Warum ändern sich die AVB?
Mit den letzten Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung ergibt sich in den AVB unserer Krankheitskostentarife Änderungsbedarf. Die Heilmittel werden entsprechend dem Produktkonzept um die Ernährungstherapie und die physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung ergänzt.
In Tarifen, die ein Heilmittelverzeichnis vorsehen, werden leistungsmäßige Ergänzungen vorgenommen und, soweit Höchstbeträge in den AVB vereinbart sind, diese entsprechend angepasst.
Weitere Änderungen ergeben sich durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Hier werden die versicherten Leistungen im Rahmen des tariflichen Leistungsumfanges um digitale Gesundheitsanwendungen erweitert.
Daneben ergeben sich noch Änderungen durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG). Die tarifliche Leistung künstliche Befruchtung wird, soweit versichert, um die Kryokonservierung ergänzt.
Damit Ihr Versicherungsschutz auch nach den Änderungen aktuell bleibt, passen wir unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend an.
Was ändert sich genau?
Die Änderungen betreffen je nach Tarif und versicherten Leistungen folgende Punkte:
- Die Leistungszusage Heilmittel wird um die Ernährungstherapie und die physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung ergänzt.
- In den ES-Tarifen wird wegen des Produktkonzeptes nur die Palliativversorgung ergänzt.
- In Tarifen, die ein Heilmittelverzeichnis vorsehen, werden leistungsmäßige Ergänzungen bei bestimmten Heilmitteln vorgenommen.
- Soweit Höchstbeträge vereinbart sind, werden diese tarifkonform an den aktuellen Stand angepasst.
- Erweiterung der tariflichen Leistungszusage um digitale Gesundheitsanwendungen.
- Ergänzung der Leistungen für künstliche Befruchtung um das einmalige Einfrieren von Ei- oder Samenzellen in flüssigem Stickstoff (Kryokonservierung) vor einer keimzellschädigenden Therapie.
Was bedeutet das für meine AVB?
Die Änderungen in unseren AVB haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt. Die für Sie relevante Übersicht können Sie nachfolgend anhand Ihrer B-Seriennummer oder Ihres Versicherungs- bzw. Änderungsbeginns je nach Tarif ermitteln.
Haben Sie Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hand? Dann finden Sie die „B-Seriennummer“ in der Fußzeile, am linken unteren Ende der Seite.
Falls es sich dabei um ein Dokument der "B3-Serie" handelt, so beachten Sie bitte zusätzlich den nachfolgend beschriebenen Versicherungs- und Änderungsbeginn.
Sie können sich auch an Ihrem Versicherungs- bzw. Änderungsbeginn orientieren: Sollten Sie bisher noch keine Vertragsänderung, z. B. einen Tarifwechsel, vorgenommen haben, dann wählen Sie nachfolgend bitte das Dokument mit dem für Sie relevanten Vertragsbeginn aus.
Haben Sie bereits eine Vertragsänderung vorgenommen? Dann gilt nachfolgend das Datum der letzten Änderung Ihres Vertrages.
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir nur die Textpassagen angegeben, bei denen sich Änderungen für Sie ergeben haben. Diese sind dabei blau hervorgehoben.
Für Versicherte mit Versicherungs-/Änderungsbeginn ...