- Mehr Komfort, bessere Leistungen: Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie als gesetzlich versicherte Person während eines stationären Klinikaufenthalts von einer Behandlung und Unterbringung wie ein:e Privatpatient:in profitieren.
- Einzelzimmer und chefärztliche Behandlung trotz bestehender Krankheiten? Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankungen möglich.
- Unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie bei der Beantragung einer Krankenhauszusatzversicherung Gesundheitsfragen zu aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen und Behandlungen beantworten.
- Je nach Vorerkrankung kann es zu Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder in seltenen Fällen auch zu einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrags kommen.
Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankung
Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankung kurz erklärt
Warum ist es wichtig, Vorerkrankungen bei den Gesundheitsfragen anzugeben?
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung müssen Antragsteller:innen in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei werden unter anderem Fragen zu bestehenden oder früheren Erkrankungen, aktuellen Behandlungen sowie geplanten Eingriffen gestellt. Zudem wird meistens noch erfragt, ob Sie aktuell Medikamente einnehmen. Diese Gesundheitsfragen lassen sich mit Ja oder Nein beantworten. Bejahen Sie eine Frage, sind für eine zuverlässige Risikobewertung meist weitere Angaben erforderlich. Beispielsweise, welche Medikamente über welchen Zeitraum eingenommen wurden oder wie lange bestimmte Vorerkrankungen schon bestehen. Diese Angaben sind entscheidend, um zu beurteilen, ob und zu welchen Konditionen eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehenden oder zurückliegenden Krankheiten möglich ist.
Denn private Krankenversicherer funktionieren anders als die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach dem Solidarprinzip: In einer privaten Krankenzusatzversicherung wird der Beitrag nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko der Person richtet.
Ohne Gesundheitsprüfung müssten die Beiträge für alle Versicherten deutlich höher ausfallen, da das Risiko nicht kalkuliert werden kann. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist daher nur in seltenen Fällen verfügbar. Diese Tarife sind jedoch deutlich teurer und bieten nur einen begrenzten Leistungsumfang.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung bei bestehenden Krankheiten sinnvoll?
Überlegen Sie, wie wichtig Ihnen die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch Chefärzte oder Chefärztinnen ist. Gerade bei schweren Vorerkrankungen steigt die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts. Unter diesem Aspekt kann eine Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung daher besonders wertvoll sein. Damit profitieren Sie zudem nicht nur von mehr Komfort und einer ausgezeichneten medizinischen Versorgung. Sondern von weiteren Leistungen für Privatpatienten und -patientinnen. Hierzu zählen beispielsweise die freie Arzt- und Klinikwahl oder die sofortige Kostenerstattung bei ambulanten Operationen.
Welche bestehenden Krankheiten können für die Krankenhauszusatzversicherung eine Rolle spielen?
Wenn Sie Vorerkrankungen im Antrag zur Krankenhauszusatzversicherung angeben, werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung Art und Schwere der Erkrankung individuell bewertet. Relevante Vorerkrankungen für eine Krankenhauszusatzversicherung können chronische, schwere oder länger bestehende Erkrankungen sein. Aber auch Allergien, Heuschnupfen oder von Zeit zu Zeit auftretende Kopfschmerzen sollten Sie bei den Gesundheitsfragen angeben.
Der Fragenkatalog sowie die relevanten Zeiträume sind je nach Versicherer unterschiedlich. Die Gesundheitsfragen beziehen sich in der Regel auf die Krankheitsgeschichte der letzten drei bis zehn Jahre. Den genauen Zeitraum legt jede Versicherungsgesellschaft für sich fest.
Unser Tipp: Länger zurückliegende Behandlungen und Diagnosen geraten leicht in Vergessenheit. Sprechen Sie deshalb vor der Gesundheitsprüfung mit Ihrer Hausarztpraxis oder wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse. Dort bekommen Sie auf Anfrage einen genauen Überblick über Ihre Krankheitshistorie.
Was sind mögliche Konsequenzen bei Vorerkrankungen?
Im Anschluss an die Beantwortung der Gesundheitsfragen findet die Risikobewertung statt. Je nach Schwere der Vorerkrankung innerhalb des abgefragten Zeitraums kann es unterschiedliche Folgen für den gewünschten Versicherungsschutz geben:
- Risikozuschlag: Der Beitrag wird um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt, um das höhere Versicherungsrisiko abzudecken. Für bestimmte Vorerkrankungen bedeutet das dennoch vollen Versicherungsschutz und einen Leistungsumfang ohne Einschränkungen, auch für die bestehende Vorerkrankung.
- Leistungsausschluss: Bei einem Ausschluss werden Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen, nicht versichert. Das bedeutet, dass Sie diese Behandlungen selbst zahlen müssen. Diese Vorgehensweise dient der fairen Risikoverteilung unter allen Versicherten. Durch Zuschläge oder Ausschlüsse soll niemand eine übermäßig hohe Kostenlast tragen.
- Antragsablehnung: Bei besonders schweren oder hochrisikobehafteten Krankheiten kann ein Versicherungsantrag auch vollständig abgelehnt werden. Eine solche komplette Ablehung erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen.
Bei kleineren Vorerkrankungen können Sie in den meisten Fällen Versicherungsschutz ohne Einschränkungen erhalten. Im Folgenden finden Sie Beispiele, welche Folgen bestimmte Vorerkrankungen für Ihren Versicherungsschutz haben können:
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Beispiel-Vorerkrankung
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Ergebnis der Risikobewertung
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|---|---|
| Übergewicht | Risikozuschlag |
| Kreuzbandriss | Leistungsausschluss |
| Multiple Sklerose | Kein Vertragsabschluss möglich |
| Erkältung | ohne Einschränkung |
Die Risikobewertung ist beispielhaft und nicht auf bestimmte stationäre Tarife oder Versicherungsgesellschaften bezogen.
Bitte beachten Sie: Egal ob absichtlich oder aus Versehen – stellt sich nach Versicherungsbeginn heraus, dass Sie bei der Antragsstellung falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben, kann dies ernste Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben. Es kann beispielsweise rückwirkend zum Versicherungsbeginn ein Risikozuschlag erhoben werden. Sollte der Vertrag von Ihrem Versicherer zum Versicherungsbeginn rückwirkend gekündigt werden, müssen Sie auch in Anspruch genommene Leistungen zurückzahlen.
Haben Sie Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankung?
Tipps für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung
- Vergleichen Sie verschiedene Angebote für Krankenhauszusatzversicherungen: Werden Ihre Ansprüche an eine individuelle und umfassende Gesundheitsversorgung abgedeckt?
- Seien Sie immer ehrlich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen: Durch Falschangaben verstoßen Sie gegen die Anzeigepflicht und gefährden Ihren Versicherungsschutz.
- Prüfen Sie mögliche Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge vor Vertragsabschluss sorgfältig und beachten Sie die jeweiligen Wartezeiten.
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Was möchten Sie noch zur Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung wissen?
Gibt es bei der Krankenhauszusatzversicherung eine Wartezeit bei Vorerkrankungen?
Ja. Unabhängig von einer bestehende Vorerkrankung bei Vertragsabschluss gilt bei den meisten Krankenhauszusatzversicherungen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung im Krankenhaus nutzen. Eine längere Wartezeit von bis zu acht Monaten kann es beispielsweise bei einer Entbindung oder bei stationärer Psychotherapie geben.
Was ist besser bei einer Krankenhauszusatzversicherung: Risikozuschlag oder Ausschluss?
Ein Risikozuschlag erhöht zwar Ihren Versicherungsbeitrag, ermöglicht aber vollumfänglichen Schutz – auch bei einer Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung.
Ein Leistungsausschluss hingegen begrenzt Ihre Versicherungsleistungen dauerhaft. Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Vorerkrankungen müssen Sie selbst bezahlen.
Sowohl für den Risikozuschlag als auch beim (Leistungs-)Ausschluss gilt: Versicherer wägen je nach Einzelfall ab, zu welchen Bedingungen sie Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung anbieten können. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Vertragsabschluss unter den angebotenen Konditionen für Sie infrage kommt.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist äußerst selten. Denn ohne eine entsprechende Risikoeinschätzung ist es für Versicherer unmöglich, die Risiken für ihre Versicherten fair zu kalkulieren. In den meisten Fällen erfolgt daher vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen.
Ausnahme: In bestimmten Einzelfällen können Zusatzversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Beispielsweise im Falle einer Zahnzusatzversicherung.
Für welchen Zeitraum muss ich Vorerkrankungen bei einer Krankenhauszusatzversicherung angeben?
Je nach Anbieter können diese Zeiträume variieren. In der Regel müssen bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung bestehende Krankheiten der letzten drei bis zehn Jahre angegeben werden.
Muss ich auch den Verdacht einer Vorerkrankungen angeben?
Ja. Bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Verdachtsfälle für eine bestehende Erkrankung in jedem Fall angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel ärztliche Hinweise, laufende Abklärung oder empfohlene Untersuchungen vor der Antragstellung. Sind Sie sich unsicher, bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin um eine Einschätzung.