Kindergeld
Erklärung: Was ist Kindergeld?
Wie wird das Kindergeld berechnet?
Geschichte des Kindergelds
Höhe Kindergeld: Wie viel Kindergeld bekommt man?
Kindergelderhöhung: Wie hoch ist das Kindergeld ab 2025?
Das Kindergeld beträgt aktuell (Stand: Januar 2025) für alle Kinder einheitlich jeweils 255 Euro. Davor gab es seit 2023 250 Euro pro Kind. Vor 2023 wurde für das erste und zweite Kind jeweils Kindergeld in der Höhe von 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Zusammen mit anderen Entlastungen für Familien wurden, mit dem Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) im November 2022, diese unterschiedlich hohen Kindergeldbeiträge nach der Anzahl der Kinder (Staffelung nach Geburtsfolge) abgeschafft. Damit war die Angleichung auch eine Kindergelderhöhung, denn auch Familien mit nur einem Kind erhielten ab Januar 2023 schon jeden Monat das um 31 Euro höheres Kindergeld, das vor 2023 erst ab dem 4. Kind gezahlt wurde. Einen Bonus auf das Kindergeld, wie in den vorausgegangen Jahren 2020, 2021 und 2022, gab es im Jahr 2023 nicht.
Höhe Kindergeld 2025, 2023, 2022 bis 2019 im Vergleich
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Höhe des Kindergeldes pro Kind
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| 1. und 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind und mehr | |
| seit Januar 2025 | 255 € | 255 € | 255 € |
| seit Januar 2023 | 250 € | 250 € | 250 € |
| seit Januar 2021 | 219 € | 225 € | 250 € |
| seit Juli 2019 | 203 € | 210 € | 235 € |
Kindergeld Bonus 2020, 2021 & 2022 (Bonus-Kindergeld wegen Corona)
Um Familien in der Corona-Pandemie zu entlasten, wurde im Jahr 2020 ein Kinderbonus in Höhe von einmal 300 Euro (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) und im Jahr 2021 ein Kinderbonus in Höhe von einmal 150 Euro (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) ausgezahlt. Im Jahr 2022 wurde von der Bundesregierung als Teil des "Entlastungspaket II" ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen, um Familien wegen der stark gestiegenen Energiepreise zu unterstützen. Der Kindergeldbonus dieser Jahre wurde von den zuständigen Familienkassen für jedes Kind ausgezahlt, das im jeweiligen Jahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatte. Ein Antrag war nicht nötig. Der Kinderbonus aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 wird für das jeweilige Jahr auf den Kinderfreibetrag angerechnet und zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung für die Einkommenssteuer berücksichtigt.
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