Baufirma gründen: Das Wichtigste in Kürze
- Bauunternehmen bieten grundsätzlich alle Leistungen an, die für den Hausbau notwendig sind.
- Es wird viel gebaut. Entsprechend groß ist die Nachfrage im Handwerk und das Baugewerbe kann ein stetiges Wachstum und steigende Umsätze verzeichnen. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen.
- Die große Nachfrage sorgt für einen großen Wettbewerb innerhalb der Baubranche, dessen sich Gründer bewusst sein sollten.
- Für die erfolgreiche Gründung eines Bauunternehmens gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und Anforderungen zu beachten.
Bauunternehmen gründen: So einfach geht´s
Eintragung ins Handelsregister
Um ein Bauunternehmen zu gründen, liegt der erste Schritt im Eintrag ins Handelsregister. Melden Sie das Bauunternehmen dafür bei der zuständigen Handwerkskammer. Grundsätzlich müssen Sie sich als Unternehmer eintragen lassen, wenn Sie als eingetragener Kaufmann fungieren. Haben Sie als Rechtsform für die Baufirma eine GmbH oder UG vorgesehen, ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Ist die gewählte Rechtsform eine GbR, muss sich nur der Gründer eintragen lassen, wenn er Kaufmann ist.
Handelt es sich um ein meisterpflichtiges Gewerk, wird ein Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen. Bei Gewerken, die keinen Meistertitel fordern, erfolgt eine Eintragung ins Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke. Ist der Eintrag erfolgt, erhalten Sie eine Handwerkskarte und Sie werden automatisch Mitglied der Handelskammer.



Rechtsform wählen
Der nächste zur Gründung notwendige Schritt beinhaltet die Wahl einer passenden Rechtsform. Bei der Gründung eines Bauunternehmens stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:
- Einzelunternehmen: Diese Rechtsform setzt kein Stammkapital voraus. Jedoch haften Gründer bei Schäden während der Arbeit mit dem Privatvermögen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Hierbei handelt es sich um eine juristische Person, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorweisen muss. Treten Schäden auf, haftet die juristische Person nicht mit dem Privatvermögen, sondern mit dem Stammkapital.
- Unternehmergesellschaft (UG): Die UG setzt lediglich ein Stammkapital von mindestens 1 Euro voraus. Für den Schadensfall müssen Rücklagen für ein Stammkapital gebildet werden. Erreicht dieses die Höhe von 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Diese Personengesellschaft setzt keine Mindesteinlage, also kein Stammkapital voraus. Ein weiteres Merkmal der GbR ist, dass sie einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer hat. Allerdings erfolgt im Fall eines Schadens eine Haftung mit dem Privatvermögen.

Leistungsspektrum festlegen
Nach erfolgtem Handelsregistereintrag und der Entscheidung für die passende Rechtsform sollten Gründer als Nächstes die gewünschte Unternehmensart festlegen. Versehen Sie das Bauunternehmen mit einer Bezeichnung, die Kunden das angebotene Leistungsspektrum vermittelt. Versuchen Sie sich dabei gleich zu Beginn von der Konkurrenz abzuheben. Folgende Bezeichnungen stehen zur Auswahl:
- Die Bezeichnung Fachunternehmen vermittelt, dass das Bauunternehmen nur auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert ist.
- Mit der Bezeichnung Generalunternehmen wird bekanntgegeben, dass sich das Leistungsspektrum auf mehrere Gewerke erstreckt.
- Als Totalunternehmen werden Baufirmen bezeichnet, die komplette Bauprojekte, von der Planung bis zur Durchführung, umsetzen. Diese Bezeichnung dürfen jedoch nur Selbstständige mit Bauvorlageberechtigung - beispielsweise Bautechniker – tragen und nach außen vermitteln.



Gewerbe anmelden
Zu guter Letzt folgt die offizielle Gewerbeanmeldung als notwendiger Schritt. Legen Sie dafür die zuvor erhaltene Handwerkskarte der Handwerkskammer beim zuständigen Gewerbeamt vor und beantragen Sie die Aufnahme ins Gewerberegister. Wird diese gestattet, werden automatisch weitere relevante Behörden wie z. B. das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft informiert.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft (BG Bau), die als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes fungiert. Weiter werden Sie als Gründer automatisch Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau), die als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse dient.
Bei den jeweiligen Bundesverbänden der Baubranchen erhalten Sie weitere Informationen.

Eigene Baufirma gründen: Kosten & Finanzierung
Das könnte Sie auch interessieren
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Bauunternehmens?


