Taxis stehen aufgereiht an der Seite einer Straße.
Fahrgäste befördern

Taxiunternehmen gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Angestellte Taxifahrer:innen beziehen häufig nur ein geringes Grundgehalt von ihrem Arbeitgeber. 
  • Aus diesem Grund entscheiden sich viele Taxifahrer:innen dazu, ein eigenes Unternehmen zu gründen.
  • Taxiunternehmen unterliegen in Deutschland dem Personen­beförderungsgesetz und sind ein genehmigungspflichtiges Gewerbe.
  • Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen neben einem Taxischein und betriebswissenschaftlichen Kenntnissen wichtig sind – und wie Sie Ihr Gewerbe richtig absichern.
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Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Wollen Sie ein Taxiunternehmen gründen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Neben einem Taxischein müssen Sie erfolgreich eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren sowie ein Führungszeugnis, einen persönlichen Auszug aus dem Verkehrs- sowie Gewerbezentralregister und eine Unbedenklich­keits­bescheinigung vorlegen. Dies gilt für den Fall, dass Sie bereits selbstständig tätig sind oder waren. Außerdem ist nach Personenbeförderungsgesetz (§13 I PBefG) ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug (und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug) zu erbringen. Die Taxikonzession ist bei Erstanmeldung häufig auf zwei Jahre begrenzt und muss beim zuständigen Amt beantragt sowie von diesem genehmigt werden. Dieser Prozess kann häufig mehrere Wochen oder Monate dauern. 
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Gründungs­kosten

Welche Kosten bei der Gründung eines Taxiunternehmens auf Sie zukommen können, sollten Sie vor Aufnahme Ihrer Unternehmertätigkeit genau kalkulieren. Wichtige Kostenfaktoren für den Start und das Betreiben eines Taxi-Gewerbes sind:

Gründungskosten

  • Anschaffungskosten für Fahrzeuge und Taxi-Ausstattung
  • Kosten für Büro-Einrichtung und Telekommunikation
  • Genehmigung und Anmeldung der Fahrzeuge (Taxikonzession)
  • Zusätzliches Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug (+ 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug)
  • Kosten für Fachkundeprüfung von ca. 500 Euro
  • Kosten für den Taxischein von ca. 100 Euro
  • Marketing-Budget

Laufende Kosten

  • Benzin
  • Versicherungen
  • Kfz-Reparaturen/Wartungen
  • Lohnkosten für Mitarbeiter
  • Büromiete
  • Telefon und Internet
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Marketing und Leistungs­spektrum

Als Gründer:in eines Taxiunternehmens gehen Sie am besten mit einer zündenden Gründungsidee und gut vorbereitet in Ihre Selbstständigkeit. Grenzen Sie sich mit persönlichen Services und einem attraktiven Leistungsspektrum von der Konkurrenz im Taxigewerbe, aber auch von rivalisierenden Diensten wie Uber oder Lyft ab. Sie können beispielsweise Krankenfahrten, Flughafentransfers oder Rollstuhlbeförderung anbieten. Führen Sie dafür eine detaillierte Markt-, Standort und Zielgruppenanalyse anhand folgender Fragen durch:

  • Wie ist die Markt- und Konkurrenz-Situation? Wie groß ist der Bedarf und das Angebot im Bereich Personenbeförderung? 
  • Welche Vorteile bietet mein Standort (z. B. Flughafennähe, Messestadt, Krankenhäuser, Taxizentrale, etc.)
  • Welche potenziellen Zielgruppen gibt es – und wo und wann benötigen diese ein Taxi?
  • Gibt es Apps, die mir bei der Gewinnung von Kundschaft und Aufträgen helfen?
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Schritt für Schritt
So gründen Sie schnell und gut vorbereitet Ihr eigenes Taxiunternehmen.
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Sie und alle geschäftsführend tätigen Personen benötigen folgende Nachweise: Polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Eigenkapitalbescheinigung, Auszüge aus dem Verkehrs- und Gewerbezentralregister, Gesellschaftsvertrag, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Sozialversicherung, Auszüge aus dem Vereins- sowie Handels- und Genossenschaftsregister.
Illustration - Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und telefoniert mit einem Headset. Im Hintergrund ist eine Frau mit einem Telefon zu sehen.
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau sitzt an einem Schreibtisch und hält ein Dokument in der rechten Hand.
Wenn Sie als selbstfahrende Taxiunternehmerin oder selbstfahrender Taxiunternehmer durchstarten möchten, müssen Sie im Besitz eines Taxischeins sein. Melden Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle. Zudem müssen Sie eine Fachkundeprüfung bei der IHK absolvieren oder alternativ eine berufliche Qualifikation im Straßenpersonenverkehr nachweisen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau sitzt an einem Schreibtisch und hält ein Dokument in der rechten Hand.
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Da es sich bei einem Taxiunternehmen um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt, ist vor der Gründung die Genehmigung durch das zuständige Verkehrsamt notwendig. Informieren Sie sich über die dazu benötigten Dokumente. In der Regel sind neben einem Personalausweis und Ihrem Führerschein die oben bei Schritt eins erwähnten Nachweise erforderlich.
Illustration - Ein Mann steht vor einem Geschäft und hält ein Dokument in der Hand.
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Illustration - Zwei Männer und eine Frau sitzen gemeinsam an einem Schreibtisch und blicken in ein Tablet.
Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit, müssen Sie auch ein Taxiunternehmen vor der Aufnahme Ihrer Geschäfte beim örtlichen Amt für Gewerbeangelegenheiten anmelden. Sie können die Gewerbeanmeldung bei Bedarf auch vor Erhalt der Genehmigung für Ihren Betrieb durchführen. Unter Umständen müssen Sie dem Gewerbeamt erforderliche Unterlagen nachreichen.
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Airbags für Ihre Selbst­ständigkeit

Selbstständige und Unternehmer:innen unterliegen nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch hohen Haftungsrisiken. Dies gilt insbesondere für Gründer:innen eines Taxiunternehmens, da hier das Risiko eines Verkehrsunfalls für Fahrer:innen und Fahrgäste jeden Tag mitfährt. Aus diesem Grund ist für Ihre Tätigkeit neben einer Kfz-Versicherung eine gesundheitliche und berufliche Absicherung ratsam. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder die KörperSchutzPolice versichern Sie und Ihre Familie für den Fall, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen finanzielle Engpässe überbrücken müssen. Nicht verzichten sollten Taxiunternehmer:innen außerdem auf eine Betriebshaftpflicht, die Sie gegen Ansprüche von Dritten (z. B. Schadenersatzforderungen von Fahrgästen) absichert. Je nach Art und Größe Ihres Betriebs, kommen für Sie zusätzliche Absicherungen in Frage:

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Häufige Fragen
  • Wie viel verdienen selbstständige Taxifahrer:innen?

    Die Höhe des Verdienstes als selbstständige Taxifahrerin oder selbstständiger Taxifahrer hängt von Ihrem Umsatz und damit der Anzahl Ihrer Fahrgäste bzw. Fahrten ab. Bestimmende Faktoren für den Umsatz sind Ihre Fahrzeiten, die Anzahl Ihrer Fahrzeuge, der Standort Ihres Unternehmens und Ihre monatlichen Kosten als Taxiunternehmen.
  • Wie bekomme ich eine Taxilizenz?

    Sie erhalten eine Taxilizenz, wenn Sie als Unternehmer:in die fachlichen (Taxischein, Fachkundeprüfung der IHK) und persönlichen (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, etc.) Voraussetzungen erfüllen und das benötigte Eigenkapital nachweisen können, um ein Taxiunternehmen zu gründen. Wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen und die erforderlichen Unterlagen (u.a. Auszüge aus dem Gewerbe-, Handels und Genossenschaftsregister) vorweisen können, stellen Sie beim zuständigen Verkehrsamt einen Antrag auf eine Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen im Taxiverkehr. Nach Prüfung Ihres Falls erhalten Sie im Idealfall nach einigen Wochen eine Taxilizenz.
  • Was kostet ein Taxischein?

    Was ein Taxischein kostet, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Im Normallfall müssen Sie als Anwärter:in aber mit ca. 100 Euro für die erforderliche Prüfung und die Ausstellung des Taxiunternehmen Scheins rechnen. Die Kosten erhöhen sich, wenn Sie z. B. einen (digitalen) Vorbereitungskurs in Anspruch nehmen. Gründen Sie ein Taxiunternehmen und möchten Sie selbstständig als Taxifahrer:in arbeiten, ist der Taxischein (Unternehmerschein) eine zwingende Voraussetzung. Wenn Sie selbst keine Fahrzeuge bewegen und ausschließlich als Geschäftsführer:in tätig sind, benötigen Sie hingegen keinen Taxischein zur Unternehmensgründung.
  • Ist es möglich, eine Taxikonzession zu übertragen?

    Eine Taxikonzession ist generell personen- bzw. unternehmensbezogen und darf nur unter der Voraussetzung übertragen werden, dass entweder das ganze Unternehmen oder wesentliche selbstständige und abgrenzbare Bereiche des Unternehmens übertragen werden. Aus diesem Grund ist eine Übertragung oder ein Verkauf einer einzelnen Taxikonzession rechtlich nicht möglich. Wer als Gründer:in eines Taxiunternehmens einen Betrieb oder Teile eines Betriebes mit zugehörigen Taxikonzessionen übernehmen möchte, muss auch in diesem Fall seine persönliche und fachliche Eignung (Taxischein, etc.) nachweisen.
  • Kann eine Taxikonzession verpachtet werden?

    Die Verpachtung einer Taxikonzession ist grundsätzlich möglich, bedarf aber laut §2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einer behördlichen Genehmigung und kann je nach Landkreis dazu führen, dass das Taxiunternehmen nach Ablauf der Konzession diese zurückgeben muss. Wer seine Taxikonzession dauerhaft verpachtet, verliert seinen Bestandsschutz und könnte bei der Wiedervergabe der Konzessionen leer ausgehen.
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