• Ob Rohrbruch, Starkregen oder Überschwemmung: Ein folgenschwerer Wasserschaden in Gewerberäumen kann viele Ursachen haben.
  • Kommt es zu einem Wasserschaden im Büro, Ladenlokal oder anderen Gewerberäumen, entstehen für betroffene Unternehmen oft hohe Kosten durch Maßnahmen zur Schadenbeseitigung, Sanierung, Trocknung sowie der Wiederherstellung von beschädigten und zerstörten Sachwerten.
  • Für Unternehmen ohne eine ausreichende Versicherung kann ein Wasserschaden mitunter existenzbedrohende Folgen haben.
  • Umfassend absichern können Sie Ihr Gewerbe mit einer Kombination aus Immobilienversicherung, Inhaltsversicherung und Ertragsausfallversicherung.

Ein Wasserschaden in Gewerberäumen kann verschiedene Ursachen haben. Gemein haben viele Wasserschäden, dass in der Folge meist eine länger andauernde und kostenintensive Schadenbeseitigung notwendig ist. Denn Wasser ist zwar ein überlebenswichtiges Element, aber es kann auch große zerstörerische Kraft entfalten. Insbesondere wenn Schäden zu Zeiten entstehen, in denen niemand im Betrieb ist, z. B. nachts oder am Wochenende. In solchen Fällen kann sich ein Wasserschaden bis zu seiner Entdeckung stark ausgebreitet und verschlimmert haben.

Typische Szenarien für Schäden durch Wasser in Gewerberäumen sind:

  • Rohrbruch, z. B. durch Rost, Frost, Materialfehler oder Bauarbeiten
  • Wasseraustritt aus  Zu- und Ableitung aus Spülmaschine, Waschmaschine etc.
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Starkregen
Die Frage, welche Versicherungen bei einem Wasserschaden in Gewerberäumen Unternehmen umfassend schützen, stellen Sie sich im Idealfall nicht erst, wenn ein Rohrbruch oder ein Unwetter zu einem massiven Wasserschaden in Ihrem Büro oder Ladenlokal geführt hat. Beispielsweise ereignet sich ein Wasserrohrbruch in Deutschland alle 25 Sekunden. Für gewerblich genutzte Gebäude und Räume können die Schäden enorm sein, insbesondere wenn der Schaden nicht gleich entdeckt wird. Eine Inhaltsversicherung schützt in solchen Fällen Ihre gesamte Betriebseinrichtung inklusive aller Waren und Vorräte. Eine Immobilienversicherung (gewerbliche Gebäudeversicherung) übernimmt hingegen die Kosten für Leitungswasserschäden am Gewerbegebäude selbst. Sie schützt Sie vor durch Leitungswasser verursachte Schäden an selbst genutzten und vermieteten Gebäuden und deren Gebäudebestandteile.
Die Leistungen der Inhalts- und Immobilien­versicherung in der Übersicht.
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Wer haftet bei gemieteten Gewerberäumen und ist für die Behebung des Mangels nach einem Wasserschaden verantwortlich: Mieter:innen oder Vermieter:innen?
Kommt es zu einem Wasserschaden in vermieteten Gewerberäumen, haften Vermieter:innen in der Regel, wenn die Schadensursache auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Wird der Schaden nicht umgehend behoben, können Mieter:innen u. U. eine Mietminderung vornehmen, da sich durch die beschädigten Räume auch eine Minderung der Nutzbarkeit für die Mieter:innen ergibt. Vermieter:innen haben ihrerseits die Möglichkeit, Mietenden zum Abschluss einer Versicherung z. B. gegen Wasserschäden für die vermieteten Gewerberäume im Mietvertrag zu verpflichten. Entstehen Schäden jedoch durch mangelhafte Arbeiten von beauftragten Handwerksleuten, kann das ausführende Handwerksunternehmen für die entstandenen Schäden in Haftung genommen werden.
Wasserschäden an Ihren gewerblich genutzten Räumen und Gebäuden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, z. B. durch den Fehler eines Mitarbeitenden, können in der Immobilienversicherung über einen Zusatzbaustein mitversichert werden. Entsteht infolge von grober Fahrlässigkeit ein Schaden von unter 100.000 Euro, verzichtet die Allianz sogar auf eine Leistungskürzung. Liegen die Kosten für den Wasserschaden am Gebäude wischen 100.000 Euro und 1,5 Millionen Euro, kürzen wir die Erstattung um maximal 20 %. Die Inhaltsversicherung trägt die Kosten für Wasserschäden auch in Fällen, in denen grobe Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Beispielsweise wenn über Nacht Regen durch ein nicht geschlossenes Fenster in Ihre Gewerberäume eindringt und erhebliche Beschädigungen an Ihrer Betriebseinrichtung verursacht. Bei vorsätzlichen Handlungen bestehen allerdings gegenüber der Versicherung keine Schadenersatzansprüche.
Kommt es zu einem Wasserschaden an Ihrem Gebäude oder der Betriebseinrichtung, sind Sie und Ihr Unternehmen mit einer Kombination aus Inhalts- und Immobilienversicherung umfassend gegen den entstandene Schäden geschützt. Führt der Wasserschaden in Ihren Gewerberäumen zu längeren Aufräum- und Sanierungsarbeiten – und kommt es dadurch zu einem längeren Stillstand Ihres Betriebes, übernimmt eine Ertragsausfallversicherung Ihre laufenden Kosten und entgangenen Gewinne. Die Versicherung zahlt u. a. Mietkosten, Gehälter, Löhne und Provisionen.
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