FAQs

Ihre Fragen zu den Allianz E-Mobility Angeboten 

In welchen Ländern kann ich Allianz e-Charge nutzen?

Mit Allianz e-Charge können Sie an mehr als 600.000 Ladepunkten in folgenden EU-Ländern laden: Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien. EnBW arbeitet sukzessive an ihrem HyperNetz Ausbau und nimmt laufend neue Länder mit auf.

An welchen Ladesäulen kann ich mit Allianz e-Charge laden und bezahlen?

Sie können die EnBW mobility+ App und die Allianz e-Charge Ladekarte an den EnBW-eigenen Ladesäulen und im gesamten e-Roaming-Netz (Hubject/intercharge und weitere Kooperationspartner) einsetzen. Alle Ladesäulen bzw. Ladepunkte, bei denen Sie laden können, sehen Sie auf der Karte in der EnBW mobility+ App. Wenn Sie auf eine Ladestation tippen, sehen Sie im unteren Textfeld, wenn Sie es nach oben ziehen, den Betreiber der Ladesäule sowie die Zugangsmöglichkeiten – entweder per App oder Ladekarte oder beides.

Wie wird der Ladevorgang abgerechnet?

Das klappt mit der EnBW mobility+ App ganz komfortabel. Bei der Registrierung hinterlegen Sie die gewünschte Bezahl­methode. Hier stehen Ihnen die Ab­buchung per Kreditkarte und Lastschrift zur Verfügung. Sobald ein Lade­vorgang abgeschlossen ist, werden die Kosten Ihnen monat­lich in Rechnung gestellt. Die erfolgten Lade­vorgänge und entstandenen Kosten sind dabei in der App jederzeit ersichtlich.

Wo finde ich meine Rechnungen?

In der EnBW mobility+ App finden Sie links oben die Infoleiste. Mit einem Klick auf Ihren Benutzernamen und unter "Meine Dokumente" finden Sie die Rechnungen und die hinterlegte Bezahl­methode. Mit einem Klick auf das Down­load­symbol erhalten Sie die Rechnung im PDF-Format, außerdem bekommen Sie die monat­liche Rechnung auch per E-Mail.

Kann die THG-Prämie von Unternehmen beantragt werden?

Ja, auch Unternehmen können von der THG-Prämie profitieren. Wählen Sie bei der Registrierung den Button „Unternehmen“ und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung iSd §19 UStG in Anspruch nehmen, müssen dies entsprechend im Antrag vermerken. 

Muss ich die Einkünfte aus der THG-Quote versteuern?

Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Sowohl wir als auch unser Kooperationspartner ADAC dürfen keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.
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