Während in manchen Branchen nur wenige Voraussetzungen auf Existenzgründer zukommen, müssen Gründer von Bauunternehmen verhältnismäßig viele wichtige Anforderungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die Gründung einer Baufirma fachliche Kompetenzen nicht nur fordert, sondern in der Tat folgende Bedingungen setzt:
Für einige Gewerke ist bei der Gründung einer Baufirma zudem der Meistertitel vorausgesetzt. Zimmerer, Maurer, Dachdecker, Gerüstbauer und Betonbauer können sich nur dann selbstständig machen, wenn sie den Meistertitel vorweisen können. Weitere Informationen und Anforderungen dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
Hier finden Sie ergänzende Informationen zur Gründung eines Kleingewerbes
Um ein Bauunternehmen zu gründen, liegt der erste Schritt im Eintrag ins Handelsregister. Melden Sie das Bauunternehmen dafür bei der zuständigen Handwerkskammer. Grundsätzlich müssen Sie sich als Unternehmer eintragen lassen, wenn Sie als eingetragener Kaufmann fungieren. Haben Sie als Rechtsform für die Baufirma eine GmbH oder UG vorgesehen, ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Ist die gewählte Rechtsform eine GbR, muss sich nur der Gründer eintragen lassen, wenn er Kaufmann ist.
Handelt es sich um ein meisterpflichtiges Gewerk, wird ein Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen. Bei Gewerken, die keinen Meistertitel fordern, erfolgt eine Eintragung ins Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke. Ist der Eintrag erfolgt, erhalten Sie eine Handwerkskarte und Sie werden automatisch Mitglied der Handelskammer.
Der nächste zur Gründung notwendige Schritt beinhaltet die Wahl einer passenden Rechtsform. Bei der Gründung eines Bauunternehmens stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:
Nach erfolgtem Handelsregistereintrag und der Entscheidung für die passende Rechtsform sollten Gründer als Nächstes die gewünschte Unternehmensart festlegen. Versehen Sie das Bauunternehmen mit einer Bezeichnung, die Kunden das angebotene Leistungsspektrum vermittelt. Versuchen Sie sich dabei gleich zu Beginn von der Konkurrenz abzuheben. Folgende Bezeichnungen stehen zur Auswahl:
Zu guter Letzt folgt die offizielle Gewerbeanmeldung als notwendiger Schritt. Legen Sie dafür die zuvor erhaltene Handwerkskarte der Handwerkskammer beim zuständigen Gewerbeamt vor und beantragen Sie die Aufnahme ins Gewerberegister. Wird diese gestattet, werden automatisch weitere relevante Behörden wie z. B. das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft informiert.
Bei der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft (BG Bau), die als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes fungiert. Weiter werden Sie als Gründer automatisch Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau), die als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse dient.
Bei den jeweiligen Bundesverbänden der Baubranchen erhalten Sie weitere Informationen.
Wer selbstständig in der Baubranche tätig ist, hat vielfältige Aufgaben und Einsatzorte. Als Bauunternehmer tragen Sie Verantwortung für Mitarbeiter, teure Maschinen und nicht zuletzt die Sicherheit Ihrer Baustellen. Dadurch sind Sie unterschiedlichsten Haftungsrisiken ausgesetzt. Ein Fußgänger stürzt in eine schlecht abgesicherte Baugrube, Ihr Kranführer beschädigt einen teuren Sportwagen oder ein heftiger Sturm verursacht erhebliche Schäden auf Ihrer Baustelle. Als Fachunternehmen in der Baubranche sollten Sie sich entsprechend gegen finanzielle Bedrohungen für Ihren Betrieb absichern. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, die für die Gründung Ihres Bauunternehmens unbedingt zu empfehlen ist, lohnt sich die Versicherung weiterer Unternehmensrisiken:
Für die erfolgreiche Gründung einer Baufirma gilt es, folgende Schritte zu beachten und zu gehen: