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Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu

Anspruch, Dauer & Gesetz
Allianz Sterbegeldversicherung - Sonderurlaub bei Todesfall: Eine Frau sitzt am Fenster und schaut nachdenklich nach draußen.

Bei einem Todesfall in der Familie haben Sie in der Regel Anspruch auf ein bis drei Tage Sonderurlaub, der nicht vom regulären Urlaub abgezogen wird. Wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen bei Todesfall genau zustehen, hängt von Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag und Verwandtschaftsgrad ab. Für enge Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner:innen, Eltern oder Kinder werden meist zwei bis drei Tage Sonderurlaub gewährt. Bei weiteren Verwandten wie Geschwistern, Großeltern oder Schwiegereltern beträgt der Urlaubsanspruch bei Todesfall häufig einen Tag oder entfällt ganz. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Arbeitgeber an, um Ihren Anspruch auf Todesfall Sonderurlaub zu klären.

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen festen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sonderurlaubstagen im Todesfall. Grundsätzlich gibt es aber ein gesetzliches Recht, dass Arbeitnehmer:innen bei wichtigen persönlichen Gründen kurzfristig bezahlten Urlaub nehmen dürfen. Dazu zählt auch ein Todesfall in der Familie. Dieses Recht ist in § 616 BGB verankert.

Wenn Arbeitnehmer:innen aus einem persönlichen und unverschuldeten Grund vorübergehend nicht arbeiten können, greift das Bürgerliche Gesetzbuch. § 616 BGB regelt, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, also Sonderurlaub, besteht. Dieser Paragraf gilt automatisch und Arbeitgeber müssen sich grundsätzlich an § 616 BGB halten. Nur, wenn der Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde, können andere Regelungen gelten. Zu den persönlichen Gründen, für die Arbeitnehmer:innen Sonderurlaub erhalten, zählen der Todesfall eines oder einer Verwandten, aber auch die Geburt des eigenen Kindes als Vater oder die eigene Hochzeit. Das Gesetz legt jedoch nicht fest, für welche Angehörigen oder wie viele Tage Sonderurlaub im Einzelnen genau bei einem Todesfall gilt.

Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall haben Arbeitnehmer:innen, wenn nahe Angehörige versterben. Dazu zählen laut Rechtsprechung Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen, Kinder, Eltern und je nach Einzelfall auch Geschwister oder Großeltern. Die Gerichte erkennen einen Anspruch meist dann an, wenn ein besonders enges persönliches Verhältnis besteht. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1973 entschieden, dass beim Tod eines nahen Angehörigen – wie Ehepartner:innen, Kind oder Elternteil – grundsätzlich ein Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht, sofern keine spezielleren Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen wurden (BAG, Urteil vom 25.10.1973, 5 AZR 156/73). Auch beim Tod eines Kindes wurde der Anspruch auf Sonderurlaub bereits von mehreren Gerichten bestätigt. Bei entfernteren Verwandten wie Geschwistern, Großeltern oder Schwiegereltern gibt es oft keinen festen Anspruch auf Sonderurlaub. Ob Sie trotzdem frei bekommen, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber dies freiwillig gewährt oder ob es im Betrieb üblich ist, in solchen Fällen Sonderurlaub zu geben. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die verlangt, dass Sie den Sonderurlaub bei Todesfall direkt hintereinander nehmen müssen. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie meist die Sonderurlaubstage flexibel nutzen, zum Beispiel einen Tag direkt nach dem Todesfall und einen weiteren Tag zur Beerdigung. Wichtig ist, dass die Sonderurlaubstage im Zusammenhang mit dem Trauerfall stehen. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Aufteilung.

Ja, bei gesetzlichem Sonderurlaub wegen Todesfall muss Ihnen der Arbeitgeber laut § 616 BGB den Lohn für ein bis drei Tage fortzahlen. Je nachdem, wie lange Ihr Sonderurlaub bei Todesfall genehmigt ist. Sie müssen sich also keine Sorgen um Ihr Gehalt machen, wenn Sie im Trauerfall Sonderurlaub nehmen.

Ob Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Sonderurlaub bei Todesfall zu gewähren, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 616 BGB ab. Prüfen Sie Ihre Unterlagen oder sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

 

Auch als Teilzeitkraft oder Minijobber:in haben Sie uneingeschränkt Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall eines oder einer nahen Angehörigen. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang und ist gesetzlich in § 616 BGB geregelt, wenn er nicht durch Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.

Bei Todesfall eines oder einer nahen Angehörigen wie Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Kind oder Elternteil erhalten Sie in der Praxis meist ein bis drei Tage Sonderurlaub, wenn kein Tarifvertrag besteht. Für andere Verwandte wird Sonderurlaub in der Regel nicht gewährt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 616 BGB, wenn dieser Anspruch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde.

Sonderurlaub bei Todesfall ist in den meisten Tarifverträgen klar geregelt. Im IG Metall-Tarifvertrag steht Ihnen beispielsweise bei Todesfall von Ehe- und Lebenspartner:innen, Kind oder Elternteil in der Regel zwei Tage Sonderurlaub zu. Im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) erhalten Sie bei diesen Angehörigen ebenfalls zwei Tage Sonderurlaub. Für den Todesfall von Schwiegereltern besteht laut TVöD kein Anspruch.

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Branche
Verstorbene Person
Anzahl der Tage
Tarifvertrag
Öffentlicher Dienst Ehe-/Lebenspartner:in, Kind, Elternteil 2 Tage § 29 TVöD / TV-L
  Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern Kein tariflicher Anspruch § 29 TVöD / TV-L
Metall- & Elektroindustrie Ehe-/Lebenspartner:in Bis zu 3 Tage Regionale IG Metall Manteltarifverträge (zum Beispiel Baden-Württemberg)
  Eltern, Kinder 1-2 Regionale IG Metall Manteltarifverträge (zum Beispiel Baden-Württemberg)
  Geschwister 1 Tag Regionale IG Metall Manteltarifverträge (zum Beispiel Baden-Württemberg)
Einzelhandel Ehe-/Lebenspartner:in 3 Tage Manteltarifvertrag ver.di (zum Beispiel Berlin)
  Eltern, Kinder 2 Tage Manteltarifvertrag ver.di (zum Beispiel Berlin)
  Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister 1 Tag Manteltarifvertrag ver.di (zum Beispiel Berlin)
Banken & Versicherungen Ehe-/Lebenspartner:in 2 Tage Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe
  Eltern, Kinder 1-2 Tage Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe
  Geschwister, Schwiegereltern Oft 1 Tag Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe
Chemische Industrie Ehe-/Lebenspartner:in 3 Tage Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV Chemie)
  Eltern, Kinder 2 Tage Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV Chemie)
  Geschwister, Schwiegereltern 1 Tag Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV Chemie)
Baugewerbe Ehe-/Lebenspartner:in, Eltern, Kinder 2 Tage Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
  Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern Kein tariflicher Anspruch Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
Deutsche Bahn (DB AG) Ehe-/Lebenspartner:in, Eltern, Kinder 2 Tage BasisTV  DB-Konzern
Druckindustrie Ehe-/Lebenspartner:in, Eltern, Kinder 2 Tage Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie
  Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern 1 Tag Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie
Hotel- und Gaststättengewerbe Ehe-/Lebenspartner:in, Eltern, Kinder 3 Tage Regional unterschiedliche Manteltarifverträge (zum Beispiel  MTV DEHOGA Rheinland-Pfalz)
  Geschwister, Schwiegereltern, Großeltern 2 Tage Regional unterschiedliche Manteltarifverträge (zum Beispiel MTV DEHOGA Rheinland-Pfalz)

Als Beamte oder Beamtin haben Sie im Todesfall eines oder einer nahen Angehörigen wie Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Kind oder Elternteil Anspruch auf zwei Arbeitstage Sonderurlaub. Für andere Verwandte gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die genaue Dauer und die Voraussetzungen für den Sonderurlaub im Todesfall sind durch die jeweilige Urlaubs- oder Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) geregelt. Für Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen gilt § 21 SUrlV des Bundes.

Wie viele Tage Sonderurlaub es bei Todesfall in der Familie gibt, hängt unter anderem davon ab, um welche:n Angehörige:n es sich handelt. Grundsätzlich gilt: Bei engen Angehörigen wie Eltern, Ehepartner:in oder Kind sind zwei Tage Sonderurlaub üblich. Bei weiteren Angehörigen wie Geschwistern, Großeltern oder Schwiegereltern ist der Anspruch oft geringer oder vom Arbeitgeber abhängig.

Beim Tod der Eltern, also im Todesfall Ihres Vaters oder Ihrer Mutter, stehen Ihnen als Arbeitnehmer:in in der Regel zwei Tage Sonderurlaub zu.

Verstirbt Ihr:e Ehepartner:in, erhalten Sie meist zwei Tage Sonderurlaub im Sterbefall. Bei nicht verheirateten Partner:innen kann ein vergleichbarer Anspruch bestehen, wenn eine ähnlich enge persönliche Bindung nachgewiesen wird.

Beim Tod von Bruder oder Schwester ist ein Tag Sonderurlaub üblich, wenn es so in Ihrem Tarifvertrag steht oder Ihr Arbeitgeber zustimmt.

Bei Todesfall des eigenen Kindes stehen Ihnen in der Regel zwei Tage Sonderurlaub zu. Das gilt auch für den Todesfall von Pflegekindern, Stiefkindern oder Kindern in Patchworkfamilien.

Beim Tod von Großeltern, wenn beispielsweise Ihre Oma gestorben ist und Sie zur Beerdigung der Oma gehen möchten, ist ein Tag Sonderurlaub möglich. Werfen Sie dazu einen Blick in Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Im Todesfall von Schwiegereltern, also bei Tod von Schwiegermutter oder Schwiegervater, und im Todesfall von Schwager oder Schwägerin ist ein Tag Sonderurlaub möglich, wenn dies in Ihrem Tarifvertrag geregelt ist oder der Arbeitgeber zustimmt.

Stellen Sie den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall direkt nach dem Bekanntwerden des Todesfalls. Informieren Sie Ihre:n Vorgesetzte:n, damit Ihr Fehlen eingeplant werden kann.

Reichen Sie den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall schriftlich oder per E-Mail ein. Geben Sie dabei an, welche:r Angehörige verstorben ist (z. B. Vater, Mutter, Ehepartner:in) und für welchen Zeitraum Sie abwesend sein werden.

Viele Arbeitgeber verlangen einen Nachweis für den Sonderurlaub bei Todesfall. Dafür können Sie eine Sterbeurkunde oder eine Einladung zur Trauerfeier einreichen. Oft genügt auch ein Foto oder eine Kopie der Traueranzeige oder der Trauerkarte. Viele Unternehmen akzeptieren einen formlosen Antrag, manche haben auch eigene Formulare. Nutzen Sie bei Bedarf unseren Muster-Antrag für Sonderurlaub bei Todesfall.

Wenn Sie den Antrag für Sonderurlaub bei Todesfall schreiben, können Sie sich an der Form von dieser Vorlage orientieren:

Betreff: Antrag auf Sonderurlaub wegen Todesfall

Sehr geehrte/r [Name der Ansprechperson, falls bekannt],

hiermit beantrage ich Sonderurlaub gemäß § 616 BGB / [ggf. Tarifvertrag, z. B. TVöD, IG Metall] aufgrund eines Todesfalls in meiner Familie. Am [Datum des Todesfalls] ist mein/e [Angehörige:r, z. B. Vater, Mutter, Ehepartner:in] verstorben. Für die Trauerfeier und die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten bitte ich um [Anzahl der gewünschten Tage, z. B. zwei] Tage Sonderurlaub im Zeitraum vom [Datum von] bis [Datum bis]. Als Nachweis füge ich [z. B. eine Kopie der Sterbeurkunde / Traueranzeige / Einladung zur Trauerfeier/Trauerkarte] bei.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift, falls Ausdruck] [Ihr Name]

Manchmal reicht der Sonderurlaub bei einem Sterbefall nicht aus, um die Trauer zu bewältigen oder alle organisatorischen Aufgaben zu erledigen. Außerdem kann es vorkommen, dass der Sonderurlaub im Todesfall nicht genehmigt wird. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um zusätzliche Zeit zu gewinnen.

Wenn Sie nach dem Tod eines nahen Angehörigen mehr Zeit brauchen und der Sonderurlaub im Todesfall nicht ausreicht, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit, sich für einen längeren Zeitraum unbezahlt freistellen zu lassen.

Reicht der Sonderurlaub bei Todesfall nicht aus, können Sie Ihre regulären Urlaubstagen nutzen, um zusätzliche Zeit zu gewinnen. Viele Arbeitnehmer:innen entscheiden sich dafür, ihren Jahresurlaub oder einen Teil davon für die Trauerzeit zu verwenden.

Eine Krankschreibung im Trauerfall ist sinnvoll, wenn die psychische Belastung durch den Verlust zu groß ist und/ oder der Sonderurlaub bei Todesfall nicht ausreicht. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie in dieser schweren Zeit vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Das ist völlig normal und menschlich. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihre Situation. Er oder sie kann Ihnen bei Bedarf ein ärztliches Attest ausstellen. Die Dauer der Krankschreibung richtet sich nach Ihrem persönlichen Befinden. Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und die gesetzlichen Vorgaben zur Krankmeldung einzuhalten.

Viele Arbeitgeber zeigen Verständnis und bieten Kulanzregelungen bei Todesfall oder extra Urlaub an. Ein offenes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann Ihnen helfen, zusätzliche freie Tage zu vereinbaren oder flexible Arbeitszeiten zu nutzen.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Es ist vollkommen natürlich und berechtigt, traurig zu sein und Zeit für Ihre Trauer zu benötigen. Geben Sie Ihrer Trauer Raum und machen Sie die gesetzlichen Mindestzeiten nicht zu Ihrer Maßgabe für Ihre Trauer. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, um zu trauern und sich zu erholen, nutzen Sie Ihren regulären Urlaub. Sollte es Ihnen schwerfallen, nach dem Tod eines Familienmitglieds wieder zu Ihrer alten Stärke zurückzufinden, zögern Sie nicht, mit Ihrer Familie oder Freunden und Freundinnen darüber zu sprechen. Auch die Unterstützung von Ärzten und Ärztinnen, denen Sie vertrauen, oder eine Selbsthilfegruppe kann hilfreich sein. Denken Sie daran, dass es in Ordnung ist, Hilfe zu suchen und dass Sie nicht allein sind.

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