Zwei Männer und eine Frau mit Helmen sprechen auf einer Baustelle miteinander
Mit einer Baufirma zur Selbst­ständig­keit

Bau­unter­nehmen gründen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Bauunternehmen bieten grundsätzlich alle Leistungen an, die für den Hausbau notwendig sind.
  • Es wird viel gebaut. Entsprechend groß ist die Nachfrage im Handwerk und das Baugewerbe kann ein stetiges Wachstum und steigende Umsätze verzeichnen. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen.
  • Die große Nachfrage sorgt für einen großen Wettbewerb innerhalb der Baubranche, dessen sich Gründer:innen bewusst sein sollten.
  • Für die erfolgreiche Gründung eines Bauunternehmens gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und Anforderungen zu beachten.
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Das müssen Sie erfüllen
Illustration - Ein schwarzhaariger Mann, der einen grünen Pullover trägt, hat ein grünes Fragezeichen über dem Kopf

Während in manchen Branchen nur wenige Voraussetzungen auf Existenzgründer:innen zukommen, müssen Gründende von Bauunternehmen verhältnismäßig viele wichtige Anforderungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die Gründung einer Baufirma fachliche Kompetenzen nicht nur fordert, sondern in der Tat folgende Bedingungen setzt:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich – zum Teil auf Meister-Ebene
  • Eine Qualifikation zur technischen Betriebsleitung

Für einige Gewerke ist bei der Gründung einer Baufirma zudem der Meistertitel vorausgesetzt. Zimmererinnen, Maurer, Dachdeckerinnen, Gerüstbauer und Betonbauerinnen können sich nur dann selbstständig machen, wenn sie den Meistertitel vorweisen können. Weitere Informationen und Anforderungen dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.

Hier finden Sie ergänzende Informationen zur Gründung eines Kleingewerbes.

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Bau­unter­nehmen gründen
Neben den genannten offiziellen Bedingungen sollten Sie auch notwendige persönliche Voraussetzungen beachten, wenn Sie eine Baufirma gründen. Neben weitreichender beruflicher Erfahrung – am besten mehrere Jahre – sollten sich Gründer:innen auch bestens mit der Baubranche selbst und der dort vorhandenen Auftragslage auskennen. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie bei der Existenzgründung Ihrer eigenen Firma bereits über ein fundiertes Netzwerk aus Lieferanten und Auftraggebern oder Auftraggeberinnen verfügen. Ebenso wichtig sind bei dem Schritt in die Selbstständigkeit betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Organisationstalent und Führungsstärke für die Zusammenarbeit mit künftigen Mitarbeitenden.

Sie können ein Bauunternehmen auch ohne Meistertitel gründen, jedoch besteht für viele Gewerke laut Handwerksordnung eine Meisterpflicht. Möchten Sie dennoch ein Bauunternehmen gründen, haben Sie die Möglichkeit, nur Arbeiten anzubieten, die keinen Meistertitel voraussetzen – beispielsweise Estrich- und Fliesenarbeiten. Oder Sie geben alle auszuführenden Arbeiten an Mitarbeiter:innen mit Meistertitel ab und sind im Bauunternehmen lediglich als Geschäftsführer:in tätig.

Mit Hilfe einer Ausnahmeregelung könnten Sie auch ohne Meisterbrief eine Baufirma gründen. Die sog. Ausübungsberechtigung für Altgesellen und Altgesellinnen aus der Handwerksordnung (HwO) sieht vor, dass Gesellinnen und Gesellen mit einer Tätigkeit von mindestens 6 Jahren im Handwerksberuf und davon mindestens 4 Jahre in leitender Funktion, auch ohne Meistertitel ein Bauunternehmen gründen dürfen.

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Schritt für Schritt
Sind die zuvor genannten Voraussetzungen hundertprozentig erfüllt, steht der Gründung eines Bauunternehmens nichts mehr im Wege. Zu Beginn einer jeden Existenzgründung sollte zunächst eine grundlegende Marktanalyse durchgeführt werden. Neben einer Überprüfung der Konkurrenzangebote gilt es, eine Standortanalyse durchzuführen und die Qualität der Leistungen zu überprüfen. Legen Sie die Zielgruppe der eigenen Leistungen sowie ein mögliches Alleinstellungsmerkmal fest, um sich für Kundschaft auffällig und gleichzeitig von der Konkurrenz abhebend auf dem Markt zu positionieren. Letztlich sollten Sie noch eine Vertriebsstruktur schaffen und alle notwendigen Marketingmaßnahmen treffen, bevor Sie die letzten und wichtigsten Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Gründung gehen.
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Um ein Bauunternehmen zu gründen, liegt der erste Schritt im Eintrag ins Handelsregister. Melden Sie das Bauunternehmen dafür bei der zuständigen Handwerkskammer. Grundsätzlich müssen Sie sich als Unternehmer:in eintragen lassen, wenn Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau fungieren. Haben Sie als Rechtsform für die Baufirma eine GmbH oder UG vorgesehen, ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Ist die gewählte Rechtsform eine GbR, muss sich nur der Gründer oder die Gründerin eintragen lassen, wenn er Kaufmann bzw. sie Kauffrau ist.

Handelt es sich um ein meisterpflichtiges Gewerk, wird ein Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen. Bei Gewerken, die keinen Meistertitel fordern, erfolgt eine Eintragung ins Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke. Ist der Eintrag erfolgt, erhalten Sie eine Handwerkskarte und Sie werden automatisch Mitglied der Handelskammer.

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Der nächste zur Gründung notwendige Schritt beinhaltet die Wahl einer passenden Rechtsform. Bei der Gründung eines Bauunternehmens stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:

  • Einzelunternehmen: Diese Rechtsform setzt kein Stammkapital voraus. Jedoch haften Gründer:innen bei Schäden während der Arbeit mit dem Privatvermögen.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Hierbei handelt es sich um eine juristische Person, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorweisen muss. Treten Schäden auf, haftet die juristische Person nicht mit dem Privatvermögen, sondern mit dem Stammkapital.
  • Unternehmergesellschaft (UG): Die UG setzt lediglich ein Stammkapital von mindestens 1 Euro voraus. Für den Schadensfall müssen Rücklagen für ein Stammkapital gebildet werden. Erreicht dieses die Höhe von 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Diese Personengesellschaft setzt keine Mindesteinlage, also kein Stammkapital voraus. Ein weiteres Merkmal der GbR ist, dass sie einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer hat. Allerdings erfolgt im Fall eines Schadens eine Haftung mit dem Privatvermögen.
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Nach erfolgtem Handelsregistereintrag und der Entscheidung für die passende Rechtsform sollten Gründer:innen als Nächstes die gewünschte Unternehmensart festlegen. Versehen Sie das Bauunternehmen mit einer Bezeichnung, die Kundinnen und Kunden das angebotene Leistungsspektrum vermittelt. Versuchen Sie sich dabei gleich zu Beginn von der Konkurrenz abzuheben. Folgende Bezeich­nungen stehen zur Auswahl:

  • Die Bezeichnung Fachunternehmen vermittelt, dass das Bauunternehmen nur auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert ist.
  • Mit der Bezeichnung Generalunternehmen wird bekanntgegeben, dass sich das Leistungsspektrum auf mehrere Gewerke erstreckt.
  • Als Totalunternehmen werden Baufirmen bezeichnet, die komplette Bauprojekte, von der Planung bis zur Durchführung, umsetzen. Diese Bezeichnung dürfen jedoch nur Selbstständige mit Bauvorlageberechtigung - beispielsweise Bautechniker:innen – tragen und nach außen vermitteln.
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Zu guter Letzt folgt die offizielle Gewerbeanmeldung als notwendiger Schritt. Legen Sie dafür die zuvor erhaltene Handwerkskarte der Handwerkskammer beim zuständigen Gewerbeamt vor und beantragen Sie die Aufnahme ins Gewerberegister. Wird diese gestattet, werden automatisch weitere relevante Behörden wie z. B. das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft informiert.

Bei der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft (BG Bau), die als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes fungiert. Weiter werden Sie als Gründer:in automatisch Pflichtmitglied bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau), die als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse dient.

Bei den jeweiligen Bundesverbänden der Baubranchen erhalten Sie weitere Informationen.

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Nach der Gründung

Wer selbstständig in der Baubranche tätig ist, hat vielfältige Aufgaben und Einsatzorte. Als Bauunternehmer:in tragen Sie Verantwortung für Mitarbeiter:innen, teure Maschinen und nicht zuletzt die Sicherheit Ihrer Baustellen. Dadurch sind Sie unterschiedlichsten Haftungsrisiken ausgesetzt. Ein Fußgänger stürzt in eine schlecht abgesicherte Baugrube, Ihre Kranführerin beschädigt einen teuren Sportwagen oder ein heftiger Sturm verursacht erhebliche Schäden auf Ihrer Baustelle. Als Fachunternehmen in der Baubranche sollten Sie sich entsprechend gegen finanzielle Bedrohungen für Ihren Betrieb absichern. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, die für die Gründung Ihres Bauunternehmens unbedingt zu empfehlen ist, lohnt sich die Versicherung weiterer Unternehmensrisiken:

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Checkliste

Für die erfolgreiche Gründung einer Baufirma gilt es, folgende Schritte zu beachten und zu gehen:

  • Fachliche Voraussetzungen überprüfen 
  • Marktanalyse durchführen und Zielgruppe bestimmen
  • Finanzierung abklären & Businessplan aufstellen 
  • Eintragung ins Handelsregister bei der Handelskammer
  • Gewerbe anmelden 
  • Leistungsspektrum festlegen 
  • Rechtsform wählen 
  • Versicherungen für Baugewerbe abschließen 
  • Mitarbeiter:innen finden 
  • Aufträge einholen 
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Häufige Fragen
  • Wer darf ein Bauunternehmen gründen?

    Ein Bauunternehmen gründen darf, wer die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen generell neben einem Beruf­sabschluss, einem Gewerbeschein und einer Befähigung als technische Betriebsleitung auch diverse Genehmigungen. Für manche Gewerke wird bei der Gründung eines Bauunternehmens ein Meistertitel vorausgesetzt.
  • Ist es möglich, ein Bauunternehmen ohne Ausbildung zu gründen?

    Nein, es ist nicht möglich, ohne Berufsausbildung ein Bauunternehmen zu gründen. Während in manchen Gewerben die Möglichkeit besteht, auch ohne Ausbildung selbstständig zu werden, gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung bei der Gründung einer Baufirma zu den grundlegenden Voraussetzungen.
  • Bauunternehmen als Bauingenieur:in gründen – Geht das?

    Ja, Bauingenieure und Bauingenieurinnen können grundsätzlich ein Bauunternehmen gründen, sofern die generellen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Bauingenieure und Bauingenieurinnen können in einer Baufirma Planungsleistungen erbringen, doch sollten auch sie für die Gründung eines Bauunternehmens über entsprechende Erfahrung verfügen. Informieren Sie sich alternativ über die Gründung eines Ingenieurbüros
  • Bauunternehmen als Architekt:in oder Bautechniker:in gründen – Ist das möglich?

    Sind die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, können auch Architekten und Architektinnen oder Bautechniker:innen ein Bauunternehmen gründen. Beide dürfen gleichermaßen mit Bauvorlageberechtigung Planungsleistungen durchführen und damit ein Totalunternehmen gründen – sofern sie Mitglied der Architektenkammer sind.
  • Bauunternehmen gründen: Worauf muss ich beim Businessplan achten?

    Um ein Bauunternehmen zu gründen, ist ein Businessplan die essentielle Voraussetzung. Er beinhaltet bestenfalls eine präzise und überzeugende Ausführung der Geschäftsidee sowie ein detailliertes Finanzkonzept, das eine umfassende Absicherung für die Existenzgründung gewährleisten kann. Ausführlich erarbeitet, bietet der Businessplan Hilfe bei notwendigen Gesprächen mit Banken, Behörden oder Kooperationspartnern. 
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