Die Grundrente, auch Gerechtigkeitsrente oder Respektrente genannt, ist eine Rente, die höher sein soll als die Grundsicherung. Sie greift für diejenigen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Angehörige gepflegt oder Kinder groß gezogen haben und durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erwerben konnten. Für alle, die mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, gibt es gestaffelte Zuschläge.
Die Grundrente als ergänzende Altersvorsorge ist schon eine Weile im Gespräch. Nach monatelangen Diskussionen einigte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentengesetz. Das Gesetz ist am 01.01.2021 in Kraft getreten, statt der ursprünglich im Koalitionsvertrag geplanten Bedürftigkeitsprüfung einigten sich die Parteien auf eine Bedarfsprüfung beziehungsweise Einkommensprüfung.
Das Grundrentengesetz wurde Anfang Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. In diesem Gesetz werden unter anderem folgende Anpassung festgehalten:
- Betroffene, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, erhalten einen gestaffelten Zuschlag.
- Allerdings gibt es für jeden Monat, der zu den vollen 35 Jahren fehlt, etwas weniger Geld obendrauf.
Das Ziel: Die Große Koalition will eine zusätzliche Rente für Menschen, die 33 bzw. 35 Jahre gearbeitet haben und trotzdem zu wenig bekommen, um ein würdevolles Leben zu führen. Mit der Grundrente soll die Lebensleistung eines Menschen honoriert werden.