Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für jedes Unternehmen Pflicht?

Pflicht­versicherung, ja oder nein?
Allianz- Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen Pflicht?: Zu sehen sind vier Menschen, die offenbar in einem beruflichen Kontext während eines Meetings miteinander diskutieren.
  • Pflicht oder nicht?: Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
  • In manchen Fällen kann aber ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung vor einer Auftragsvergabe verlangt werden.
  • Fazit: Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen. Denn hohe Schadenersatzforderungen können unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden.
Die Betriebs­haftpflicht­versicherung ist nur für wenige Unter­nehmen gesetz­lich vorge­schrieben. In bestimmten Fällen kann es allerdings vor­kommen, dass der Auftrag­geber den Nachweis einer Betriebshaft­pflicht­versicherung fordert, zum Beispiel im Handwerk, wenn ein Sub­unternehmen beauf­tragt werden soll.

Für einige Unter­nehmen gibt es die Pflicht, zumindest eine Haftpflicht­versicherung abzu­schließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispiels­weise:

Diese Unter­nehmen, Selbst­ständigen oder Frei­berufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebs­haft­pflicht­versicherung oder aber eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (relevant für z. B. An­wältinnen, Steuer­berater, Notarinnen) ab­geschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienst­leistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftrag­gebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzen­zubleiben.

Die Betriebs­haftpflicht unterscheidet sich von der Berufs­haftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufs­gruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaft­pflicht und der Betriebs­haftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaft­pflicht für bestimmte Berufs­gruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.

Die Betrieb­shaftpflicht­versicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.

Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schaden­ersatz­ansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Um­ständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen ist der Versicherungs­schutz einer Betriebs­haftpflicht oder Berufs­haftpflicht deshalb sinnvoll.

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