Man sieht vier Menschen, die offenbar in einem beruflichen Kontext während eines Meetings miteinander diskutieren.
Pflicht­versicherung, ja oder nein?

Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für jedes Unternehmen Pflicht?

  • Pflicht oder nicht?: Das Wort "Pflicht" im Namen "Betriebshaftpflichtversicherung" lässt falsche Schlüsse zu, denn eine Pflicht, sie abzuschließen, besteht nur in wenigen Fällen.
  • Wichtiger Versicherungsschutz: Auch wenn der Abschluss nur in wenigen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler:innen.
  • Wird teilweise vorausgesetzt: In manchen Fällen kann ein Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung verlangt werden, obwohl sie keine Pflichtversicherung darstellt.
  • Fazit: Da hohe Schadenersatzforderungen unter Umständen Ihre berufliche oder betriebliche Existenz gefährden können, ist die Absicherung über eine Betriebshaftpflicht für nahezu alle Betriebe sinnvoll.
Versicherungs­schutz
Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ist in wenigen Fällen verpflichtend, unterstützt Sie und Ihren Betrieb aber mit den folgenden Leistungen, wenn Dritten durch berufliche Handlungen im Rahmen Ihres Unter­nehmens ein Schaden entsteht.
Die Leistungen der Allianz betragen im Schadenfall pauschal bis zu 3 Millionen Euro für Personen- und Sach­schäden sowie daraus entstehende Vermögens­schäden. Darüber hinaus können Sie die Leistungen und Deckungs­summen individuell und ideal an Ihr Unter­nehmen anpassen, um alle wichtigen Risiken abzusichern.
Pflicht oder nicht?
Die Betriebs­haftpflicht­versicherung ist nur für wenige Unter­nehmen gesetz­lich vorge­schrieben. In bestimmten Fällen kann es allerdings vor­kommen, dass der Auftrag­geber den Nachweis einer Betriebshaft­pflicht­versicherung fordert, zum Beispiel im Handwerk, wenn ein Sub­unternehmen beauf­tragt werden soll.
Wer braucht eine Haftpflicht?

Für einige Unter­nehmen gibt es die Pflicht, zumindest eine Haftpflicht­versicherung abzu­schließen, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispiels­weise:

Diese Unter­nehmen, Selbst­ständigen oder Frei­berufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebs­haft­pflicht­versicherung oder aber eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (relevant für z. B. An­wältinnen, Steuer­berater, Notarinnen) ab­geschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienst­leistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftrag­gebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzen­zubleiben.

Die Betriebs­haftpflicht unterscheidet sich von der Berufs­haftpflicht. Die Versicherungen ähneln sich und richten sich teilweise an dieselben Berufs­gruppen, aber es gibt einige kleine Unterschiede zwischen der Berufshaft­pflicht und der Betriebs­haftpflicht. Zum Beispiel ist eine Berufshaft­pflicht für bestimmte Berufs­gruppen, die einer behandelnden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, etwa als Arzt und Ärztin oder Architekt und Architektin, gesetzlich vorgeschrieben.

 

Welche Personen sind versichert?

Schließen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, sind darin folgende Personen innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens gegen Personen­schäden, Sach­schäden und daraus entstehende Vermögens­schäden mitversichert (in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit):

  • Mitarbeiter:innen
  • Aushilfen
  • Werkstudentinnen, Praktikanten, Volontär­innen
  • Familien­mitglieder, die unentgeltlich im Betrieb mitarbeiten
  • Externe Personen­gruppen wie Reinigungs­kräfte oder Beschäftigte von Sub­unternehmen (optional)
Gut zu wissen

Die Betrieb­shaftpflicht­versicherung ist nur in wenigen Fällen Pflicht, aber sehr wichtig, um gegen Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb und dessen Mitarbeiter:innen entstehen, ausreichend abgesichert zu sein.

Denn wo gearbeitet wird, können immer Fehler passieren und schnell zu Schaden­ersatz­ansprüchen führen. Dadurch können hohe Kosten entstehen, die unter Um­ständen sogar Ihre berufliche bzw. betriebliche Existenz gefährden können. Insbesondere für Selbst­ständige oder Frei­berufler:innen ist der Versicherungs­schutz einer Betriebs­haftpflicht oder Berufs­haftpflicht deshalb sinnvoll.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Allianz Service jetzt kontaktieren
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Allianz Service
Servicecenter
In unserem Servicecenter können Sie Ihr Anliegen schnell und einfach melden.