Reinigungsfirma reinigt Treppenhaus, eine Frau putzt die Scheibe, während ein Mann staubsaugt
Sauber in die Selbst­ständigkeit – auch ohne Ausbildung

Reinigungs­firma gründen 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Zahl der Menschen, die in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit oder in die Existenz­gründungen wagen, steigt jährlich.
  • Wer eine eigene Reinigungsfirma gründen möchte, braucht keine anerkannte Ausbildung oder nachgewiesene Qualifikation.
  • Doch auch in dieser Branche gilt: Für eine erfolgreiche Existenzgründung benötigen Sie neben einer guten Geschäftsidee, Fachwissen und einen durchdachten Business-Plan.
  • Damit Ihr Unternehmen in der Branche Erfolg hat, sollten Sie sich als Gründer:in mit Ihrem Angebot von der Konkurrenz abheben. 
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Gut zu wissen

Die Gründung einer eigenen Reinigungsfirma ist grundsätzlich ohne Ausbildung und Meistertitel möglich. Wenn Sie sich in dieser Branche selbständig machen möchten, gibt es keine beruflichen Beschränkungen. Darüber hinaus zählen Reinigungsunternehmen zum zulassungsfreien Handwerk. Deshalb sind für diesen Tätigkeitsbereich keine formalen Qualitäts­anforderungen festgelegt. 

Eine Besonderheit bildet der Beruf der Gebäudereiniger:innen. Die Berufsbezeichnung „Gebäudereiniger“ ist geschützt und darf nur nach entsprechender Ausbildung verwendet werden. Die Gebäudereinigung als Dienstleistung hingegen kann von jedermann angeboten werden, da hierfür keine spezifische Ausbildung notwendig ist.

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Persönliche Fähigkeiten
Die Gründung eines Reinigungsunternehmens ist grundsätzlich ohne berufliche und fachliche Qualifikationen möglich. Dennoch sind beim Weg in die Selbstständigkeit mit einer Reinigungsfirma bestimmte Fähigkeiten notwendig, damit die Existenzgründung Ihrer eigenen Firma ein Erfolg wird. Folgendes sollten Gründer:innen mitbringen:
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Checkliste

Bevor Sie als Existenzgründer:in mit Ihrem eigenen Reinigungsbetrieb durchstarten können, sollten Sie folgende Check-Liste abarbeiten:

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GmbH, UG oder Einzel­unternehmen?
Als Existenzgründer:in stehen Sie womöglich ratlos vor der Entscheidung, welche Gesellschafts- und Rechtsform die Richtige für Ihr Unternehmen ist. Wenn Sie selbstständig eine Reinigungsfirma gründen möchten, eigenen sich vor allem drei Varianten:
Ein Einzelunternehmen kann unkompliziert gegründet werden und es bedarf keines Startkapitals. Häufig ist noch nicht einmal eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Als Unternehmer:in haften Sie in dieser Form jedoch mit Ihrem Privatvermögen. Auch ist die Kreditwürdigkeit von Einzelunternehmen im Vergleich zur GmbH und UG geringer.
Das Kürzel GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bietet für Unternehmer:innen den Vorteil, dass die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt ist. Zur Gründung ist allerdings ein Kapital von 25.000 Euro notwendig, davon muss mindestens die Hälfte (also 12.500 Euro) zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden.
Deutlich weniger Startkapital brauchen Sie zur Gründung einer Unternehmer­gesellschaft (UG). Sie ist aus diesem Grund die häufigste Alternative zur GmbH und wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Bei der UG ist die Haftung ebenfalls auf das Firmenvermögen beschränkt. Zudem müssen zur Gründung hohe formale Anforderungen erfüllt werden. Hinsichtlich des Startkapitals ist jedoch auch ein geringer Betrag ausreichend.
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So funktioniert's
An einem Behördengang für eine Gewerbeanmeldung kommen Sie als Gründer:in einer Gebäudereinigung oder Reinigungsfirma nicht vorbei. Einen Businessplan sollten Sie im Idealfall auch bereits formuliert haben. Anschließend können Sie in vier einfachen Schritten Ihre Reinigungsfirma gründen.
01
Beim Gewerbeamt führen Sie eine Gewerbe­anmeldung für die Gründung Ihres Reinigungs­unternehmen durch. Hierbei informieren Sie detailliert über Ihr genaues Geschäftskonzept sowie Ihre Dienstleistung und erhalten im Gegenzug einen Gewerbeschein sowie Ihre Umsatzsteuer-Identifikations­nummer. Das Amtsgericht und das Gewerbe­aufsichts­amt werden automatisch über Ihre Gründung informiert.
02

Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis über angemeldete Kaufleute.

Wenn Sie Ihre Gewerbe­anmeldung als Kapital­gesellschaft (GmbH, UG, AG) oder zum Beispiel in der Rechtsform der oHG vornehmen, ist ein Eintrag ins örtliche Handelsregister verpflichtend. Als Existenzgründer:in mit Kleingewerbe im Einzelunternehmen können Sie sich freiwillig eintragen lassen. 

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Die Berufs­genossen­schaft (BG) ist in Deutschland der Unfall­versicherungs­träger für Unternehmen und deren Mitarbeitende. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Sie sind als Gründer:in verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Gründung Ihrer Reinigungsfirma bei der Berufs­genossen­schaft Bauwirtschaft anzumelden. Für Existenzgründer:innen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Unfallversicherung bei der BG.
04
Wenn Sie ein Reinigungs­unternehmen gründen, üben Sie ein zulassungsfreies Handwerk aus. Aus diesem Grund ist die (gleichfalls beitragspflichtige) Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ebenso verpflichtend. Die örtliche Handwerkskammer wird in der Regel über Ihre Gründung vom Gewerbeamt in Kenntnis gesetzt und sendet Ihnen daraufhin den Anmeldeantrag zu.
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Die finanzielle Planung Ihrer Existenz­gründung

Vor der Aufnahme eines Gewerbes ist für Existenzgründer:innen ein detaillierter Finanz- und Kostenplan eine wichtige Grund­voraus­setzung. Mittelfristig hängt der Erfolg davon ab, ob eine Reinigungsfirma mit den generierten Aufträgen ihre Kosten decken kann. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass neu gegründete Unternehmen erst nach einiger Zeit ausreichende Einnahmen und somit Gewinne erzielen. Davon sollten Gründer:innen ebenso wenig überrascht sein, wie von der herrschenden Konkurrenz in der Branche. 

Folgende Punkte sollten in einem belastbaren Kostenplan kalkuliert werden:

  • Kosten für Ausstattung (z. B.: Büro, Berufskleidung, Fuhrpark)
  • Kosten für Website und Marketing
  • Bürokratiekosten in der Gründungsphase
  • Laufende Betriebskosten (Miete, Mitarbeiter:innen, Telekommunikation, etc.)
  • Steuern und Versicherungen für Dienstleister
  • Kosten für (Steuer-)Berater:innen
  • Finanzielle Rücklagen
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Unterstützung für Ihren Erfolg

Wenn Sie eine eigene Reinigungsfirma gründen, bieten sich Ihnen viele Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Neben den geförderten Krediten der KfW gibt es zum Beispiel auch die Option als Existenzgründer:innen geförderte Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Viele Bundesländer bieten zudem regionale Förderangebote. 

Darüber hinaus gibt es für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) die Möglichkeit einen Gründungszuschuss von 300 Euro pro Monat (für 15 Monate) zu beantragen. Bezieher:innen von ALG 2 können ein sogenanntes Einstiegsgeld für 24 Monate anfragen. Dies sind nur einige Optionen, die Sie für Ihren Start in der Reinigungsbranche nutzen können. 

Da Ihr Unternehmen bei vielen Förderleistungen letztlich rückzahlungsfreie Zuschüsse erhält, lohnt es sich in jedem Falle, genaue Informationen darüber einzuholen, welche Angebote in Ihrer Situation infrage kommen.

Tipp: Bei Anträgen auf Fördergelder erhöhen Sie Ihre Chancen mit einem überzeugenden Business- und/oder Finanzplan.

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