Man sieht vier Menschen, die offenbar in einem beruflichen Kontext während eines Meetings miteinander diskutieren.
Pflicht­versicherung, ja oder nein?

Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für jedes Unternehmen Pflicht?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
  • Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen.
  • In manchen Fällen kann ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung verlangt werden, obwohl sie keine Pflichtversicherung darstellt.
  • Da hohe Schadenersatzforderungen unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden können, ist die Absicherung über eine Betriebshaftpflicht für nahezu alle Betriebe sinnvoll.
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Versicherungsschutz

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in wenigen Fällen verpflichtend, unterstützt Sie und Ihren Betrieb aber mit den folgenden Leistungen, wenn Dritten durch berufliche Handlungen im Rahmen Ihres Unternehmens ein Schaden entsteht.

Die Betriebshaftplicht…

  • …prüft, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gerechtfertigt sind.
  • …wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
  • …übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche.

Die Leistungen der Allianz betragen im Schadenfall pauschal bis zu 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden. Darüber hinaus können Sie die Leistungen und Deckungssummen individuell und ideal an Ihr Unternehmen anpassen, um alle wichtigen Risiken abzusichern.

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Pflicht oder nicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur für wenige Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. In bestimmten Fällen kann es allerdings vorkommen, dass der Auftraggeber den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung fordert, zum Beispiel im Handwerk, wenn ein Subunternehmen beauftragt werden soll.

Für einige Unternehmen gibt es jedoch die Pflicht, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:

Diese Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder aber eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (relevant für z. B. Anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen) abgeschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienstleitungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftraggebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzenzubleiben.

Die Betriebshaftpflicht unterscheidet sich von der Berufshaftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufsgruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.

Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, sind darin folgende Personen innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens gegen Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensschäden mitversichert (in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit):

  • Mitarbeiter:innen
  • Aushilfen
  • Werkstudenten und Werkstudentinnen, Praktikanten oder Volontärinnen
  • Familienmitglieder, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten
  • Externe Personengruppen wie Reinigungskräfte oder Beschäftigte von Subunternehmen (optional)
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Fazit

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.

Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schadenersatzansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Umständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbstständige oder Freiberufler:innen ist der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht deshalb sinnvoll.

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