Eine junge Kindergärtnerin steht mit drei spielenden Kindern im Garten und bläst Seifenblasen.
So eröffnen Sie Ihren eigenen Kinder­garten

Kita gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Betreuungsplätze für Klein- und Vorschulkinder sind in vielen deutschen Städten Mangelware, die Wartelisten lang. Die Lösung: eine eigene Kita gründen.
  • Wer eine private Kinderbetreuung eröffnen will, muss zahlreiche Auflagen erfüllen, wie ein pädagogisches Konzept entwickeln oder einen Business- und Finanzplan erstellen.
  • Zu den formalen Voraussetzungen zählen die Betriebserlaubnis durch das Jugendamt, die Wahl der Rechtsform oder die Gewerbeanmeldung.
  • Ihre Geschäftsidee steht und fällt mit der Wahl geeigneter Mitarbeiter:innen sowie Ihrer eigenen fachlichen und persönlichen Qualifikation als Kita-Leitung.
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Betreuungs­formen und Geschäfts­modelle im Überblick

Sie möchten eine Kita gründen? Oder doch lieber einen eigenen Kindergarten? Je nach Bundesland oder Region werden für die unterschiedlichen pädagogischen Betreuungskonzepte verschiedene Begriffe verwendet, die nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen sind. So fasst z. B. der Sammelbegriff „Kindertagesstätte“ (kurz: Kita) oder Kindertageseinrichtung mehrere Betreuungsformen zusammen. Die verschiedenen Geschäftsmodelle auf einen Blick:

Kinderkrippe:

  • Alter der Kinder: Kleinkinder bis zu drei Jahre
  • Personal: Neben Erzieherinnen und Erziehern arbeiten in einer Kinderkrippe auch Kinderpfleger:innen.
  • Organisation: Die Kinderkrippe ist oft in eine Kita integriert.

Kindergarten:

  • Alter der Kinder: Kinder zwischen drei und sieben Jahren
  • Betreuungszeit: Die Kinder werden meist morgens, in manchen Fällen auch nachmittags betreut.

Kindertagesstätte:

  • Alter der Kinder: Nicht schulpflichtige Kinder und Kleinkinder unter sieben Jahren
  • Betreuungszeit: Ganztagsbetreuung, von früh morgens bis spät nachmittags

Kinderhort:

  • Alter der Kinder: Schulkinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren
  • Betreuungszeit: Die Kinder werden im Anschluss an den Unterricht (Grundschule) betreut.
  • Art der Betreuung: Hausaufgaben-Betreuung, Mittagessen und Spielen.
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Checkliste

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Gründung Ihrer Kindertagesstätte auf einen Blick:

  • Grundlegende Voraussetzungen prüfen (persönliche Motivation, Fachkenntnisse)
  • Kapitalbedarf (Startkapital, Einrichtung) berechnen und Finanzierung sichern
  • Rechtsform festlegen (Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder Verein?)
  • Businessplan, inkl. Grund- und pädagogischem Konzept sowie einen Finanzplan erstellen
  • Geeignete Räumlichkeiten suchen (gewerbliche Nutzungserlaubnis)
  • Genehmigungen für die Gründung einholen (Betriebserlaubnis, Gewerbeanmeldung, ggfs. Hygienekonzept für die Essenszubereitung)
  • Qualifiziertes Fachpersonal zur Kinderbetreuung finden (gezielte Stellenausschreibung)
  • Ihre Kita absichern (Abschließen der wichtigsten Versicherungen)
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Voraus­setzungen für Ihre Betriebs­erlaubnis
 
Wer eine eigene Kita gründen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So benötigen Sie z. B. eine Betriebserlaubnis Ihres zuständigen Jugendamts, um eine eigene Kita zu eröffnen. Hierfür müssen Sie namentlich nachweisen, dass Sie zur Betreuung der Kinder in Ihrer Einrichtung qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen pädagogischen und/oder therapeutischen Ausbildung beschäftigen. Das können u. a. Erzieherinnen, Sozialpädagogen oder Heilpädagoginnen, Kinderpfleger oder Familienpflegerinnen sein.
Wie viele Mitarbeitende Sie für die Kinderbetreuung in Ihrer Kita oder Ihrem Kindergarten einstellen, hängt von den Betreuungsstunden, dem Alter und der Anzahl der Kinder ab, die Sie betreuen möchten. Der genaue Betreuungsschlüssel variiert jedoch je nach Bundesland. So betreut beispielsweise eine pädagogische Fachkraft in Bayern laut Statistischem Bundesamt in Kindergartengruppen (drei bis sieben Jahre) im Durchschnitt 8,4 Kinder (Stand: 2018). Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Jugendamt über den jeweiligen Betreuungsschlüssel und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihre Kita gründen.

Ehe Sie daran gehen, Ihre eigene Kindertagesstätte zu eröffnen, sollten Sie sich sicher sein: Bringe ich auch die entsprechenden Voraussetzungen mit, um ein solches Geschäftsmodell langfristig erfolgreich zu realisieren? 

Pädagogische Fachkenntnisse

Sie möchten eine Kita gründen als Erzieher:in? Beste Voraussetzungen! Sie haben bereits Erfahrungen im Bereich Pädagogik oder Frühpädagogik gesammelt? Auch gut. Verfügen Sie selbst allerdings über keine entsprechende Ausbildung oder Fachkenntnisse, müssen Sie qualifizierte Mitarbeiter:innen mit hoher sozialer Kompetenz zur Kinderbetreuung einstellen.

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse

Wenn Sie eine eigene Kita gründen möchten, brauchen Sie einen fundierten Businessplan, einen sogenannten Bedarfsplan sowie einen Finanzplan. Daher ist es gerade in der Gründungsphase hilfreich, wenn Sie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse vorweisen können. Aber keine Sorge: Zahlreiche Kurse, Informations- und Beratungsangebote richten sich speziell an Existenzgründer:innen und helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Geschäftsidee.

Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitenden

Egal, ob Sie eine Kita gründen oder einen eigenen Kindergarten eröffnen: Das Wohl der Kinder und deren Betreuung durch geeignete Fachkräfte stehen an erster Stelle. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass Sie sich je nach Größe der Einrichtung und der Anzahl der Mitarbeiter:innen auch mit verschiedenen Personalthemen beschäftigen müssen. Als Leitung sollten Sie sich gegenüber Ihren Mitarbeitenden gut durchsetzen können, in Stresssituationen die Nerven bewahren und psychisch wie körperlich belastbar sein. Gleichzeitig sind Ihr Einfühlungsvermögen und Ihre Fähigkeiten als Teamplayer gefragt.

In Deutschland können Sie auch prinzipiell ohne pädagogische Ausbildung eine Kita gründen. Dafür benötigen Sie jedoch für die Kinderbetreuung qualifizierte Fachkräfte und eine Betriebserlaubnis des Jugendamts. Bei fehlender pädagogischer Ausbildung der eingestellten Fachkräfte sollte keine Kita gegründet werden.
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Von Ausgaben bis zu Zuschüssen

Ihr Entschluss steht, Sie möchten eine eigene Kita gründen, Ihren privaten Kindergarten eröffnen?

Bevor Sie sich jedoch in die Existenzgründung stürzen: Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Einrichtung einer Kindertagesstätte neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen auch mit hohen Kosten verbunden ist. Um die Ausgaben stemmen zu können, ist ein fundierter Finanzplan das A und O. Mit einem solide kalkulierten Finanzplan überzeugen Sie mögliche Kreditgeber von Ihrer Geschäftsidee und können staatliche Fördergelder oder Zuschüsse beantragen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Kosten, die Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen sollten.

Die Eröffnung einer eigenen Kita ist gerade am Anfang mit einer ganzen Reihe von einmaligen Kosten und größeren Ausgaben verbunden, für die Sie ein hohes Startkapital benötigen. Zu den anfänglichen Kosten einer Kita-Gründung zählen:

  • der Kapitalbedarf in der Gründungsphase (z. B. Gewerbeanmeldung)
  • Beratungskosten (Beratung für Existenzgründer:innen)
  • Bürokratiekosten (Erstellen und Einreichen von Anträgen etc.)
  • die Einrichtung der Räumlichkeiten (Möbel, Sanitärbedarf, Spielgeräte, Spielzeug)
  • das Anlegen finanzieller Reserven

Neben den einmalig und gerade in der Gründungsphase einer Kita anfallenden Kosten müssen auch die laufenden Kosten in der Kalkulation Ihres Finanzplans berücksichtigt werden, wenn Sie eine Kita oder einen Kindergarten eröffnen. Sie werden meist monatlich fällig und beinhalten z. B. folgende Posten:

  • Kosten für Kredittilgung und -zinsen
  • Miete oder Pacht für die Räumlichkeiten, ggf. Leasing-Gebühren
  • Personalkosten (Gehälter der Mitarbeiter:innen, Lohnkosten und Sozialabgaben)
  • Steuern und Versicherungen für Ihre Kita (Betriebshaftpflicht bzw. Vereinshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung)
  • Energiekosten (Strom, Gas, Heizung) für den Betrieb der Räume
  • sonstige Nebenkosten (Telefon, Internet) und Gebühren (z. B. Müll)
  • evtl. Kosten für Anschaffung/Reparaturen von Inventar und Spielzeug
  • Essen für die Kinder (und Mitarbeiter:innen) sowie Verbrauchsmaterial (Windeln, Toilettenpapier, Bastelmaterial etc.)
  • Sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten (z. B. Bank, Buchhaltung, Werbung)
Gut zu wissen

Grundsätzlich ja, mit der Gründung einer Kita oder einem privaten Kindergarten kann man Geld verdienen. Dabei setzt sich Ihr Verdienst aus den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung (Betreuungskosten plus Verpflegungskosten und Materialgeld) zusammen, abzüglich Startinvestitionen und laufenden Kosten. Je jünger die Kinder, desto höher die Beiträge.
Anders verhält es sich mit einer öffentlichen Kita: Wollen Sie hingegen als Verein, als gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder im Rahmen einer Elterninitiative eine Kindertagesstätte gründen bzw. als freier Träger für Ihre Kommune einen Kindergarten führen, müssen Sie voraussichtlich mit deutlich geringeren Einnahmen rechnen.

Wenn Sie eine Kita oder Mini Kita gründen, gibt es je nach geplantem Geschäftsmodell verschiedene Arten von staatlichen Fördergeldern und öffentlichen Zuschüssen zur Unternehmensfinanzierung, die gerade in der Gründungsphase hilfreich sind. Diese Art der Förderung können Sie auch dann beantragen, wenn Sie einen privaten Kindergarten eröffnen. Dazu zählen:

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Grund­konzept
Ob eigener Kindergarten oder Elterninitiative: Wenn Sie eine Kita gründen, sollten Sie unabhängig vom gewählten Geschäftsmodell vorab einige Eckpunkte festlegenan denen sich Behörden, Eltern und die von Ihnen angestellten Fachkräfte orientieren können. Stellen Sie sich als Basis für dieses Grundkonzept am besten folgende Fragen: 
  • Welche Öffnungszeiten sowie Bring- und Abholzeiten hat meine Einrichtung?
  • An welche Altersgruppe richtet sich das Angebot und gibt es Kitaplätze für Inklusionskinder?
  • Wie hoch sind die monatlichen Beiträge und gibt es unterschiedliche Tarife?
  • Wie sieht die Verpflegung der Kinder aus (eigene Küche/Catering)?
  • Welche Sonderregelungen werden getroffen (z. B. Impfpflicht)?
  • Wie hoch ist die Mitverantwortung der Eltern und wie erfolgt die Eingewöhnung der Kinder?
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Päda­gogisches Konzept
Neben dem Grundkonzept, das die Organisation Ihrer Kita regelt, brauchen Sie vor der eigentlichen Gründung Ihrer Kita ein überzeugendes pädagogisches Konzept. Dessen praktische Umsetzung ist Teil Ihres Businessplans und dient vielen Eltern als Entscheidungshilfe für die richtige Kita – Ihre Wahl sollte daher gut durchdacht sein. In Deutschland orientieren sich die meisten Kinderbetreuungseinrichtungen an einem der folgenden vier Pädagogik-Konzepte:
Eine Kindergärtnerin spaziert mit Kindern durch einen Wald und sammelt Naturmaterialien.
 

Zusammen mit seiner Frau und mehreren Lehrkräften entwickelte der Franzose Céléstin Freinet (1896 – 1966) eine pädagogische Alternative zu seiner eigenen negativen Schulerfahrung, mit folgenden Grundsätzen:

  • Die freie Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit steht im Vordergrund (Theater, Tanz, Musik).
  • Die Kinder bestimmen zum großen Teil selbst ihren Tagesablauf, spielen und lernen selbstverantwortlich.
  • Die Kinder setzen sich kritisch mit ihrer Umwelt auseinander (Experimente, Versuche, Exkursionen).
  • Erzieher:innen beobachten und helfen.

Er gilt als der Begründer des modernen Kindergartens: Friedrich Fröbel (1782 – 1852). Sein pädagogisches Konzept war zur damaligen Zeit wegweisend und wird bis heute in seinen Kernelementen angewendet:

  • Freies Spiel steht im Zentrum der kindlichen Beschäftigung.
  • Die Förderung von Spiel und Bewegung, freiem Denken und Selbstständigkeit sind wesentliche Elemente.
  • Über Beobachtung der Natur und Beschäftigung im Garten soll das Kind seine eigene Entwicklung nachvollziehen können.
  • Die Erziehenden sind in Fröbels Konzept Partner:innen und Vermittler:innen.

Dieses reformpädagogische Bildungskonzept folgt den Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten Ideen der italienischen Ärztin und Pädagogin Dr. Maria Montessori (1870 – 1952). Es findet weltweit in Tausenden Kindertageseinrichtungen und Schulen Anwendung. Die Prinzipien:

  • Das Kind als vollwertigen Menschen mit einer eigenen Persönlichkeit achten.
  • Freie Entscheidungen des Kindes, selbstständiges Denken und Handeln fördern.
  • Das individuelle Lernbedürfnis des Kindes respektieren und unterstützen (Freiarbeit).
  • Die Erziehenden sind gleichberechtigt und agieren als flexible Helfer:innen und geduldige Beobachter:innen.

Die bekannte Waldorfpädagogik folgt dem Dreiklang von „Denken, Fühlen, Wollen“ ihres Gründers Rudolf Steiner (1861 – 1925). Sein ursprünglich für Schulkinder entwickeltes Konzept beinhaltet folgende Punkte:

  • Das Lernen geschieht durch Nachahmung.
  • Künstlerische, handwerkliche und musische Begabung werden gefördert.
  • Soziale Kompetenzen werden gestärkt und ein selbstverständlicher Bezug zur Natur soll erlernt werden.
  • Erziehende dienen als Vorbild.
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Standort­suche

Wer einen Kindergarten selber gründen möchte, braucht neben dem richtigen Konzept auch die passenden Räumlichkeiten. Die Suche danach kann dauern, denn die Beschaffenheit der Räume ist eine zentrale Voraussetzung für die Betriebserlaubnis Ihrer Einrichtung durch das Jugendamt. Die gesetzlichen Regelungen schreiben detailliert vor, welche Vorgaben die Räumlichkeiten Ihrer Kita erfüllen müssen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Räume müssen hell, warm, sauber und trocken sowie gut zu lüften sein.
  • Brandschutzregelungen, Sicherheitsvorschriften und Fluchtmöglichkeiten sind einzuhalten (z. B. Rauchmelder, Feuerlöscher, mehrere Ausgänge etc.).
  • Die Räume verfügen über eine Außenanlage und/oder Zugang zu Parks/Spielplätzen.
  • Gefahrloses Spielen muss jederzeit gewährleistet sein (Vorsicht bei scharfen Ecken/Kanten, Steckdosen, Elektrik).

Neben den Gruppenräumen zum Spielen und zur Kinderbetreuung müssen folgende Räumlichkeiten vorhanden sein:

  • ausreichend Wasch- und WC-Räume (bei Kleinkindern mit niedrigen Waschbecken und WC-Schüsseln)
  • Schlafmöglichkeiten (gerade für Kinder unter 3 Jahren)
  • Küche (Größe und Ausstattung abhängig von Art und Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten)
  • Abstellraum (für Spielgeräte, Kinderwägen etc.)
  • separates Zimmer für Mitarbeiter:innen (als Büro, für Teambesprechungen und Elterngespräche)

Nicht zuletzt haben Bundesländer und Kommunen die Möglichkeit, die Anforderungen an die Räumlichkeiten einer Kinderkrippe oder Kindertagesstätte individuell anzupassen. Genaue Informationen hierzu erfragen Sie am besten beim jeweiligen Bau- und Gesundheitsamt und der zuständigen Kita-Aufsicht.

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Unfälle und Fehler passieren – und sind gerade in Kita oder Kindergarten keine Seltenheit. Ein Vater, der sein Kind aus der Kita abholt und dabei auf dem frisch gewischten Fußboden ausrutscht, oder ein durch einen Sturm in Mitleidenschaft gezogenes Klettergerüst im Kita-Garten – mit diesen Versicherungen sind Sie gegen eine Vielzahl an Schäden abgesichert: 

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