Was ändert sich bei der erfolgsabhängigen BRE?
Versicherte in den Beilhilfe-Tarifen Unisex können ab dem 01.01.2020 von einer erhöhten erfolgsabhängigen BRE profitieren. Die erste Auszahlung der neuen BRE - für ein leistungsfreies Jahr 2020 - erfolgt im Jahr 2021.
Die erfolgsabhängige BRE für die Beihilfe-Tarife Unisex (Erwachsene ab dem 21. Geburtstag) wird wie folgt geändert:
1 Jahr leistungsfrei: |
20 % des Jahresbeitrags (bisher 15 %) |
2 Jahre leistungsfrei: |
30 % des Jahresbeitrags (bisher 20 %) |
3 Jahre leistungsfrei: |
40 % des Jahresbeitrags (bisher 25 %) |
ab 4 Jahren leistungsfrei: |
50 % des Jahresbeitrags (bisher 30 %) |
Für Kinder und Jugendliche (bis zum 21. Geburtstag) beträgt die BRE ab dem 1. leistungsfreien Jahr nicht mehr 35 %, sondern 50 % des Jahresbeitrags.
BRE-berechtigt sind die Tarife:
Beihilfe Ambulant (BHAxx*) und Beihilfe Zahn (BHZxx*) sowie die Ergänzungstarife Beihilfeergänzung xx*% Zahntech.Leist./Services (BHEZTLxx*) und Beihilfeergänzung Zahntech.Leist./Services (BHEZR).
Neu ab 2020: Beihilfe Krankenhaus (BHKxx*) sowie die Ergänzungstarife Beihilfeergänzung Krankenhaus Einbettzimmer (BHE1K) und Beihilfeergänzung Krankenhaus Zweibettzimmer (BHE2K) sind BRE-berechtigt.
*Hier gilt der Prozentsatz des jeweiligen Tarifs.
Was bedeutet das für meine BRE?
Je länger die Voraussetzungen für die BRE durchgehend erfüllt werden, desto höher fällt Ihre BRE aus.
Beispiel:
Leistungsfreiheit im Jahr |
BRE |
---|
2020 |
20 % des Jahresbeitrags |
2019 und 2020 |
30 % des Jahresbeitrags |
2018, 2019 und 2020 |
40 % des Jahresbeitrags |
2017, 2018, 2019 und 2020 |
50 % des Jahresbeitrags |
Die erste Auszahlung der neuen BRE - für ein leistungsfreies Jahr 2020 - erfolgt im Jahr 2021.
Werden in einem Jahr Leistungen in Anspruch genommen, haben Sie keinen Anspruch auf die BRE. Sie steigen bei Leistungsfreiheit wieder bei 20 % ein.
Was bedeutet das für meine AVB?
In unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir keine Änderungen vorgenommen. Ab dem 01.01.2020 gilt aber ein neues „Merkblatt: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung - BONUS für Ihre Gesundheit“. Dieses ergänzt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.