- Pflicht oder nicht?: Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
- In manchen Fällen kann aber ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung vor einer Auftragsvergabe verlangt werden.
- Fazit: Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen. Denn hohe Schadenersatzforderungen können unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden.
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen Pflicht?

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht? Das Wichtigste in Kürze
Für welche Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Wer braucht eine Haftpflicht?
Für einige Unternehmen gibt es die Pflicht, zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:
- Schausteller:innen
- Bewachungsunternehmen
- Architekten und Architektinnen
- Ingenieure und Igenieurinnen
- Ärzte und Ärztinnen
- Apotheker:innen
Diese Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder aber eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (relevant für z. B. Anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen) abgeschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienstleistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftraggebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzenzubleiben.
Die Betriebshaftpflicht unterscheidet sich von der Berufshaftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufsgruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.
Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, aber sinnvoll

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.
Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schadenersatzansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Umständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbstständige oder Freiberufler:innen ist der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht deshalb sinnvoll.


Egal in welcher Lebenssituation: Wir finden die richtige Lösung für Sie. %agencyName%


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