Eine Pferdehaftpflicht ist unverzichtbar für jeden privaten Halter von Pferden, Eseln und Maultieren. Damit können Sie sich umfassend absichern – zum Beispiel, wenn Ihr Reitpferd oder -pony bei einem Ausritt scheut und jemanden verletzt oder beim Transport den gemieteten Pferdeanhänger beschädigt.
Nicht geeignet ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung jedoch für Halter von Tieren zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Hier sollten Sie sich über Ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung absichern. Für kleine und als gezähmt geltende Tiere wie Wellensittiche, Hamster oder Katzen benötigen Sie keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie sind über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters versichert.
Grundschutz
SicherheitPlus
SicherheitBest
15 Millionen Euro
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15.000 Euro
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15.000 Euro
Verursacht Ihr Pferd einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, entstehen schnell Kosten in Millionenhöhe. Eine Pferdehaftpflicht mit hoher Deckungssumme ist daher unerlässlich. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Die Allianz Pferdehaftpflicht kommt im Grundschutz für Schäden bis zu 7,5 Millionen Euro auf. Mit dem Tarif Allianz SicherheitBest erhöht sich Ihr Schutz sogar auf bis zu 30 Millionen Euro.
Besitzen Sie mehrere Pferde, reicht eine einzige Pferdeversicherung nicht aus, um umfassend geschützt zu sein. Sie müssen jedes Pferd einzeln versichern. Der Hintergrund: Mehrere Pferde stellen für den Versicherer automatisch ein höheres Schadensrisiko dar, das mit einer Versicherung nicht abgedeckt ist.
Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes sind Sie nicht länger an den Versicherungsvertrag gebunden. Legen Sie Ihrem Versicherer den Kaufvertrag oder die Bescheinigung des Tierarztes über den Tod des Pferdes vor. Dieser hebt die Pferdehaftpflicht mit sofortiger Wirkung auf und entbindet Sie von der Beitragszahlung.
Als Pferdehalter können Sie die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie Ihre private Haftpflichtversicherung fällt auch die Pferdehaftpflicht in den Bereich "sonstige Vorsorgeaufwendungen".
Angestellte und Beamte dürfen für Sonderausgaben dieser Art jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr. Halten Sie die Pferde gewerblich, können Sie die Beitragszahlungen für die Pferdehaftpflicht sogar in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen.
Die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers greift auch bei Reitbeteiligung oder wenn Sie das Pferd gelegentlich als Fremdreiter reiten. Entsteht während Ihres Ausritts ein Schaden, den das Tier verursacht hat, sind Sie über die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters geschützt. Sie müssen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Entsteht der Schaden jedoch nicht durch das fremde Pferd, sondern ist Ihr eigenes Missgeschick, springt die Pferdeversicherung nicht ein. Das ist ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die Sie fremden Personen zufügen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Haftpflichtversicherer und achten Sie auf das Kleingedruckte im Vertrag – zum Beispiel, ob grob fahrlässige Fehler ebenfalls mitversichert sind.
Wenn die Schadensersatzforderungen berechtigt sind, schaffen wir die Sache aus der Welt und zahlen schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht für Sie durch und wehren diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Bei Personenschäden können zum Beispiel entstehen: Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeldansprüche. Sachschäden können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall sein.