Allianz Private Krankenversicherung startet „MeinKrankenhausschutz"

Neue Tarife in der stationären Krankenzusatzversicherung

01. Oktober 2026 – Pressemitteilung –Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Drei Tarifstufen für unterschiedliche Bedürfnisse // Einzigartiger Privatklinik-Schutz möglich // Wechselfenster für Bestandskunden: Ohne Gesundheitsprüfung in die neuen Tarife wechseln

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) bietet mit „MeinKrankenhausschutz" ab 01. Oktober 2026 eine neue stationäre Zusatzversicherung an. Die drei Tarifstufen „Smart”, „Plus” und „Best” ermöglichen es gesetzlich krankenversicherten Kundinnen und Kunden, sich individuell für einen Aufenthalt im Krankenhaus abzusichern. „Smart” bietet soliden Schutz zum attraktiven Beitrag, „Plus” überzeugt durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, und bei „Best” steht die umfassende Leistung im Vordergrund.

Anke Idstein, Vorständin der Allianz Privaten Krankenversicherung, sagt: „Rund 90 Prozent der gesetzlich Versicherten haben keine stationäre Zusatzversicherung. Das sind über 65 Millionen Menschen, die nicht selbst entscheiden können, wer sie behandelt, wie sie untergebracht sind und ob sie die Ruhe und Atmosphäre bekommen, die sie für ihre Genesung brauchen. Mit ‚MeinKrankenhausschutz' geben wir Menschen die Möglichkeit, heute – solange sie gesund sind – zu bestimmen, wie sie im Ernstfall versorgt werden möchten."

Drei Tarifstufen für unterschiedliche Bedürfnisse: Smart, Plus, Best

„MeinKrankenhausschutz Smart” richtet sich an preisbewusste Kundinnen und Kunden und umfasst die freie Arzt- und Krankenhauswahl – Privatkliniken ausgenommen. Die Versicherung kommt zudem für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer sowie für die Behandlung durch den Chefarzt auf. Ebenfalls übernimmt sie bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson, das so genannte „Rooming-In” und erstattet auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.

„MeinKrankenhausschutz Plus” ergänzt die Leistungen von „Smart“ um eine Einbettzimmeroption und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe: 50 Euro pro Tag für maximal 30 Tage im Jahr sind möglich. Ebenfalls im Tarif enthalten sind eine Entbindungspauschale von 300 Euro und ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 50 Euro pro Tag, wenn Versicherte auf ihre Wahlleistungen verzichten.

„MeinKrankenhausschutz Best” übernimmt darüber hinaus die Kosten für eine Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken sowie die Verlegung in ein Krankenhaus nach Wunsch (Wunschverlegung). Höhere Leistungen für Haushaltshilfe und Entbindung sind ebenfalls Teil des Tarifs. Außerdem umfasst der Versicherungsschutz Reha-Leistungen von 50 Euro am Tag für bis zu 30 Tage im Jahr, die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung von derzeit 10 Euro am Tag, sowie die Übernahme von Fahrt- und Transportkosten.

„Mit ‚MeinKrankenhausschutz Best’ erhalten Versicherte vollen Privatpatientenstatus im Krankenhaus”, ergänzt Anke Idstein. „Wir erstatten die Kosten zu 100 Prozent bis zur tariflichen Obergrenze auch in der Privatklinik – selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungen übernimmt. Das ist einzigartig am Markt.” 

Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen wählbar

Die APKV bietet alle neuen Tarife wahlweise mit oder ohne Alterungsrückstellungen an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen ermöglichen einen günstigeren Einstieg, was sie besonders attraktiv für jüngere Versicherte macht. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen wird ein Teil des Beitrags verzinslich angelegt und für die Zukunft zurückgelegt. Denn mit dem Alter steigt auch das Risiko der Versicherten, krank zu werden und Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Die APKV verwendet die Alterungsrückstellungen dazu, die Versicherungsprämien auch bei steigenden Gesundheitskosten im Alter besser bezahlbar zu halten. Ab dem 45. Geburtstag stellt die APKV Versicherte in Tarifen ohne Alterungsrückstellungen automatisch auf die Variante mit Alterungsrückstellungen um.

Bis Januar ohne Gesundheitsprüfung in die neuen Tarife wechseln

Kundinnen und Kunden, die ab dem 01.Juli 2026 einen der bisherigen stationären Tarife („KrankenhausPlus” oder „KrankenhausBest”) abgeschlossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung in die neuen Tarife wechseln. Das gilt für alle Tarifstufen von „MeinKrankenhausschutz”, auch für höhere Absicherungsniveaus sowie für Varianten mit oder ohne Alterungsrückstellungen. Voraussetzung: Der Wechsel muss bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Eine einfache Willenserklärung genügt.

Hohe Nachfrage nach zusätzlicher Absicherung

2024 wurden laut statistischem Bundesamt 17,5 Millionen Menschen in deutschen Krankenhäusern behandelt und verbrachten dort durchschnittlich sieben Tage. Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung verursachen dabei Zusatzkosten, die gesetzlich Versicherte selbst tragen müssen. Entsprechend hoch ist der Bedarf an ergänzender Gesundheitsvorsorge: Laut einer repräsentativen YouGov-Studie gehen 70 Prozent der Befragten davon aus, dass jeder Einzelne künftig mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen muss. Eine Ipsos-Erhebung zeigt: 75 Prozent sind der Ansicht, dass sie mehr für ihre Gesundheit tun müssten.

„Wer heute vorsorgt, kann im Ernstfall selbst entscheiden, wie und von wem er oder sie im Krankenhaus behandelt wird. Genau diese Wahlmöglichkeiten werden wichtiger, wenn Menschen mehr Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen“, betont Anke Idstein.

Mehr Informationen unter: allianz.de/stationaer

München, 01.10.2026

Fragen und Antworten zur neuen Krankenhauszusatzversicherung „MeinKrankenhausschutz“

Welche Leistungen bietet die Krankenhauszusatzversicherung "MeinKrankenhausschutz" ?

„MeinKrankenhausschutz gibt es in drei Tarifstufen. Die drei Tarifstufen unterscheiden sich im Leistungsumfang: 

  • Smart: Freie Arzt- und Krankenhauswahl (ohne Privatkliniken), Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rooming-In für Begleitpersonen bei Kindern unter 16 Jahren sowie Erstattung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus. 
  • Plus: Alle Smart-Leistungen plus Einbettzimmeroption, Haushaltshilfe (50 Euro/Tag, max. 30 Tage/Jahr), Entbindungspauschale (300 Euro) und Ersatz-Krankenhaustagegeld (50 Euro/Tag bei Verzicht auf Wahlleistungen). 
  • Best: Alle Plus-Leistungen plus Behandlung und Unterbringung in Privatkliniken, Wunschverlegung, höhere Leistungen für Haushaltshilfe und Entbindung, Reha-Leistungen (50 Euro/Tag, bis zu 30 Tage/Jahr), Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung (derzeit 10 Euro/Tag) sowie Übernahme von Fahrt- und Transportkosten. 

Kann ich bei der Allianz zwischen Tarifen mit und ohne Alterungsrückstellungen wählen?

Ja, die APKV bietet alle neuen „MeinKrankenhausschutz“-Tarife wahlweise mit oder ohne Alterungsrückstellungen an.  

Ab dem 45. Geburtstag stellt die APKV Versicherte in Tarifen ohne Alterungsrückstellungen automatisch auf die Variante mit Alterungsrückstellungen um.   

Können bestehende Allianz-Versicherte ohne Gesundheitsprüfung in die neuen „MeinKrankenhausschutz“-Tarife wechseln?

Ja, Kundinnen und Kunden, die ab dem 01. Juli 2026 einen der bisherigen stationären Tarife ("KrankenhausPlus" oder "KrankenhausBest") abgeschlossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung in die neuen Tarife wechseln. Dies gilt für alle Tarifstufen von "MeinKrankenhausschutz", auch für höhere Absicherungsniveaus sowie für Varianten mit oder ohne Alterungsrückstellungen. Voraussetzung ist, dass der Wechsel bis zum 31. Dezember 2026 beantragt wird. Eine einfache Willenserklärung genügt. 

Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung wichtig?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin. Extras wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch Spezialisten/Chefmediziner müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Die Krankenhauszusatzversicherung springt genau hier ein und übernimmt die Kosten für viele Leistungen, die über die reguläre Krankenhausversorgung hinausgehen.

Wo gibt es weitere Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung der Allianz?

Ausführliche Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung der Allianz stehen unter diesem Link zur Verfügung:  www.allianz.de/stationaer

Über die Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Die ehemalige Vereinte Krankenversicherung gehört seit 1996 zur Allianz Gruppe und wurde Anfang 2003 in Allianz Private Krankenversicherungs-AG umfirmiert. Sie ist der drittgrößte Anbieter auf dem privaten Krankenversicherungsmarkt.

Privat krankenversichert zu sein, bedeutet auch, seine Absicherung nach den persönlichen Vorstellungen und Ansprüchen zusammenstellen zu können. Dem einen ist ein Einzelzimmer im Krankenhaus wichtig, dem anderen umfangreiche Heilpraktikerleistungen. Die Allianz bietet alle entsprechenden Möglichkeiten – und darüber hinaus ein breites Angebot an Zusatzversicherungen für all jene, die keine private Vollversicherung abschließen können oder wollen, jedoch das Ziel haben, die gesetzliche Grundversorgung aufzustocken.

Mehr unter:  Private Kranken-Versicherung | Allianz

Pressekontakt
Susanne Kluge

Allianz Lebensversicherungs-AG
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