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Krankenhaus­tagegeld-Versicherung

So decken Sie Ihre Zusatz­kosten im Krankenhaus
Man sieht Pfleger und Ärztinnen über einen Krankenhausflur gehen.
  • Eine Sorge weniger: Die Krankenhaustagegeld-Versicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie ins Kranken­haus müssen. Es handelt sich um eine private Krankenzusatz­versicherung.
  • Leistungen: Pro Tag Ihres stationären Kranken­haus­aufenthalts erhalten Sie einen vorher vereinbarten Betrag – ohne zeitliche Begrenzung und steuerfrei. Über Höhe und Verwendung des Krankenhaus­tagegeldes können Sie frei entscheiden.
  • Wann zahlt sie: Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie bei allen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten. Auch bei Schwangerschaft und Entbindung.
  • Hinweis zum Abschluss: Ein Online-Abschluss ist derzeit nicht möglich. Das Krankenhaustagegeld können Sie beantragen, indem Sie Ihren Allianz Ansprechpartner vor Ort kontaktieren.

Ein Krankenhausaufenthalt ist mit zusätzlichen Ausgaben verbunden, die Sie selbst tragen müssen. Zum Beispiel die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für gesetzlich Krankenversicherte. Zusätzlich können im Krankenhaus Kosten für Fernsehen und WLAN anfallen und je nach Familiensituation für die Betreuung von Kindern und Haustieren. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Ihnen im Falle eines stationären Aufenthalts den Rücken finanziell frei hält. Sie zahlt Ihnen pro Tag im Krankenhaus einen bestimmten Tagessatz, der vorab mit dem Versicherer vereinbart wird. Über die Verwendung dieses Tagegelds können Sie frei entscheiden.

Die Zuzahlung i.H.v. 10 Euro muss für maximal 28 Tage im Jahr bezahlt werden.
  • Zum Abschluss oder für Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da.

  • Alle Tarifdetails der Allianz Krankenhaustagegeld-Versicherung

Einer der größten Vorteile der Krankenhaustagegeldversicherung bei der Allianz ist dessen freie Verwendung für Ihre persönlichen Bedürfnisse. Ein Kostennachweis ist nicht nötig. Die Auszahlung ist zeitlich unbegrenzt und steuerfrei.

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen der Krankenhaus­tagegeld-Versicherung der Allianz.

Da ein stationärer Aufenthalt immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, empfiehlt sich das Krankenhaus­tage­geld der Allianz als private Kranken­zusatzversicherung. Das Kranken­haustagegeld ist für alle sinnvoll:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte: Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel für jeden Tag im Krankenhaus zehn Euro Zuzahlung, maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Diese privaten Mehrkosten können Sie mit dem Krankenhaustagegeld der Allianz absichern.
  • Für privat Krankenversicherte: Bei privat Krankenversicherten können im Krankheitsfall erhebliche finanzielle Ein­bußen durch den sofortigen Verdienst­ausfall entstehen. Mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung können Sie das teilweise kompensieren. Für die Absicherung Ihres Einkommens empfehlen wir vor allem auch eine Kranken­tagegeld-Ver­siche­rung.
  • Krankenhaustagegeld für Verbeamtete: Das Krankenhaustagegeld ist ebenfalls für Beamte sinnvoll. Es kann als Zusatzbaustein zu den Beihilfetarifen ganz einfach ergänzt werden.
  • Für Familien: Wenn ein Elternteil ins Krankenhaus kommt, müssen Kinder, Haushalt und Haustiere versorgt werden. Eine Finanzspritze durch das Krankenhaustagegeld hilft Familien in dieser Zeit, die Betreuungskosten zu decken. Die Versicherung leistet auch bei Schwanger­schaft und Entbindung, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig ist.
Sie haben Fragen zum Kranken­haus­tagegeld? Wir freuen uns auf ein Gespräch!

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Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung. Ambulante Behandlungen gehören hier nicht dazu, auch keine teilstationären Behandlungen in einem Krankenhaus. Ein Überblick: 

  • ... im Krankenhaus bis zum vereinbarten Tagessatz.
  • ... zur Entbindung (bei der Geburt), auch in einem Entbindungsheim.
  • ... bei stationärer Psychotherapie.
  • ... nicht nur in Deutschland, sondern auch zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu zwei Monate weltweit.
  • ... für Aufenthalte in Entzugskliniken und für stationäre Kuraufenthaltesowie für Reha-Maßnahmen.

  • ... für teilstationäre Behandlungen im Krankenhaus.
  • ...bei einer ambulanten Behandlung, sondern nur bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung.
  • ... für Begleitpersonen, z. B. Eltern, die ihr Kind begleiten.

Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es große Unterschiede bei diesen beiden Kranken­zusatzversicherungen.

Beides sind sinnvolle Kranken­zusatz­versicherungen, die im Krankheitsfall finanzielle Einbußen abfedern. Sie können die beiden Versicherungen parallel in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise arbeits­unfähig werden und gleichzeitig ein Krankenhaus­aufenthalt nötig ist, erhalten Sie aus beiden Versicherungen die tariflich vereinbarten Leistungen. Also Krankentagegeld für Ihre Krankentage und das Krankenhaus­tagegeld in der jeweils abgeschlossenen Höhe für jeden Tag, den Sie stationär verbringen.

  • Ihr Allianz Kontakt ist gerne für Sie da.

  • Alle Infos zu Leistungen und Tarifen

Was möchten Sie gerne wissen?

Welcher Nachweis ist für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes erforderlich?

Als Nachweis gilt eine sogenannte Liegebescheinigung über den stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Die Bescheinigung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name der behandelten Person
  • Bezeichnung der Krankheit
  • Datum der Aufnahme und der Entlassungstag aus dem Krankenhaus
  • Daten eventueller Beurlaubungstage
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine unkomplizierte Absicherung. Melden Sie Ihren Kranken­haus­aufenthalt nach der Entlassung bei der Allianz und legen Sie die oben genannte Bescheinigung bei. Reichen Sie die Unterlagen bequem online ein und beantragen Sie so die Auszahlung. Das vereinbarte Kranken­haustage­geld wird Ihnen überwiesen.

Kann ich die Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Nein, die Krankenhaustagegeld-Versicherung kann nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Das heißt, es müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantwortet werden. Für das Versicherungsunter­nehmen ist das wichtig, um Ihren Gesundheitszustand einschätzen zu können. Von daher ist eine Krankenhaus­tage­geld-Versicherung ohne Gesundheitsfragen nicht möglich.

In welchen Fällen leistet die Krankenhaustagegeld-Versicherung für stationäre Reha und Anschlussheilbehandlungen?

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) gelten nicht als Krankenhaus­behandlungen. Somit ist Reha in der Krankenhaustagegeld-Versicherung üblicherweise nicht versichert.
Wir leisten aber Krankenhaustagegeld im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen für Anschluss­heil­behandlungen/Anschluss­rehabili­tationen (AHB), wenn dadurch die Behandlung in einer Akutklinik abgekürzt oder die Verlegung in eine andere Akutklinik vermieden werden kann (z. B. AHB nach Herzinfarkt oder Schlaganfall).
Voraussetzung ist grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung. Erforderlich ist auf jeden Fall die vorherige schriftliche Leistungszusage der Allianz.

Zahlt die Krankenhaustagegeld-Versicherung bei einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten wie Behandlung, Reha oder Unfallrente nach einem Arbeitsunfall. Unabhängig davon wird das Kranken­haus­tagegeld ausbezahlt - bei jedem stationären Krankenhausaufenthalt.

Ist Krankenhaustagegeld steuerlich absetzbar?

Die Beiträge, die Sie für das Kranken­haustage­geld zahlen, können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie diese als Vorsorgeauf­wendungen im Formular „Vorsorgeauf­wand“ in die entsprechende Zeile ein. 

Bitte beachten Sie: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Hier gelten Höchstbeträge abhängig davon, ob Sie sozial­versicherungs­pflichtig angestellt sind oder selbstständig.
Als sozialversicherungspflichtige:r Arbeitnehmer:in liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unterschritten, können Sie diese zum Beispiel mit den Beiträgen zum Krankenhaustagegeld bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankenhaustagegelds nicht möglich. Für Selbstständige liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr.

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