Vier Mitarbeitende diskutieren in einem Konferenzraum.
Schäden im Betrieb

Betriebs­haftpflicht: Bei welchen Schäden durch Mitarbeiter:innen zahlt sie?

Risikominimierung: Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen ist die Betriebs­haft­pflicht ein wichtiger Schutz.

Komplettabsicherung: Die Betriebs­haft­pflicht­versicherung sichert alle Mitarbeiter:innen eines Betriebes ab: von den Auszubildenden bis zur Geschäftsführung.

Umfassender Leistungsumfang: Die Betriebshaft­pflicht deckt Schäden Dritter durch berufliche Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter:innen ab, einschließlich Personen- und Sachschäden sowie Vermögens­schäden, auch bei Fahrlässigkeit.

Betriebsspezifische Lösungen: Sie können den Versicherungs­schutz der Betriebs­haft­pflicht individuell auf die Risiken für Ihr Unternehmen und dessen Mitarbeitende an­passen.

Leistungs­umfang

Die Betriebs­haftpflicht schützt Sie und Ihre Mitarbeiter:innen im Schadenfall mit folgenden Leistungen: 

  • Prüfung, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gegen Ihren Betrieb gerechtfertigt sind
  • Abwehr von unberechtigten und überhöhten Ansprüche – notfalls auch vor Gericht 
  • Übernahme von gerechtfertigten Schaden­ersatzansprüchen gegen Ihr Unternehmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. Wenn z. B. ein Kunde oder eine Kundin aufgrund eines Sturzes über ein Kabel in Ihrem Betrieb eine Verletzung erleidet, werden Behandlungs­kosten und mögliche Verdienstausfälle von der Betriebs­haftpflicht­versicherung übernommen. Bei größeren Schäden sichert Sie die Betriebs­haftpflicht gegen mitunter existenzbedrohende Kosten für Ihren Unternehmen ab. 

Schäden am Arbeitsplatz

 

Irren ist menschlich und Fehler passieren in jedem Unternehmen und jeder Branche. Wichtig ist allerdings, dass die Nachwirkungen eines Missgeschicks nicht zu einer finanziellen Belastung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter:innen werden. Eine kleine Unachtsam­keit bei der Arbeit kann schnell zu einem großen Schaden führen. Wenn Dritten durch das berufliche Verhalten und Handeln Ihrer Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht, haftet in der Regel das Unternehmen. Ohne den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung oder der Betriebs­haftpflicht­versicherung bleiben Unternehmen auf den Kosten für verursachte Personen- und Sachschäden sowie draus entstandener Vermögens­schäden sitzen.

Die Betriebshaft­pflicht ist eine umfassende Versicherung für Sie und Ihre Arbeitnehmer:innen. Die Allianz prüft in jedem Schadenfall, ob die erhobenen Ansprüche gegen Ihr Unternehmen gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden von uns notfalls auch vor Gericht abgewehrt. Im Falle gerechtfertigter Ansprüche leisten wir Schaden­ersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personen­schäden und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden. Auf Wunsch können Sie aber auch eine höhere Versicherungs­summe für Ihren Betrieb vereinbaren. Wir beraten Sie dazu gerne.
Als Mitarbeiter:in sind Sie während der Arbeitszeit in der Regel über die Betriebs­haftpflicht oder Berufshaft­pflicht Ihres Unternehmens im Falle eines verursachten Schadens abgesichert. Insofern ist eine separate berufliche Haftpflicht­versicherung für Arbeitnehmer:innen im Normalfall nicht notwendig. Jedoch empfiehlt sich darüber hinaus der Abschluss einer Privat-Haftpflicht, die Sie und Ihre Familie umfassend bei Aktivitäten in der Freizeit schützt. Denn auch hier können kleine Miss­geschicke schnell hohe Kosten verursachen.
Zusammenfassung
Die Betriebshaftpflicht­versicherung ist ein wichtiger Schutz, wenn Dritten durch Ihr Unternehmen ein Schaden entsteht. Die Allianz leistet bei verursachten Personen- und Sach­schäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden in der Regel bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro Schadenersatz. Der Versicherungs­schutz schließt alle Zugehörigen Ihres Betriebes (z. B. Fest­angestellte, Leih­arbeiter:innen, Praktikanten und Praktikantinnen) ein und gilt auch im Ausland, auf Geschäftsreisen und Messen. Auf Wunsch können Sie die Versicherungs­leistungen auf die Bedürfnisse und Risiken Ihres Unternehmens individuell anpassen und z. B. eine höhere Versicherungs­summe oder zusätzlichen Schutz bei Umwelt­gefahren vereinbaren. Wir beraten Sie dazu gerne.
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