Allianz Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen Pflicht?: Zu sehen sind vier Menschen, die offenbar in einem beruflichen Kontext während eines Meetings miteinander diskutieren.
Pflicht­versicherung, ja oder nein?

Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für jedes Unternehmen Pflicht?

  • Pflicht oder nicht?: Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
  • Wichtiger Versicherungsschutz: Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen.
  • Wird teilweise vorausgesetzt: In manchen Fällen kann ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung verlangt werden, obwohl sie keine Pflichtversicherung darstellt.
  • Fazit: Da hohe Schadenersatzforderungen unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden können, ist die Absicherung über eine Betriebshaftpflicht für nahezu alle Betriebe sinnvoll.
Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ist in wenigen Fällen verpflichtend, unterstützt Sie und Ihren Betrieb aber mit den folgenden Leistungen, wenn Dritten durch berufliche Handlungen im Rahmen Ihres Unter­nehmens ein Schaden entsteht.
Die Leistungen der Allianz betragen im Schadenfall pauschal bis zu 3 Millionen Euro für Personen- und Sach­schäden sowie daraus entstehende Vermögens­schäden. Darüber hinaus können Sie die Leistungen und Deckungs­summen individuell und ideal an Ihr Unter­nehmen anpassen, um alle wichtigen Risiken abzusichern.
Die Betriebs­haftpflicht­versicherung ist nur für wenige Unter­nehmen gesetz­lich vorge­schrieben. In bestimmten Fällen kann es allerdings vor­kommen, dass der Auftrag­geber den Nachweis einer Betriebshaft­pflicht­versicherung fordert, zum Beispiel im Handwerk, wenn ein Sub­unternehmen beauf­tragt werden soll.
Wer braucht eine Haftpflicht?

Für einige Unter­nehmen gibt es die Pflicht, zumindest eine Haftpflicht­versicherung abzu­schließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispiels­weise:

Diese Unter­nehmen, Selbst­ständigen oder Frei­berufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebs­haft­pflicht­versicherung oder aber eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (relevant für z. B. An­wältinnen, Steuer­berater, Notarinnen) ab­geschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienst­leistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftrag­gebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzen­zubleiben.

Die Betriebs­haftpflicht unterscheidet sich von der Berufs­haftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufs­gruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaft­pflicht und der Betriebs­haftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaft­pflicht für bestimmte Berufs­gruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.

 

Welche Personen sind versichert?

Schließen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, sind darin folgende Personen innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens gegen Personen­schäden, Sach­schäden und daraus entstehende Vermögens­schäden mitversichert (in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit):

  • Mitarbeiter:innen
  • Aushilfen
  • Werkstudentinnen, Praktikanten, Volontär­innen
  • Familien­mitglieder, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten
  • Externe Personen­gruppen wie Reinigungs­kräfte oder Beschäftigte von Sub­unternehmen (optional)

Die Betrieb­shaftpflicht­versicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.

Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schaden­ersatz­ansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Um­ständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen ist der Versicherungs­schutz einer Betriebs­haftpflicht oder Berufs­haftpflicht deshalb sinnvoll.

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