Versicherungen versteuern

Betriebs- und Berufs­haftpflicht­versicherung in der Steuer­erklärung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Beide Versicherungen bieten Ihnen umfassenden Schutz, wenn Dritten durch Ihr Unternehmen oder berufliche Handlungen Ihrer Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht.
  • Als Unternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in können Sie die Beiträge zur Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht als Betriebsausgaben angeben und steuerlich absetzen.
  • Angestellte dürfen Versicherungen, die einen beruflichen Anteil haben, in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Dazu zählen neben der Berufs- und Betriebshaftpflicht noch weitere Versicherungen.
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Berufs- vs. Betriebs­haft­pflicht
Mitarbeitende in einem Unternehmen schauen gemeinsam prüfend auf einen Computer-Monitor.
Mitarbeitende in einem Unternehmen schauen gemeinsam prüfend auf einen Computer-Monitor.

Bei den Leistungen der Berufs- und Betriebshaftpflicht gibt es große Überschneidungen. Beide Versicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder dessen Mitarbeiter:innen zu Schaden kommen. 

Die Berufs- und Betriebshaftpflicht leisten im Schadenfall jeweils:

  • Überprüfung, ob Grund und Höhe der erhobenen Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen, im Bedarfsfall auch vor Gericht
  • Zahlung von berechtigten Schadenersatzforderungen

Bei berechtigten Schadenersatzforderungen gegen Sie übernimmt die Allianz die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Ein Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht beispielsweise in dem Umstand, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend abgeschlossen werden muss. Die Betriebshaftpflicht ist trotz ihres Namens keine Pflichtversicherung.

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Berufs­haft­pflicht in der Steuer­erklärung
Generell sind die gezahlten Beiträge bei einer Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Dabei muss man beachten, dass rein der betriebliche Beitragsanteil als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Sie ist besonders empfehlenswert für Freiberufler:innen und Selbstständige, die ihren Betrieb gegen finanzielle Risiken absichern möchten. In bestimmten Berufsgruppen mit erhöhtem Haftungsrisiko (z. B. Architektinnen, Ärzte oder Apothekerinnen) ist die  Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung. Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in können Sie die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Angestellte Arbeitnehmer:innen, die privat eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben, dürfen Ihre Beiträge als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Als Angestellte:r können Sie die gezahlten Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Selbstständige Unternehmer:innen setzen die Kosten für die Berufshaftpflicht steuerlich ab, in dem sie die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben erfassen.
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Betriebs­haft­pflicht in der Steuer­erklärung
Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen und Selbstständige, ähnlich wie die Berufshaftpflicht, eine wichtige Absicherung, wenn Dritten durch ihr Unternehmen ein Schaden entsteht. Generell ist die Betriebshaftpflicht als Betriebsausgabe voll abzugsfähig.
Die Kosten für die Betriebshaftpflicht können steuerlich abgezogen werden, in dem die gezahlten Beiträge als Betriebsausgaben erfasst werden.
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Berufliche Versicherungen

Grundsätzlich sind alle betrieblichen Versicherungen steuerlich abzugsfähig. Hier ein paar Beispiele:

  • Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in können Sie alle gezahlten Versicherungsbeiträge zur Betriebs- und Berufshaftpflicht steuerlich absetzen. Optional kann bei diesem Produkt eine Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Diese ist grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und kann als Sonderausgabe je nach den Verhältnissen des Einzelfalls steuerlich berücksichtigt werden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Höhe der jeweiligen beruflichen und privaten Anteile. Die Beiträge zur Privat-Haftpflicht gelten als Vorsorgeaufwendungen.
  • Die Beiträge, die Sie für Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betriebliche Gruppenunfallversicherung zahlen, können Sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. 
  • Die als Unternehmen geleisteten Beiträge zu Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie als Betriebsausgaben ansetzen. Dabei muss man allerdings beachten, dass nur betriebliche Teile der Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar sind. Sind zusätzlich private Bereiche im Versicherungsumfang enthalten, müssen diese anteilig aus den steuerlich absetzbaren Ausgaben herausgerechnet werden. Eine Bescheinigung der gezahlten Beiträge können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern.
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