- Der Katalog der Gesellschaftsformen, die Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und Steuerberatern zur Ausübung ihres Berufs zur Verfügung stehen, wird erweitert. Diese Berufsgruppen dürfen sich zukünftig zu allen Gesellschaftsformen, die nach den Rechtsordnungen der EU/EWR-Mitgliedstaaten zulässig sind sowie zu Europäischen Gesellschaften verbinden.
- Bei Gesellschaften von Rechtsanwältinnen, Patentanwälten und Steuerberaterinnen richten sich die Regeln des Berufsrechts künftig nicht mehr nur an die natürlichen Personen als Berufsträger:in, sondern auch an die Gesellschaften. Das ist bisher lediglich bei einigen Gesellschaftsformen (insbes. den Kapitalgesellschaften) der Fall, gilt künftig aber für alle Gesellschaftsformen. Daraus resultiert auch eine neue Versicherungspflicht für einige Gesellschaftsformen.
- Zukünftig gelten innerhalb der jeweiligen Berufsrechte für alle Gesellschaften grundsätzlich dieselben Regeln. Zu diesem Zweck wird der Begriff der "Berufsausübungsgesellschaft" in die Berufsrechte aufgenommen. Dieser erfasst rechtsformneutral alle Gesellschaftsformen und dient als Anknüpfungspunkt für die Regeln der jeweiligen Berufsrechte.
- Die Berufsrechte der Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und Steuerberatern werden weitgehend vereinheitlicht. Entsprechende Änderungen erfolgen auch im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer:innen.
- Eine gemeinschaftliche "interprofessionelle" Berufsausübung von Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und Steuerberatern ist zukünftig auch mit anderen freien Berufen, wie z. B. Architektinnen und Bauingenieuren möglich und beschränkt sich nicht mehr auf die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.
- Zum 01.08.2022 tritt das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" in Kraft.
- Die auch abkürzend als "BRAO-Reform" bezeichnete umfangreiche Gesetzesreform ändert in erster Linie die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Rechtsanwälte, Patentanwältinnen und Steuerberater zur Ausübung ihres Berufes bilden dürfen ("Berufsausübungsgesellschaften").
- Dabei wird auch die Versicherungspflicht für Gesellschaften grundlegend reformiert und zwischen den Berufsständen harmonisiert.
- Die Reformänderungen haben Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zahlreicher Kanzleien. Inwieweit Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, in welcher Gesellschaftsform diese heute organisiert sind und welchen Versicherungsschutz sie bereits heute vorhalten.
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