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Franchise (frz. für die Freiheit von Abgaben) ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebsmodell (Kooperation) zwischen Franchisegeber und einem oder mehreren Franchisenehmern.
Bei diesem Geschäftsmodell lässt der Franchisegeber einen oder mehrere Neugründer (Franchisenehmer) per Lizenzvergabe bzw. Vertrag und gegen Entgelt an seiner Geschäftsidee teilhaben. Nach außen hin sind beide Parteien einer gemeinsamen Marke untergeordnet. Der Franchisenehmer wirtschaftet jedoch rechtlich und finanziell unabhängig in eigenem Namen.
Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland 2019 knapp 1.000 verschiedene Franchisesysteme gemeldet, mit rund 172.000 Einzelunternehmen und einem Umsatz von rund 129 Milliarden – Tendenz steigend. Ob Lebensmittel, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Bau und Gebäude oder Sport, Wellness und Fitness: Kooperationen mit Franchise-Unternehmen finden sich über alle Branchen hinweg – für große etablierte Marken genauso wie für junge Startup-Unternehmen. Generell wird unterschieden in:
Ein Franchise Unternehmen zu gründen bietet im Vergleich zu anderen Existenzgründungen einige Vorteile. Als Franchisenehmer profitieren Sie von einer bestehenden Geschäftsidee und einem Geschäftsmodell, das sich im Idealfall bereits vielfach auf dem Markt etabliert hat. Das reduziert das Risiko und zeitaufwendige Schritte wie Konzeptentwicklung und Zielgruppenanalyse entfallen. Marke und Qualität der Produkte genießen bereits ein gewisses Kundenvertrauen und bei Online-Unternehmen profitieren Franchisenehmer oft von einem bestehenden Kundenstamm.
Im Gegensatz zu Einzelunternehmern wie z. B. Kleingewerbetreibenden starten Sie als Franchise nicht allein in die Selbstständigkeit, sondern haben einen Partner bzw. ein Team an Ihrer Seite, mit dem Sie die Arbeit und Verantwortung teilen können. Mit Unterstützung des Franchisegebers und einer Lizenz für dessen Konzept kann der Franchisenehmer eine eigene Filiale eröffnen.
Die Rahmenbedingungen dieser Kooperation sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden in einem sogenannten Franchisevertrag festgehalten. Das Ziel: überregionale Verkaufsförderung der vom Franchisegeber angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Mit Ablauf der Lizenzzeit soll sich zudem die vom Franchisenehmer investierte Summe mindestens amortisiert haben. Um diese Ziele zu erreichen und erfolgreich ein Franchise Unternehmen aufzubauen, müssen beide Parteien bestimmte Aufgaben erfüllen.
Wer ein Franchise Unternehmen gründen will, kommt an ihm nicht vorbei: Der Franchisevertrag ist die juristische Basis jeder Geschäftsbeziehung und beschreibt die Rechten und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer.
Das Problem: Ein Franchisevertrag zählt zu den sogenannten „Mischverträgen“, d. h. er vereint mehrere Aspekte anderer Rechtsverträge in sich. Im Gesellschaftsrecht ist nicht klar geregelt, wie ein Franchisevertrag genau auszusehen hat. Er wird daher stets für die Anforderungen des jeweiligen Franchisesystems individuell ausgestaltet. Folgende Bestandteile sollte der Vertrag aber in jedem Fall enthalten:
Wichtig: Einem Franchisevertrag liegt rechtlich immer ein dauerhaftes Schuldverhältnis zu Grunde. Das bedeutet: Für die Übergabe von Nutzungsrechten und Know-how an den Franchisenehmer, zahlt dieser dem Franchisegeber eine Gebühr und verpflichtet sich zur Einhaltung des vertraglich verankerten Konzepts und einem einheitlichen Markenauftritt.
Folgende Kosten kommen auf Franchisenehmer zu, die ein eigenes Franchise Unternehmen gründen bzw. eine Filiale eröffnen wollen:
Einmalige Kosten:
Zunächst wird eine einmalige Eintrittsgebühr an den Franchisegeber fällig. Hinzu kommen weitere Kosten für Behördengänge, die Innenausstattung, Räumlichkeiten und die Erstausstattung mit Ware bzw. Geschmacksproben und Mustern.
Laufende Kosten:
Neben den einmaligen Kosten sind regelmäßige und vertraglich festgelegte Gebühren von einem bestimmten Prozentsatz des Nettoumsatzes (meist zwischen einem und fünf Prozent) fällig. In diesen Gebühren sind neben der Bereitstellung von Know-how durch den Franchisegeber auch die Nutzung der Marke und Werbemitteln enthalten. Darüber hinaus sind z. B. Kosten für IT-Aufwendungen, Miete, Personal und Außenanlagen zu berücksichtigen.
Kostenbeispiel:
Für die Eröffnung einer Filiale des Franchise Unternehmens „Studienkreis – Die Nachhilfe“ benötigen Sie mindestens 5.000 Euro Eigenkapital und eine einmalige Investitionssumme von ca. 30.000 Euro, die auch die Eintrittsgebühr von 14.500 Euro abdeckt. Dafür fallen im ersten Geschäftsjahr nur reduzierte Lizenz- und Marketinggebühren an.
Ob Gastronomie, Hotellerie: Existenzgründer und Franchisenehmer können in Deutschland unter knapp 1.000 Franchisesystemen aus zahlreichen Branchen auf Partnersuche gehen. Weltweit haben Fastfoodketten unter den erfolgreichsten Franchise-Unternehmen die Nase vorn. Doch hier zu Lande sieht es beim Franchising etwas anders aus. Dies sind die zehn größten Akteure in Deutschland:
Ein Businessplan ist ein wichtiges Gründungsinstrument und bietet deutliche Vorteile für den Franchisegeber, der den Franchisenehmer bei dessen Erstellung unterstützt, die Bank und für den Franchisenehmer selbst. Folgende Aspekte enthält ein Businessplan:
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