Kurz erklärt in 30 Sekunden
Reinigungsfirma gründen: Auf den Punkt gebracht
- Die Zahl der Menschen, die in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit oder in die Existenzgründungen wagen, steigt jährlich.
- Wer eine eigene Reinigungsfirma gründen möchte, braucht keine anerkannte Ausbildung oder nachgewiesene Qualifikation.
- Doch auch in dieser Branche gilt: Für eine erfolgreiche Existenzgründung benötigen Sie neben einer guten Geschäftsidee, Fachwissen und einen durchdachten Business-Plan.
- Damit Ihr Unternehmen in der Branche Erfolg hat, sollten Sie sich als Gründer:in mit Ihrem Angebot von der Konkurrenz abheben.
5 von 8
Analyse des Marktes und der Konkurrenz
Gut vorbereitet in die Gründung Ihrer Reinigungsfirma
Wie bereits erwähnt, sollten Sie als Unternehmer:in keinesfalls unvorbereitet in die Reinigungsbranche einsteigen. Machen Sie sich am besten ein genaues Bild von der Marktsituation und der Konkurrenz an Ihrem Standort.
6 von 8
So funktioniert's
Schritt für Schritt eine Reinigungsfirma gründen
An einem Behördengang für eine Gewerbeanmeldung kommen Sie als Gründer:in einer Gebäudereinigung oder Reinigungsfirma nicht vorbei. Einen Businessplan sollten Sie im Idealfall auch bereits formuliert haben. Anschließend können Sie in vier einfachen Schritten Ihre Reinigungsfirma gründen.
01
Gewerbeanmeldung
Beim Gewerbeamt führen Sie eine Gewerbeanmeldung für die Gründung Ihres Reinigungsunternehmen durch. Hierbei informieren Sie detailliert über Ihr genaues Geschäftskonzept sowie Ihre Dienstleistung und erhalten im Gegenzug einen Gewerbeschein sowie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Amtsgericht und das Gewerbeaufsichtsamt werden automatisch über Ihre Gründung informiert.
02
Eintragung ins Handelsregister
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis über angemeldete Kaufleute.
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) oder zum Beispiel in der Rechtsform der oHG vornehmen, ist ein Eintrag ins örtliche Handelsregister verpflichtend. Als Existenzgründer:in mit Kleingewerbe im Einzelunternehmen können Sie sich freiwillig eintragen lassen.
03
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist in Deutschland der Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Mitarbeitende. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Sie sind als Gründer:in verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Gründung Ihrer Reinigungsfirma bei der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft anzumelden. Für Existenzgründer:innen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Unfallversicherung bei der BG.
04
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
Wenn Sie ein Reinigungsunternehmen gründen, üben Sie ein zulassungsfreies Handwerk aus. Aus diesem Grund ist die (gleichfalls beitragspflichtige) Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ebenso verpflichtend. Die örtliche Handwerkskammer wird in der Regel über Ihre Gründung vom Gewerbeamt in Kenntnis gesetzt und sendet Ihnen daraufhin den Anmeldeantrag zu.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Unsere Empfehlung
Ihre Reinigungsfirma richtig absichern
Ganz egal, ob Sie eine Existenzgründung als Gebäudereiniger:in, Reinigungskraft, Fensterputzer:in oder Fassadenreiniger:in anstreben: Eine wichtige Voraussetzung für Ihr Gewerbe ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Damit Ihr Traum von der Selbstständigkeit nicht in der Kostenfalle endet.
Unsere Ratgeber
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Versicherung Ihrer Reinigungsfirma?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Servicecenter
In unserem Servicecenter können Sie Ihr Anliegen schnell und einfach melden.