Riester Rente Förderung - Familie ist im Garten und Vater schubst die Tochter auf der Schaukel an.
So rentabel ist Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge

Riester-Förderung

  • Wer mit einer Riester-Rente privat für das Alter vorsorgt, wird vom Staat dabei unterstützt und darf sich auf eine lebenslange sichere Rente freuen.
  • Riester-Förderung können Sie zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder Beamter bzw. Beamtin sind.
  • Sie erhalten staatliche Zulagen, wenn Sie den Mindesteigenbetrag gezahlt haben. Jede:r förderberechtigte Riester-Sparer:in bekommt die Grundzulage. Dazu können Eltern eine Kinderzulage für jedes Kind erhalten und alle unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteigerbonus.
  • Ihr Steuervorteil: Sie können Ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn das für Sie günstiger ist als die staatlichen Zulagen zu erhalten.
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Hätten Sie das gewusst?
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Wer die Riester-Förderung nutzen kann

... Sie unmittelbar förderberechtigt sind

Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie zum Beispiel zu diesem Personenkreis gehören:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen
  • Beamte oder Beamtinnen, Richter:innen sowie Soldaten und Soldatinnen
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie z.B. Hebammen, Künstler:innen, Publizisten und Handwerker:innen
  • Pflichtversicherte Landwirte und Landwirtinnen – nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und Landwirtinnen

Auch als Nicht-Berufstätige sind Sie unmittelbar förderberechtigt und dürfen somit riestern. Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt zum Beispiel für:

  • Mütter und Väter in der Elternzeit – die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes
  • Bezieher:innen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

... Sie mittelbar förderberechtigt sind

Ehe- und Lebenspartner:innen können auch dann eine Zulage erhalten, wenn sie nicht selbst förderberechtigt sind. Dafür müssen unter anderem diese Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der oder die andere Ehegatte oder gattin/Lebenspartner:in muss unmittelbar förderberechtigt sein.
  2. Beide Partner:innen dürfen nicht dauernd getrennt leben.
  3. Beide müssen jeweils einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und der oder die mittelbar Förderberechtigte muss mindestens 60 Euro Beitrag jährlich einzahlen.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, gehören die Ehe- und Lebenspartner zum Kreis der mittelbar Förderberechtigten.

... Sie im Ausland leben und in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen

Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland arbeitet und in unsere gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt Riester-Förderung. Umgekehrt – wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und in ein ausländisches Rentensystem eingezahlt wird – gilt das nur für Riester-Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden.

... Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die Riester-Förderung bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen

Jede:r Arbeitnehmer:in, der oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Im Rahmen dieses Anspruchs kann der oder die Arbeitnehmer:in die Riester-Förderung bei seinem bzw. ihrem Arbeitgeber geltend machen.

 

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Drei Beispiele für Riester-Berechtigte
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Vorteile durch staatliche Zulagen
Die Infografik zeigt, welche Zulagen im Rahmen der staatlichen Riester-Förderung möglich sind. Der Eigenbeitrag wird dabei durch drei verschiedenen Zulagen unterstützt: "Grundzulage", "Kinderzulage" und "Berufseinsteigerbonus". Der Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen ergibt die volle Riester-Förderung.

Wer 4 % seines Brutto-Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlt – maximal 2.100 Euro pro Jahr abzüglich Zulagen –, der bekommt die volle Riester-Förderung:

  • Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Sie erhält jede:r förderberechtigte Riester-Sparer:in, ganz egal, ob er oder sie alleinstehend oder verheiratet ist, Kinder hat oder nicht.
  • Auch Ehegatten und Ehegattinen oder Lebenspartner:innen erhalten 175 Euro Zulage – sogar wenn sie nicht unmittelbar förderfähig sind. Voraussetzung ist unter anderem ein eigener Vertrag, der mit mindestens 60 Euro im Jahr bespart wird. 
  • Familien mit Kindern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage für jedes Kind. Die Höhe der jährlichen Zulage ist abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage von 185 Euro pro Jahr, für später geborene Kinder beträgt die Zulage 300 Euro. Die Kinderzulagen werden pro Familie nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Elternteile in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
  • Mit dem Berufseinsteiger-Bonus belohnt der Staat junge Berufsanfänger:innen bis zum 25. Geburtstag, die in eine Riester-Rente einzahlen. Sie erhalten zusätzlich zu ihrer Grundzulage einmalig 200 Euro in ihren Riester-Vertrag.
  • Wie sehr Sie selbst von der staatlichen Riester-Förderung profitieren können, ermitteln Sie schnell und einfach mit unserem Förderrechner.
Die Infografik zeigt, welche Zulagen im Rahmen der staatlichen Riester-Förderung möglich sind. Der Eigenbeitrag wird dabei durch drei verschiedenen Zulagen unterstützt: "Grundzulage", "Kinderzulage" und "Berufseinsteigerbonus". Der Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen ergibt die volle Riester-Förderung.

Die Zahlen gelten für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Die Förderquote beschreibt nur den Anteil der Zulagen am Gesamtbeitrag. Steuerliche Effekte sind noch nicht berücksichtigt – sie machen das Ganze noch lohnender. (Stand der Berechnung: 01.01.2021)

Die Infografik veranschaulicht die Zulagen für Singles, Alleinerziehende und Familien anhand von drei Beispielen. Sie zeigt drei Kreisdiagramme: Das erste Diagramm (Beispiel 1: Single, keine Kinder) illustriert eine Zulage von 175 € bei einem Eigenanteil von 545 € - die Zulage macht hier 24 % des Gesamtbetrags in Höhe von 720 Euro aus. Das zweite Diagramm (Beispiel 2: Alleinerziehend, zwei Kinder) zeigt eine Zulage von 775 € bei einem Eigenanteil von 265 € - die Zulage entspricht somit 75 % des Gesamtbetrags in Höhe von 1.040 Euro. Das dritte Diagramm (Beispiel 3: Familie, 1 Kind) veranschaulicht eine Zulage von 475 € bei einem Eigenanteil von 725 € - hier macht die Zulage 40 % des Gesamtbetrags in Höhe von 1.200 Euro aus.
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Mögliche zusätzliche Steuervorteile

Neben den Zulagen gewährt Ihnen der Staat bei der Riester-Rente auch Steuervorteile: Ihre gezahlten Beiträge können Sie zusammen mit den Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro in der Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. Vor allem Besserverdiener:innen können so eine weitere Steuererstattung für ihre Riester-Rente erhalten.

Die Allianz bescheinigt Ihnen die Beiträge und meldet diese automatisch an das Finanzamt.

Ihre steuerlich geförderte Riester-Rente wird erst im Alter besteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Oft ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger als im Berufsleben. Ihre Steuerlast sinkt in so einem Fall und Sie sparen Steuern.

Wie sich die Riester-Förderung rechnet
Die Infografik zeigt, wie Sie den Mindesteigenbetrag für die volle Zulage bestimmen. Ausgehend von einem angenommenen rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen von 32.500 Euro ergibt sich inklusive mittelbar förderfähigen Ehepartner:innen (zahlt im Beispiel 60 Euro in einen eigenen Riestervertrag ein) der jährliche Gesamtbeitrag von 1.360 Euro (vier Prozent des Jahreseinkommens plus 60 Euro für den oder die Ehepartner:in). Setzen Sie die Grundzulage (175 Euro, Kinderzulage (300 Euro), den Mindestbeitrag für Ehegattin oder Ehegatte (60 Euro) und Zulage für Ehegattin oder Ehegatte (175 Euro) an, liegt der Mindesteigenbetrag für die volle Zulage bei 650 Euro.
Beispielrechnung 1: Zulagen nutzen
Die Infografik zeigt, wie Sie den Mindesteigenbetrag für die volle Zulage bestimmen. Ausgehend von einem angenommenen rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen von 32.500 Euro ergibt sich inklusive mittelbar förderfähigen Ehepartner:innen (zahlt im Beispiel 60 Euro in einen eigenen Riestervertrag ein) der jährliche Gesamtbeitrag von 1.360 Euro (vier Prozent des Jahreseinkommens plus 60 Euro für den oder die Ehepartner:in). Setzen Sie die Grundzulage (175 Euro, Kinderzulage (300 Euro), den Mindestbeitrag für Ehegattin oder Ehegatte (60 Euro) und Zulage für Ehegattin oder Ehegatte (175 Euro) an, liegt der Mindesteigenbetrag für die volle Zulage bei 650 Euro.

Ihre volle Zulage vom Staat bekommen Sie, wenn Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen – abzüglich Zulagen dürfen Sie maximal 2.100 Euro pro Jahr einzahlen.

Nehmen wir ein rentenversicherungs­pflichtiges Jahreseinkommen von 32.500 Euro an, 4% davon sind 1.300 Euro. Im Beispiel ist der Ehegatte oder die Ehegattin mittelbar förderfähig und zahlt mindestens 60 Euro in einen eigenen Riestervertrag ein. Doch der Staat macht es Ihnen leicht: Sie bekommen eine Grundzulage von 175 Euro – und weitere Zulagen für Kinder, und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen. In unserem Beispiel ist das Kind ab 2008 geboren, Sie erhalten damit die vollen Zulagen und zahlen selbst nur 650 Euro. 

Die Infografik zeigt die Berechnung des Eigenanteils und des Steuervorteils für einen Gesamtbeitrag von 1.200 € zur Riester-Rente. Der Zulagenanspruch beträgt 175 €, wodurch der Eigenanteil vor Steuererstattung 1.025 € beträgt. Ein zusätzlicher Steuervorteil von 161 € wird berechnet, indem 1.200 € mit 28 % multipliziert und der Zulagenanspruch von 175 € abgezogen wird. Somit ergibt sich ein Eigenanteil nach Steuererstattung von 864 €. Der Gesamtvorteil beträgt 336 €, was 28 % vom Gesamtbeitrag und 39 % vom Eigenanteil entspricht.
Beispielrechnung 2: Steuern sparen
Die Infografik zeigt die Berechnung des Eigenanteils und des Steuervorteils für einen Gesamtbeitrag von 1.200 € zur Riester-Rente. Der Zulagenanspruch beträgt 175 €, wodurch der Eigenanteil vor Steuererstattung 1.025 € beträgt. Ein zusätzlicher Steuervorteil von 161 € wird berechnet, indem 1.200 € mit 28 % multipliziert und der Zulagenanspruch von 175 € abgezogen wird. Somit ergibt sich ein Eigenanteil nach Steuererstattung von 864 €. Der Gesamtvorteil beträgt 336 €, was 28 % vom Gesamtbeitrag und 39 % vom Eigenanteil entspricht.

Wenn Sie beispielsweise 30.000 Euro brutto im Vorjahr verdient haben und sich entscheiden, den Mindesteigenbeitrag in Ihre Riester-Rente zu investieren, dann sind das 1.025 Euro plus 175 Euro Zulagen im Jahr. Das macht zusammen 1.200 Euro beziehungsweise 4% Ihres Jahres­einkommens.

Diese 1.200 Euro können Sie von der Steuer absetzen. Bei einem angenommenen Gesamtsteuersatz von 28% liegt Ihr Steuervorteil bei rund 336 Euro, also 28% von 1.200 Euro. Davon haben Sie 175 Euro bereits als Zulagenanspruch ausgenutzt. Bleiben 161 Euro. Um diesen Betrag reduziert sich Ihre Einkommensteuer zusätzlich.

Die Infografik zeigt die Berechnung des Eigenanteils und des Steuervorteils für einen Gesamtbeitrag von 2.100 € zur Riester-Rente. Der Zulagenanspruch beträgt 175 €, wodurch der Eigenanteil vor Steuererstattung 1.925 € beträgt. Ein zusätzlicher Steuervorteil von 455 € wird berechnet, indem 2.100 € mit 30 % multipliziert und der Zulagenanspruch von 175 € abgezogen wird. Somit ergibt sich ein Eigenanteil nach Steuererstattung von 1.470 €. Der Gesamtvorteil beträgt 630 €, was 30 % vom Gesamtbeitrag und 42 % vom Eigenanteil entspricht.
Beispielrechnung 3: Höchste steuerliche Förderung nutzen
Die Infografik zeigt die Berechnung des Eigenanteils und des Steuervorteils für einen Gesamtbeitrag von 2.100 € zur Riester-Rente. Der Zulagenanspruch beträgt 175 €, wodurch der Eigenanteil vor Steuererstattung 1.925 € beträgt. Ein zusätzlicher Steuervorteil von 455 € wird berechnet, indem 2.100 € mit 30 % multipliziert und der Zulagenanspruch von 175 € abgezogen wird. Somit ergibt sich ein Eigenanteil nach Steuererstattung von 1.470 €. Der Gesamtvorteil beträgt 630 €, was 30 % vom Gesamtbeitrag und 42 % vom Eigenanteil entspricht.

Ihr Finanzamt berücksichtigt Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben. Wenn wir einen Steuersatz von 30% annehmen, bekommen Sie zusätzlich 455 Euro Steuern zurück.

Mit der Grundzulage von 175 Euro verringert sich Ihr Beitrag von 2.100 Euro auf 1.470 Euro. Das sind nur 70% Ihres Beitrags.

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Riester-Rente: Auszahlung und Steuer im Alter

Mit einer Riester-Rente können Sie die Rentenlücke im Alter reduzieren. Das gibt nicht nur finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit, sondern sichert auch Ihre Angehörigen ab.

Wie das angesparte Geld verwendet wird, kann zum Rentenbeginn entschieden werden. So beziehen Sie aus dem Riester-Vertrag eine lebenslange sichere Rente.

Haben Sie größere Pläne, können Sie sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen, um vielleicht einen lang gehegten Traum zu verwirklichen.

Die Leistungen aus der Riester-Rente müssen Sie als sonstige Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Ihr individueller Steuersatz ist im Rentenbezug meist niedriger als im Erwerbsleben.

Im Todesfall kann das Vertragsguthaben Ihres Riester-Vertrags auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin oder eingetragenen Lebenspartners oder einer eingetragenen Lebenspartnerin übertragen werden.

Die passende Versicherung für Sie
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Häufige Fragen

Warum gibt es die Riester-Rente?

Frühere Generationen konnten darauf vertrauen, dass ihr Lebensstandard im Alter durch die gesetzliche Rente gesichert war. Wer heute im Berufsleben steht, darf und sollte sich darauf nicht mehr verlassen. Mit der Rentenreform des Jahres 2001 wurde das Rentenniveau abgesenkt: Zukünftige Renten werden immer niedriger, damit wird den heutigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Alter ein Teil des Einkommens fehlen. Es entsteht eine Versorgungslücke, die nur durch private oder betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden kann.

Um die private Vorsorge attraktiv zu machen, wurde im Jahr 2002 die Riester-Rente eingeführt, benannt nach Walter Riester, dem damaligen Bundesminister für Arbeit. Mit dem Modell Riester-Rente hilft der Staat beim Aufbau der privaten Altersvorsorge mit, indem er die Sparer:innen mit Zulagen und durch mögliche Steuervorteile kräftig unterstützt.

Was passiert mit der Riester-Förderung, falls ich arbeitslos werde?

Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten auch während der Arbeitslosigkeit die Riester-Förderung für einen abgeschlossenen Vertrag.

Gleiches gilt für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.

Zulagenberechtigung bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Für den Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld II kommt es für eine unmittelbaren Zulagenberechtigung darauf an, ob aufgrund der Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden und damit zu berücksichtigen sind. Neben dieser Anrechnungszeit, ist als weitere Voraussetzung erforderlich, dass unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden hat (oder der oder die Bezieher:in des Arbeitslosengelds II bisher zu einer anderen unmittelbar förderfähigen Personengruppe gehörte).

Keine Zulagenberechtigung besteht bei Bezug von Arbeitslosengeld II, wenn das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt wird oder nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Seite 1 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch – gezahlt werden (das sind z.B. Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten).

Quelle: ZfA, Deutsche Rentenversicherung Bund, 2016.

Können Vater und Mutter die Kinderzulage erhalten?

Für Familien gibt es die Kinderzulagen immer nur einmal. Es bekommt also nicht jeder Elternteil seine eigene Kinderzulage. Grundsätzlich steht die Zulage immer der Mutter zu, sie kann aber auf Antrag auch dem Vater gezahlt werden. Möglich ist es auch, dass eine Zulage an die Mutter, die andere an den Vater geht.

Kann man den Riester-Vertrag kündigen?

Der Vertrag zur Riester-Rente kann zwar gekündigt werden. Der Staat fordert in diesem Fall aber die bis dahin gewährten Zulagen und Steuervorteile wieder zurück.
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Zulagen-Service
Grundsätzlich erhalten Sie die Zulagen der Riester-Förderung nicht automatisch, sondern müssen diese selbst beantragen. Gerne nehmen wir Ihnen diesen Aufwand ab. Am einfachsten ist das mit einem Antrag auf Dauerzulage, der die Allianz ermächtigt, für Sie die jährlichen Zulagen zu beantragen.
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Alle Muster-Produktinformationsblätter (PIBs) zu Tarifen der Allianz RiesterRente/zum RiesterDarlehen gemäß § 7 Absatz 4 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) finden Sie als PDFs zum Herunterladen, Nachlesen und Ausdrucken auf unserer PIB Übersichtsseite.

 

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