Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob Rohrbruch, Starkregen oder Überschwemmung: Ein folgenschwerer Wasserschaden in Gewerberäumen kann viele Ursachen haben.
  • Kommt es zu einem Wasserschaden im Büro, Ladenlokal oder anderen Gewerberäumen, entstehen für betroffene Unternehmen oft hohe Kosten durch Maßnahmen zur Schadenbeseitigung, Sanierung, Trocknung sowie der Wiederherstellung von beschädigten und zerstörten Sachwerten.
  • Für Unternehmen ohne eine ausreichende Versicherung kann ein Wasserschaden mitunter existenzbedrohende Folgen haben.
  • Umfassend absichern können Sie Ihr Gewerbe mit einer Kombination aus Immobilienversicherung, Inhaltsversicherung und Ertragsausfallversicherung.
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Ursachen

Ein Wasserschaden in Gewerberäumen kann verschiedene Ursachen haben. Gemein haben viele Wasserschäden, dass in der Folge meist eine länger andauernde und kostenintensive Schadenbeseitigung notwendig ist. Denn Wasser ist zwar ein überlebenswichtiges Element, aber es kann auch große zerstörerische Kraft entfalten. Insbesondere wenn Schäden zu Zeiten entstehen, in denen niemand im Betrieb ist, z. B. nachts oder am Wochenende. In solchen Fällen kann sich ein Wasserschaden bis zu seiner Entdeckung stark ausgebreitet und verschlimmert haben.

Typische Szenarien für Schäden durch Wasser in Gewerberäumen sind:

  • Rohrbruch, z. B. durch Rost, Frost, Materialfehler oder Bauarbeiten
  • Wasseraustritt aus  Zu- und Ableitung aus Spülmaschine, Waschmaschine etc.
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Starkregen
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Der passende Schutz
Die Frage, welche Versicherungen bei einem Wasserschaden in Gewerberäumen Unternehmen umfassend schützen, stellen Sie sich im Idealfall nicht erst, wenn ein Rohrbruch oder ein Unwetter zu einem massiven Wasserschaden in Ihrem Büro oder Ladenlokal geführt hat. Beispielsweise ereignet sich ein Wasserrohrbruch in Deutschland alle 25 Sekunden. Für gewerblich genutzte Gebäude und Räume können die Schäden enorm sein, insbesondere wenn der Schaden nicht gleich entdeckt wird. Eine Inhaltsversicherung schützt in solchen Fällen Ihre gesamte Betriebseinrichtung inklusive aller Waren und Vorräte. Eine Immobilienversicherung (gewerbliche Gebäudeversicherung) übernimmt hingegen die Kosten für Leitungswasserschäden am Gewerbegebäude selbst. Sie schützt Sie vor durch Leitungswasser verursachte Schäden an selbst genutzten und vermieteten Gebäuden und deren Gebäudebestandteile.
Die Leistungen der Inhalts- und Immobilienversicherung in der Übersicht.

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Was ist geschützt?

Die technische und kaufmännische Einrichtung inklusive aller

  • Waren
  • Vorräte
  • Gegenstände des Betriebs, wie z. B. Maschinen, Betriebssysteme
  • Fremdes Eigentum wie z. B. zur Reparatur überlassenes Kundeneigentum
Gebäude, die selbst gewerblich genutzt werden oder vermietet werden, inklusive aller Gebäudebestandteile wie z. B. Fußböden, Sanitäranlagen, Terrassen und Carports.
Welche Schäden sind abgedeckt?
z. B. Schäden durch Leitungswasser, Elementarereignisse
z. B. Schäden durch Leitungswasser, Elementarereignisse
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
  • Allianz übernimmt im Schadenfall Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Bei zerstörten Gegenständen übernimmt die Versicherung den Neuwert und bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten
  • weitere Kosten z. B. Mehrverbrauch von Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs, Abbruch- oder Aufräumungsarbeiten
  • Kosten einer Reparatur oder der Wiederherstellung eines zerstörten Gebäudes
  • Abbruch- oder Aufräumungsarbeiten
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen 
  • Miet- und Nutzungsausfall (bis zu 36 Monate)
Was ist nicht geschützt?
Entgangener Gewinn und Fixkosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen im Falle einer Betriebsunterbrechung. Dagegen schützt die  Ertragsausfallversicherung.
  • Immobilien, die Sie angemietet haben
  • Reine Wohngebäude oder Wohn-/Geschäftsgebäude, deren Wohnanteil über 50 % liegt (hier greift die Allianz Wohngebäudeversicherung)
Wie hoch sind die Kosten für die Versicherung?

Die Kosten der Versicherung sind abhängig von u. a.:

  • Individuellem Risiko
  • Zusatzbausteinen
  • Versicherungssumme
  • Vorschäden

Abhängig u. a. von:

  • Versicherungssumme
  • Zusatzbausteinen
  • Vorschäden
  • Baujahr des Gebäudes
Ein braunhaariger Mann und eine Frau sitzen nebeneinander vor einem Laptop.
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Mietende oder Vermietende?
Wer haftet bei gemieteten Gewerberäumen und ist für die Behebung des Mangels nach einem Wasserschaden verantwortlich: Mieter:innen oder Vermieter:innen?
Kommt es zu einem Wasserschaden in vermieteten Gewerberäumen, haften Vermieter:innen in der Regel, wenn die Schadensursache auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Wird der Schaden nicht umgehend behoben, können Mieter:innen u. U. eine Mietminderung vornehmen, da sich durch die beschädigten Räume auch eine Minderung der Nutzbarkeit für die Mieter:innen ergibt. Vermieter:innen haben ihrerseits die Möglichkeit, Mietenden zum Abschluss einer Versicherung z. B. gegen Wasserschäden für die vermieteten Gewerberäume im Mietvertrag zu verpflichten. Entstehen Schäden jedoch durch mangelhafte Arbeiten von beauftragten Handwerksleuten, kann das ausführende Handwerksunternehmen für die entstandenen Schäden in Haftung genommen werden.
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Fehler oder Unachtsamkeit
Wasserschäden an Ihren gewerblich genutzten Räumen und Gebäuden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, z. B. durch den Fehler eines Mitarbeitenden, können in der Immobilienversicherung über einen Zusatzbaustein mitversichert werden. Entsteht infolge von grober Fahrlässigkeit ein Schaden von unter 100.000 Euro, verzichtet die Allianz sogar auf eine Leistungskürzung. Liegen die Kosten für den Wasserschaden am Gebäude wischen 100.000 Euro und 1,5 Millionen Euro, kürzen wir die Erstattung um maximal 20 %. Die Inhaltsversicherung trägt die Kosten für Wasserschäden auch in Fällen, in denen grobe Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Beispielsweise wenn über Nacht Regen durch ein nicht geschlossenes Fenster in Ihre Gewerberäume eindringt und erhebliche Beschädigungen an Ihrer Betriebseinrichtung verursacht. Bei vorsätzlichen Handlungen bestehen allerdings gegenüber der Versicherung keine Schadenersatzansprüche.
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Rundum abgesichert
Kommt es zu einem Wasserschaden an Ihrem Gebäude oder der Betriebseinrichtung, sind Sie und Ihr Unternehmen mit einer Kombination aus Inhalts- und Immobilienversicherung umfassend gegen den entstandene Schäden geschützt. Führt der Wasserschaden in Ihren Gewerberäumen zu längeren Aufräum- und Sanierungsarbeiten – und kommt es dadurch zu einem längeren Stillstand Ihres Betriebes, übernimmt eine Ertragsausfallversicherung Ihre laufenden Kosten und entgangenen Gewinne. Die Versicherung zahlt u. a. Mietkosten, Gehälter, Löhne und Provisionen.
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