Das Oberlandesgericht (OLG) München hat bereits am 4. April eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Deutschland wegen der Internet-Werbung für das Vorsorgekonzept IndexSelect abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Allianz begrüßt diese Entscheidung. Sie bestätigt, dass die Informationen zum Vorsorgekonzept IndexSelect auf der Allianz-Website verständlich und umfassend sind. Die Werbung ist weder irreführend noch werden relevante Informationen vorenthalten.
Mit der IndexSelect bietet Allianz Leben seit über elf Jahren ein kapitalmarktnahes Vorsorgekonzept an, das es den Kunden ermöglicht, mit ihren Vertragsguthaben an der Wertentwicklung des Index EURO STOXX 50® nach einem vertraglich festgelegten Verfahren teilzunehmen. Bislang haben sich über 500.000 Kunden für eine IndexSelect entschieden.
Die Kunden können jährlich zwischen einer Beteiligung an der Kursentwicklung des EURO STOXX 50® nach einem vertraglich festgelegten Verfahren und einer sicheren Verzinsung wählen. Die Kunden überzeugen dabei die attraktiven Renditechancen. Zudem haben Kunden immer die Gewissheit, dass sie ihre Beiträge und auch die Gewinne aus den Vorjahren nicht verlieren können, selbst wenn der Index sich negativ entwickelt.