Junge Frau mit Schürze steht vor einem Coffee Shop
Selbst­ständig mit reduziertem Risiko

Ein eigenes Franchise Unternehmen gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Franchisesysteme erfahren unter Gründenden immer größere Beliebtheit. Der Grund: Ein Franchise Unternehmen zu gründen, ist eine gute Möglichkeit für Existenzgründer:innen, die Risiken einer Selbstständigkeit deutlich zu minimieren.
  • Als Franchisenehmer:in greifen Sie auf ein bereits bestehendes Konzept und erfolgreiches Geschäftsmodell zurück. Sie teilen Arbeit und Verantwortung mit einem größeren Team.
  • Ein Franchise Unternehmen zu gründen ist in fast jeder Branche und auch ohne Fachkenntnisse möglich. Denn der Franchisegeber unterstützt seine Franchisenehmer:innen in sämtlichen geschäftlichen Fragen.
  • Die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer:in ist durch einen Franchisevertrag gesetzlich geregelt, der z. B. die Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke und Produkte bzw. Dienstleistungen des Franchisegebers festlegt.
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Definition
Franchise (frz. für die Freiheit von Abgaben) ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebsmodell (Kooperation) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer:innen.
Bei diesem Geschäftsmodell lässt der Franchisegeber einzelne oder mehrere Neugründer:innen (Franchisenehmer:innen) per Lizenzvergabe bzw. Vertrag und gegen Entgelt an seiner Geschäftsidee teilhaben. Nach außen hin sind beide Parteien einer gemeinsamen Marke untergeordnet. Franchisenehmer:innen wirtschaften jedoch rechtlich und finanziell unabhängig in eigenem Namen.

Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland 2021 knapp 1.000 verschiedene Franchisesysteme gemeldet, mit rund 180.984 Einzelunternehmen und einem Umsatz von rund 135,9 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Ob Lebensmittel, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Bau und Gebäude oder Sport, Wellness und Fitness: Kooperationen mit Franchise Unternehmen finden sich über alle Branchen hinweg – für große etablierte Marken genauso wie für junge Startup-Unternehmen. Generell wird unterschieden in

  • Waren- oder Produktfranchising: Gastronomiebetriebe bzw. Fastfood-Ketten wie McDonald’s® oder Subway® oder zum Beispiel Modeboutiquen wie Esprit
  • Vertriebsfranchising oder Distributionsfranchising: Diese älteste Form des Franchisings besetzen z. B. OBI-Baumärkte, Aral-Tankstellen oder Fressnapf.
  • Dienstleistungsfranchising: Reisebüros (TUI), Optiker (Apollo), Fitnessstudio-Ketten (McFit) oder Autovermietungen (Hertz)

Quelle: statista.com (Stand: Januar 2022).  franchiseverband.com (Stand: August 2022) 

Den größten Anteil innerhalb der Branchen hat die Dienstleistungsbranche (44 Prozent), gefolgt von den Branchen Gastronomie, Touristik und Freizeit mit (30 Prozent) und der Handelsbranche (19 Prozent). Den kleinsten Anteil an der Franchise-Wirtschaft in Deutschland machen mit 7 Prozent die Branchen Handwerk, Bau und Sanierung aus.

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Branche Anteil
Dienstleistungsbranche 44 %
Gastronomie, Touristik und Freizeit 30 %
Handelsbranche 19 %
Handwerk, Bau und Sanierung 7 %
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Risiko­reduktion und Arbeits­teilung
Ein Franchise Unternehmen zu gründen bietet im Vergleich zu anderen Existenzgründungen einige Vorteile.

Als Franchisenehmer:in profitieren Sie von einer bestehenden Geschäftsidee und einem Geschäftsmodell, das sich im Idealfall bereits vielfach auf dem Markt etabliert hat. Das reduziert das Risiko und zeitaufwendige Schritte wie Konzeptentwicklung und Zielgruppenanalyse entfallen. Marke und Qualität der Produkte genießen bereits ein gewisses Kundenvertrauen und bei Online-Unternehmen profitieren Franchisenehmer:innen oft von einem bestehenden Kundenstamm.

Im Gegensatz zu Einzelunternehmern und -unternehmerinnen, die z. B. ein Kleingewerbe gegründet haben,  starten Sie als Franchise nicht allein in die Selbstständigkeit, sondern haben einen Partner bzw. ein Team an Ihrer Seite, mit dem Sie die Arbeit und Verantwortung teilen können. Mit Unterstützung des Franchisegebers und einer Lizenz für dessen Konzept können Franchisenehmer:innen eine eigene Filiale eröffnen.

Die Rahmenbedingungen dieser Kooperation sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden in einem sogenannten Franchise-Vertrag festgehalten. Das Ziel: überregionale Verkaufsförderung der vom Franchisegeber angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Mit Ablauf der Lizenzzeit soll sich zudem die von den Franchise:nehmerinnen investierte Summe mindestens amortisiert haben. Um diese Ziele zu erreichen und erfolgreich ein Franchise Unternehmen aufzubauen, müssen beide Parteien bestimmte Aufgaben erfüllen.

Franchisenehmer:innen können bei der Unternehmensgründung auf ein funktionierendes System zurückgreifen und vom bestehenden Vertriebsnetz des Partners profitieren. Dafür…

  • …zahlen sie für Lizenz, die Nutzung von Marke und Konzept eine monatliche Gebühr.
  •  …verpflichten sie sich, den Franchisegeber regelmäßig über Unternehmenszahlen und Geschäftsentwicklungen zu informieren.
  • …sorgen sie für ein nach außen hin einheitliches Unternehmensbild und fördern so die Markenidentität.
  • …besuchen sie laufend Fortbildungen und Schulungen des Franchisegebers.
  •  …führen sie in Abstimmung mit dem Franchisegeber Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen durch.

Der Franchisegeber unterstützt die Franchisenehmer:innen umfassend von der Gründung und dem Aufbau des Betriebs bis zur laufenden Geschäftstätigkeit bei:

  • Standortsuche und -analyse sowie Einrichtung und Planung der Räumlichkeiten
  • Vertragsschließungen bzw. Bereitstellung von Vertragsunterlagen und Abschlüssen mit Lieferanten (Größenvorteil, z. B. bei Einkäufen)
  • Marketing und Vertriebsmaßnahmen
  • Weitergabe von Know-how durch Schulungen
  • Finanzierung (höhere Kreditwürdigkeit, bessere Konditionen)
  • Versicherung sowie regelmäßige Beratung und Evaluierung der Betriebsabläufe
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Von Rechten und Pflichten
Der Franchise-Vertrag ist für alle Franchisenehmer:innen erforderlich und wird je nach Franchise-System individuell ausgestaltet. Einige grundlegende Punkte sollte jeder Franchise-Vertrag beinhalten.

Wer ein Franchise Unternehmen gründen will, kommt an ihm nicht vorbei: Der Franchise-Vertrag ist die juristische Basis jeder Geschäftsbeziehung und beschreibt die Rechten und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer:in.

Das Problem: Ein Franchise-Vertrag zählt zu den sogenannten „Mischverträgen“, d. h. er vereint mehrere Aspekte anderer Rechtsverträge in sich. Im Gesellschaftsrecht ist nicht klar geregelt, wie ein Franchise-Vertrag genau auszusehen hat. Er wird daher stets für die Anforderungen des jeweiligen Franchise-Systems individuell ausgestaltet. Folgende Bestandteile sollte der Vertrag aber in jedem Fall enthalten:

  • Gegenstand des Franchisings, d. h. Produkt, Dienstleistung oder Vertriebsmodell
  • Nutzungsrechte und Schutzrechte von Marke, Konzept, Design und Corporate Identity
  • Rechte und Pflichten des Franchisegebers und Franchisenehmers oder der Franchisenehmerin
  • Franchise-Handbuch mit allen relevanten Infos und der Anleitung für das Franchise
  • Beschreibung der zur Verfügung gestellten Waren 
  • Vertragsdauer bzw. Lizensierungsfrist (mindestens fünf Jahre, ggfs. Verlängerungsklausel)
  • Vorgaben zu Einrichtung und Ausstattung sowie zum fortlaufenden Betrieb
  • Schulungen, Weiter- und Fortbildung
  • Einsatz von Marketingmaßnahmen und Werbekonzepten
  • Weisungs- und Kontrollrechte
  • Geheimhaltungsklauseln und etwaige Vertragsstrafen
  • Bilanzierung
  • Eintrittsgebühr (Lizenzgebühr) sowie laufende Franchisegebühren (abhängig vom Umsatz)

Wichtig: Einem Franchise-Vertrag liegt rechtlich immer ein dauerhaftes Schuldverhältnis zu Grunde. Das bedeutet: Für die Übergabe von Nutzungsrechten und Know-how an die Franchisenehmer:innen, zahlen diese dem Franchisegeber eine Gebühr und verpflichten sich zur Einhaltung des vertraglich verankerten Konzepts und einem einheitlichen Markenauftritt.

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Eigen­kapital und Eintritts­gebühr
Folgende Kosten kommen auf Franchisenehmer:innen zu, die ein eigenes Franchise Unternehmen gründen bzw. eine Filiale eröffnen wollen:

Einmalige Kosten:
Zunächst wird eine einmalige Eintrittsgebühr an den Franchisegeber fällig. Hinzu kommen weitere Kosten für Behördengänge, die Innenausstattung, Räumlichkeiten und die Erstausstattung mit Ware bzw. Geschmacksproben und Mustern.

Laufende Kosten:
Neben den einmaligen Kosten sind regelmäßige und vertraglich festgelegte Gebühren von einem bestimmten Prozentsatz des Nettoumsatzes (meist zwischen einem und fünf Prozent) fällig. In diesen Gebühren sind neben der Bereitstellung von Know-how durch den Franchisegeber auch die Nutzung der Marke und Werbemitteln enthalten. Darüber hinaus sind z. B. Kosten für IT-Aufwendungen, Miete, Personal und Außenanlagen zu berücksichtigen.

Kostenbeispiel:
Für die Eröffnung einer Filiale des Franchise Unternehmens „Studienkreis – Die Nachhilfe“ benötigen Sie mindestens 5.000 Euro Eigenkapital und eine einmalige Investitionssumme von ca. 30.000 Euro, die auch die Eintrittsgebühr von 14.500 Euro abdeckt. Dafür fallen im ersten Geschäftsjahr nur reduzierte Lizenz- und Marketinggebühren an.

Quelle: unternehmer-gesucht.com (Stand: August 2022.

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Eigenkapital und Förderung
Ob Franchisenehmer:innen in ein Franchise-System aufgenommen werden, hängt stark von ihrer finanziellen Situation ab, d. h. ob und wie viel Eigenkapital sie mitbringen oder zusätzliche Fördermittel einkalkuliert sind.
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent, um ein Franchise Unternehmen zu eröffnen. Der Rest des benötigten Geldes kann über die Aufnahme von Fremdkapital finanziert werden. Durch die Unterstützung des Franchisegebers vereinfacht sich die Suche nach einer geeigneten Finanzierung, denn in der Regel ist die Kreditwürdigkeit der Franchisenehmer:innen dadurch höher und Banken vergeben günstigere Konditionen.
Prinzipiell ist es möglich, auch ohne Eigenkapital ein Franchise Unternehmen zu gründen. Ein hoher Eigenkapitaleinsatz (mindestens 20 Prozent) erleichtert jedoch die Finanzierung und die Aufnahme in ein erfolgreiches Franchise Unternehmen. Denn gerade in der Gründungsphase bedarf es eines erheblichen Kapitaleinsatzes, um die Eintritts- und Lizenzgebühren sowie die einmaligen Kosten zu decken.
Sind die Sicherheiten zu gering, können Gründende bei der Franchise-Finanzierung auch die Hilfe von Bürgschaftsbanken oder die Fördermöglichkeiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen. Existenzgründer:innen können zudem Unterstützung durch den sogenannten Mikromezzaninfonds Deutschland beantragen und so bis zu 50.000 Euro Eigenkapital erhalten. Damit sichern Franchisenehmer:innen eine zusätzliche Fremdfinanzierung durch Banken oder andere Kreditgeber.
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Voraussetzungen
Wer ein Franchise Unternehmen gründen bzw. in ein Franchise-System aufgenommen werden möchte, sollte eine Reihe an Punkten beachten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen bzw. Erfahrungen mitbringen:
Bei der Partnersuche finden potenzielle Franchisenehmer:innen häufig das für sie passende Franchise-System über Online-Portale wie zum Beispiel den Deutschen Franchiseverband oder das FranchisePORTAL. Dort können Sie sich von den Geschäftsmodellen überzeugen und das passende Angebot finden. Auch spezialisierte Franchise-Berater:innen können Ihnen dabei helfen, mit geeigneten Partnern für Ihre Unternehmung in Verbindung zu treten.
Für die Führung der meisten Franchise Unternehmen sind keine speziellen Fachkenntnisse oder ein bestimmter Schulabschluss notwendig. Lediglich spezialisierte Branchen wie das Handwerk setzen bestimmte Qualifikationen voraus. Manche Franchisegeber bevorzugen sogar fachfremde Franchisenehmer:innen, da diese ihr Konzept und Geschäftsmodell nicht infrage stellen können.
Grundvoraussetzungen für Franchisenehmer:innen sind vor allem: ein ausgeprägtes Zahlenverständnis, Führungsstärke und Organisationstalent, um ein Team entsprechend professionell leiten zu können. Daneben sind eine hohe Kundenorientierung sowie die Bereitschaft, Neues zu lernen, wichtig, um langfristig im Geschäft Erfolg zu haben.
Falls Sie ein Franchise Unternehmen gründen wollen, sollten Ihre persönlichen Stärken insbesondere Verlässlichkeit, Offenheit gegenüber bereits bestehenden Konzepten und Ideen sowie Teamfähigkeit sein. Auch sollten Sie eine gewisse Kompromissbereitschaft mitbringen. 
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Gut zu wissen
Ob Dienstleistung, Einzelhandel, Gastronomie oder Hotellerie: Existenzgründende und Franchisenehmer:innen können in Deutschland unter knapp 1.000 Franchise-Systemen aus zahlreichen Branchen auf Partnersuche gehen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.

Weltweit haben Fastfoodketten unter den erfolgreichsten Franchise Unternehmen die Nase vorn. Auch hierzulande steht eine Fastfoodkette auf dem ersten Platz. Dies sind die zehn bekanntesten Akteure in Deutschland:

  1. NORDSEE (Gastronomie)
  2. BoConcept (Einzelhandel)
  3. Easyfitness (Fitness und Gesundheit)
  4. e-motion (Einzelhandel)
  5. Town & Country (Handwerk)
  6. Immergrün (Gastronomie)
  7. Linde Gas (Einzelhandel)
  8. Küche&Co (Einzelhandel)
  9. TeeGeschwender (Einzelhandel)
  10. PROMEDICA PLUS (Dienstleistungen)

 

Quelle:  selbststaendigkeit.de (Stand: Juni 2022).

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Gut durch­dacht in die Selbst­ständigkeit
Ein Businessplan ist nicht immer Pflicht für Franchise-Nehmer:innen, er ist für einen soliden und gut durchdachten Start in die Selbstständigkeit aber unerlässlich.

Ein Businessplan ist ein wichtiges Gründungsinstrument und bietet deutliche Vorteile für den Franchisegeber, der die Franchisenehmer:innen bei dessen Erstellung unterstützt, die Bank und für Franchisenehmer:innen selbst. Folgende Aspekte enthält ein Businessplan:

  • Begründung: Warum entscheidet sich ein Franchisenehmer oder eine Franchisenehmerin gerade für dieses Unternehmen? Die Antwort dient als Argumentation für die Geschäftsidee und das Konzept.
  • Marktanalyse: Jeder Standort ist anders, eine vorherige Marktforschung notwendig
  • Erfolgsfaktoren: Festschreiben der Bedingungen für ein erfolgreiches Unternehmen
  • Finanzierung: Festhalten des für die Gründung benötigten Kapitals
  • Zahlen & Fakten: Der Franchisegeber liefert an die Marktforschung angepasste Daten zu Kosten und Erlösen anderer Filialen.
  • Persönliche Erklärungen: Angaben zur Person und warum Sie sich in der Lage sehen, in ein bestimmtes Franchise-System einzusteigen und erfolgreich ein Franchise Unternehmen zu führen 
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Versicherungen für Franchise­nehmer:innen
Ob Einbruch und Diebstahl Ihrer Ware, beschädigtes Mobiliar nach Wasserrohrbruch oder Schadensersatzforderungen von Kundinnen und Kunden: Wie alle Selbstständigen oder Existenzgründer:innen müssen Sie sich als Franchisenehmer:in gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.
Zum Basisschutz zählt in jedem Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung. Im Franchisevertrag werden aber in der Regel bereits einige Versicherungen genannt, die Franchisenehmer:innen abzuschließen haben, wie zum Beispiel eine Inhaltsversicherung, Ertragsausfallversicherung, Firmen-Rechtsschutzversicherung oder betriebliche GruppenunfallversicherungWir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und stellen gemeinsam mit Ihnen eine leistungsstarke Versicherung für Ihr Franchise zusammen.
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Ein Franchise Unternehmen gründen
  • Erfolgreiche Geschäftsidee: Verwendung eines bestehenden und funktionierenden Geschäftsmodells, für das bereits ein Markt existiert.
  • Weitreichende Unterstützung des Franchisegebers, u.­a. durch die Verwendung von bestehenden Werbemitteln und gemeinsame Marketingmaßnahmen.
  • Markenimage: Franchisenehmer:innen können auf den Beliebtheits- und Bekanntheitsgrad einer bereits etablierten Marke aufbauen.
  • Erfahrungsaustausch: Rat einholen und von den Erfahrungen anderer Franchisenehmer:innen profitieren.
  • Etablierte Infrastruktur: Zugang zu bestehenden Prozessen und Strukturen (Händler, Lieferanten, Logistik und Lagerhaltung).
  • Einfache Beschaffung von Fremdkapital: Banken berücksichtigen, dass sich das Konzept in der Vergangenheit bereits als profitabel herausgestellt hat.
  • Weiterbildungsmöglichkeit: Regelmäßige Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen.
  • Eingeschränkter Gestaltungsspielraum: Viele Entscheidungen sind bereits getroffen und werden den Franchisenehmer:innen vorgegeben.
  • Abhängigkeit von der Marke: Wird die Marke des Franchisegebers beschädigt, ist auch das eigene Unternehmen betroffen.
  • Reduzierter Gewinn: Vom eigenen Gewinn ist monatlich eine Lizenzgebühr an den Franchisegeber zu zahlen.
  • Höherer Kapitaleinsatz: Die Franchise-Gründung erfordert zunächst mehr Eigenkapital als die Gründung eines Einzelunternehmens.
  • Mitspracherecht: Der Franchise-Partner kann sich laut Vertrag in alle geschäftlichen Entscheidungen einmischen.
  • Dem Unternehmen verpflichtet: Es gelten strenge Vorgaben für Preise, Ladeneinrichtung, Lieferanten, etc.
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