- Die Rentenbesteuerung, umgangssprachlich auch als "Rentensteuer" bezeichnet, verpflichtet Rentner:innen zur Zahlung von Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer.
- Rentner:innen haben Anspruch auf einen steuerfreien Betrag, auch Grundfreibetrag genannt. Zur Berechnung herangezogen werden der Rentenbetrag sowie andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte.
- Wer in den wohlverdienten Ruhestand geht, muss eines beachten: Auch auf die Einnahmen aus der Rente müssen Steuern entrichtet werden. Allerdings müssen Sie nicht alles versteuern. Zumindest bis zum Jahr 2058 bleibt weiterhin ein steuerfreier Teil der gesetzlichen Rente bestehen, auch ein Grundfreibetrag ist vorgesehen..
- Die unten dargestellte Rentenbesteuerung gilt für die Altersrente, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich als Witwen- und Witwerrente bezeichnet, die Sie z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem BasisRenten-Vertrag beziehen.
Rente und Steuern: Das müssen Sie wissen
Rente und Steuern kurz erklärt
Rente: der Grundfreibetrag
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Jahr
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Grundfreibetrag Einzelveranlagung
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Grundfreibetrag gemeinsame Veranlagung
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|---|---|---|
| 2025 | 12.096 Euro | 24.192 Euro |
| 2024 | 11.784 Euro * | 23.568 Euro * |
| 2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
| 2022 | 10.347 Euro | 20.694 Euro |
| 2021 | 9.744 Euro | 19.488 Euro |
| 2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
| 2019 | 9.168 Euro | 18.336 Euro |
*Der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 wurde durch das "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" vom 22. November 2024 rückwirkend um 180 Euro von 11.604 € auf 11.784 € angehoben.
Steuererklärung bei Rentnern und Rentnerinnen
Überschreiten die Einkünfte den Rentenfreibetrag, müssen Rentner:innen ihre Rente versteuern und sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Höhe dieses Steuerfreibetrags der Rente unterliegt einer dynamischen Entwicklung und wird deshalb jährlich neu ermittelt. Zum Rentenfreibetrag kann eine Werbungskostenpauschale hinzugerechnet werden, um den finalen Grenzbetrag zu ermitteln. In der Einkommensteuererklärung müssen die Anlage R für Renteneinkünfte sowie die Anlage R AV/bAV für Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen oder der betrieblichen Altersvorsorge ausgefüllt werden.
Die steuerlichen Auswirkungen ändern sich je nach Kategorie der Rentenbezüge. Auch wenn in einzelnen Bundesländern bereits Pilotprojekte zur vereinfachten Eingabe der Daten in die Steuererklärung existieren, ist es für viele Rentner:innen hilfreich, die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.
Freibeträge noch bis 2058
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Jahr des Renteneintritts
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Besteuerungsanteil in %
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Rentenfreibetrag in %
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|---|---|---|
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 82,5 | 17,5 |
| 2024 | 83 | 17 |
| 2025 | 83,5 | 16,5 |
| 2026 | 84 | 16 |
| 2027 | 84,5 | 15,5 |
| 2028 | 85 | 15 |
| 2029 | 85,5 | 14,5 |
| 2030 | 86 | 14 |
| 2031 | 86,5 | 13,5 |
| 2032 | 87 | 13 |
| 2033 | 87,5 | 12,5 |
| 2034 | 88 | 12 |
| 2035 | 88,5 | 11,5 |
| 2036 | 89 | 11 |
| 2037 | 89,5 | 10,5 |
| 2038 | 90 | 10 |
| 2039 | 90,5 | 9,5 |
| 2040 | 91 | 9 |
| 2041 | 91,5 | 8,5 |
| 2042 | 92 | 8 |
| 2043 | 92,5 | 7,5 |
| 2044 | 93 | 7 |
| 2045 | 93,5 | 6,5 |
| 2046 | 94 | 6 |
| 2047 | 94,5 | 5,5 |
| 2048 | 95 | 5 |
| 2049 | 95,5 | 4,5 |
| 2050 | 96 | 4 |
| 2051 | 96,5 | 3,5 |
| 2052 | 97 | 3 |
| 2053 | 97,5 | 2,5 |
| 2054 | 98 | 2 |
| 2055 | 98,5 | 1,5 |
| 2056 | 99 | 1 |
| 2057 | 99,5 | 0,5 |
| Ab 2058 | 100 | 0 |
Nachgelagerte Besteuerung der Rente
Das Alterseinkünftegesetz ermöglicht die nachgelagerte Besteuerung Ihrer Renteneinkünfte. Was im ersten Moment vielleicht unfair klingt, ist grundlegend aber ein Vorteil für den späteren Renteneintritt. Wenn Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für einen BasisRenten-Vertrag leisten, ist es möglich, diese bei Ihrer Steuererklärung zum jährlichen Höchstbetrag von Ihrer Steuer abzusetzen. Und da die Höhe Ihrer Einkünfte in der Rente in der Regel geringer sind als das Einkommen vor der Zeit des Rentenbeginns, fällt auch Ihr individueller Steuersatz der Einkommensteuer niedriger aus.
Besitzen Sie aber große Vermögenswerte, kann es sein, dass Sie auch mit hohen Steuern in der Rente rechnen müssen. Es ist daher ratsam, den Rentenbeginn sorgfältig zu planen. Der Besteuerungsanteil richtet sich nämlich direkt nach dem Jahr des Rentenbeginns.