Vier Mitarbeitende diskutieren in einem Konferenzraum.
Schäden im Betrieb

Betriebs­haftpflicht: Bei welchen Schäden durch Mitarbeiter:innen zahlt sie?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen ist die Betriebshaftpflicht ein wichtiger Schutz.
  • Die Betriebs­haft­pflicht­versicherung sichert alle Mitarbeiter:innen eines Betriebes ab: von den Auszubildenden bis zur Geschäftsführung.
  • Entsteht Dritten ein Schaden durch berufliche Tätigkeiten Ihrer Mit­arbeiter:innen, trägt die Betriebshaftpflicht die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus folgenden Vermögensschäden. Auch bei fahrlässigen Handlungen.
  • Sie können den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht individuell auf die Risiken für Ihr Unternehmen und dessen Mitarbeitende an­passen.
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Leistungsumfang

Die Betriebshaftpflicht schützt Sie und Ihre Mitarbeiter:innen im Schadenfall mit folgenden Leistungen: 

  • Prüfung, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gegen Ihren Betrieb gerechtfertigt sind
  • Abwehr von unberechtigten und überhöhten Ansprüche – notfalls auch vor Gericht 
  • Übernahme von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen gegen Ihr Unternehmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Wenn z. B. ein Kunde oder eine Kundin aufgrund eines Sturzes über ein Kabel in Ihrem Betrieb eine Verletzung erleidet, werden Behandlungskosten und mögliche Verdienstausfälle von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Bei größeren Schäden sichert Sie die Betriebshaftpflicht gegen mitunter existenzbedrohende Kosten für Ihren Unternehmen ab. 

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Schäden am Arbeitsplatz

 

Irren ist menschlich und Fehler passieren in jedem Unternehmen und jeder Branche. Wichtig ist allerdings, dass die Nachwirkungen eines Missgeschicks nicht zu einer finanziellen Belastung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter:innen werden. Eine kleine Unachtsamkeit bei der Arbeit kann schnell zu einem großen Schaden führen. Wenn Dritten durch das berufliche Verhalten und Handeln Ihrer Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht, haftet in der Regel das Unternehmen. Ohne den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung oder der Betriebshaftpflichtversicherung bleiben Unternehmen auf den Kosten für verursachte Personen- und Sachschäden sowie draus entstandener Vermögensschäden sitzen.

Die Betriebshaftpflicht ist eine umfassende Versicherung für Sie und Ihre Arbeitnehmer:innen. Die Allianz prüft in jedem Schadenfall, ob die erhobenen Ansprüche gegen Ihr Unternehmen gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden von uns notfalls auch vor Gericht abgewehrt. Im Falle gerechtfertigter Ansprüche leisten wir Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personenschäden und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Auf Wunsch können Sie aber auch eine höhere Versicherungssumme für Ihren Betrieb vereinbaren. Wir beraten Sie dazu gerne.
Als Mitarbeiter:in sind Sie während der Arbeitszeit in der Regel über die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht Ihres Unternehmens im Falle eines verursachten Schadens abgesichert. Insofern ist eine separate berufliche Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer:innen im Normalfall nicht notwendig. Jedoch empfiehlt sich darüber hinaus der Abschluss einer Privat-Haftpflicht, die Sie und Ihre Familie umfassend bei Aktivitäten in der Freizeit schützt. Denn auch hier können kleine Missgeschicke schnell hohe Kosten verursachen.
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Zusammenfassung
Die Betriebshaftpflicht­versicherung ist ein wichtiger Schutz, wenn Dritten durch Ihr Unternehmen ein Schaden entsteht. Die Allianz leistet bei verursachten Personen- und Sach­schäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden in der Regel bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro Schadenersatz. Der Versicherungs­schutz schließt alle Zugehörigen Ihres Betriebes (z. B. Fest­angestellte, Leih­arbeiter:innen, Praktikanten und Praktikantinnen) ein und gilt auch im Ausland, auf Geschäftsreisen und Messen. Auf Wunsch können Sie die Versicherungs­leistungen auf die Bedürfnisse und Risiken Ihres Unternehmens individuell anpassen und z. B. eine höhere Versicherungs­summe oder zusätzlichen Schutz bei Umwelt­gefahren vereinbaren. Wir beraten Sie dazu gerne.
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