Was versteht man unter einem Freistellungsauftrag?


Ihr Anliegen - Freistellungsauftrag ändern
Um Ihren Freistellungauftrag zu ändern, müssen Sie nicht zwingend Ihren Steuerberater konsultieren. Gerne ändern wir Ihren Freistellungsauftrag für Sie, wie gewohnt schnell und unkompliziert.
Tragen Sie dazu die gewünschte Änderung des Freistellungsauftrags einfach in das Formular ein. Füllen Sie das Formular vollständig aus und drucken Sie es aus. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Qualität Ihres Ausdrucks und Ihrer Angaben gut leserlich sind.
Wichtig: Unterschreiben Sie persönlich per Hand, damit der Freistellungsauftrag gültig ist.
Steuerberater
Die Vorteile eines Freistellungsauftrags


Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Freistellungsauftrag?
Durch einen Freistellungsauftrag werden Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt. Eine Freistellung vom Steuerabzug ist maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags möglich. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt bei Alleinstehenden 801 Euro und bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 1.602 Euro pro Jahr. Sie haben die Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken oder Versicherungsunternehmen aufzuteilen. In diesem Fall erteilen Sie jedem Institut/Versicherungsunternehmen einen eigenen Freistellungsauftrag. Beachten Sie dabei, dass Ihre einzelnen Freistellungsaufträge zusammengenommen 801 Euro (bzw. 1.602 Euro) pro Jahr nicht überscheiten dürfen. Pro Institut/Versicherungsunternehmen können Sie nur einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag gilt dann für sämtliche Kapitalerträge, die Sie bei dem jeweiligen Institut/Versicherungsunternehmen erzielen. -
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?
Sie füllen einfach nur die von uns hinter den Links bereitgestellten Anträge aus. Danach drucken Sie sie aus, unterschreiben sie und schicken sie uns zu.
Allianz Versicherungs-AG
10900 BerlinWir berücksichtigen Ihren Freistellungsauftrag dann bei der Auszahlung Ihrer Kapitalerträge.
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Kann ein Freistellungsauftrag auch rückwirkend für das vergangene Jahr erteilt werden?
Die Erteilung eines Freistellungsauftrages für das vergangene Steuerjahr ist bis zur Erstellung der Steuerbescheinigung für das vergangene Steuerjahr möglich, längstens aber bis zum 31. Januar des Folgejahres. Nach der Erstellung der Steuerbescheinigung eingereichte Freistellungsaufträge für das vergangene Steuerjahr können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Erstellung der Steuerbescheinigungen erfolgt bei der Allianz in der Regel bis Mitte Januar des Folgejahres.
Ist eine rückwirkende Berücksichtigung des Freistellungsauftrags nicht möglich, so können Sie bereits abgeführte Steuern nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen. Die entsprechenden Beträge können Sie Ihrer Steuerbescheinigung entnehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
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Ist die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags kostenpflichtig?
Nein. Sowohl die erstmalige Erteilung, als auch spätere Änderungen eines Freistellungsauftrages sind für Sie kostenlos. -
Kann ich auch für meine Kinder einen Freistellungsauftrag angeben?
Die Kapitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparer-Pauschbetrag bzw. den Freistellungsauftrag der Eltern eingerechnet. Für Ihre minderjährigen Kinder können Sie als Eltern jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro erteilen. -
Inwieweit hilft eine Meine Allianz Registrierung, um den Freistellungsbetrag zu ändern?
Sind Sie bereits bei Meine Allianz registriert, profitieren Sie automatisch von unserem Self Service. Sie müssen nur noch den richtigen Vertrag auswählen und auf den Tab Services klicken.
Ihr Vorteil dabei: persönliche Daten sind im Formular schon vorausgefüllt bzw. müssen gar nicht mehr hinterlegt werden.Hier geht es zur Registrierung für Meine Allianz.


