Die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers oder der Pferdebesitzerin greift meist auch bei einer Reitbeteiligung. Oder, wenn Sie gelegentlich auf das Pferd aufpassen oder es als Fremdreiter:in ausreiten, d. h. wenn Sie ab und zu ein fremdes Pferd reiten brauchen Sie keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Verursacht der Vierbeiner während des Ausritts einen Schaden, sind Sie in der Regel über das Fremdreiterrisiko der Pferdehaftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin geschützt. Für den entstandenen Schaden müssen Sie nicht aufkommen. Wir empfehlen aber, sich beim Pferdebesitzer oder bei der Pferdebesitzerin über den Versicherungsschutz seiner oder ihrer Pferdehaftpflicht zu informieren.
Entsteht der Schaden nicht durch das fremde Pferd, sondern durch Ihr eigenes Missgeschick, springt die Pferdehaftpflicht nicht ein. Das ist ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die Sie fremden Personen zufügen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Haftpflichtversicherer und achten Sie auf das Kleingedruckte im Vertrag.