Pflegepflichtversicherung
nach § 18 SGB XI
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ist es wichtig, dass sie möglichst schnell die ihnen zustehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Deshalb wurde im Rahmen der Pflegereform 2012 die Begutachtungsfristen zur Pflegeeinstufung neu geregelt. Sobald Versicherungskunden einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, sollen sie innerhalb von 35 Kalendertagen eine Leistungsmitteilung erhalten.
Um nachzuweisen, dass sie diesen Anspruch erfüllen, sind die Krankenversicherer dazu verpflichtet, eine Statistik über die Einhaltung dieser Frist zu veröffentlichen.
Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 wurden bei der Allianz Privaten Krankenversicherung 8.142 fristgebundene Leistungsanträge zur Pflegeeinstufung begutachtet.
Davon konnten wir 96.01 % fristgerecht bearbeiten.