Versicherungen versteuern

Betriebs- und Berufs­haftpflicht­versicherung in der Steuer­erklärung

  • Berufs- vs. Betriebshaftpflicht: Die Berufshaft­pflicht­versicherung ist für bestimmte Berufs­gruppen obligatorisch und schützt vor allem vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch die Ausübung des Berufs entstehen. Im Gegensatz dazu ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung keine Pflicht­versicherung und deckt Schäden ab, die im Rahmen des Betriebs oder durch dessen Mitarbeiter:innen verursacht werden. 
  • Berufs- und Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung: Als Unternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in können Sie die Beiträge zur Betriebs­haftpflicht oder Berufshaft­pflicht als Betriebs­ausgaben angeben und steuerlich absetzen.
  • Berufliche Versicherungen: Die Kosten für berufliche Versicherungen können Angestellte in ihrer Steuer­erklärung als Werbungs­kosten angeben. Neben der Berufs- und Betriebs­haft­pflicht zählen hierzu die betriebliche Gruppen­unfall­versicherungen und betriebliche Teile der Rechtsschutz­versicherung. Optional sind auch Beiträge zur Privat-Haft­pflicht­versicherung steuerlich absetzbar, sofern sie beruflich genutzt und ent­sprechend bescheinigt werden.
  • Optimaler Schutz und Service: Wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter:innen zu Schaden kommen, steht Ihnen die Allianz zur Seite und übernimmt bei berechtigten Schaden­ersatz­forderungen die Kosten für Sie. Darüber hinaus beantworten Ihnen unsere Experten und Expertinnen alle Fragen rund um Ihre Berufs- und Betriebs­haftpflicht­versicherung.
Berufs- vs. Betriebs­haft­pflicht

Bei den Leistungen der Berufs- und Betriebs­haftpflicht gibt es große Überschneidungen. Beide Versicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder dessen Mitarbeiter:innen zu Schaden kommen. 

Die Berufs- und Betriebs­haftpflicht leisten im Schadenfall jeweils:

  • Überprüfung, ob Grund und Höhe der erhobenen Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen, im Bedarfsfall auch vor Gericht
  • Zahlung von berechtigten Schaden­ersatz­forderungen

Bei berechtigten Schaden­ersatz­forderungen gegen Sie übernimmt die Allianz die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe.

Ein Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht beispielsweise in dem Umstand, dass eine Berufs­haftpflicht­versicherung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend abgeschlossen werden muss. Die Betriebs­haftpflicht ist trotz ihres Namens keine Pflichtversicherung.

Steuerunterschiede
In der Steuererklärung werden die beiden Versicherungen unterschieden: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Freiberufler:innen und Selbstständige steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, während die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen generell als Betriebsausgabe gilt und somit voll abzugsfähig ist.
Berufs­haft­pflicht
Generell sind die gezahlten Beiträge bei einer Berufs­haft­pflicht­versicherung steuerlich absetzbar. Dabei muss man beachten, dass rein der betriebliche Beitrags­anteil als Betriebs­ausgabe angesetzt werden kann. Sie ist besonders empfehlens­wert für Frei­berufler:innen und Selbst­ständige, die ihren Betrieb gegen finanzielle Risiken absichern möchten. In bestimmten Berufs­gruppen mit erhöhtem Haftungs­risiko (z. B. Architektinnen, Ärzte oder Apothekerinnen) ist die Berufs­haft­pflicht eine Pflicht­versicherung. Als Unter­nehmer:in oder Frei­berufler:in können Sie die Versicherungs­beiträge als Betriebs­ausgaben in der Steuer­erklärung angeben. Angestellte Arbeit­nehmer:innen, die privat eine Berufs­haftpflicht ab­geschlossen haben, dürfen Ihre Beiträge als Werbungs­kosten steuerlich absetzen.
Als Angestellte:r können Sie die gezahlten Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Selbstständige Unternehmer:innen setzen die Kosten für die Berufshaftpflicht steuerlich ab, in dem sie die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben erfassen.
Betriebs­haft­pflicht
Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen und Selbstständige, ähnlich wie die Berufshaftpflicht, eine wichtige Absicherung, wenn Dritten durch ihr Unternehmen ein Schaden entsteht. Generell ist die Betriebshaftpflicht als Betriebsausgabe voll abzugsfähig.
Die Kosten für die Betriebs­haftpflicht können steuerlich abgezogen werden, in dem die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben erfasst werden.
Berufliche Versicherungen

Grundsätzlich sind alle betrieblichen Versicherungen steuerlich abzugsfähig. Hier ein paar Beispiele:

  • Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in können Sie alle gezahlten Versicherungs­beiträge zur Betriebs- und Berufshaftpflicht steuerlich absetzen. Optional kann bei diesem Produkt eine Privat-Haftpflicht­versicherung eingeschlossen werden. Diese ist grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und kann als Sonderausgabe je nach den Verhältnissen des Einzelfalls steuerlich berücksichtigt werden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Höhe der jeweiligen beruflichen und privaten Anteile. Die Beiträge zur Privat-Haftpflicht gelten als Vorsorgeaufwendungen.
  • Die Beiträge, die Sie für Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betriebliche Gruppenunfallversicherung zahlen, können Sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
  • Die als Unternehmen geleisteten Beiträge zu Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie als Betriebsausgaben ansetzen. Dabei muss man allerdings beachten, dass nur betriebliche Teile der Rechts­schutz­versicherung steuerlich absetzbar sind. Sind zusätzlich private Bereiche im Versicherungsumfang enthalten, müssen diese anteilig aus den steuerlich absetzbaren Ausgaben herausgerechnet werden. Eine Bescheinigung der gezahlten Beiträge können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern.
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