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Rauchmelder und Versicherung – was Sie wissen müssen

Rauchmelderpflicht, Versicherungsschutz und Haftung – wichtig für Mieter:innen und Eigentümer:innen

In Deutschland ist der Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten Pflicht. Auch in Bestandsbauten sind sie in jedem Bundesland vorgeschrieben. Verantwortlich für die Installation ist der oder die Eigentümer:in der Wohnung oder des Gebäudes. Mieter:innen oder Pächter:innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft. Achten Sie beim Kauf der Geräte auf Qualität: Erlaubt sind deutschlandweit nur Rauchmelder, die der DIN-Norm EN 14604 entsprechen. Wer über diese Mindestanforderungen hinaus besonderen Wert auf Qualität legt, sollte auf das "Q"-Siegel achten. Wenn durch einen Fehlalarm des Rauchmelders die Feuerwehr anrückt, übernimmt die Allianz Hausratversicherung ab dem Tarif Komfort die Kosten für Beschädigungen an versicherten Sachen und am Gebäude, die durch die Notöffnung entstanden sind – im Tarif Komfort bis 5.000 €, im Tarif Premium bis 30.000 € je Versicherungsfall.

In ganz Deutschland ist der Einbau von Rauchmeldern Pflicht – sowohl in Neu- und Umbauten als auch in Bestandsgebäuden. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern ohne Ausnahme. Sachsen war das letzte Bundesland, das die Pflicht auch für Bestandsbauten eingeführt hat.

Auch wo Rauchmelder angebracht werden sollen, ist vorgeschrieben:

Die Verantwortlichkeiten für Einbau und Wartung sind in allen Bundesländern ähnlich geregelt: Für die Installation der Rauchmelder ist – laut Landesbauordnung – der Eigentümer oder die Eigentümerin der Wohnung oder des Gebäudes zuständig.

Mieter:innen oder Pächter:innen sind in manchen Bundesländern für die Betriebsbereitschaft verantwortlich. Sie müssen also etwa die Batterien auswechseln und die regelmäßige Funktionsprüfung vornehmen, es sei denn, der Vermieter oder die Vermieterin wollen diese Aufgaben ausdrücklich selbst übernehmen.

Bei der Allianz: Nein. Das Vorhandensein oder der Zustand der Rauchmelder hat in der Allianz Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Brandfällen keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. In allen vier Tarifen unserer Hausratversicherung – von Basis bis Premium – ist die Installation eines Rauchmelders ausdrücklich nicht als Pflicht ("Obliegenheit") vereinbart. Dennoch empfehlen wir zu Ihrem eigenen Schutz Rauchmelder.

Grundsätzlich sind Versicherungsnehmer:innen einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten – dazu kann auch die Installation oder Wartung von Rauchmeldern gehören. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie einige kleinere Versicherer haben angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Stellt sich jedoch heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, kann die Versicherung die Leistung kürzen.

Sind durch den Brand Schäden am Gebäude entstanden, greift in der Regel die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Mehr dazu: Feuerversicherung: Wichtiger Schutz für Hausbesitzer:innen

Haben Sie als Mieter:in hingegen eine brennende Kerze vergessen und hat dies zum Wohnungsbrand geführt, kommen unter Umständen Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung für die Schäden auf – solange Schäden durch grobe Fahrlässigkeit gedeckt sind. Mehr dazu: Wohnungsbrand: Was übernimmt die Versicherung?

Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter:innen über die Nebenkosten an der Gebäudeversicherung beteiligt sind. Dann muss diese zahlen – egal, wie der Brand verursacht wurde.

Wohnungseigentümer:innen und Vermieter:innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Räumlichkeiten gemäß der geltenden Landesbauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Die Wartungspflicht kann zwar auf Mieter:innen übertragen werden, trotzdem haben Vermieter:innen weiterhin die sogenannte Sekundärhaftung. Das bedeutet, dass sich Vermieter oder Vermieterin regelmäßig vergewissern müssen, dass ihre Mieter:innen die Rauchmelder ordentlich prüfen und warten. Viele Vermieter:innen beauftragen Dienstleister mit der regelmäßigen Wartung, doch auch so können sie meist nicht die volle Haftung abtreten.

Wohnungseigentümer:innen sollten ihre Pflicht bei Rauchmeldern sehr ernst nehmen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich. Zwar gibt es keine Kontrollen, doch können Mieter:innen die fehlenden Rauchmelder bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Noch kritischer wird es, wenn es tatsächlich einmal brennt und dabei eine Person ums Leben kommt. In diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein: Kann diese nachweisen, dass ein funktionierender Rauchmelder die Person gerettet hätte, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Alle vier Tarife der Allianz Hausratversicherung – Basis, Smart, Komfort und Premium – übernehmen bei einem Brand die durch Feuer und Rauch verursachten Schäden an Ihrem Hausrat bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ab dem Tarif Smart verzichtet die Allianz zudem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Rückt nach einem Fehlalarm des Rauchmelders die Feuerwehr an, übernimmt die Allianz Hausratversicherung ab dem Tarif Komfort die Kosten für Beschädigungen an versicherten Sachen und am Gebäude, die durch die Notöffnung entstanden sind:

In den Tarifen Basis und Smart ist der Fehlalarm-Schutz nicht enthalten.

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In Deutschland dürfen ausschließlich Rauchmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. Diese Norm regelt einige Mindestanforderungen an die Geräte. Wer besonderen Wert auf Qualität legt, sollte auf das "Q"-Siegel achten. Solche Rauchmelder wurden von unabhängigen Prüfinstituten getestet und erfüllen weitere, besondere Kriterien.

  • Die Lautstärke des Alarmtons muss 85 dB (A) betragen.
  • Ab 30 Tage vor einem nötigen Batteriewechsel ertönt ein Warnsignal.
  • Es gibt einen Testknopf für die Funktionsprüfung.
  • Die Öffnungen des Rauchmelders sind so konstruiert, dass der Rauch von allen Seiten in die Messkammer eindringen kann.
  • Die Rauchmelder haben eine fest eingebaute Langzeitbatterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.
  • Die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen ist reduziert.
  • Die Rauchmelder weisen eine höhere Stabilität gegen äußere Einflüsse wie Stöße oder Erschütterungen auf.

Eine Übersicht aller Qualitätsrauchmelder mit dem "Q"-Siegel finden Sie auf der Website des  Forum Brandrauchprävention e.V..

Ein einzelner Rauchwarnmelder reicht für eine Raumfläche von maximal 60 Quadratmetern. In offenen Gebäuden muss mindestens in der oberen Ebene ein Melder montiert werden. Wo Rauchmelder vorgeschrieben sind, erfahren Sie im Abschnitt  Rauchmelderpflicht in Deutschland.

  • Ein Rauchmelder wird für gewöhnlich mit zwei Dübeln und Schrauben an der Decke des Raumes befestigt. Alternativ kann er auch mit passgenauen doppelseitigen Klebesets, die an Putz und Tapeten zuverlässig halten, montiert werden. Ein batteriebetriebener Rauchmelder benötigt keine Stromversorgung.
  • In Neubauten lohnt es sich, die Platzierung von Rauchmeldern vorab einzuplanen und eine 230-Volt-Stromversorgung an den entsprechenden Stellen vorzusehen – stromversorgte Rauchmelder sind nur unwesentlich teurer als die batteriebetriebenen Geräte, amortisieren sich schnell und Sie haben keinen Aufwand mit dem Batteriewechsel.
  • Bei großen Gebäuden sollten Sie über vernetzte Rauchmelder nachdenken, bei denen der Alarm nicht nur im betroffenen Raum ausgelöst wird, sondern auch in weiter entfernten. Das Alarmsignal wird per Funk von einem Rauchmelder zum anderen weitergegeben.

Damit Rauchmelder einwandfrei funktionieren, sollten diese einmal im Jahr gewartet und getestet werden. Erkundigen Sie sich, wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, ob die Wartung in Ihrer Verantwortung liegt oder der Vermieter bzw. die Vermieterin dafür zuständig ist.

Rauchmelder, Brandmelder, Feuermelder – was ist der Unterschied?

Wenn im Alltag von Rauchmeldern gesprochen wird, sind damit eigentlich Rauchwarnmelder gemeint. Sie werden im privaten Umfeld eingesetzt und warnen mit einem Signalton vor Bränden oder gefährlicher Rauchentwicklung. Brandmelder ist ein Überbegriff, mit dem sämtliche Geräte gemeint sind, die bei Gefahr Alarm auslösen. Unterschieden wird zwischen automatischen und nicht automatischen Brandmeldern.

"Offizielle" Rauchmelder sind automatische Brandmelder. Sie sind vor allem in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen oder Krankenhäusern zu finden und Teil einer Brandmeldeanlage. Bei Rauchentwicklung wird automatisch die Feuerwehr verständigt. 

Feuermelder sind meist auffällig rot und tragen den Schriftzug "Feuerwehr". Um einen Alarm auszulösen, muss eine kleine Scheibe eingeschlagen werden. Betätigen Sie einen Feuermelder, wird direkt die Feuerwehr alarmiert. Da aktiv Alarm geschlagen werden muss, gehören Feuermelder zu den nichtautomatischen Brandmeldern.

Wie kann ich bei Fehlalarm den Rauchmelder ausschalten?

Prüfen Sie unbedingt zuerst, ob es sich wirklich um einen Fehlalarm handelt und ob Sie der Ursache auf den Grund gehen können. Wenn es tatsächlich ein Fehlalarm ist, gibt es folgende Optionen: 

  • Ist aufsteigender Rauch – beispielsweise von einer Zigarette – Grund für den Fehlalarm? Versuchen Sie, die Räume gut zu lüften, damit der Rauch sich verziehen kann. 
  • Falls das nicht genügt, versuchen Sie, den Testknopf am Gerät zu drücken oder die Batterien herauszunehmen. 
  • Nach ein paar Minuten können Sie die Batterien wieder einsetzen. 
  • Der Rauchmelder piept immer noch? Dann ist vermutlich die Batterie leer. 
  • Smarte Funkrauchmelder können Sie in der Regel auch mit einer App ausschalten oder neu starten. 

Lesen Sie hier:

Zahlt die Versicherung bei fehlendem Rauchmelder?

Bei der Allianz hat das Vorhandensein oder der Zustand von Rauchmeldern in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung bei Brandfällen keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. In allen vier Tarifen (Basis, Smart, Komfort, Premium) ist die Installation eines Rauchmelders ausdrücklich nicht als Pflicht vereinbart. Dennoch empfehlen wir zu Ihrem eigenen Schutz die Installation und regelmäßige Wartung von Rauchmeldern.

Wichtig: Andere Versicherer können dies anders handhaben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zwar angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Stellt sich jedoch heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, kann eine Versicherung die Leistung grundsätzlich kürzen.

Mehr dazu finden Sie in diesem Abschnitt:

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