Was Sie als Hausmeister oder Hausmeisterservice machen dürfen, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Qualifikation ab, da zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten (z. B. Elektroleitungen verlegen) nur Personen berechtigt sind, die eine entsprechende fachliche Ausbildung oder sogar einen Meisterbrief vorweisen können. Informieren Sie sich über die rechtlichen Beschränkungen für handwerkliche Arbeiten am besten ausführlich, bevor Sie einen Hausmeisterdienst gründen. Viele Leistungen können Sie allerdings auch ohne spezielle Kenntnisse und Voraussetzungen in einem Hausmeisterservice anbieten. Dazu zählen im Allgemeinen:
Egal, ob Sie als Kleingewerbetreibender durchstarten wollen oder eine eigene Firma als Hausmeister aufbauen möchten: Wer sich selbstständig macht, stürzt sich häufig leidenschaftlich in seine Geschäftsidee und die damit verbundenen Projekte. Eine solide Planung und Kostenkalkulation dürfen dabei aber nicht auf der Strecke bleiben. Ihre Existenzgründung als Hausmeister soll schließlich dauerhaft erfolgreich sein und Gewinne erzielen. Vor Aufnahme Ihrer Dienstleitung als Hausmeisterservice sollten Sie deshalb einen Business- und Finanzplan erstellen und sich über die Wettbewerbssituation und eventuelle Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb informieren.
Ein durchdachter Finanzplan verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre zu erwartenden Kosten und verrät Ihnen, wie hoch Ihr Startkapital und Ihre zukünftigen Einnahmen sein sollten, damit sich Ihr Hausmeisterservice finanziell trägt. Unterscheiden Sie bei der Kostenaufstellung zwischen einmaligen und laufenden Kosten.
Beispiele für einmalige Kosten:
Beispiele für laufende Kosten:
Neben den persönlichen Fähigkeiten und einer durchdachten Planung ist die aktuelle Wettbewerbssituation an Ihrem Standort eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung als Hausmeisterservice. Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick anhand folgender Fragen:
Wie bei jeder Gründung sollten Sie auch bei der Gründung eines Hausmeisterservice einen Businessplan erstellen. Der Businessplan dient zum einen dazu, Ihnen ein Übersicht über Ihre angestrebte betriebliche Entwicklung zu verschaffen und ist zum anderen eine wichtige Grundlage, um Fördergelder zu beantragen oder Kreditgeber von Ihrem Unternehmen zu überzeugen. Vorlagen zur Erstellung von Businessplänen finden sich auf vielen öffentlichen Internetseiten. Wichtig ist, dass Sie die zentralen Punkte Ihrer Existenzgründung darin ausführlich darlegen:
Wer einen Hausmeisterservice gründet, der kann auf verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zurückgreifen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise geförderte Kredite für Existenzgründer. Zusätzlich können Gründer in vielen Fällen geförderte Beratungsleistungen und vielfältige regionale Leistungen der Bundesländer in Anspruch nehmen. Wenn Sie Ihren Betrieb aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, können Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) einen Gründungszuschuss beantragen. Falls Sie Bezieher von ALG 2 sind, haben Sie die Option, ein sogenanntes Einstiegsgeld zu erhalten. Das sind nur einige Beispiele für Förderleistungen, die Sie als Gründer beziehen können. Informieren Sie sich am besten ausführlich, welche Fördermöglichkeiten konkret für Ihren Hausmeisterservice infrage kommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
Bei der Anzahl möglicher Rechtsformen für einen Hausmeisterservice können Existenzgründer leicht den Überblick verlieren. Lassen Sie sich am besten davon nicht verunsichern. Letztlich konzentrieren sich die Optionen für die meisten Betriebe auf drei Varianten: das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG).
Das Einzelunternehmen ist für Gründer eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit in die Selbstständigkeit (zum Beispiel als Kleingewerbetreibender) zu starten, da kein Startkapital benötigt wird. Auch eine Eintragung ins Handelsregister ist in vielen Fällen bei dieser Rechtsform nicht notwendig. Die Nachteile: Sie haften als Einzelunternehmer mit Ihrem Privatvermögen und sind für Banken und Geschäftspartner verglichen mit der GmbH und UG (siehe unten) auch weniger kreditwürdig.
Der Vorteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erklärt sich bereits im Namen: Unternehmer haften bei dieser Rechtsform ausschließlich mit dem Firmenvermögen. Zur Gründung wird allerdings ein Kapital in Höhe von 25.000 Euro benötigt. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen wenigstens 50 Prozent davon zur Verfügung stehen und eingezahlt werden können.
Wer nicht über 25.000 Euro als Startkapital für eine GmbH verfügt, der kann für seinen Hausmeisterservice die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) in Erwägung ziehen. Die UG wird auch Mini-GmbH genannt und kann ohne nennenswertes Kapital gegründet werden. Ebenso wie bei der GmbH ist bei einer Unternehmergesellschaft die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt.
Hausmeistertätigkeiten sind vielfältig und häufig mit großer Verantwortung verbunden. Dadurch sind Sie als Unternehmer einer Reihe betrieblicher Risiken ausgesetzt. Wie in jedem handwerklichen Beruf, kann auch bei der Tätigkeit als Hausmeister schnell etwas daneben gehen. Sie verlieren beispielsweise den Zentralschlüssel für ein von Ihnen betreutes Gebäude oder jemand verletzt sich auf einem von Ihnen schneegeräumten Gehweg und erhebt daraufhin Schadensersatzansprüche gegen Sie.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich daher für jeden Hausmeisterservice und Dienstleistungsbetrieb. Sinnvollen Schutz bietet darüber hinaus eine Firmen-Rechtschutzversicherung bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten mit Konkurrenten und Auftraggebern. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen über eigene Räumlichkeiten wie ein Büro oder Werkstätten verfügt, sollten Sie zum Schutz Ihrer Betriebseinrichtung eine Inhaltsversicherung in Erwägung ziehen. Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter schützen Sie umfassend über die Betriebliche Unfallversicherung.
Die wichtigsten Punkte zur erfolgreichen Gründung Ihres Hausmeisterservices im Überblick:
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