Allianz - Rente - Grundrente: Älteres Paar hält sich im Arm

Alle Informationen zur Grundrente

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Grundrente wurde in einem Gesetz der Großen Koalition, dem Grundrentengesetz, festgelegt. Sie steht seit dem 1. Januar 2021 Personen zu, die in ihrem Arbeitsleben wenig verdient haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Hintergrund: Niemand, der mindestens 33 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll sich im Alter vor dem Sozialamt verantworten müssen. Auch Zeiten, in denen Angehörige gepflegt und Kinder erzogen wurden, sind relevant.
  • Betroffene sollen in Zukunft mehr Geld haben, als ihnen durch die Grundsicherung, das sogenannte „Hartz IV für Senioren“, zur Verfügung steht.
  • Trotz Grundrente ist klar: Die private Altersvorsorge bleibt in Deutschland weiterhin wichtig.
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Gerechtigkeits­rente
Die Grundrente ist eine zusätzliche Rente für Menschen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und dennoch nur wenig Geld im Alter zur Verfügung haben. Die Grundrente soll ein würdevolles Leben im Alter ermöglichen. Für die Bezieher von geringen Renten gibt es bereits Zuschläge, wenn diese mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können.

Die Grundrente, auch Gerechtigkeitsrente oder Respektrente genannt, ist eine Rente, die höher sein soll als die Grundsicherung. Sie greift für diejenigen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Angehörige gepflegt oder Kinder groß gezogen haben und durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erwerben konnten. Für alle, die mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, gibt es gestaffelte Zuschläge.

Die Grundrente als ergänzende Altersvorsorge ist schon eine Weile im Gespräch. Nach monatelangen Diskussionen einigte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentengesetz. Das Gesetz ist am 01.01.2021 in Kraft getreten, statt der ursprünglich im Koalitionsvertrag geplanten Bedürftigkeitsprüfung einigten sich die Parteien auf eine Bedarfsprüfung beziehungsweise Einkommensprüfung. 

Das Grundrentengesetz wurde Anfang Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. In diesem Gesetz werden unter anderem folgende Anpassung festgehalten:

  • Betroffene, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, erhalten einen gestaffelten Zuschlag. 
  • Allerdings gibt es für jeden Monat, der zu den vollen 35 Jahren fehlt, etwas weniger Geld obendrauf. 

Das Ziel: Die Große Koalition will eine zusätzliche Rente für Menschen, die 33 bzw. 35 Jahre gearbeitet haben und trotzdem zu wenig bekommen, um ein würdevolles Leben zu führen. Mit der Grundrente  soll die Lebensleistung eines Menschen honoriert werden. 

Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Dazu zählen auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehepartners.

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Abgrenzung
Die Grundrente ist etwas anderes als die Grundsicherung, das sogenannte „Hartz IV für Senioren“. Wenn das Geld trotz Grundrente nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht, kann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeld zusätzlich beantragt werden.  
  • Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Es wird automatisch geprüft, wem sie zusteht.
  • Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

    Aufgrund von hohem Verwaltungsaufwand kann es zu einer Verzögerung der Auszahlung von mehreren Monaten kommen.

  • Das Einkommen zählt, nicht das Vermögen.
  • Zuschlag auf die gesetzliche Rente. Maximal liegt die zusätzliche Grundrente bei 418 Euro im Monat (Stand Dezember 2020).
  • Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare (Stand Dezember 2020).
  • Muss beim Sozialamt beantragt werden.
  • Wird von vielen, denen sie zusteht, nicht beantragt.
  • Alle Vermögenswerte müssen offengelegt werden.
  • Je nach Wohnkosten etc. ist Anspruch unterschiedlich hoch.
  • Ein Alleinstehender darf bis 5.000 Euro Vermögen besitzen, für den Partner kommen nochmals 5.000 Euro hinzu (Stand Dezember 2020).
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Gering­verdiener, Frauen, Teilzeit­kräfte
Neben Geringverdienern und Teilzeitkräften profitieren auch Menschen, die sich lange um die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, von der Grundrente. Zum Erhalt der Zusatzrente sind keine Nachweise nötig. Die Grundrente wird automatisch an alle berechtigten Personen ausgezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung vermutet, dass etwa 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren. Den Staat kostet das jährlich circa 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Wie sich die Grundrente gestaltet und wer Anspruch darauf hat:

  • Wer mindestens 33 Jahre regelmäßig gearbeitet (Voll- oder Teilzeit) und durchschnittlich zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkte erworben hat, erhält die Grundrente. 
  • Auch die Jahre, in denen Angehörige gepflegt und Kinder aufgezogen wurden, werden bei der Rente berücksichtigt.
  • Alleinstehende, die weniger als 1.250 Euro und Paare, die weniger als 1.950 Euro zu versteuern haben, haben Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Altersbezüge. Als Berechnungsgrundlage dient die bisherige Rente und sonstige Einkünfte aus Vermietung und Kapitalanlagen. Haben Betroffene mehr Einkommen zu Verfügung, wird der darüber liegende Betrag bis zu einer Höhe von 1.600 Euro monatlich (bei Paare bis zu 2.300 Euro monatlich) zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Übersteigt das monatliche Einkommen die Grenze von 1.600 Euro (bei Paare 2.300 Euro) wird der Betrag zu 100 Prozent angerechnet. (Stand der Daten: Dezember 2020)
  • Schätzungsweise 70 Prozent der Profiteure sind Frauen. Auch viele Ostdeutsche profitieren voraussichtlich, da diese oft lange gearbeitet, aber wenig verdient haben.
  • Auch Menschen, die bereits Rente beziehen, haben einen Anspruch auf die Grundrente.
  • Nachweise sind nicht nötig, Betroffene erhalten die Grundrente automatisch. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Finanzverwaltung tauschen hierfür Daten aus.

Quelle: Deutscher Bundestag: Dokumente. 2020

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Renten­punkte
Die Höhe Ihrer Rentenansprüche orientiert sich am deutschen Durchschnittseinkommen und kann inklusive Grundrentenzuschlag maximal 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners entsprechen. Doch insbesondere bei Menschen mit sehr geringer Rente kann der Grundrentenzuschlag mehrere hundert Euro betragen.

Wie viel Geld Sie zusätzlich erhalten, hängt vom Ergebnis der Bedarfsprüfung ab. Der Bedarf errechnet sich anhand der von Ihnen erworbenen Rentenpunkte. Jeder Beitragszahler, der ein Jahr lang das deutsche Durchschnittseinkommen verdient hat, erhält einen Rentenpunkt. Der Plan für die Grundrente: Die Rentenversicherung stuft die erworbenen Entgeltpunkte nach Erfüllung der Bedingungen hoch, damit steigt automatisch der Rentenanspruch. Die Grundrente stockt also eine bestehende Rente auf.

Die Rechnung: Ihre Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen, Sie müssen also zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erworben haben.

Ihr Anspruch wird dann auf maximal 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners angehoben. Ganz zum Schluss werden von dem für Sie berechneten Betrag pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Das liegt am sogenannten „Äquivalenzprinzip“, das bedeutet: Die Höhe der Rente soll von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängen.

Der 69-jährige Michael hat 40 Jahre gearbeitet und in dieser Zeit 0,4 Rentenpunkte pro Jahr erworben. Seine Rente liegt (in Westdeutschland) bei 547 Euro. Da Michael die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, bekommt er einen Zuschlag von rund 405 Euro.
Die neue Rente liegt dann bei insgesamt 952 Euro.

Die Rechnung für die aktuelle Rente:
40 Jahre x 0,4 EP x 37,60 Euro (aktueller Rentenwert ab 7/2023) = 601,60 Euro

Die Rechnung für den Grundrentenzuschlag:
35 x (0,4 EP - (0,4 EP x 12,5 %)) x 37,60 = 460 Euro

Gesamtrente: 601,60 + 460 = 1.061,60 Euro (brutto)

Michael in der Beispielrechnung 1 ist eine fiktive Person.

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