gerüst für Ihren Onlineshop, zählt die Suchmaschinenoptimierung (engl. search engine optimization, SEO) zu Ihren wichtigsten Aufgaben. Denn genauso wie für ein Ladengeschäft meist die Lage das wichtigste Erfolgskriterium ist, ist die Google-Platzierung Ihrer Webseite im Wettbewerb entscheidend. Durch eine Optimierung Ihres Webshops nach bestimmten Kriterien hinsichtlich Text, Bildern oder Links landen Sie im Idealfall unter den besten zehn organischen, d. h. nicht bezahlten Suchergebnissen bei Google. Damit können Sie sich gegenüber der Konkurrenz absetzen und durch beständige Verbesserungen an Ihrem Ranking arbeiten.
Ihr Onlineshop ist fertig, technisch funktioniert alles, die Produkte sind eingestellt. Und jetzt? Ein erfolgreicher Webshop steht und fällt mit den Kunden, die Ihre Produkte kaufen – Ihrer Zielgruppe. Um diese zu erreichen und auf Ihre Plattform aufmerksam zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Marketingkanäle:
Im Social Media Marketing nutzen Sie die sozialen Medien und Kanäle wie Twitter, Facebook, Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok, um den Bekanntheitsgrad Ihres Shops zu steigern und Produkte oder einzelne Marken zu bewerben. Machen Sie Ihre Kunden zu Fans Ihres Online-Shops und nutzen Sie das Influencer- bzw. Multiplikatoren-Marketing, um professionelle Meinungsmacher mit einem Ansehen, Einfluss und einer großen Fangemeinde gezielt für Ihre Zwecke einzubinden. So gewinnen Sie an Reichweite und Followern, die Ihre Online-Aktivitäten laufend verfolgen.
Grundsätzlich zählt jede E-Mail, die Sie an einen potenziellen oder aktuellen Kunden senden, als E-Mail-Marketing. Doch erst wenn Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Kunden E-Mails mit aktuellen Angeboten, Rabattaktionen oder saisonalem Content verschicken, z. B. in Form eines Newsletters, wird tatsächlich von E-Mail-Marketing gesprochen. Um dessen Möglichkeiten voll und ganz auszuschöpfen gibt es eine Reihe von Marketing-Instrumenten wie Tracking-Funktionen und Tools zur Kampagnenerstellung oder den automatisierten Versand nach Zielgruppe.
Bezahlte Suchmaschinenwerbung (engl.: Search Engine Advertising, SEA) ist ein Teilbereich des Suchmaschinen-Marketings und meint die Platzierung von Anzeigen in Text- oder Bildform auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen wie Google oder Bing. Mit diesen Angeboten bewerben Sie bestimmte Produkte oder Services, um Besucher bzw. Kunden auf Ihren Onlinehandel aufmerksam zu machen und mit einem Klick auf die Anzeige in Ihren Webshop zu leiten.
Unter Social Proof (frei übersetzt: sozialer Nachweis oder sozialer Einfluss) wird das psychologische Phänomen verstanden, dass sich Menschen an Ihren Mitmenschen orientieren. In dem Vertrauen darauf, dass unsere Mitmenschen wissen, was und warum sie etwas tun, übernehmen wir ihr Verhalten, schenken wir ihren Aussagen Glauben. So sind Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte eine gute Möglichkeit, um das Vertrauen der Verbraucher in Ihren Online-Store zu stärken. Ähnliches gilt für Word-of-mouth, die gute alte Mundpropaganda oder Mund-zu-Mund-Propaganda, bei der Informationen oder Empfehlungen direkt im mündlichen Gespräch weitergegeben werden.
Siegel und Zertifikate zeichnen Unternehmen aus, die bestimmte Maßnahmen oder Qualitätsmerkmale zuverlässig erfüllen, z. B. in den Bereichen Kundenzufriedenheit, Produktgestaltung oder Datensicherheit. Wer einen Onlineshop eröffnen möchte, sollte sich um den Erwerb dieser Nachweise freiwilligen Engagements bemühen, wie z. B. einem TÜV-Zertifikat für einzelne Produkte oder einem Trusted-Shop Siegel für die sichere Bestellung und Kaufabwicklung Ihres Webshops. Sie senden positive Signale an die Zielgruppe, erhöhen Ihre Glaubwürdigkeit und können Ihren Onlineshop von der Konkurrenz abheben.
Einen Onlineshop zu gründen ist im Verhältnis zur Eröffnung eines Ladengeschäfts oder eines produzierenden Unternehmens relativ günstig. Dennoch fallen auch beim Aufbau eines Onlinehandels einige Kosten an, die von zahlreichen Faktoren abhängen. Generell wird unterschieden zwischen einmaligen und laufenden Kosten.
Einmalige Kosten
Laufende Kosten
Damit Sie bei der Eröffnung Ihres Onlineshops auch nichts Wichtiges vergessen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte für die Gründung Ihres Unternehmens zusammengefasst:
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