Die Grundrente, auch Gerechtigkeitsrente oder Respektrente genannt, ist eine Rente, die höher sein soll als die Grundsicherung. Sie greift für diejenigen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Angehörige gepflegt oder Kinder groß gezogen haben und durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erwerben konnten. Für alle, die mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, gibt es gestaffelte Zuschläge.
Die Grundrente als ergänzende Altersvorsorge ist schon eine Weile im Gespräch. Nach monatelangen Diskussionen einigte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentengesetz. Das Gesetz wird am 01.01.2021 in Kraft treten, statt der im Koalitionsvertrag geplanten Bedürftigkeitsprüfung wird es eine Bedarfsprüfung beziehungsweise Einkommensprüfung geben.
Das Grundrentengesetz wurde Anfang Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. In diesem Gesetz werden unter anderem folgende Anpassung festgehalten:
Das Ziel: Die Große Koalition will eine zusätzliche Rente für Menschen, die 33 bzw. 35 Jahre gearbeitet haben und trotzdem zu wenig bekommen, um ein würdevolles Leben zu führen. Mit der Grundrente soll die Lebensleistung eines Menschen honoriert werden.
Da rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft werden müssen, Daten zur Einkommensanrechnung von der Finanzverwaltung oder den Betroffenen angefordert und ausgewertet werden, können die Grundrenten nur zeitlich gestaffelt berechnet und ausgezahlt werden. Die ersten Zuschläge werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 ausgezahlt – rückwirkend zum 01.01.2021.
Die Deutsche Rentenversicherung vermutet, dass etwa 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren. Den Staat kostet das jährlich circa 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Wie sich die Grundrente gestaltet und wer Anspruch darauf hat:
Wie viel Geld es für Sie zusätzlich geben wird, hängt vom Ergebnis der Bedarfsprüfung ab. Der Bedarf errechnet sich anhand der von Ihnen erworbenen Rentenpunkte. Jeder Beitragszahler, der ein Jahr lang das Durchschnittseinkommen der Deutschen verdient hat, erhält einen Rentenpunkt. Der Plan für die Grundrente: Die Rentenversicherung stuft die erworbenen Entgeltpunkte nach Erfüllung der Bedingungen hoch, damit steigt automatisch der Rentenanspruch. Die Grundrente stockt also eine bestehende Rente auf.
Die Rechnung: Ihre Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen, Sie müssen also zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erworben haben.
Ihr Anspruch wird dann auf maximal 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners angehoben. Ganz zum Schluss werden von dem für Sie berechneten Betrag pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Das liegt am sogenannten „Äquivalenzprinzip“, das bedeutet: Die Höhe der Rente soll von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängen.
Der 69-jährige Michael hat 40 Jahre gearbeitet und in dieser Zeit 0,4 Rentenpunkte pro Jahr erworben. Seine Rente liegt (in Westdeutschland) bei 547 Euro. Da Michael die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, bekommt er einen Zuschlag von rund 405 Euro.
Die neue Rente liegt dann bei insgesamt 952 Euro.
Die Rechnung für die aktuelle Rente:
40 Jahre x 0,4 EP x 34,19 Euro (aktueller Rentenwert West ab 7/2020) = 547 Euro
Die Rechnung für den Grundrentenzuschlag:
35 x (0,4 EP - (0,4 EP x 12,5 %)) x 34,19 = 405 Euro
Gesamtrente: 547 + 405 = 952 Euro (brutto)