- Berufs- vs. Betriebshaftpflicht: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen obligatorisch und schützt vor allem vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch die Ausübung des Berufs entstehen. Im Gegensatz dazu ist die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung und deckt Schäden ab, die im Rahmen des Betriebs oder durch dessen Mitarbeiter:innen verursacht werden.
- Berufs- und Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung: Als Unternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in können Sie die Beiträge zur Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht als Betriebsausgaben angeben und steuerlich absetzen.
- Berufliche Versicherungen: Die Kosten für berufliche Versicherungen können Angestellte in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Neben der Berufs- und Betriebshaftpflicht zählen hierzu die betriebliche Gruppenunfallversicherungen und betriebliche Teile der Rechtsschutzversicherung. Optional sind auch Beiträge zur Privat-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar, sofern sie beruflich genutzt und entsprechend bescheinigt werden.
- Optimaler Schutz und Service: Wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter:innen zu Schaden kommen, steht Ihnen die Allianz zur Seite und übernimmt bei berechtigten Schadenersatzforderungen die Kosten für Sie. Darüber hinaus beantworten Ihnen unsere Experten und Expertinnen alle Fragen rund um Ihre Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
Sind Berufshaftpflicht & Betriebshaftpflicht steuerlich absetzbar?
Was leisten die Versicherungen?
Bei den Leistungen der Berufs- und Betriebshaftpflicht gibt es große Überschneidungen. Beide Versicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder dessen Mitarbeiter:innen zu Schaden kommen.
Die Berufs- und Betriebshaftpflicht leisten im Schadenfall jeweils:
- Überprüfung, ob Grund und Höhe der erhobenen Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
- Abwehr von ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen, im Bedarfsfall auch vor Gericht
- Zahlung von berechtigten Schadenersatzforderungen
Bei berechtigten Schadenersatzforderungen gegen Sie übernimmt die Allianz die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Ein Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht beispielsweise in dem Umstand, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend abgeschlossen werden muss. Die Betriebshaftpflicht ist trotz ihres Namens keine Pflichtversicherung.
Berufs- und Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung
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Berufshaftpflicht
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Betriebshaftpflicht
Ist die Berufshaftpflicht steuerlich absetzbar?
Wo muss ich die Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Ist die Betriebshaftpflicht steuerlich absetzbar?
Wo muss ich die Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung eintragen?
Welche beruflichen Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind alle betrieblichen Versicherungen steuerlich abzugsfähig. Hier ein paar Beispiele:
- Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in können Sie alle gezahlten Versicherungsbeiträge zur Betriebs- und Berufshaftpflicht steuerlich absetzen. Optional kann bei diesem Produkt eine Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Diese ist grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und kann als Sonderausgabe je nach den Verhältnissen des Einzelfalls steuerlich berücksichtigt werden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Höhe der jeweiligen beruflichen und privaten Anteile. Die Beiträge zur Privat-Haftpflicht gelten als Vorsorgeaufwendungen.
- Die Beiträge, die Sie für Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betriebliche Gruppenunfallversicherung zahlen, können Sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
- Die als Unternehmen geleisteten Beiträge zu Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie als Betriebsausgaben ansetzen. Dabei muss man allerdings beachten, dass nur betriebliche Teile der Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar sind. Sind zusätzlich private Bereiche im Versicherungsumfang enthalten, müssen diese anteilig aus den steuerlich absetzbaren Ausgaben herausgerechnet werden. Eine Bescheinigung der gezahlten Beiträge können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern.