- Pflicht oder nicht?: Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
- Wichtiger Versicherungsschutz: Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen.
- Wird teilweise vorausgesetzt: In manchen Fällen kann ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung verlangt werden, obwohl sie keine Pflichtversicherung darstellt.
- Fazit: Da hohe Schadenersatzforderungen unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden können, ist die Absicherung über eine Betriebshaftpflicht für nahezu alle Betriebe sinnvoll.
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht? Das Wichtigste in Kürze
Für welche Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
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Wer braucht eine Haftpflicht?
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Welche Personen sind versichert?
Welche Unternehmen brauchen eine Haftpflichtversicherung?
Für einige Unternehmen gibt es die Pflicht, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:
- Schausteller:innen
- Bewachungsunternehmen
- Architekten und Architektinnen
- Ingenieure und Igenieurinnen
- Ärzte und Ärztinnen
- Apotheker:innen
Diese Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder aber eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (relevant für z. B. Anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen) abgeschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienstleistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftraggebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzenzubleiben.
Die Betriebshaftpflicht unterscheidet sich von der Berufshaftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufsgruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Personengruppen sind mitversichert?
Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, sind darin folgende Personen innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens gegen Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensschäden mitversichert (in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit):
- Mitarbeiter:innen
- Aushilfen
- Werkstudentinnen, Praktikanten, Volontärinnen
- Familienmitglieder, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten
- Externe Personengruppen wie Reinigungskräfte oder Beschäftigte von Subunternehmen (optional)
Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, aber sinnvoll
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.
Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schadenersatzansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Umständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbstständige oder Freiberufler:innen ist der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht deshalb sinnvoll.