Zwei Männer sitzen am Konferenztisch und sprechen miteinander, hinter ihnen ein Chart mit einer Marketingstrategie
So geht Existenzgründung

Unternehmensberatung gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Der Begriff „Unternehmensberater:in“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder Bürger darf unter dieser Bezeichnung selbstständig Dienstleistungen anbieten.
  • Unternehmensberater:innen (engl. Consultant) helfen anderen Unternehmen bei der Bewältigung von nahezu allen betrieblichen Veränderungen, Aufgaben und Prozessen. 
  • Die Tätigkeit als selbstständige:r Unternehmensberater:in ist komplex, zeitintensiv und mit vielen Herausforderungen und Risiken verbunden.
  • Vielfältige Kenntnisse der Wirtschaftswelt, entsprechende Berufserfahrung und persönliche Fähigkeiten wie zum Beispiel Überzeugungskraft und analytisches Denken sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiche Berater:innen.
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Voraussetzungen
Wenn Sie sich in Deutschland als Unternehmensberater:in selbstständig machen wollen, sind dafür keinerlei Qualifikationen oder Nachweise nötig. Die Bezeichnung „Unternehmensberater:in“ ist rechtlich nicht geschützt. Dennoch sind für die erfolgreiche Gründung einer Unternehmensberatung einige fachliche und persönliche Voraussetzungen entscheidend.
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Als Unternehmensberater:in unterstützen und beraten Sie grundsätzlich Unternehmen und Manager:innen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Wenn Sie eine eigene Unternehmensberatung gründen wollen, haben Sie sich vermutlich schon einmal Gedanken gemacht, welche Zielgruppe Sie genau mit Ihrem Angebot ansprechen wollen. Denn es gibt in der Branche der Consulting-Unternehmen viele Möglichkeiten, sich auf einen speziellen Teil der Kundschaft zu konzentrieren. Das kann in dem hart umkämpften Markt der Beratungsunternehmen auch ein Vorteil sein. Möglicherweise verfügen Sie durch Ihre bisherige berufliche Tätigkeit in einem Bereich über besondere Kenntnisse, z. B. Managementberatung, Existenzgründerberatung oder Beratung in der Politik. Typische Tätigkeitsfelder für Unternehmensberater:innen sind außerdem:

  • Wirtschaftsberatung
  • IT-/Digital-Beratung
  • Personalberatung
  • Strategieberatung
Finanzierung und Businessplan
Laptop mit Statistiken steht auf einem Schreibtisch, der voll mit Dokumenten ist. Eine Männerhand zeigt auf ein Diagramm
Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen besitzen, um selbstständig eine Unternehmensberatung zu gründen, dann dürfte Ihnen weder eine Finanz- und Businessplanung neu sein, noch dürfte Ihnen das Entwerfen entsprechender Strategien und Konzepte schwerfallen. Sie wissen genau, wo Sie in ein paar Jahren sein wollen und wie wichtig eine detaillierte Planung für den späteren Erfolg ist. Ein durchdachter Finanz- und Businessplan hilft Ihnen zudem, mögliche Investoren von der Gründung Ihrer Unternehmensberatung zu überzeugen. Auch (staatliche) Förderungen oder einen Zuschuss bekommen Sie mit einer soliden Finanzierungs-Strategie leichter. Kurz gesagt: Ein gut ausgearbeiteter Plan verschafft Ihnen viele Vorteile für Ihren Start als selbstständige:r Unternehmensberater:in.
Laptop mit Statistiken steht auf einem Schreibtisch, der voll mit Dokumenten ist. Eine Männerhand zeigt auf ein Diagramm
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GmbH und Co.
Lassen Sie sich vor Ihrer Existenzgründung am besten von einem/r Steuerberater:in darüber aufklären, welche steuerlichen und buchhalterischen Folgen mit der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform auf Sie zukommt. Wenn Sie eine studentische Unternehmensberatung gründen wollen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, dies im Rahmen eines eingetragenen Vereins zu tun.
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Schritt für Schritt
Wie bereits erwähnt, erfüllen Sie als Gründer:in einer eigenen Unternehmensberatung nur im Ausnahmefall (als beratend tätige:r Volks- oder Betriebswirt:in) die Anforderung als Freiberufler:in. Insofern ist eine Gewerbeanmeldung für eine selbstständige Tätigkeit in der Beratung meist obligatorisch. So gelangen Sie Schritt für Schritt zur Existenzgründung.
01
Sie melden sich beim zuständigen Gewerbeamt an. Hier erhalten Sie nach der üblichen Bearbeitungszeit Ihren Gewerbeschein. Unter Umständen müssen Sie Ihre Unternehmensgründung genauer darlegen, wobei Ihnen der erstellte Businessplan helfen kann.
Illustration - Zwei Männer und eine Frau sitzen gemeinsam an einem Schreibtisch und blicken in ein Tablet.
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02
Illustration - Eine schwarzhaarige Frau hält einen Stapel Münzen in der Hand. Hinter ihr ist ein Kalender zu sehen.
Mit der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über Ihre Unternehmensgründung in Kenntnis gesetzt und sendet Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. In der Folge erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer, um als Unternehmer:in Rechnungen stellen zu können.
Illustration - Eine schwarzhaarige Frau hält einen Stapel Münzen in der Hand. Hinter ihr ist ein Kalender zu sehen.
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Als Gewerbetreibende:r Berater:in sind Sie automatisch (kostenpflichtiges) Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über Ihre Selbstständigkeit informiert.
Illustration - Verschiedene Personen üben unterschiedliche Handwerksberufe nebeneinander aus.
Illustration - Verschiedene Personen üben unterschiedliche Handwerksberufe nebeneinander aus.
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Illustration - Ein Mann steht vor einem Geschäft und hält ein Dokument in der Hand.
Auch die Berufsgenossenschaft (BG) sollte über die Gründung Ihrer Unternehmensberatung vom Gewerbeamt unterrichtet werden. Die BG ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger von Unternehmen und deren Beschäftigten in Deutschland. Als Gründer:in sind Sie allerdings verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Gründung bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Gehen Sie deshalb lieber auf Nummer sicher. Die zuständige BG für Unternehmensberater:innen ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Illustration - Ein Mann steht vor einem Geschäft und hält ein Dokument in der Hand.
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Ein Geschäftsmann mit Bart und blauem Anzug schaut lächelnd auf ein Tablet, das er in der Hand hält
Schutz für Gründer:innen
Ein Geschäftsmann mit Bart und blauem Anzug schaut lächelnd auf ein Tablet, das er in der Hand hält

Wer eine Unternehmensberatung gründet, ist einigen finanziellen und beruflichen Risiken ausgesetzt. Egal, ob als Sie als Freiberufler:in, Einzelunternehmen oder einer anderen Rechtsform Ihre Firma gründen. Eine selbstständige Tätigkeit setzt unabhängig von der Branche immer eine gewisse Risikofreude voraus. Dennoch sollten Sie Ihre Existenzgründung gegen häufig auftretende Gefahren absichern. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist aus diesem Grund eine wichtige Versicherung für Unternehmens­berater:innen gegen Schadenersatzforderungen von Kunden und Konkurrenten. Für den Fall, dass Sie als Geschäftsführer:in auftreten, können Sie sich mit einer D&O-Versicherung schützen. Je nach Größe und Tätigkeitsfeld Ihrer Unternehmensberatung, sollten Sie weitere Versicherungen in Erwägung ziehen, z. B.:

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Marketing und Vertrieb
Nach der Gründung soll Ihre Unternehmensberatung wie im Businessplan vorgesehen in den Betrieb übergehen. Dazu benötigen Sie Aufträge und Kundschaft. Um Ihre Chancen auf Erfolg in der Branche zu erhöhen, sollte Ihre Marketing-und-Vertriebsstrategie folgende Punkte berücksichtigen:
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Häufige Fragen
  • Was macht eine Unternehmensberatung?

    Das Aufgabenspektrum der Unternehmensberatung ist vielfältig. Neben klassischen Kernbereichen der Branche wie zum Beispiel Mana­gementberatung oder Existenzgründerberatung gibt es viele Bereiche, in denen qualifizierte Beratung gefragt ist. Unabhängig von der Branche zählt zu den Aufgaben der Unternehmensberatung unter anderem: 

    • Erstellung von Analysen und Konzepten zur Optimierung in Unternehmen
    • Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten
    • Markt- und Kundenausrichtung beurteilen
    • Probleme diagnostizieren und Lösungswege erarbeiten
  • Welche Unternehmensform benötige ich für ein Beratungsunternehmen?

    Für Berater:innen, die über eine anerkannte Ausbildung als Volks- oder Betriebswirt:in verfügen, kommt neben dem Gewerbebetrieb auch die Möglichkeit einer Tätigkeit als Freiberufler:in infrage. Wenn Sie nicht über die entsprechende Qualifikation verfügen, gelten Sie als Berater:in grundsätzlich als Gewerbetreibende:r und können Ihr Beratungsunternehmen entweder als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG) gründen. 
  • Ist ein:e Unternehmensberater:in Freiberufler:in?

    Ob Unternehmensberater:innen Freiberufler:innen sind bzw. als solche tätig sein können, hängt von Ihrer Qualifikation ab, da eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel nur Personen gestattet wird, die eine anerkannte Ausbildung als Betriebswirt:in oder Volkswirt:in absolviert haben und im Sinne dieser Qualifikation selbstständig als Berater:in tätig sind. Der Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit liegt in der Befreiung von der Gewerbesteuer und geringeren buchhalterischen Pflichten. Abgesehen von dieser Sonderform gilt ein:e Unternehmensberater:in grundsätzlich als Gewerbetreibende:r, der die Unternehmensberatung im Rahmen einer Rechtsform wie z. B. dem Einzelunternehmen, der GmbH oder der OHG gründet.
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